Grundversorgung Strom: Was bedeutet das und wann solltest du wechseln?
Ratgeber Grundversorgung

Grundversorgung Strom: Was bedeutet das und wann solltest du wechseln?

Kläre deine Versorgungsform und vergleiche die Kosten mit einem konkreten Sondertarif. Der Rechner zeigt, wie Grundpreis, Verbrauch und Bonus zusammenwirken.

10 Minuten Lesezeit Quellen: EnWG · StromGVV · Bundesnetzagentur Fachtext: 19. Juli 2026 · Vorlage: 7. September 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist Grundversorgung?
  2. Automatischer Eintritt
  3. Vertrag ohne Unterschrift
  4. Grundversorger herausfinden
  5. Versorgungsform erkennen
  6. Grund- oder Ersatzversorgung
  7. Was kostet die Grundversorgung?
  8. Grundversorgung oder Sondertarif?
  9. Dein Kostenvergleich
  10. Dauer der Grundversorgung
  11. Kündigungsfrist
  12. Aus der Grundversorgung wechseln
  13. Wann hilft ein Tarifcheck?
  14. Persönliche Anfrage
  15. Häufige Fragen
  16. Fazit

Kurz gesagt: Grundversorgung ist eine gesetzlich geregelte Belieferung durch den örtlichen Grundversorger – ob ein Sondertarif besser passt, hängt von Kosten und Bedingungen ab. Zum Stichtag 1. April 2025 zahlten Haushaltskunden im Schnitt 40,1 ct pro Kilowattstunde, bei Wettbewerbsanbietern 38,2 ct; für Januar 2026 modellierte die Bundesnetzagentur 34,9 ct für Neukunden.

Auf deiner Rechnung steht ein Lieferantenname, aber die Vertragsart ist unklar? Beginne mit der Zuordnung deiner Versorgung. Erst danach lohnt sich der Vergleich mit einem Angebot, dessen Preise und Bedingungen du tatsächlich vorliegen hast.

Das Wichtigste in Kürze

Grundversorgung und Ersatzversorgung sind nicht dasselbe. Prüfe die Vertragsbestätigung, bevor du Kündigungsregeln anwendest. In der Strom-Grundversorgung gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Vergleiche einen Sondertarif mit demselben Jahresverbrauch und vollständigen Bruttopreisen. Ein einmaliger Bonus senkt nur die Erstjahreskosten. Der Kostenvergleich ersetzt weder die Prüfung der Vertragsbedingungen noch einen aktuellen Angebotsabruf. Wie du aus der Grundversorgung in einen anderen Tarif wechselst, erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln.

Aktuell: grüüün stellt die Stromlieferung zum 31.10.2026 ein. Was betroffene Kunden jetzt tun müssen, steht im Ratgeber grüüün kündigt zum 31.10..

Was bedeutet Grundversorgung bei Strom?

Grundversorger ist grundsätzlich das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Welches Unternehmen diese Aufgabe übernimmt, stellt der örtliche Netzbetreiber in regelmäßigen Abständen fest. Der Grundversorger ist damit ein besonderer Energieversorger mit gesetzlichen Pflichten. Auch Betriebe mit bis zu 10.000 kWh Jahresverbrauch können grundversorgt werden, mehr dazu unter Grundversorgung Gewerbe.

Die Grundversorgung ist in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Sie stellt sicher, dass deine Stromversorgung auch ohne eigenen Vertrag nicht unterbrochen wird. Sie ist kein individuell ausgehandelter Sondertarif. Ihre Bedingungen regelt außerdem die Stromgrundversorgungsverordnung.

Wann kommst du automatisch in die Grundversorgung?

Du wirst in der Regel automatisch vom Grundversorger beliefert, wenn du Strom entnimmst und für die Verbrauchsstelle kein anderer Stromliefervertrag besteht.

Den Ablauf vor dem Einzug erklärt der Ratgeber zur Stromanmeldung beim Umzug.

