Heizstrom: Tarife für Nachtspeicher und Stromheizung verstehen und vergleichen
Heizstrom kann günstiger sein als Haushaltsstrom – wenn Tarif, Zähler und Messkonzept zusammenpassen. Hier siehst du, was eine Kilowattstunde kostet, welches Messkonzept du hast und wie du Schritt für Schritt vergleichst.
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Kurz gesagt: Heizstrom – auch Wärmestrom genannt – ist ein eigener Stromtarif für Heizungen, die der Netzbetreiber steuern darf, vor allem Nachtspeicherheizungen. Er kann günstiger sein als Haushaltsstrom, weil Netzentgelte und Konzessionsabgabe niedriger ausfallen. Die Verbraucherzentrale nannte 2024 Tarife ab etwa 19 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein historischer Orientierungswert, kein aktuelles Angebot. Entscheidend sind die heutigen Jahreskosten für deinen Standort. Voraussetzung ist ein vom Anbieter akzeptiertes Messkonzept. Gemeinsame HT/NT-Messung erfasst Tageszeiten, nicht Haushalt und Heizung getrennt.
Wer mit Nachtspeicheröfen heizt, zahlt schnell mehrere tausend Euro Strom im Jahr – und hat trotzdem oft noch den Tarif, den der Vorbesitzer oder der örtliche Versorger vor Jahren eingerichtet hat. Dabei lassen sich Heizstromtarife genauso wechseln wie normaler Haushaltsstrom. Der Unterschied: Tarif, Zähler und Messkonzept müssen zusammenpassen, sonst wird es teurer statt günstiger. Geht es dagegen um den Einbau einer Wärmepumpe, klärt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten Anschaffung, Förderung und Eigenanteil.
Hier siehst du, was Heizstrom genau ist, warum er weniger kostet, welches Messkonzept du hast, was eine Kilowattstunde heute ungefähr kostet und wie du Heizstrom Schritt für Schritt vergleichst.
Das Wichtigste in Kürze
- Heizstrom gibt es für Heizungen, die als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet sind – typisch Nachtspeicher. Für Wärmepumpen gibt es eigene Wärmepumpentarife.
- Günstiger wird er durch reduzierte Netzentgelte und eine Konzessionsabgabe von höchstens 0,61 Cent je kWh für Schwachlaststrom statt bis zu 2,39 Cent beim Haushaltsstrom.
- Heizstromtarif und Messkonzept müssen zusammenpassen. Bei gemeinsamer Messung mit dem Haushaltsstrom rechnen manche Anbieter laut Verbraucherzentrale Ausgleichsmengen von 10 bis 25 Prozent an.
- Bei 14.300 kWh im Jahr – so viel braucht laut co2online ein Haus mit 110 m² und Nachtspeicher – macht jeder Cent Preisunterschied rund 143 Euro im Jahr aus.
Was ist Heizstrom?
Heizstrom ist Strom für eine Heizung, die dein Netzbetreiber zu bestimmten Zeiten sperren oder freigeben darf – im Gegenzug zahlst du weniger für die Kilowattstunde. Die Begriffe Heizstrom, Wärmestrom und Nachtstrom meinen im Alltag meist dasselbe. „Nachtstrom“ stammt aus der Zeit, als Nachtspeicheröfen fast ausschließlich nachts aufgeladen wurden, wenn wenig anderer Strom gebraucht wurde.
Klassischer Fall ist die Nachtspeicherheizung: Sie lädt ihren Speicherkern in den Freigabezeiten des Netzbetreibers auf und gibt die Wärme über den Tag ab. Auch andere elektrische Heizungen können Heizstrom bekommen, wenn sie getrennt gemessen und vom Netzbetreiber als steuerbar anerkannt werden. Für Wärmepumpen gelten seit 2024 eigene Regeln mit Wärmepumpentarifen und den Modulen nach § 14a EnWG – das erklärt unser Ratgeber zum Wärmepumpentarif.
Wie Nachtspeicheröfen funktionieren, was sie im Jahr kosten und wann ein Austausch sinnvoll ist, steht im Ratgeber Nachtspeicherheizung. Dieser Beitrag dreht sich um den Tarif.
Warum ist Heizstrom günstiger als Haushaltsstrom?
Heizstrom ist günstiger, weil zwei staatlich geregelte Preisbestandteile niedriger sind: das Netzentgelt und die Konzessionsabgabe. Die Stromsteuer beträgt dagegen wie beim Haushaltsstrom 2,05 Cent je Kilowattstunde.
