Stromanbieter wechseln: Ablauf in 6 Schritten, Fristen und worauf du achten musst
Ratgeber Anbieterwechsel

Stromanbieter wechseln: Ablauf in 6 Schritten, Fristen und worauf du achten musst

Wie der Wechsel des Stromanbieters abläuft, welche Daten du brauchst, wann du kündigen kannst und woran du einen guten neuen Stromtarif erkennst. Mit allen Sonderfällen von Umzug bis Preiserhöhung.

11 Minuten Lesezeit Quellen: EnWG, BGB, StromGVV, Verbraucherzentrale Aktualisiert am 9. Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Kurz erklärt
  2. In 6 Schritten wechseln
  3. Was du brauchst
  4. Kündigung und Fristen
  5. Wie lange dauert es?
  6. Neuen Tarif wählen
  7. Sonderfälle
  8. Wenn etwas schiefgeht
  9. Lohnt sich der Wechsel?
  10. Fünf Tipps
  11. Tarif prüfen lassen
  12. Häufige Fragen
  13. Fazit

Kurz gesagt: Den Stromanbieter wechseln kannst du in wenigen Minuten: Du suchst einen neuen Stromtarif, schließt den Vertrag ab und der neue Anbieter kündigt in der Regel deinen alten Vertrag. Der Wechsel kostet nichts, dein Zähler bleibt, und der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Entscheidend sind nur zwei Dinge: die Kündigungsfrist deines bisherigen Vertrags und die Konditionen des neuen Tarifs.

Wer seinen Stromanbieter noch nie gewechselt hat, sorgt sich vielleicht, dass dabei etwas schiefgeht. Diese Sorge ist unbegründet: Laut Verbraucherzentrale ist ein Stromausfall durch den Anbieterwechsel ausgeschlossen, es kommt niemand in deine Wohnung und technisch ändert sich nichts. Gewechselt wird nur der Vertrag, nicht die Leitung.

Ob du den Energieversorger wechseln willst, weil die Strompreise gestiegen sind, oder ob du einfach Geld sparen möchtest: Der Weg zu einem günstigen Tarif ist bei allen Energieanbietern gleich. Häufig reicht schon ein Blick auf die letzte Rechnung, um zu sehen, ob dein aktueller Anbieter noch mithalten kann.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, welche Daten du bereithalten solltest, wann du deinen Vertrag kündigen kannst und worauf du beim neuen Tarif achten musst. Für Sonderfälle wie Umzug, Preiserhöhung oder Photovoltaik verweisen wir jeweils auf einen ausführlichen Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Stromanbieterwechsel ist kostenlos, sicher und meist in wenigen Minuten erledigt.

  • Kündigung: Mit deiner Vollmacht übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten Versorger. Sonderkündigungen sprichst du besser selbst aus.
  • Fristen: In der Grundversorgung gelten zwei Wochen, bei Sonderverträgen die Laufzeit und Kündigungsfrist aus deinem Vertrag.
  • Dauer: Der technische Wechsel beim Strom dauert an Werktagen höchstens 24 Stunden.
  • Neuer Tarif: Kurze Laufzeit, Preisgarantie, keine Vorkasse und keine Strompakete.

Aktuell: grüüün stellt die Stromlieferung zum 31.10.2026 ein. Wenn du betroffen bist, findest du die nächsten Schritte im Ratgeber grüüün kündigt zum 31.10..

Stromanbieter wechseln in 6 Schritten

Ein Wechsel des Stromanbieters folgt immer demselben Ablauf. Den größten Teil übernimmt der neue Stromanbieter: Er meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an und kündigt auf Wunsch deinen bisherigen Vertrag. Du musst vor allem den passenden Tarif finden und am Wechseltag den Zählerstand ablesen.

So läuft der Stromanbieterwechsel ab
Vertrag und Rechnung prüfenAuf der letzten Stromrechnung stehen Jahresverbrauch, Restlaufzeit und Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrags.
Stromtarife vergleichenMit Postleitzahl und Jahresverbrauch passende Tarife suchen und Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist vergleichen.
Neuen Vertrag abschließenDaten eingeben und den neuen Anbieter bevollmächtigen, den alten Vertrag zu kündigen.
Bestätigung abwartenDer neue Lieferant bestätigt in Textform, ob und ab wann er dich beliefert. Mit dieser Bestätigung ist der neue Vertrag abgeschlossen.
Zählerstand ablesenAm Wechseltag den Zählerstand notieren und dem alten und neuen Anbieter mitteilen, am besten mit Foto.
Schlussrechnung prüfenDer bisherige Anbieter rechnet ab. Prüf den Zählerstand und ob ein Guthaben erstattet wird.
Der Wechsel betrifft nur deinen Liefervertrag. Netzbetreiber, Leitung und Stromzähler bleiben gleich.