Beim Einzug in eine neue Wohnung oder an einem neuen Wohnort kann die Belieferung bereits mit der ersten Stromentnahme beginnen, wenn kein anderer Liefervertrag besteht. Auch nach dem Ende eines Lieferverhältnisses muss die weitere Zuordnung geklärt werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Ersatzversorgung: Ohne bestehenden Liefervertrag liegt nicht in jedem Fall automatisch eine Grundversorgung vor. Kann der Strombezug keiner bestimmten Lieferung oder keinem Liefervertrag zugeordnet werden, greift automatisch die Ersatzversorgung. Was du tun solltest, wenn dein Stromanbieter die Belieferung einstellt, erklärt unser Ratgeber Stromanbieter stellt Belieferung ein.

Entsteht die Grundversorgung auch ohne unterschriebenen Vertrag?

Ja, der Vertragsabschluss für die Grundversorgung kann auch ohne unterschriebenes Vertragsformular erfolgen. Wenn du tatsächlich Strom entnimmst und die Voraussetzungen der Grundversorgung erfüllt sind, kann bereits dieses Verhalten den Vertragsschluss auslösen.

Kurz erklärt im VideoNie einen Vertrag abgeschlossen? Das solltest du prüfenÖffnet YouTube in einem neuen Tab. KI-Avatar, Inhalt von Ganter Energie.

Teile die Stromentnahme dem Grundversorger unverzüglich in Textform mit. Er muss den Vertragsschluss und die wesentlichen Informationen ebenfalls in Textform bestätigen.

„Ohne Unterschrift“ bedeutet deshalb nicht „ohne Vertrag“.

Wer ist dein Grundversorger und wie findest du ihn heraus?

Welches Unternehmen dein Grundversorger für Strom ist, erfährst du am zuverlässigsten über den örtlichen Netzbetreiber. Er stellt fest, welches Unternehmen im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Diese Feststellung trifft der Netzbetreiber nach § 36 Abs. 2 EnWG alle drei Jahre zum 1. Juli und veröffentlicht sie bis zum 30. September im Internet.

Checkliste: So findest du deinen Grundversorger

  1. Prüfe deine Stromrechnung und deine Vertragsbestätigung.
  2. Suche nach der Bezeichnung deines Tarifs und des Lieferanten.
  3. Ermittle bei Bedarf den örtlichen Netzbetreiber.
  4. Suche auf dessen Website nach dem veröffentlichten Grundversorger.
  5. Frage beim Netzbetreiber nach, wenn die Zuordnung weiterhin unklar ist.

Der Netzbetreiber und der Grundversorger können zwei unterschiedliche Unternehmen sein. Auch die Bundesnetzagentur bestimmt deinen örtlichen Grundversorger nicht selbst.

Woran erkennst du, ob du in der Grundversorgung bist?

Deine Versorgungsform erkennst du vor allem an den Vertragsunterlagen und Mitteilungen deines Lieferanten. Eine Tarifbezeichnung allein reicht bei Unklarheiten nicht immer aus.

Checkliste: Daran erkennst du deine aktuelle Versorgungsform

  • Welcher Lieferant steht auf der aktuellen Rechnung?
  • Wird der Tarif als Grundversorgung, Ersatzversorgung oder Sondervertrag bezeichnet?
  • Hast du eine Vertrags- oder Lieferbestätigung erhalten?
  • Welcher Lieferbeginn ist angegeben?
  • Welche Preise, Bedingungen und Kündigungsregeln werden genannt?
  • Gibt es eine Mitteilung über Beginn oder Ende einer Ersatzversorgung?

Bei widersprüchlichen Angaben fragst du beim Lieferanten und gegebenenfalls beim Netzbetreiber nach.

Grundversorgung oder Ersatzversorgung – was ist der Unterschied?

Grund- und Ersatzversorgung sind unterschiedliche Versorgungsformen. Der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung liegt vor allem im Anlass: Die Grundversorgung kann durch Stromentnahme ohne vorherigen Wunschvertrag entstehen. Die Ersatzversorgung für Strom greift bei nicht zuordenbarem Strombezug.