- Netzentgelt: Wer dem Netzbetreiber erlaubt, die Heizung zu steuern, bekommt ein reduziertes Netzentgelt. Für Nachtspeicherheizungen haben die bislang geltenden Regelungen laut Bundesnetzagentur dauerhaft Bestand – sie fallen nicht unter die neue Regelung nach § 14a EnWG, die seit 2024 für Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Batteriespeicher gilt. Wie groß der Vorteil ist, hängt stark vom Netzgebiet ab.
- Konzessionsabgabe: Für Schwachlaststrom darf die Gemeinde nach der Konzessionsabgabenverordnung höchstens 0,61 Cent je Kilowattstunde verlangen. Beim normalen Haushaltsstrom sind es je nach Gemeindegröße 1,32 bis 2,39 Cent.
- Sperrzeiten: Der Preisvorteil hat eine Gegenleistung. Der Netzbetreiber legt fest, wann die Heizung laden darf, und kann sie zeitweise sperren. Bei Speicherheizungen fällt das kaum auf, bei Heizungen ohne Speicher sehr wohl.
Beschaffung und Vertrieb kalkuliert jeder Anbieter selbst. Steuern und Umlagen sind dagegen gesetzlich geregelt; sie fließen zusammen mit den übrigen Kosten in den Arbeitspreis je Kilowattstunde ein. Genau hier liegen die großen Unterschiede zwischen den Tarifen. Was im Arbeitspreis steckt, erklärt der Beitrag Arbeitspreis Strom.
Die drei Module der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG
Seit 2024 gilt für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen eine bundeseinheitliche Regelung. Als steuerbar nennt das Gesetz ausdrücklich Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie sowie Nachtstromspeicherheizungen (§ 14a Absatz 3 EnWG). Die Bundesnetzagentur setzt das über eine Festlegung um. Erfasst sind dort Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt.
Die Gegenleistung für die netzorientierte Steuerung ist ein reduziertes Netzentgelt. Dafür gibt es drei Module:
| Modul | Was du bekommst | Was dazugehört |
|---|---|---|
| Modul 1 | Eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Netzbetreiber ab. | Kein separater Zähler nötig |
| Modul 2 | Der Netzentgelt-Arbeitspreis in der Niederspannung ohne Leistungsmessung sinkt auf 40 Prozent. | Separater Zählpunkt für die steuerbare Einrichtung |
| Modul 3 | Zeitvariable Netzentgelte mit mehreren Zeitfenstern, seit April 2025 mit Modul 1 kombinierbar. | Passendes Angebot des Netzbetreibers |
Für Bestandsanlagen mit bestehender Steuerungsvereinbarung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028. Sobald die Messstelle ein intelligentes Messsystem hat, läuft die Steuerung über ein Smart-Meter-Gateway (§ 14a Absatz 4 EnWG). Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zu § 14a EnWG.
Welches Messkonzept hast du? Ein Zähler, zwei Zählwerke oder ein separater Stromzähler
Ob und wie du Heizstrom wechseln kannst, entscheidet dein Zähler. Die Verbraucherzentrale unterscheidet zwei Grundformen: gemeinsame Messung von Haushalts- und Heizstrom über einen Zähler mit zwei Zählwerken und getrennte Messung über einen eigenen Heizstromzähler. Ein Blick in den Zählerschrank und auf die letzte Jahresrechnung zeigt dir, welche Variante du hast. Hast du nur einen Eintarifzähler für den ganzen Haushalt, wird die Heizung nicht getrennt erfasst – ein Heizstromtarif ist dann nicht möglich.
| Messkonzept | So erkennst du es | Was es für den Tarif bedeutet |
|---|---|---|
| Gemeinsame Messung mit Zweitarifzähler (HT/NT) | Ein Zähler mit zwei Zählwerken, auf der Rechnung zwei Stände: Hochtarif und Niedertarif | Haushalt und Heizung laufen über einen Vertrag. Manche Anbieter rechnen laut Verbraucherzentrale Ausgleichsmengen von 10 bis 25 Prozent an. |
| Getrennte Messung mit eigenem Heizstromzähler | Zwei Zähler, oft mit eigener Zählernummer „Heizung“ oder „Speicherheizung“ | Heizstrom und Haushaltsstrom sind zwei Verträge und lassen sich bei zwei verschiedenen Anbietern abschließen. |
| Getrennte Messung mit Doppeltarifzähler nur für die Heizung | Eigener Heizstromzähler mit zwei Zählwerken HT und NT | Der Heizstromtarif muss beide Zählwerke abbilden. Achte beim Vergleich auf getrennte Preise für HT und NT. |
Die Ausgleichsmengen bei gemeinsamer Messung sind kein Kleingeld: Die Verbraucherzentrale rechnet mit 50 bis 100 Euro im Jahr, die dadurch zusätzlich anfallen können. Wer umbauen will, klärt das mit dem Netzbetreiber und einer Elektrofachkraft – was bei einem Zählertausch passiert und wer ihn durchführt, steht im Ratgeber Stromzähler wechseln lassen.
