Guthaben vom Stromanbieter auszahlen lassen: Fristen, Rechte und Musterbrief
Ratgeber Abrechnung

Guthaben vom Stromanbieter auszahlen lassen: Fristen, Rechte und Musterbrief

Deine Jahresabrechnung zeigt ein Guthaben, aber das Geld kommt nicht? Hier liest du, bis wann dein Stromanbieter zahlen muss, wann er verrechnen darf und wie du dein Guthaben mit einem Musterbrief einforderst.

9 Minuten Lesezeit Quellen: EnWG, StromGVV, BGB Aktualisiert am 23. September 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Fristen für dein Guthaben
  2. Guthaben nicht ausgezahlt
  3. Musterbrief
  4. Abschlag zu hoch
  5. Nach Wechsel oder Umzug
  6. Bonus nicht verrechnet
  7. Gilt das auch für Gas?
  8. Fünf Tipps
  9. Tarifcheck
  10. Häufige Fragen
  11. Fazit

Kurz gesagt: Ergibt deine Jahresabrechnung ein Guthaben, muss dein Stromanbieter es entweder mit dem nächsten Abschlag verrechnen oder binnen zwei Wochen auszahlen (§ 40c Abs. 3 EnWG). Ein Guthaben aus der Schlussrechnung – etwa nach Anbieterwechsel oder Umzug – muss er immer innerhalb von zwei Wochen überweisen. Kommt das Geld nicht, forderst du es schriftlich mit Frist an, mahnst per Einschreiben und wendest dich danach an die kostenlose Schlichtungsstelle Energie. Unten findest du einen Musterbrief zum Kopieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Abrechnung: spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums, Schlussrechnung sechs Wochen nach Vertragsende (§ 40c Abs. 2 EnWG).
  • Guthaben aus der Jahresabrechnung: verrechnen mit dem nächsten Abschlag oder binnen zwei Wochen auszahlen.
  • Guthaben aus der Schlussrechnung: immer binnen zwei Wochen auszahlen.
  • Grundversorgung: Überzahlungen „unverzüglich“ erstatten (§ 13 Abs. 3 StromGVV).
  • Wenn nichts passiert: Aufforderung mit Frist, Mahnung, Beschwerde, dann Schlichtungsstelle Energie – für dich kostenlos.

Wann muss der Stromanbieter dein Guthaben auszahlen?

Ein Guthaben entsteht, wenn deine monatlichen Abschläge höher waren als die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt genau, wie schnell dein Lieferant dann handeln muss – egal ob Stadtwerk, großer Energieversorger oder Online-Stromversorger. Die Fristen stehen in § 40c EnWG und gelten für Strom- und Gaslieferanten gleichermaßen.

Diese Fristen gelten für dein Guthaben
Jahresabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraumsmax. 6 Wochen
Monatliche Abrechnungmax. 3 Wochen
Guthaben aus der Jahresabrechnungverrechnen oder 2 Wochen
Schlussrechnung nach Vertragsendemax. 6 Wochen
Guthaben aus der Schlussrechnung2 Wochen
Quelle: § 40c Abs. 2 und 3 EnWG, abgerufen am 23.09.2026. In der Grundversorgung gilt zusätzlich § 13 Abs. 3 StromGVV.

Wichtig ist das Wort „oder“: Bei einer Jahresabrechnung darf der Anbieter wählen, ob er das Guthaben mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder auszahlt. Verrechnet er, zahlst du beim nächsten Abschlag entsprechend weniger oder gar nichts. Einen Anspruch auf Überweisung hast du in diesem Fall nicht – viele Anbieter zahlen auf Wunsch trotzdem aus. Nach Vertragsende gibt es nichts mehr zu verrechnen, deshalb muss das Guthaben aus der Schlussrechnung – im Gesetz heißt sie Abschlussrechnung – überwiesen werden. Für das Guthaben aus der Jahresrechnung gilt: Die Auszahlung des Guthabens kannst du beantragen, erzwingen kannst du sie nicht.