Auch die Dauer unterscheidet sich: Die Grundversorgung hat keine vergleichbare gesetzliche Höchstdauer. Die Ersatzversorgung mit Strom endet mit Beginn eines neuen Liefervertrages und dauert maximal drei Monate. Ihre Preise darf der Grundversorger zum ersten und zum 15. Tag eines Monats neu ermitteln und ohne Frist anpassen (§ 38 Abs. 3 EnWG).

Der Ersatzversorger muss Beginn und Ende in Textform mitteilen. Währenddessen kannst du einen neuen Liefervertrag abschließen. Ein typischer Fall ist die Baustelle: Wer dort ohne eigenen Vertrag Strom entnimmt, landet oft zunächst in der Ersatzversorgung – mehr dazu im Ratgeber Baustrom.

Drei Vertragslagen getrennt betrachten

GrundversorgungAllgemeine Preise und gesetzlich geregelte Bedingungen.

Vertragsart bestätigen

ErsatzversorgungNicht zuordenbarer Bezug; spätestens nach drei Monaten beendet.

Weitere Belieferung klären

SondervertragGezielt vereinbarter Tarif mit eigenen Konditionen.

Vertragsregeln prüfen
Die Übersicht ordnet die Vertragslagen ein. Sie stellt nicht fest, welcher Fall bei deiner Verbrauchsstelle vorliegt; maßgeblich sind Mitteilungen und Vertragsunterlagen.
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Was kostet der Strom in der Grundversorgung?

Der Preis für die Grundversorgung unterscheidet sich je nach Netzgebiet und Grundversorger. Einen einheitlichen Preis für Deutschland gibt es nicht.

Strompreise für Haushalte nach Vertragsart
VertragsartDurchschnittspreisStand
Alle Haushaltskunden40,1 ct/kWhStichtag 1. April 2025
Vertrag bei einem Wettbewerbsanbieter38,2 ct/kWhStichtag 1. April 2025
Neukundentarif, modelliert34,9 ct/kWhJanuar 2026
Quelle: Bundesnetzagentur, Verbraucherkennzahlen vom 14.07.2025 und Daten zu Lieferantenwechseln vom 11.03.2026. Bundesweite Durchschnitte, kein Angebot für dein Netzgebiet.

Einen bundesweit einheitlichen Grundversorgungspreis weist die Bundesnetzagentur nicht aus. Sie nennt aber ein durchschnittliches Einsparpotenzial von rund 95 Euro pro Jahr bei 3.500 kWh Verbrauch für Haushalte, die den Lieferanten wechseln. Rund 23 Prozent der Haushaltskunden waren zuletzt noch in der Grundversorgung, 2023 waren es 25 Prozent. Vergleiche deshalb den Preis deines Grundversorgers immer mit einem konkreten Angebot für deine Postleitzahl. (Quellen: Bundesnetzagentur, 14.07.2025; Bundesnetzagentur, 11.03.2026)

Üblicherweise besteht er aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis. Weitere Preisbestandteile muss der Grundversorger nach den geltenden Vorgaben ausweisen. Einer davon sind die Netzentgelte; was sich bei ihnen 2027 ändert, steht im Ratgeber Netzentgelte 2027.

Ein Vergleich sollte sich nicht nur auf einen einzelnen Preisbestandteil stützen. Wie der Grundpreis beim Strom funktioniert, erklären wir deshalb in einem eigenen Ratgeber.

Für einen einfachen Jahresvergleich rechnest du: Verbrauch in kWh × Arbeitspreis in Cent/kWh ÷ 100 + jährlicher Grundpreis + separat berechnete Jahresentgelte. Ein Monatsgrundpreis wird dafür mit zwölf multipliziert.