Was kostet Heizstrom? Preise und ein Rechenbeispiel
Die folgenden historischen Erhebungen sind keine aktuelle Marktspanne für 2026. Für deine Entscheidung zählt ein aktuelles Angebot für dein Netzgebiet. Diese Werte helfen bei der Einordnung:
- Die Verbraucherzentrale nennt Nachtspeichertarife „ab etwa 19 Cent pro Kilowattstunde“ (Stand 21.10.2024).
- co2online rechnet für den Niedertarif der Heizperiode 2025/26 mit rund 20 Cent je kWh (Heizspiegel 2025).
- Stiftung Warentest hat 78 Nachtspeichertarife ausgewertet: im Schnitt 35,99 Cent, der günstigste bei 23,95 Cent (Stand 2023/2024). Die Spanne zeigt, wie viel ein Vergleich bringen kann.
- Zum Vergleich: Haushaltsstrom kostet 2026 im Durchschnitt 37,0 Cent (BDEW, Stand 21.08.2026), Wärmepumpenstrom mit eigenem Zähler im Schnitt 24 Cent (Marktcheck Verbraucherzentrale NRW, Februar 2026).
Weil Nachtspeicher viel Strom brauchen, wirkt jeder Cent Unterschied stark. co2online nennt für ein Haus mit 110 m² und Nachtspeicherheizung rund 14.300 kWh im Jahr. Die folgende Grafik zeigt, was diese Menge bei verschiedenen Arbeitspreisen kostet.
Zum Arbeitspreis kommt der Grundpreis, bei getrennter Messung für den Heizstromzähler zusätzlich zum Haushaltszähler. Rechne deshalb beim Vergleich immer mit den Jahreskosten für deinen tatsächlichen Verbrauch, nicht nur mit dem Cent-Preis. Für eine schnelle Rechnung mit eigenen Werten hilft der Stromkostenrechner.
Kostenloser RechnerStromkosten berechnenVerbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis eingeben – der Rechner zeigt Jahres- und Monatskosten.Heizstrom vergleichen: So gehst du vor
Ein Heizstrom-Vergleich funktioniert wie ein normaler Stromvergleich – mit dem Unterschied, dass du dein Messkonzept und die Verbräuche je Zählwerk kennen musst. Nur so findest du den passenden Tarif für deinen Zähler.
Wie viel ein Wechsel bringt, hängt von deinem bisherigen Tarif ab. Stiftung Warentest fand in einer Auswertung von 2023 (aktualisiert 2024) Beispiele mit knapp 500 Euro Ersparnis im Jahr für eine Nachtspeicherheizung mit getrennter Messung. Das ist ein Einzelbeispiel, keine Zusage für jeden Haushalt – aber es zeigt, warum ein Blick auf den eigenen Tarif lohnt.
Kündigung, Preiserhöhung und Grundversorgung
Heizstromverträge lassen sich kündigen und wechseln wie andere Stromverträge; bei einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Nach § 41 Absatz 5 EnWG muss der Anbieter dich spätestens einen Monat vorher über Preisänderungen informieren. Du darfst dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
- Sondervertrag: Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Danach gelten die Kündigungsregeln aus deinem Vertrag.
- Grundversorgung: Ob dein örtlicher Versorger Heizstrom in der Grundversorgung oder nur als Sondervertrag anbietet, ist unterschiedlich geregelt – manche Stadtwerke führen ausdrücklich eine „Grundversorgung Heizstrom“. Liegt dein Heizstrom in der Grundversorgung, kannst du laut Verbraucherzentrale jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Wie die Grundversorgung allgemein funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Grundversorgung Strom.
