Jahresabrechnung Strom: verstehen, prüfen und selbst nachrechnen
Ratgeber Strom

Jahresabrechnung Strom: verstehen, prüfen und selbst nachrechnen

Was muss auf deiner Stromabrechnung stehen, wie liest du Zählerstände, Preise und Abschläge, und wie rechnest du den Betrag selbst nach? Mit Rechenbeispiel, Fristen und den Bestandteilen des Strompreises 2026.

9 Minuten Lesezeit Quellen: EnWG, StromGVV, Bundesnetzagentur Aktualisiert am 25. September 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Was draufstehen muss
  2. Rechnung Schritt für Schritt lesen
  3. Selbst nachrechnen
  4. Geschätzter Zählerstand
  5. Woraus sich der Preis zusammensetzt
  6. Wann die Abrechnung kommt
  7. Wenn etwas nicht stimmt
  8. Fünf Tipps
  9. Tarif prüfen
  10. Häufige Fragen
  11. Fazit

Kurz gesagt: Deine Jahresabrechnung für Strom rechnest du in drei Schritten nach: Verbrauch = neuer minus alter Zählerstand. Kosten = Verbrauch × Arbeitspreis plus Grundpreis für den Abrechnungszeitraum. Ergebnis = Kosten minus gezahlte Abschläge. Welche Angaben auf der Rechnung stehen müssen, regelt § 40 EnWG, und spätestens sechs Wochen nach Ende des Zeitraums muss sie bei dir sein.

Einmal im Jahr kommt sie: die Jahresabrechnung für Strom. Viele schauen nur auf die letzte Zeile, also auf Nachzahlung oder Guthaben. Dabei steckt in der Stromabrechnung alles, was du brauchst, um sie selbst zu prüfen: Zählerstände, Verbrauch, Preise, Abschläge und die Bestandteile deines Strompreises.

Hier erfährst du, was auf jeder Rechnung stehen muss, wie du sie Position für Position liest und wie du den Betrag mit einem Beispiel selbst nachrechnest, auch wenn sich der Preis im Abrechnungsjahr geändert hat.

Das Wichtigste in Kürze

Die Jahresabrechnung kannst du mit Zählerständen, Arbeitspreis, Grundpreis und deinen Abschlägen selbst nachrechnen.

  • Pflichtangaben: § 40 EnWG legt fest, was draufstehen muss, und die Rechnung muss verständlich sein.
  • Frist: spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 40c EnWG).
  • Schätzung: Ein geschätzter Zählerstand muss deutlich gekennzeichnet sein (§ 40a EnWG).
  • Preisänderung: Der Verbrauch wird meist zeitanteilig auf alte und neue Preise verteilt.

Was auf jeder Jahresabrechnung stehen muss

Was eine Stromrechnung enthält, ist gesetzlich geregelt. Nach § 40 EnWG muss sie einfach und verständlich sein. Rechnungsbetrag und Fälligkeitsdatum müssen deutlich hervorgehoben sein, und auf Wunsch muss dir dein Stromanbieter die Rechnung kostenlos erläutern. Außerdem müssen Energielieferanten bestimmte Angaben gesondert ausweisen:

Angabe auf der RechnungWofür du sie brauchst
Name, Anschrift und Kontaktdaten des LieferantenAnsprechpartner für Fragen zur Abrechnung
Verbrauchsstelle mit Identifikationsnummer (Marktlokations-ID)Eindeutige Zuordnung deines Anschlusses, wichtig beim Anbieterwechsel
Vertragsdauer, Kündigungstermin und KündigungsfristWann du wechseln kannst
Tarifname und geltende PreiseAbgleich mit deiner Vertragsbestätigung
Zählerstände, Verbrauch und Art der ErmittlungGrundlage jeder Nachrechnung
Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum (grafisch)Erster Check, ob dein Verbrauch plausibel ist
Vergleich mit ähnlichen Kundengruppen (grafisch)Einordnung deines jährlichen Stromverbrauchs
Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzentgelte, MessstellenentgeltWoraus sich dein Strompreis zusammensetzt
Schlichtungsstelle und Verbraucherservice der BundesnetzagenturWohin du dich bei Streit wendest
Hinweise zu Lieferantenwechsel und VergleichsinstrumentenEinstieg in den Tarifvergleich

Dazu kommt die Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG: Dein Stromanbieter muss in der Rechnung oder als Anlage angeben, aus welchen Energieträgern sein Strom stammt, etwa aus erneuerbaren Energien, Erdgas oder Kohle, und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Was die Marktlokations-ID genau ist, erklärt der Ratgeber Marktlokations-ID.