Einmaliger Bonus und laufende Kosten unterscheiden
A · ohne Bonus: 1.340 €3.000 kWh × 38 ct/kWh + 200 € pro Jahr
B · ohne Bonus: 1.230 €3.000 kWh × 34 ct/kWh + 210 € pro Jahr
B · Erstjahr: 1.110 €1.230 € abzüglich einmalig 120 € Bonus
Frei gewähltes Rechenbeispiel mit Bruttopreisen, keine aktuellen Marktangebote. Der Kostenabstand beträgt ohne Bonus 110 € pro Jahr, im ersten Jahr bei erfüllten Bonusbedingungen 230 €. Unterstellt sind unveränderte Preise und gleicher Verbrauch.

Wie viel würdest du gegenüber der Grundversorgung sparen? Rechne es mit deinem Jahresverbrauch aus.

RechnerErsparnis beim Stromwechsel berechnenKostenlos, ohne Anmeldung. Grundversorgung oder eigener Tarif im Vergleich.

Grundversorgung oder Sondervertrag – was passt besser?

Ein Sondervertrag ist ein gezielt abgeschlossener Stromvertrag außerhalb der Grundversorgung. Er kann andere Preise, Laufzeiten, Preisgarantien und Kündigungsbedingungen enthalten. Sobald ein Sondervertrag abgeschlossen wurde, gelten ab dem vereinbarten Lieferbeginn dessen Konditionen statt der Grundversorgung.

Welche Form besser passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Prüfe Jahreskosten, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, mögliche Preisgarantien und weitere Bedingungen.

Hast du bereits einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen, gelten dessen individuelle Regeln. Mehr dazu erfährst du im Ratgeber zum Thema Stromanbieter trotz laufendem Vertrag wechseln. Einen Überblick über verfügbare Stromtarife findest du außerdem auf unserer Tarifseite.

Kostenloser Kostenvergleich

Grundversorgung und Sondertarif vergleichen

Trage deine eigenen Preise ein. Du erhältst Jahreskosten und Erstjahreskosten mit Bonus für denselben Verbrauch – ohne Anmeldung oder automatische Tarifempfehlung.

Für Haushaltsstrom: nur Bruttopreise einschließlich Steuern vergleichen. Beide Rechnungen unterstellen zwölf Monate mit unveränderten Preisen und gleichem Verbrauch. Bei dynamischen Tarifen oder angekündigten Preisänderungen ist dies nur ein Szenario.

kWh/Jahr. Nutze eine passende Jahresabrechnung oder eine klar begründete Schätzung.
A · Grundversorgung
ct/kWh brutto.
Euro brutto. Bei keinem Grundpreis ausdrücklich 0 eingeben.
Euro brutto/Jahr. Nur separate Kosten ergänzen, die noch nicht in Arbeits- oder Grundpreis enthalten sind.
B · Sondertarif
ct/kWh brutto.
Euro brutto. Bei keinem Grundpreis ausdrücklich 0 eingeben.
Euro brutto/Jahr. Nur separate Kosten ergänzen, die noch nicht in Arbeits- oder Grundpreis enthalten sind.
Euro brutto im ersten Jahr. Nur als Annahme: Anspruch und Auszahlungsbedingungen selbst prüfen. Leer entspricht 0.
Vertragsbedingungen getrennt festhalten

Diese Angaben verändern die Kostenrechnung nicht. Die Grundversorgung ist nach § 20 StromGVV grundsätzlich mit zwei Wochen Frist kündbar; der Vergleich stellt deinen Vertragsstatus nicht fest.

Auch bei geprüfter Garantie können Ausnahmen gelten. Kündigungsfrist, Verlängerung und Lieferbeginn bleiben separat abzugleichen.

Dein Kostenvergleich

Bitte Werte für beide Tarife ergänzen.

Alle Eingaben bleiben in dieser geöffneten Seite. Es gibt keine Datenübertragung, keine dauerhafte Speicherung und keinen Abruf aktueller Angebote. Speichere dein Protokoll vor dem Schließen.