Grundversorgung und Sondervertrag

Bist du in der Grundversorgung, verlangt § 13 Abs. 3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zusätzlich, dass zu viel gezahlte Abschläge „unverzüglich“ erstattet oder spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet werden. Für Sonderverträge gilt § 40c EnWG direkt. Die Zwei-Wochen-Frist aus dem EnWG ist in beiden Fällen die Messlatte, an der du deinen Anbieter festhalten kannst.

Häufiger Fehler im Netz

Viele Seiten nennen noch „§ 40 Abs. 4 EnWG“ für die Erstattungsfrist. Die Regeln zu Abrechnung, Fälligkeit und Guthaben stehen seit der EnWG-Reform in § 40c EnWG. Zitiere in deinem Schreiben diese Vorschrift – das wirkt und ist korrekt.

Guthaben nicht ausgezahlt: So gehst du vor

Bleibt die Auszahlung aus, hilft ein klares Vorgehen in Stufen. So hast du jederzeit Belege und musst nicht mehrfach nachhaken.

In fünf Schritten zu deinem Geld
Abrechnung prüfenStimmen Zählerstände, Preise und die Summe deiner gezahlten Abschläge? Wurde der Zähler abgelesen oder geschätzt, und ist der ganze Abrechnungszeitraum abgerechnet? Notiere Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag und Guthabenbetrag.
Schriftlich zur Zahlung auffordernMit Bezug auf § 40c Abs. 3 EnWG, deiner IBAN und einer Frist von 14 Tagen. Eine E-Mail oder das Kontaktformular reicht, ein Brief ist sicherer.
Mahnen per EinschreibenZahlt der Anbieter nicht, kommt er mit der Mahnung in Verzug (§ 286 BGB). Ab dann kannst du Verzugszinsen verlangen.
Förmlich beschwerenDer Anbieter muss eine Verbraucherbeschwerde innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG).
Schlichtungsstelle Energie einschaltenHilft der Anbieter nicht ab, kannst du dich an die Schlichtungsstelle wenden. Für private Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei.
§ 40c EnWG, § 286 und § 288 BGB, § 111a EnWG, Schlichtungsstelle Energie – abgerufen am 23.09.2026.

Verzugszinsen: Was dir zusteht

Ist dein Anbieter nach einer Mahnung in Verzug, muss er den Betrag verzinsen. Für Verbraucher liegt der Verzugszins bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei einem Guthaben von 150 Euro sind das nur wenige Euro im Monat – als Druckmittel im Schreiben wirkt der Hinweis aber oft.

Guthaben selbst verrechnen?

Die Verbraucherzentrale hält es für möglich, ein offenes Guthaben selbst zu verrechnen, indem du die nächsten Abschläge entsprechend kürzt. Kündige das vorher schriftlich an und kürze nur um den Betrag, der auf der Rechnung ausgewiesen ist. Ist das Guthaben strittig, riskierst du damit eine Mahnung – dann ist die Schlichtungsstelle der sicherere Weg.

Musterbrief: Guthaben auszahlen lassen beim Stromanbieter

Die folgende Vorlage kannst du kopieren und anpassen. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Das Schreiben richtet sich an ein Unternehmen, deshalb steht es in der Sie-Form.

Vorlage zum Kopieren

[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer, PLZ Ort]

An [Name des Stromanbieters]
[Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kundenservice]

[Ort], [Datum]

Auszahlung meines Guthabens aus der Abrechnung vom [Rechnungsdatum]
Kundennummer: [Nummer] · Vertragsnummer: [Nummer] · Zählernummer: [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Abrechnung vom [Rechnungsdatum] weist zu meinen Gunsten ein Guthaben von [Betrag] Euro aus. Nach § 40c Abs. 3 EnWG ist ein Guthaben mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen oder binnen zwei Wochen auszuzahlen [bei Schlussrechnung: binnen zwei Wochen auszuzahlen]. Das ist bisher nicht geschehen.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, 14 Tage ab heute] auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Name] · IBAN: [IBAN]

Sollte die Zahlung bis zu diesem Datum nicht eingehen, behalte ich mir vor, Verzugszinsen geltend zu machen und die Schlichtungsstelle Energie anzurufen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Schick den Brief am besten als Einwurfeinschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Hebe Rechnung, Schreiben und Einlieferungsbeleg auf. Brauchst du stattdessen eine Vorlage, um einer fehlerhaften Rechnung zu widersprechen, hilft unser Ratgeber Falsche Stromrechnung: Widerspruch einlegen.