Wichtig ist der Moment des Vertragsschlusses. Laut Verbraucherzentrale kommt der neue Vertrag zustande, sobald der neue Anbieter dir eine Bestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn schickt. Mach vor dem Abschluss einen Screenshot der wichtigsten Tarifmerkmale, vor allem der Bonusbedingungen, und vergleiche ihn mit der Bestätigung. Weicht etwas ab, klär das direkt mit dem neuen Anbieter.

Schließt du den Vertrag online, per E-Mail oder am Telefon ab, hast du laut Verbraucherzentrale ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt mit der ordnungsgemäßen Belehrung, meist mit dem Vertragsschluss. Was mit deinem Guthaben aus dem alten Vertrag passiert, erklärt der Ratgeber Strom-Guthaben auszahlen.

Was du für den Wechsel brauchst

Für den Vertrag mit dem neuen Stromanbieter brauchst du nur wenige Angaben. Fast alle findest du auf deiner letzten Jahresabrechnung:

  • Name und Anschrift der Lieferstelle, also der Wohnung, in der der Strom verbraucht wird.
  • Zählernummer deines Stromzählers. Sie steht auf dem Zähler und auf der Rechnung.
  • Marktlokations-ID (MaLo-ID): eine 11-stellige Nummer auf der Stromrechnung. Laut Verbraucherzentrale ist sie beim Strom seit Juni 2025 die vorrangige Angabe. Fehlt sie, kann der neue Anbieter sie beim Netzbetreiber erfragen. Mehr dazu im Ratgeber Marktlokations-ID.
  • Bisheriger Anbieter und deine Kundennummer dort.
  • Jahresverbrauch in Kilowattstunden und deine Postleitzahl für den Tarifvergleich.

Kennst du deinen Stromverbrauch nicht, hilft der Blick in die Rechnung des Vorjahres. Bei einem Umzug in eine neue Wohnung musst du den Verbrauch schätzen. Der Abschlag im neuen Vertrag richtet sich nach diesem Wert, deshalb lohnt eine realistische Angabe.

Kündigung und Fristen: Wann kannst du wechseln?

Wann du den Stromanbieter wechseln kannst, hängt davon ab, welchen Vertrag du hast. Ein Blick auf die letzte Rechnung zeigt dir, ob du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag mit Laufzeit hast.

Grundversorgung: Hast du nie selbst einen Tarif gewählt, wirst du meist vom örtlichen Grundversorger beliefert. Dieser Vertrag kann nach § 20 StromGVV mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Du kannst also fast sofort wechseln. Mehr zur Grundversorgung beim Strom.

Sondervertrag: Hast du einen Tarif mit Laufzeit abgeschlossen, gelten die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Für Verträge mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt § 309 Nr. 9 BGB Grenzen: Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre, also 24 Monate, betragen, die Kündigungsfrist vor ihrem Ende höchstens einen Monat. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und du kannst jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Wie du die Frist berechnest, erklärt der Ratgeber Kündigungsfrist beim Stromanbieterwechsel.

Laut Verbraucherzentrale solltest du den Wechsel verschieben, wenn du noch länger als drei Monate gebunden bist, und ihn kurz vor Ablauf der Frist erledigen. Der neue Anbieter kündigt dann rechtzeitig zum Vertragsende.

Wann kannst du deinen Stromanbieter wechseln?

Du bist in der GrundversorgungKein Tarif selbst gewählt

Mit 2 Wochen Frist

Dein Anbieter erhöht die PreiseSonderkündigungsrecht

Zum Tag der Erhöhung

Du ziehst umNeue Wohnung, neuer Wohnsitz

Mit 6 Wochen Frist

Vertrag hat sich stillschweigend verlängertLaufzeit auf unbestimmte Zeit

Höchstens 1 Monat Frist

Sondervertrag in der ersten LaufzeitMindestvertragslaufzeit läuft noch

Erst zum Laufzeitende
Die genauen Fristen stehen in deinem Vertrag und auf deiner Rechnung. Im Zweifel gilt: lieber selbst kündigen und den neuen Anbieter darüber informieren.

Preiserhöhung: Erhöht dein Anbieter die Preise, musst du nach § 41 Abs. 5 EnWG als Haushaltskunde spätestens einen Monat vorher informiert werden. Du kannst dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch während einer Mindestvertragslaufzeit. Details stehen im Ratgeber Sonderkündigungsrecht Strom.