Tipps und Tricks aus der Praxis

Fünf Handgriffe für einen fairen Vergleich

  1. Preisblatt mit Datum ablegen. So bleibt erkennbar, auf welcher Fassung deine Rechnung beruht.
  2. Monats- und Jahrespreis kennzeichnen. Eine falsche Zeiteinheit verändert das Ergebnis erheblich.
  3. Zusatzkosten nur einmal zählen. Prüfe, ob Messentgelte bereits im Grundpreis enthalten sind.
  4. Einmal ohne Bonus entscheiden. Betrachte zuerst die laufenden Kosten und danach die Bonusannahme.
  5. Offene Bedingungen markieren. Speichere den Vergleich und kläre Garantieumfang und Kündigung vor dem Abschluss.

Wie lange kannst du in der Grundversorgung bleiben?

Du kannst grundsätzlich ohne feste gesetzliche Höchstdauer in der Grundversorgung bleiben. Die Dreimonatsgrenze gilt nicht für die Grundversorgung, sondern für die Ersatzversorgung.

Die Grundversorgung besteht weiter, bis sie wirksam beendet wird oder sich deine Versorgungssituation ändert. Du kannst grundsätzlich selbst entscheiden, wann du einen anderen Stromtarif prüfen oder einen neuen Liefervertrag abschließen möchtest.

Kündigungsfrist Grundversorgung: Wie kannst du kündigen?

Die Strom-Grundversorgung kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.

Kurz erklärt im VideoGrundversorgung: automatisch versorgt, in 2 Wochen kündbarÖffnet YouTube in einem neuen Tab. KI-Avatar, Inhalt von Ganter Energie.

Nenne Verbrauchsstelle, Kunden- oder Vertragsnummer und den gewünschten Beendigungszeitpunkt. Alternativ kündigst du zum nächstmöglichen Termin. Der Grundversorger muss Kündigung und Vertragsende unverzüglich in Textform bestätigen.

Für die Kündigung oder den Lieferantenwechsel darf der Grundversorger kein gesondertes Entgelt verlangen. Ändert er die Allgemeinen Preise, muss er das mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt geben und dich zugleich brieflich informieren; zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kannst du dann ohne Frist kündigen (§ 5 Abs. 2 und 3 StromGVV).

Wie wechselst du aus der Grundversorgung?

Für den Anbieterwechsel schließt du einen neuen Vertrag mit dem Stromanbieter deiner Wahl. Im Regelfall koordiniert er die technische Umstellung und kann mit Vollmacht auch die Kündigung übernehmen.

Vor der Auswahl eines Sondervertrags hilft dir die Anbieterwechsel-Checkliste. Prüfe damit die neuen Tarifbedingungen und halte offene Punkte als Textdatei oder Ausdruck fest.

Vom geklärten Vertrag zum Wechsel
Versorgungsstatus prüfenPrüfe deinen aktuellen Versorgungsstatus und die angegebenen Preise.
Daten bereithaltenHalte Jahresverbrauch, Zählernummer oder Marktlokations-ID und Kundennummer bereit.
Angebote vergleichenVergleiche Jahreskosten, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und weitere Bedingungen.
Lieferant beauftragenBeauftrage den ausgewählten Stromanbieter mit der künftigen Belieferung.
Bestätigung kontrollierenKontrolliere die Bestätigung und den genannten Lieferbeginn.
Zähler ablesenLies den Zählerstand zum Wechseltermin ab.
Der Ablauf beginnt mit dem tatsächlichen Vertragsstatus. Der technische Wechsel hebt keine Kündigungsfrist auf; den Lieferbeginn lässt du dir bestätigen.

Welche Möglichkeiten bei einer negativen Bonitätsprüfung bestehen, erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln trotz SCHUFA.

Der technische Stromlieferantenwechsel kann binnen 24 Stunden erfolgen, verkürzt aber keine vertragliche Kündigungsfrist. Ein neuer Vertrag gilt grundsätzlich für die Zukunft und übernimmt frühere Stromentnahmen nicht rückwirkend.

Wann ist ein Tarifcheck sinnvoll?

Ein Tarifcheck ist sinnvoll, wenn du Tarif, Jahreskosten oder Alternativen prüfen möchtest. Er hilft auch bei unklaren Vertragsunterlagen oder unbekannter Versorgungsform.