Hohes Guthaben? Dann ist dein Abschlag zu hoch

Ein großes Guthaben ist schön – es bedeutet aber auch, dass du deinem Anbieter über Monate zu viel Geld vorgestreckt hast. Nach der Abrechnung passt der Anbieter den Stromabschlag meist selbst an. Nach Preiserhöhungen darf der Grundversorger den Abschlag nur im Verhältnis der Preisänderung anheben (§ 13 Abs. 2 StromGVV). Liegt dein Verbrauch absehbar noch niedriger, kannst du eine Senkung verlangen: Macht ein Haushaltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, muss der Anbieter das angemessen berücksichtigen (§ 41b Abs. 3 EnWG, in der Grundversorgung § 13 Abs. 1 StromGVV).

Wie du den passenden Monatsbetrag berechnest und den Abschlag ändern lässt, erklärt unser Ratgeber Abschlag Strom berechnen. Ist deine Rechnung dagegen ungewöhnlich hoch ausgefallen, lies Strom-Nachzahlung prüfen.

Guthaben nach Anbieterwechsel oder Umzug

Wechselst du den Anbieter oder ziehst du um, endet dein Stromvertrag – und damit gibt es keinen nächsten Abschlag mehr, mit dem das Guthaben verrechnet werden könnte. Der alte Anbieter muss dir die Schlussrechnung deshalb spätestens sechs Wochen nach Vertragsende schicken und ein Guthaben daraus binnen zwei Wochen auszahlen.

Drei Dinge beschleunigen die Auszahlung: Melde deinen Zählerstand am letzten Liefertag mit Foto, gib deine aktuelle Bankverbindung an und widerrufe das SEPA-Lastschriftmandat erst, wenn die Schlussrechnung da ist. Einen Wechsel mit laufendem Vertrag planst du mit unserem Ratgeber Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag.

Bonus nicht verrechnet: So forderst du ihn ein

Hast du einen Tarif mit Neukundenbonus oder Treuebonus abgeschlossen, muss der Anbieter den Bonus so berücksichtigen, wie es im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht – in der Regel mit der ersten Jahresabrechnung. Laut Verbraucherzentrale wird er entweder ausgezahlt oder mit der Rechnung verrechnet; ergibt sich eine Nachzahlung, mindert der Bonus sie. Prüfe in den Vertragsbedingungen, an welche Voraussetzungen der Bonus geknüpft ist, zum Beispiel eine Mindestlaufzeit. Fehlt er, fordere ihn mit demselben Musterbrief an und ersetze „Guthaben“ durch „vereinbarter Bonus“. Ob sich Bonustarife überhaupt lohnen, liest du in Stromtarif mit oder ohne Bonus.

Gilt das auch für den Gasanbieter?

Ja. § 40c EnWG gilt für alle Energielieferanten, also auch für deinen Gasanbieter. In der Gasgrundversorgung steht die Pflicht zur unverzüglichen Erstattung in § 13 Abs. 3 GasGVV. Den Musterbrief kannst du für ein Guthaben aus der Gas-Rechnung oder jeder anderen Energierechnung unverändert verwenden – ersetze nur „Stromanbieter“ durch „Gasanbieter“. Ist dein Anbieter insolvent, gelten andere Regeln: Dann meldest du das Guthaben zur Insolvenztabelle an – mehr dazu unter Gasanbieter Insolvenz.