Die Stromabrechnung Schritt für Schritt lesen

Jede Jahresabrechnung sieht je nach Energieversorger etwas anders aus. Die Reihenfolge ist aber fast immer gleich. So gehst du sie durch:

Die Jahresabrechnung in sechs Schritten lesen
Kopf und KundendatenKundennummer, Vertragskonto und Rechnungsdatum notieren. Stimmt die Lieferadresse?
AbrechnungszeitraumVon wann bis wann wurde abgerechnet? Höchstens zwölf Monate. Zähl die Tage, du brauchst sie für den Grundpreis.
Zähler und ZählerständeZählernummer mit deinem Stromzähler vergleichen. Alter und neuer Zählerstand mit Datum und dem Hinweis, wie abgelesen wurde.
Verbrauch in kWhNeuer minus alter Zählerstand. Bei einem Zählerwechsel stehen zwei Blöcke da, die du addierst. Wurde ein Zählerwechsel gemeldet, der nie stattfand, hilft der Ratgeber Zählerwechsel nicht durchgeführt.
PreiseArbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und Grundpreis pro Monat oder Jahr. Oft netto, die Umsatzsteuer steht am Ende.
Abschläge und ErgebnisListe der gezahlten Abschlagszahlungen mit dem Kontoauszug vergleichen. Darunter stehen Nachzahlung oder Guthaben und der neue monatliche Abschlag.
Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Die Pflichtangaben nach § 40 EnWG findest du aber auf jeder Rechnung.

Wo du die Zählernummer an deinem Gerät findest, zeigt der Ratgeber Zählernummer am Stromzähler. Was hinter den beiden Preisen steckt, erklären die Ratgeber Arbeitspreis Strom und Grundpreis Strom.

Jahresabrechnung selbst nachrechnen: Beispiel mit Preisänderung

Die Grundformel ist einfach: Verbrauch × Arbeitspreis + Grundpreis − gezahlte Abschläge. Spannend wird es, wenn sich der Preis mitten im Abrechnungszeitraum geändert hat. Dann wird der Verbrauch aufgeteilt. In der Grundversorgung wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch „zeitanteilig berechnet“ (§ 12 Abs. 2 StromGVV), viele Sonderverträge regeln es ähnlich.

Ein Beispiel mit angenommenen Bruttopreisen: Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember (365 Tage). Zählerstand alt 41.250, neu 43.750, also 2.500 kWh Verbrauch. Arbeitspreis bis 30. Juni 32,00 Cent pro kWh (181 Tage), ab 1. Juli 29,50 Cent (184 Tage). Grundpreis 12 Euro pro Monat. Abschläge 12 × 75 Euro.

PositionRechnungBetrag
Verbrauch 1.1.–30.6.2.500 kWh × 181 / 365 = 1.240 kWh × 0,32 €396,80 €
Verbrauch 1.7.–31.12.1.260 kWh × 0,295 €371,70 €
Grundpreis12 Monate × 12,00 €144,00 €
Stromkosten gesamt912,50 €
Gezahlte Abschläge12 × 75,00 €− 900,00 €
Ergebnis12,50 € Nachzahlung
Kleine Abweichung ist normal

Der Versorger darf bei der Aufteilung jahreszeitliche Schwankungen berücksichtigen, im Winter verbrauchst du meist mehr Strom als im Sommer. Weicht seine Aufteilung um ein paar Kilowattstunden von deiner ab, ist das noch kein Fehler. Liegt dein Ergebnis deutlich daneben, prüf Zählerstände, Tage und Preise noch einmal.

Musst du nachzahlen, erklärt der Ratgeber Stromnachzahlung, wann sie fällig ist und wie du Raten vereinbarst. Bei einem Guthaben hilft Guthaben vom Stromanbieter auszahlen lassen. Für die Jahresabrechnung für Gas funktioniert das Nachrechnen ähnlich, dort wird der Gasverbrauch aber von Kubikmetern in Kilowattstunden umgerechnet, mehr dazu unter Nachzahlung beim Gas.

Geschätzter Zählerstand: So erkennst du ihn

Nicht jeder Zählerstand auf der Rechnung wurde abgelesen. Nach § 40a EnWG kann der Verbrauch vom Netzbetreiber übermittelt, vom Lieferanten selbst abgelesen oder von dir gemeldet werden. Liegt kein abgelesener Wert vor, darf der Lieferant den Verbrauch schätzen, meist anhand des Vorjahres oder vergleichbarer Haushalte. Dann gilt:

  • Die Rechnung muss angeben, wie der Zählerstand ermittelt wurde.
  • Eine Schätzung muss deutlich erkennbar sein, oft als „geschätzt“, „rechnerisch ermittelt“ oder mit einem Kürzel in der Legende.
  • Auf Wunsch muss dir der Lieferant kostenlos erklären, wie er geschätzt hat.