Wer kündigt? In der Regel kündigt der neue Anbieter für dich, wenn du ihm eine Vollmacht erteilst. Die Verbraucherzentrale rät aber, zeitkritische Kündigungen selbst auszusprechen, etwa bei einer Sonderkündigung oder wenn sich der Vertrag sonst verlängern würde. Dann teilst du dem neuen Anbieter mit, dass du bereits gekündigt hast. Der alte Anbieter muss deine Kündigung nach § 41b EnWG innerhalb einer Woche in Textform bestätigen und das Vertragsende nennen. Eine fertige Vorlage für die Kündigung findest du bei uns. Ob ein Wechsel auch vor Ende der Laufzeit klappt, erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag.

Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters?

Der Wechsel des Stromanbieters dauert heute nicht mehr lange, denn der Wechselprozess selbst geht schnell. Laut Verbraucherzentrale darf der technische Wechsel beim Strom seit dem 6. Juni 2025 an Werktagen höchstens 24 Stunden dauern. § 20a EnWG schreibt seit dem 1. Januar 2026 ausdrücklich vor, dass der technische Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden abgeschlossen und an jedem Werktag möglich sein muss. Für Gas gilt die 24-Stunden-Regel laut Verbraucherzentrale nicht.

Wann der neue Anbieter tatsächlich liefert, hängt aber vor allem von deinem alten Vertrag ab. Der Lieferbeginn liegt nach dem Ende deiner Kündigungsfrist. Insgesamt darf das Verfahren laut § 20a EnWG drei Wochen ab Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten, sofern kein späterer Liefertermin vereinbart ist. Verzögert ein Anbieter oder Netzbetreiber den Wechsel schuldhaft, kannst du Schadensersatz verlangen. Wann der beste Zeitpunkt für deinen Wechsel ist, steht im Ratgeber Wann kann man den Stromanbieter wechseln?

Worauf du beim neuen Stromtarif achten musst

Der günstigste Preis im Vergleich ist nicht automatisch der beste Tarif. Die Verbraucherzentrale Energieberatung nennt mehrere Punkte, auf die du beim neuen Stromvertrag achten solltest:

  • Vertragslaufzeit: nicht länger als ein Jahr, damit du flexibel bleibst.
  • Kündigungsfrist: möglichst kurz, etwa ein Monat.
  • Preisgarantie: Achte darauf, dass der Preis während der Laufzeit garantiert ist, und lies in den Vertragsbedingungen nach, welche Preisbestandteile sie abdeckt.
  • Keine Vorkasse: Zahle nicht im Voraus, auch nicht jährlich. Bei einer Insolvenz des Anbieters wäre das Geld sonst womöglich weg.
  • Keine Strompakete: Kauf keine feste Strommenge im Voraus.
  • Vorsicht bei Lockpreisen: Extrem niedrige Preise sind möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert.

Viele Anbieter werben mit einer Prämie oder einem Bonus für Neukunden. Boni können den Preis im ersten Jahr deutlich senken, gelten aber meist nur einmal. Rechne deshalb immer auch die Kosten im zweiten Jahr aus. Wann sich ein Bonus wirklich lohnt, erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln mit Prämie. Laut Verbraucherzentrale lehnen manche Stromlieferanten Vielwechsler ab, die jedes Jahr Boni mitnehmen.

Wenn dir Ökostrom wichtig ist, kannst du im Vergleich gezielt nach Tarifen mit Strom aus erneuerbaren Energien suchen. Woran du echten Ökostrom erkennst, steht im Ratgeber Echter Ökostrom. Hast du ein Smart Meter, kommt auch ein dynamischer Stromtarif in Frage. Wie du Stromtarife sinnvoll gegenüberstellst, zeigt der Ratgeber Stromtarif vergleichen.

Vergleichsportale richtig nutzen

Vergleichsportale zeigen dir schnell viele Angebote. Laut Verbraucherzentrale finanzieren sie sich über Provisionen der Anbieter. Stell die Filter auf Vergleichsportalen so ein, dass Vertragslaufzeiten, Kündigungsfrist und Preisgarantien zu deinen Wünschen passen, und schalte Tarife mit Vorkasse oder Paketen aus. Was ein Portal nicht zeigt, kannst du beim Anbieter nachfragen.