- Getrennte Verträge: Bei getrennter Messung wird der Heizstrom separat abgerechnet, und du kannst Heizstrom und Haushaltsstrom unabhängig voneinander wechseln. Bei gemeinsamer Messung wechselst du beides zusammen.
Wärmepumpe, Infrarot, Heizlüfter: Wer bekommt Heizstrom?
Heizstrom ist an zwei Bedingungen geknüpft: ein geeignetes Messkonzept und die Anerkennung als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber. Nicht jede Stromheizung erfüllt das. Welche Stromheizung sich überhaupt lohnt, vergleicht der Ratgeber Heizen mit Strom.
Nachtspeicherheizung mit eigenem ZählwerkDer klassische Fall. Für Nachtspeicher haben die bisherigen Netzentgelt-Vereinbarungen laut Bundesnetzagentur dauerhaft Bestand.
JaWärmepumpeEigene Wärmepumpentarife und die Module nach § 14a EnWG. Details im Ratgeber Wärmepumpentarif.
Eigener TarifFest installierte InfrarotheizungNur mit eigenem Zähler und wenn der Netzbetreiber sie als steuerbar anerkennt. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
SeltenHeizlüfter, Ölradiator an der SteckdoseLaufen üblicherweise über den Haushaltsstrom und den normalen Zähler.
NeinBei der Infrarotheizung rät die Verbraucherzentrale deshalb zur Vorsicht: Ein zweiter Zähler kostet 50 bis 100 Euro plus Montage und einen zusätzlichen Grundpreis. Ein guter Haushaltstarif kann am Ende günstiger sein als ein Heizstromtarif mit Sperrzeiten. Mit welchem Verbrauch du bei Infrarot rechnen musst, zeigt der Beitrag Infrarotheizung: Stromverbrauch und Kosten. Wer mit einem Heizlüfter zuheizt, zahlt ohnehin den normalen Arbeitspreis. Wie viel weniger Strom eine Wärmepumpe für dieselbe Wärme braucht, zeigt der Beitrag zum Stromverbrauch einer Wärmepumpe.
Nachtstrom, Zweitarifzähler und dynamische Tarife
Ein Zweitarifzähler bedeutet nicht automatisch, dass jeder Strom in der Nacht billig ist. Welche Geräte über den Niedertarif laufen, hängt von der Verdrahtung ab: Bei getrennter Messung zählt nur die Heizung auf dem Heizstromzähler. Bei gemeinsamer Messung schaltet der Zähler zu festen Zeiten zwischen Hoch- und Niedertarif um – dann läuft in dieser Zeit in der Regel auch der übrige Haushalt über das Niedertarif-Zählwerk. Welche Variante bei dir gilt, steht in deinem Vertrag und auf der Rechnung.
Unabhängig von Nachtspeichern müssen Stromanbieter seit 2025 allen Kunden mit intelligentem Messsystem (Smart Meter) einen dynamischen Stromtarif anbieten (§ 41a EnWG). Für Nachtspeicher ändert das zunächst nichts: Wann sie laden, legt weiterhin der Netzbetreiber über die Freigabezeiten fest. Ob sich ein dynamischer Tarif für deinen Haushaltsstrom lohnt, klärt der Beitrag Dynamischer Stromtarif.
Fünf Tipps, wie du beim Heizstrom nicht zu viel zahlst
- Kenne deine Zählwerke. Notiere einmal im Jahr die Stände von HT und NT – so kennst du deinen Heizstromverbrauch. Ohne diese Werte bekommst du keinen fairen Vergleich.
- Prüfe den Tarif jedes Jahr. Heizstromkunden wechseln selten. Gerade deshalb bleiben alte Tarife oft teuer.
- Rechne mit Jahreskosten. Grundpreis, Arbeitspreise und Bonus zusammen – ein niedriger Cent-Preis mit hohem Grundpreis ist nicht automatisch günstiger.
- Nutze das Sonderkündigungsrecht. Kündigt dein Anbieter eine Preiserhöhung an, kannst du zum Zeitpunkt der Änderung ohne Frist kündigen.
- Stell die Heizung richtig ein. Der günstigste Tarif hilft wenig, wenn die Öfen mehr laden als nötig. Aufladeregler und Raumthermostat haben großen Einfluss auf den Verbrauch. Richtwerte für die Aufladung findest du im Beitrag Nachtspeicherheizung richtig einstellen.