Siehst du eine Schätzung, fotografier deinen Stromzähler mit Datum und schick das Foto an deinen Stromanbieter. Bitte um eine korrigierte Abrechnung mit dem tatsächlichen Stromverbrauch. Wie du richtig abliest, zeigt der Ratgeber Stromzähler ablesen.

Woraus sich der Strompreis auf deiner Rechnung zusammensetzt

Die Jahresabrechnung muss Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gesondert ausweisen (§ 40 Abs. 3 EnWG). So setzt sich der Strompreis 2026 zusammen (netto pro kWh, Stand September 2026):

  • Stromsteuer: 2,05 Cent. Mehr dazu im Ratgeber Stromsteuer 2026.
  • Konzessionsabgabe: 1,32 bis 2,39 Cent, je nach Größe deiner Gemeinde.
  • Umlagen: zusammen 2,946 Cent, davon KWKG-Umlage 0,446 Cent, Offshore-Netzumlage 0,941 Cent und Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 Cent.
  • Netzentgelte: unterschiedlich je nach Netzgebiet, festgelegt vom Netzbetreiber.
  • Messstellenbetrieb: für eine moderne Messeinrichtung höchstens 25 Euro im Jahr, für ein intelligentes Messsystem bei 6.001 bis 10.000 kWh höchstens 40 Euro im Jahr.
  • Beschaffung und Vertrieb: der Anteil, den dein Stromanbieter selbst kalkuliert.

Auf alles kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Steuern, Umlagen und Netzentgelte zahlst du bei jedem Stromanbieter. Beeinflussen kannst du vor allem den Anteil für Beschaffung und Vertrieb, also deinen Stromtarif. Einen Überblick über aktuelle Preise gibt der Ratgeber Strompreis pro kWh.

Wann erfolgt die Jahresabrechnung? Die gesetzlichen Fristen

Gibt es gesetzliche Fristen für die Jahresabrechnung? Ja, und zwar in § 40b und § 40c EnWG:

  • Abrechnungszeitraum: höchstens ein Jahr. Auf Wunsch muss dir dein Lieferant auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten.
  • Rechnungsstellung: spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums, bei monatlicher Abrechnung innerhalb von drei Wochen.
  • Schlussrechnung: nach einem Anbieterwechsel oder Umzug spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses.
  • Fälligkeit: frühestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung.
  • Guthaben: wird mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.

Der Zeitpunkt für die Jahresabrechnung hängt also davon ab, wann dein Abrechnungsjahr endet. Das muss nicht der 31. Dezember sein, oft ist es der Monat, in dem dein Vertrag begonnen hat.

Wenn etwas nicht stimmt

Findest du einen Fehler, etwa eine falsche Zählernummer, einen fehlenden Abschlag oder einen falschen Preis, schreib deinem Stromanbieter. Leg ein Foto deines Zählers bei und verlange eine korrigierte Rechnung. Wie du dabei vorgehst und welcher Musterbrief passt, steht im Ratgeber Falsche Stromrechnung: Widerspruch einlegen. Stimmt die Rechnung, aber der Betrag ist trotzdem hoch, hilft Stromrechnung zu hoch bei der Ursachensuche. Wer dir bei der Prüfung hilft, erklärt Stromrechnung prüfen lassen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle stehen auf jeder Rechnung.

Passt dein neuer monatlicher Abschlag zu deinem Verbrauch? Rechne ihn mit dem kostenlosen Abschlagsrechner nach.

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Tipps & Tricks aus der Praxis

Fünf Tipps für deine nächste Jahresabrechnung

  1. Zählerstand zum Stichtag fotografieren. Mit Foto und Datum kannst du jede Schätzung sofort widerlegen.
  2. Vertragsbestätigung aufheben. Arbeitspreis und Grundpreis auf der Rechnung gleichst du damit in einer Minute ab.
  3. Preisänderungen notieren. Wann galt welcher Preis? Dann erkennst du die zeitanteilige Aufteilung auf Anhieb.
  4. Vorjahresgrafik anschauen. Ist dein Verbrauch stark gestiegen, obwohl sich im Haushalt nichts geändert hat, lohnt ein genauer Blick.
  5. Neuen Abschlag prüfen. Liegt er deutlich über deinen tatsächlichen Kosten, kannst du um Anpassung bitten.