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Sonderfälle beim Anbieterwechsel

Manche Situationen haben eigene Regeln. Hier die wichtigsten im Überblick, jeweils mit einem ausführlichen Ratgeber:

Umzug: Bei einem Wohnsitzwechsel kannst du deinen Stromvertrag nach § 41b EnWG außerordentlich mit sechs Wochen Frist kündigen. Das Recht entfällt, wenn dein Anbieter dir innerhalb von zwei Wochen anbietet, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen an der neuen Adresse fortzusetzen. Mehr dazu im Ratgeber Stromvertrag kündigen bei Umzug.

Negative SCHUFA: Hast du einen negativen SCHUFA-Eintrag, erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln trotz SCHUFA, welche Möglichkeiten du hast.

Photovoltaik-Anlage: Mit eigener PV-Anlage brauchst du einen Tarif für den Strom, den du zusätzlich aus dem Netz beziehst. Was dabei zu beachten ist, steht im Ratgeber Stromanbieter wechseln mit PV-Anlage.

Heizstrom und Wärmepumpe: Auch Heizstrom kannst du wechseln. Hier kommt es auf das Messkonzept und den Zähler an. Mehr im Ratgeber Heizstrom.

Strom und Gas: Ob Strom oder Gas, den Anbieter wechseln kannst du nach demselben Prinzip. Ein Strom- oder Gastarif wird auf dieselbe Weise verglichen. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Gasanbieter wechseln.

Was passiert, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht?

Du sitzt beim Stromanbieterwechsel nie im Dunkeln. Wird ein Anbieter insolvent, kündigt dir oder stellt die Belieferung ein, übernimmt laut Verbraucherzentrale Energieberatung der Grundversorger unverzüglich und muss dich beliefern. Diese Ersatzversorgung nach § 38 EnWG endet, sobald du einen neuen Liefervertrag hast, spätestens aber nach drei Monaten. Nutze die Zeit, um einen neuen Tarif abzuschließen. Was in diesem Fall zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Stromanbieter stellt Belieferung ein.

Der Wechsel darf dich nach § 20a EnWG nichts extra kosten. Verlangt ein Anbieter eine Wechselgebühr, ist das nicht zulässig. Der bisherige Anbieter hat laut Verbraucherzentrale bis zu sechs Wochen nach Lieferende Zeit für die Schlussrechnung. Prüf darin vor allem den Zählerstand zum Wechseltag.

Lohnt sich ein Wechsel des Stromanbieters?

Ob sich ein Anbieterwechsel lohnt, hängt von deinem aktuellen Preis und deinem Verbrauch ab. Zur Orientierung: Laut Strompreisanalyse des BDEW vom August 2026 zahlen Haushalte mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch 2026 bisher durchschnittlich 37,0 Cent pro Kilowattstunde, den Grundpreis anteilig eingerechnet. Vergleiche deinen eigenen Preis aus der Rechnung mit diesem Wert und mit aktuellen Angeboten.

Rechenbeispiel: Was jeder Cent bei 3.500 kWh ausmacht
1 Cent günstiger pro kWh3.500 kWh × 1 Cent = 35 Euro weniger im Jahr
3 Cent günstiger pro kWh3.500 kWh × 3 Cent = 105 Euro weniger im Jahr
5 Cent günstiger pro kWh3.500 kWh × 5 Cent = 175 Euro weniger im Jahr
Zum Vergleich3.500 kWh × 37,0 Cent (BDEW-Durchschnitt 2026) = 1.295 Euro im Jahr
Eigene Rechnung mit 3.500 kWh Jahresverbrauch. Die Werte zeigen, wie sich ein Preisunterschied auswirkt, und sind keine zugesagte Ersparnis.

Je höher dein Verbrauch und je teurer dein bisheriger Tarif, desto mehr bringt der Wechsel. Genau hinschauen solltest du, wenn du in der Grundversorgung bist oder deine Preisgarantie ausgelaufen ist. Prüfe deinen Tarif am besten mindestens einmal im Jahr. Ob du jetzt wechseln oder lieber abwarten solltest, erklärt der Ratgeber Stromanbieter jetzt wechseln oder warten.

Was würde dir ein Wechsel im ersten Jahr bringen? Stell deinen Verbrauch ein und sieh die mögliche Ersparnis.

RechnerErsparnis beim Stromwechsel berechnenKostenlos, ohne Anmeldung. Mögliche Ersparnis im ersten Jahr, ohne Spot-Tarife.

Was kostet dich Strom im Monat? Rechne es mit deinem Verbrauch und deinem Arbeitspreis aus.