Passende Heizstrom-Angebote persönlich prüfen lassen
Heizstrom ist schwerer zu vergleichen als normaler Haushaltsstrom: Zähler, Zählwerke und Tarif müssen zusammenpassen. Schick uns deine Verbräuche und Arbeitspreise, wir prüfen passende verfügbare Angebote aus unserem Netzwerk für dein Messkonzept. Deutschlandweit online, du erreichst uns jederzeit über WhatsApp.
Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Anbieter. Schick uns keine vollständigen Rechnungen, Verbräuche und Preise genügen. Wie wir mit deinen Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Häufig gestellte Fragen zum Heizstrom
Was ist Heizstrom?
Heizstrom, auch Wärmestrom genannt, ist ein Stromtarif für Heizungen, die der Netzbetreiber steuern darf, vor allem Nachtspeicherheizungen. Weil Netzentgelt und Konzessionsabgabe niedriger sind, kostet die Kilowattstunde weniger als beim Haushaltsstrom. Voraussetzung ist ein vom Anbieter akzeptiertes Messkonzept. Gemeinsame HT/NT-Messung erfasst Tageszeiten, nicht Haushalt und Heizung getrennt.
Was kostet Heizstrom 2026?
Die Verbraucherzentrale nannte 2024 Nachtspeichertarife ab etwa 19 Cent je kWh; das ist kein aktuelles Angebot. Co2online rechnet für 2025/26 mit rund 20 Cent im Niedertarif. Teure Tarife liegen deutlich über 30 Cent. Haushaltsstrom kostet 2026 im Schnitt 37,0 Cent.
Lohnt sich Heizstrom?
Ein Vergleich lohnt sich besonders bei Nachtspeicherheizungen. Ob der Tarif günstiger ist, zeigen die gesamten Jahreskosten; bei über 10.000 kWh im Jahr machen schon wenige Cent Unterschied viel bei den jährlichen Kosten aus. Bei einer Infrarotheizung lohnt sich ein eigener Heizstromzähler dagegen selten. Vergleiche vor dem Wechsel immer die Konditionen: Grundpreis, Arbeitspreis, Laufzeit und Preisgarantie.
Wie viel kann ich sparen, wenn ich den Heizstromtarif wechsle?
Das hängt von deinem Verbrauch und deinem bisherigen Preis ab. Bei 14.300 kWh im Jahr macht jeder Cent Unterschied je Kilowattstunde rund 143 Euro aus. Stiftung Warentest nennt als Beispiel knapp 500 Euro im Jahr für eine Nachtspeicherheizung mit getrennter Messung (Stand 2024).
Brauche ich für Heizstrom einen eigenen Zähler?
Es gibt gemeinsame Messung über einen HT/NT-Zähler und getrennte Messung mit eigenem Heizstromzähler. HT/NT unterscheidet Tageszeiten, nicht Haushalt und Heizung. Der Anbieter muss dein Messkonzept akzeptieren.
Brauche ich bei einer Nachtspeicherheizung zwei Stromanbieter?
Nein. Bei gemeinsamer Messung hast du einen Vertrag für Haushalt und Heizung. Bei getrennter Messung hast du zwei Verträge, die du bei einem Anbieter oder bei zwei verschiedenen Anbietern abschließen kannst – je nachdem, wo die Preise besser sind.
Gilt der Nachtstrompreis für alle Steckdosen im Haus?
Das hängt vom Messkonzept ab. Bei getrennter Messung zählt nur die Heizung auf dem Heizstromzähler. Bei gemeinsamer Messung mit Zweitarifzähler läuft in den Niedertarifzeiten in der Regel auch der übrige Haushaltsstrom über das Niedertarif-Zählwerk. Manche Anbieter berechnen dafür Ausgleichsmengen.
Bekomme ich für eine Infrarotheizung günstigen Heizstrom?
Selten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dafür ein eigener Zähler und die Anerkennung als steuerbare Heizung durch den Netzbetreiber nötig sind, auf die es keinen Anspruch gibt. Wegen möglicher Sperrzeiten und Zählerkosten ist ein guter Haushaltstarif oft die bessere Wahl.
Was ist der Unterschied zwischen Heizstrom und Wärmepumpenstrom?
Beides sind Tarife für steuerbare Heizungen. Für Wärmepumpen gelten seit 2024 die neuen Regeln nach § 14a EnWG mit festen Netzentgelt-Modulen; für Nachtspeicherheizungen haben die bisherigen Regelungen laut Bundesnetzagentur dauerhaft Bestand. Wärmepumpentarife vergleichst du deshalb gesondert, siehe Ratgeber Wärmepumpentarif.