Tipps & Tricks aus der Praxis

Fünf Tipps, damit dein Guthaben ankommt

  1. Frist im Kalender notieren. Rechnungsdatum plus zwei Wochen – dann weißt du, ab wann du nachhaken kannst.
  2. IBAN aktuell halten. Nach einem Bankwechsel die neue Verbindung im Kundenkonto eintragen, sonst hängt die Überweisung fest.
  3. Zählerstand mit Foto melden. Ein belegter Endstand verhindert Schätzungen und Streit über die Höhe.
  4. Alles schriftlich. Telefonzusagen lassen sich nicht belegen – E-Mail oder Brief schon.
  5. Abschlag gleich mit anpassen. Ein hohes Guthaben ist ein Zeichen, dass du zu viel vorauszahlst.

Guthaben zurück? Jetzt Tarif prüfen

Mit deiner Jahresabrechnung kennst du deinen echten Verbrauch – die beste Grundlage für einen Tarifvergleich. Wir prüfen Strom- und Gastarife aus unserem Partnernetzwerk, kostenlos und ohne Verpflichtung.

Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und beraten nicht rechtlich.

Häufige Fragen: Strom-Guthaben auszahlen

Die wichtigsten Antworten zu Fristen, Verrechnung und Auszahlung – mit Rechtsgrundlage.

Wie lange hat der Stromanbieter Zeit, mein Guthaben auszuzahlen?

Ein Guthaben aus der Jahresabrechnung muss er mit dem nächsten Abschlag verrechnen oder binnen zwei Wochen auszahlen. Ein Guthaben aus der Schlussrechnung muss er immer binnen zwei Wochen auszahlen (§ 40c Abs. 3 EnWG).

Darf der Anbieter mein Guthaben einfach verrechnen?

Ja, bei einer Jahresabrechnung darf er zwischen Verrechnung mit dem nächsten Abschlag und Auszahlung wählen. Nach Vertragsende muss er auszahlen.

Was tun, wenn das Guthaben nicht ausgezahlt wird?

Fordere es schriftlich mit Frist von 14 Tagen an, mahne danach per Einschreiben und beschwere dich förmlich. Hilft der Anbieter nicht ab, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden – für Verbraucher kostenfrei.

Bekomme ich Zinsen, wenn der Anbieter zu spät zahlt?

Ist der Anbieter nach einer Mahnung in Verzug, stehen dir Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu (§ 286 und § 288 BGB).

Wann kommt die Schlussrechnung nach einem Anbieterwechsel?

Spätestens sechs Wochen nach Vertragsende. Ein Guthaben daraus muss binnen zwei Wochen überwiesen werden.

Kann ich mein Guthaben mit dem nächsten Abschlag selbst verrechnen?

Die Verbraucherzentrale hält das für möglich, wenn du es vorher schriftlich ankündigst. Kürze nur um den Betrag, der auf der Rechnung steht. Bei Streit über die Höhe ist die Schlichtungsstelle sicherer.

Verfällt mein Guthaben irgendwann?

Der Anspruch verjährt nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung kam (§ 195 und § 199 BGB). Warte also nicht zu lange.

Gelten die Regeln auch für Gas?

Ja. § 40c EnWG gilt für alle Energielieferanten. In der Gasgrundversorgung regelt § 13 Abs. 3 GasGVV zusätzlich die unverzügliche Erstattung.

Fazit

Ein Strom-Guthaben gehört dir – und dein Anbieter hat klare Fristen: Aus der Jahresabrechnung verrechnet er es mit dem nächsten Abschlag oder zahlt es binnen zwei Wochen aus, aus der Schlussrechnung muss er es immer binnen zwei Wochen überweisen. Passiert nichts, forderst du das Geld schriftlich mit Frist an, mahnst per Einschreiben und schaltest danach die kostenlose Schlichtungsstelle Energie ein. Und nutz die Abrechnung gleich doppelt: Sie zeigt, ob dein Abschlag zu hoch ist und ob dein Tarif noch zu deinem Verbrauch passt.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe. Die Angaben beruhen auf den unten genannten Gesetzestexten, Stand 23.09.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.

Quellen und Stand der Angaben

Gesetzestexte über lxgesetze.de abgerufen am 23.09.2026. Die Angaben gelten für Haushaltskunden; Gewerbeverträge können abweichen.