RechnerStromkosten berechnenKostenlos, ohne Anmeldung. Kosten pro Monat und Jahr.
Tipps & Tricks aus der Praxis

Fünf Tipps für deinen Stromanbieterwechsel

  1. Rechnung bereitlegen. Zählernummer, Marktlokations-ID und Verbrauch stehen auf der letzten Jahresabrechnung.
  2. Screenshot machen. Sichere die Tarifdetails beim Abschluss und vergleiche sie mit der Bestätigung.
  3. Zählerstand fotografieren. Ein Foto am Wechseltag hilft bei Streit über die Schlussrechnung.
  4. Bonus nicht überbewerten. Rechne die Kosten ohne Bonus fürs zweite Jahr mit.
  5. Sonderkündigung selbst erklären. Bei Preiserhöhungen kündigst du am sichersten selbst und rechtzeitig.

Stromtarif kostenlos prüfen lassen

Du willst deinen Stromanbieter wechseln, aber nicht selbst durch Vergleichsportale klicken? Schick uns deine letzte Rechnung. Wir prüfen kostenlos, welcher Tarif zu deinem Verbrauch passt, und achten auf Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist.

Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis.

Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel

Wie wechsle ich meinen Stromanbieter?

Du suchst einen neuen Stromtarif, schließt den Vertrag ab und bevollmächtigst den neuen Anbieter, den alten Vertrag zu kündigen. Er meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an und bestätigt dir den Lieferbeginn. Am Wechseltag liest du den Zählerstand ab.

Kostet der Wechsel des Stromanbieters etwas?

Nein. Nach § 20a EnWG darf der Lieferantenwechsel für dich keine zusätzlichen Kosten verursachen. Du brauchst keinen neuen Zähler, und es fallen keine Wechselgebühren an.

Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel?

Der technische Wechsel beim Strom dauert an Werktagen höchstens 24 Stunden. Wann der neue Anbieter liefert, hängt von der Kündigungsfrist deines alten Vertrags ab. In der Grundversorgung sind es zwei Wochen.

Kann es beim Wechsel zu einem Stromausfall kommen?

Nein. Laut Verbraucherzentrale ist ein Stromausfall durch den Anbieterwechsel ausgeschlossen. Fällt ein Anbieter aus, übernimmt der Grundversorger die Belieferung.

Wer kündigt meinen alten Stromvertrag?

In der Regel der neue Anbieter, wenn du ihm eine Vollmacht gibst. Sonderkündigungen, etwa nach einer Preiserhöhung, solltest du laut Verbraucherzentrale selbst aussprechen und den neuen Anbieter darüber informieren.

Welche Daten brauche ich für den Wechsel?

Name und Anschrift, Zählernummer, Marktlokations-ID, deinen bisherigen Anbieter mit Kundennummer sowie Postleitzahl und Jahresverbrauch. Alle Angaben stehen auf deiner letzten Stromrechnung.

Kann ich jederzeit den Stromanbieter wechseln?

In der Grundversorgung ja, mit zwei Wochen Frist. Bei einem Sondervertrag gelten die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist. Bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Wie lang darf ein neuer Stromvertrag laufen?

Nach § 309 Nr. 9 BGB höchstens 24 Monate in der ersten Laufzeit. Die Verbraucherzentrale Energieberatung empfiehlt, höchstens ein Jahr Laufzeit und etwa einen Monat Kündigungsfrist zu vereinbaren.

Was passiert, wenn mein neuer Anbieter insolvent wird?

Dann übernimmt der Grundversorger die Belieferung in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate lang. In dieser Zeit schließt du einen neuen Stromvertrag ab. Hast du keine Vorkasse geleistet, ist kein Geld im Voraus verloren.

Fazit: Stromanbieter wechseln ist einfach und sicher

Den Stromanbieter zu wechseln ist kostenlos, dauert technisch höchstens 24 Stunden und birgt kein Risiko für deine Versorgung. Der neue Anbieter übernimmt den größten Teil, auch die Kündigung beim alten Anbieter. Entscheidend ist, dass du deine Kündigungsfrist kennst und beim neuen Tarif auf kurze Laufzeit, Preisgarantie und faire Konditionen achtest. Vorkasse und Strompakete solltest du meiden. Wer seinen Tarif einmal im Jahr prüft und bei Bedarf wechselt, zahlt auf Dauer nicht mehr als nötig. Wenn du dir den Vergleich sparen willst, prüfen wir deinen Tarif gern für dich.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe. Die Angaben hier sind allgemeine Informationen anhand der genannten Quellen, Stand 09.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

Quellen und Stand der Angaben

Gesetzestexte · lxgesetze.de · Wortlaut geprüft am 9. Oktober 2026

Weiterführend · Links geprüft am 9. Oktober 2026