Fazit: Erst den Zähler verstehen, dann den Tarif wechseln
Der Heizstromtarif ist für Nachtspeicher der wichtigste Hebel, um die Heizkosten zu senken, den du ohne Umbau selbst in der Hand hast. Entscheidend ist, dass Tarif und Messkonzept zusammenpassen: Notiere die Stände beider Zählwerke, rechne mit Jahreskosten statt mit dem Cent-Preis und nutze bei Preiserhöhungen dein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Verbrauch von über 10.000 Kilowattstunden im Jahr zählt jeder Cent – ein jährlicher Tarifcheck gehört deshalb so selbstverständlich zur Nachtspeicherheizung wie das richtige Einstellen der Aufladung.
Quellen
- Verbraucherzentrale – Nachtspeicherheizung: Wechsel des Stromtarifs kann Geld sparen (Stand 21.10.2024), abgerufen am 11.09.2026: gemeinsame und getrennte Messung, Tarife ab etwa 19 ct/kWh, Ausgleichsmengen 10 bis 25 Prozent bzw. 50 bis 100 Euro im Jahr, Vergleichstipps
- Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Pressemitteilung vom 27.11.2023, abgerufen am 17.09.2026: für Nachtspeicherheizungen haben die bislang geltenden Regelungen dauerhaft Bestand; neue § 14a-Regeln für Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Speicher ab 4,2 kW Netzanschlussleistung; Module 1 bis 3 der Netzentgeltreduzierung; Übergangsfrist für Bestandsanlagen bis 31.12.2028
- Konzessionsabgabenverordnung § 2, abgerufen am 11.09.2026: höchstens 0,61 ct/kWh für Schwachlaststrom, 1,32 bis 2,39 ct/kWh für Tarifkunden je nach Gemeindegröße
- Energiewirtschaftsgesetz § 41 und § 41a, abgerufen am 11.09.2026: Mitteilung von Preisänderungen mindestens einen Monat vorher, Sonderkündigungsrecht; last- und tageszeitabhängige sowie dynamische Tarife
- Verbraucherzentrale – Grundversorgung oder Sondervertrag?, abgerufen am 11.09.2026: Kündigung der Grundversorgung mit zwei Wochen Frist, Erstlaufzeit von Sonderverträgen höchstens 24 Monate
- Verbraucherzentrale – Für Infrarotheizungen gibt es oft keinen günstigen Heizstrom (Stand 23.07.2021), abgerufen am 11.09.2026: eigener Zähler 50 bis 100 Euro plus Montage, Anerkennung durch den Netzbetreiber, Sperrzeiten mit Temperaturabfall von vier bis fünf Grad
- co2online – Nachtspeicherheizung: Kosten und Verbrauch (aktualisiert 19.03.2026), abgerufen am 11.09.2026: rund 14.300 kWh für ein Haus mit 110 m², Niedertarif 2025/26 rund 20 ct/kWh
- Stiftung Warentest – Stromtarife für Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung (17.05.2023, aktualisiert 05.04.2024) und Heizstrom-Tarifrechner richtig nutzen (aktualisiert 11.08.2021), abgerufen am 11.09.2026: Tarifspanne bei Nachtspeichern, Sparbeispiel, Hinweise zu Bonus, Preisgarantie und Kündigung
- BDEW-Strompreisanalyse (Stand 21.08.2026) und Verbraucherzentrale NRW – Marktcheck Wärmepumpenstromtarife (Februar 2026), abgerufen am 11.09.2026: Haushaltsstrom 2026 durchschnittlich 37,0 ct/kWh, Stromsteuer 2,05 ct/kWh; Wärmepumpenstrom mit eigenem Zähler im Schnitt 24 ct/kWh
- Stadtwerke Wolfhagen – Grundversorgung Heizstrom, abgerufen am 11.09.2026: Beispiel eines Versorgers mit ausdrücklicher Heizstrom-Grundversorgung
Stand: 17.09.2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Preisangaben sind Beispiele und Durchschnittswerte mit dem genannten Stand, keine Preiszusage. Welche Regeln für deinen Zähler und dein Netzgebiet gelten, bestätigt dein Netzbetreiber oder Anbieter. Eine vollständige Fachprüfung des Beitrags ist nicht ausgewiesen.