Der neue Tarif sollte zu deinem Verbrauch, deiner gewünschten Vertragsbindung und deinen Anforderungen passen. Dafür kannst du einen kostenlosen Tarifcheck starten.

Wenn du zusätzlich den allgemeinen Wechselzeitpunkt beurteilen möchtest, lies auch, ob du den Stromanbieter jetzt wechseln oder noch warten solltest.

Deine Situation persönlich prüfen lassen

Versorgungsform oder Tarifbedingungen sind noch unklar? Wir helfen dir, die Angaben einzuordnen und passende verfügbare Angebote aus unserem Netzwerk zu prüfen.

Kein vollständiger Live-Marktvergleich und keine Rechts-, Steuer- oder technische Beratung. Eine bestimmte Ersparnis oder ein Bestpreis wird nicht garantiert. Bei erfolgreichem Abschluss oder einer Vermittlung kann Ganter Energie eine Vergütung erhalten.

Angaben aus der Arbeitshilfe werden nicht automatisch übertragen.Datenschutz

Häufige Fragen zur Grundversorgung und zum Vergleich

Sucht der Rechner automatisch den günstigsten Tarif?

Nein. Er rechnet ausschließlich mit deinen Angaben zu zwei Tarifen. Er ruft weder Angebote noch Marktpreise ab und bewertet keine Anbieterbonität oder Vertragsklauseln.

Kann der Sondertarif ohne Bonus teurer und im Erstjahr günstiger sein?

Ja. Deshalb weist der Rechner die laufenden Jahreskosten und die Erstjahreskosten getrennt aus. Einen Bonus solltest du nur als Annahme berücksichtigen, wenn du seine Bedingungen geprüft hast.

Entsteht ein Grundversorgungsvertrag auch ohne Unterschrift?

Ja, ein Grundversorgungsvertrag kann ohne unterschriebenes Formular durch die tatsächliche Stromentnahme entstehen. Der Grundversorger muss dir den Vertragsschluss anschließend in Textform bestätigen.

Wie finde ich meinen örtlichen Grundversorger?

Den örtlichen Grundversorger kannst du beim Netzbetreiber erfragen oder auf dessen Website finden. Der Netzbetreiber stellt fest, welches Unternehmen im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Die Grundversorgung ist die reguläre Belieferung durch den Grundversorger zu allgemeinen Bedingungen. Ersatzversorgung greift bei nicht zuordenbarem Strombezug und endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn.

Wie lange kann ich in der Grundversorgung bleiben?

Du kannst grundsätzlich ohne feste gesetzliche Höchstdauer in der Grundversorgung bleiben. Die zeitliche Begrenzung auf drei Monate betrifft ausschließlich die Ersatzversorgung.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Strom-Grundversorgung?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und vom Grundversorger unter Angabe des Vertragsendes bestätigt werden.

Wie wechsle ich aus der Grundversorgung in einen anderen Tarif?

Du schließt einen neuen Liefervertrag mit einem Stromanbieter deiner Wahl ab. Der neue Anbieter koordiniert im Regelfall die weiteren Schritte und teilt dir mit, wann die neue Belieferung beginnt.

Kann ich einen unvollständigen Vergleich speichern?

Ja. Das Protokoll nennt deine vorhandenen Werte und offenen Angaben. Nach einer Änderung wird ein altes Rechenergebnis nicht weiter ausgegeben; für einen gültigen Vergleich musst du erneut berechnen.

Fazit: Kostenabstand und Bindung gemeinsam abwägen

Nutze den Vergleich als Grundlage für deine nächste Frage: Rechtfertigt der errechnete Kostenabstand die Bedingungen des Sondertarifs? Kläre offene Angaben in den Originalunterlagen, bevor du einen neuen Vertrag abschließt.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Fachtextstand: 19. Juli 2026. Gestaltung und Kostenvergleich: 7. September 2026. Rechenbasis und Kündigungsfrist für diese Ergänzung gezielt abgeglichen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.