Jahresabrechnung da: Passt dein Stromtarif noch?

Mit der Jahresabrechnung hast du Verbrauch und Preise schwarz auf weiß. Der beste Moment, um zu prüfen, ob ein anderer Stromtarif günstiger ist. Wir vergleichen für dich, kostenlos und ohne Druck.

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Häufig gestellte Fragen zur Jahresabrechnung Strom

Wie rechne ich meine Jahresabrechnung für Strom nach?

Zieh den alten vom neuen Zählerstand ab, dann hast du deinen Verbrauch in kWh. Multipliziere ihn mit dem Arbeitspreis und addiere den Grundpreis für den Abrechnungszeitraum. Ziehst du davon die gezahlten Abschläge ab, erhältst du Nachzahlung oder Guthaben. Hat sich der Preis im Zeitraum geändert, rechnest du beide Zeitabschnitte getrennt.

Was muss auf einer Stromrechnung stehen?

§ 40 EnWG schreibt unter anderem vor: Kontaktdaten des Lieferanten, Verbrauchsstelle mit Identifikationsnummer, Vertragsdauer, Kündigungsfrist, geltende Preise, Zählerstände mit Art der Ermittlung, Vergleich mit dem Vorjahr, Steuern, Umlagen und Netzentgelte sowie Hinweise zur Schlichtungsstelle und zum Anbieterwechsel.

Wann erfolgt die Jahresabrechnung für Strom?

Die Rechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein, bei monatlicher Abrechnung innerhalb von drei Wochen (§ 40c EnWG). Der Abrechnungszeitraum darf höchstens ein Jahr betragen. Nach einem Anbieterwechsel kommt die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis?

Der Arbeitspreis ist der Preis pro Kilowattstunde und hängt von deinem Verbrauch ab. Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, den du auch ohne Verbrauch zahlst. Auf der Jahresabrechnung stehen beide getrennt.

Woran erkenne ich einen geschätzten Zählerstand?

Der Lieferant muss auf der Rechnung angeben, wie ein Zählerstand ermittelt wurde, und eine Schätzung deutlich kennzeichnen (§ 40a EnWG). Oft steht dort „geschätzt“, „rechnerisch ermittelt“ oder ein Kürzel, das in der Legende erklärt wird. Schick in dem Fall ein Foto deines Zählers und bitte um eine korrigierte Abrechnung.

Wie wird bei einer Preisänderung im Abrechnungszeitraum gerechnet?

In der Grundversorgung wird der Verbrauch zeitanteilig auf alte und neue Preise aufgeteilt, jahreszeitliche Schwankungen darf der Versorger berücksichtigen (§ 12 Abs. 2 StromGVV). Viele Sonderverträge regeln es in den AGB ähnlich. Auf der Rechnung erkennst du das an zwei Zeilen mit unterschiedlichem Arbeitspreis.

Sind die Preise auf der Stromrechnung netto oder brutto?

Häufig stehen die einzelnen Positionen netto auf der Rechnung, die Umsatzsteuer von 19 Prozent kommt am Ende dazu. Achte beim Nachrechnen darauf, dass du netto mit netto und brutto mit brutto vergleichst.

Kann ich öfter als einmal im Jahr abrechnen lassen?

Ja. Dein Lieferant muss dir eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten (§ 40b EnWG). So merkst du früher, ob dein Abschlag zu deinem tatsächlichen Stromverbrauch passt.

Wie lange kann der Stromanbieter eine Abrechnung nachfordern?

Forderungen aus der Stromrechnung verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung gestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Solange keine Rechnung gestellt ist, beginnt die Frist nicht (§ 40c EnWG).

Fazit: Die Jahresabrechnung ist kein Rätsel

Mit Zählerständen, Arbeitspreis, Grundpreis und deinen Abschlägen rechnest du die Jahresabrechnung für Strom in wenigen Minuten selbst nach. Achte auf geschätzte Zählerstände und auf Preisänderungen im Abrechnungszeitraum. Stimmt alles, nutz die Rechnung für einen Tarifvergleich, denn dein tatsächlicher Verbrauch ist die beste Grundlage dafür.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe. Die Angaben hier sind allgemeine Informationen anhand der genannten Quellen, Stand 25.09.2026, und keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand der Angaben

Gesetzestexte · gesetze-im-internet.de · Wortlaut-Prüfung ausstehend

Weiterführend · Links geprüft am 25. September 2026