Grundpreis Strom einfach erklärt: Warum zahlst du auch ohne Verbrauch?
Stromrechnung verstehen

Grundpreis Strom einfach erklärt: Warum zahlst du auch ohne Verbrauch?

Der Grundpreis Strom ist ein fester Betrag, den dein Anbieter meist pro Monat oder Jahr berechnet. Er fällt unabhängig vom Verbrauch an. Deshalb zahlst du ihn grundsätzlich auch dann, wenn du nur sehr wenig oder zeitweise gar keinen Strom verbrauchst.

Der Betrag kann laufende Leistungen rund um Anschluss, Messung, Abrechnung und Vertrag abdecken. Ob ein Tarif günstig ist, erkennst du aber nicht am Grundpreis allein. Entscheidend sind die gesamten Jahreskosten.

Was ist der Grundpreis beim Strom?

Der Grundpreis ist ein Bestandteil deines Stromtarifs und damit Teil des Energiepreises. Er wird in Euro pro Monat oder Euro pro Jahr angegeben und verändert sich normalerweise nicht mit der bezogenen Strommenge in kWh.

Verbrauchst du in einem Monat besonders wenig Strom, bleibt der vereinbarte Grundpreis grundsätzlich gleich. Die Höhe des Grundpreises richtet sich nach deinem Tarif und Stromanbieter, nicht nach dem tatsächlichen Stromverbrauch.

Der feste Preisbestandteil ist nicht mit deinem Abschlag gleichzusetzen. Der Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf deine erwartete Jahresrechnung. Darin werden der feste und der verbrauchsabhängige Preisanteil berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung erfolgt anhand des Abrechnungszeitraums und des ermittelten Verbrauchs.

Welche Kosten können im Grundpreis enthalten sein?

Im Grundpreis können feste Kosten für Abrechnung, Kundenverwaltung und Bereitstellung enthalten sein. Je nach Tarif können auch Kosten rund um den Stromzähler, die Messung, den Messstellenbetrieb oder mögliche feste Netzkostenbestandteile in die Kalkulation einfließen.

Welche Positionen ein Anbieter konkret berücksichtigt, kann unterschiedlich sein. Die Zusammensetzung unterscheidet sich deshalb je nach Anbieter und Tarif. Verbindlich sind die Angaben in deinem Vertrag, im Preisblatt des Stromanbieters und auf deiner Stromrechnung.

Warum zahlst du den Grundpreis auch ohne Verbrauch?

Ein bestehender Stromvertrag kann laufende Leistungen erfordern, selbst wenn du gerade keinen Strom beziehst. Mess- und Abrechnungsleistungen können weiterlaufen.

Keine Stromnutzung bedeutet daher nicht automatisch null Stromkosten. Solange der Liefervertrag besteht und der Zähler der Verbrauchsstelle zugeordnet ist, kann der feste Preisanteil weiter anfallen.

Davon zu unterscheiden ist ein tatsächlich beendeter Liefervertrag. Bei Einzug, Auszug oder Stromanbieterwechsel wird der Grundpreis normalerweise nur für den Zeitraum berechnet, in dem das Lieferverhältnis bestand. Prüfe auf der Abschlussrechnung deshalb den Abrechnungszeitraum und den verwendeten Tages- oder Monatsanteil.

Grundpreis Strom: monatlich oder jährlich – so rechnest du um

Manche Anbieter nennen einen festen Monatsbetrag, andere weisen einen Jahresbetrag aus. Für einen verlässlichen Tarifvergleich musst du beide Angaben auf dieselbe Zeiteinheit bringen.

Vom Monatsbetrag zum Jahresbetrag

Multipliziere den Betrag pro Monat mit zwölf:

Monatsgrundpreis × 12 = Jahresgrundpreis

Fiktives Rechenbeispiel:

12,50 Euro × 12 = 150 Euro pro Jahr

Der Tarif verursacht in diesem Beispiel 150 Euro feste Kosten pro Jahr – unabhängig von der bezogenen Strommenge des Haushalts.

Vom Jahresbetrag zum Monatswert

Teile den Jahresbetrag durch zwölf:

Jahresgrundpreis ÷ 12 = Monatsgrundpreis

Fiktives Rechenbeispiel:

180 Euro ÷ 12 = 15 Euro pro Monat

Bei angebrochenen Abrechnungszeiträumen kann der Anbieter zeitanteilig abrechnen.

Grundpreis und Arbeitspreis – der Unterschied in Kürze

Der Grundpreis ist fest. Der Arbeitspreis hängt dagegen davon ab, wie viele Kilowattstunden du verbrauchst.

Das Verhältnis von Grundpreis und Stromgesamtpreis lässt sich vereinfacht so darstellen:

Gesamte Jahreskosten jährlicher Grundpreis +
(Jahresverbrauch × Arbeitspreis)

Dabei muss der Arbeitspreis in Euro pro Kilowattstunde eingesetzt werden.

Für eine ausführliche Erklärung des zweiten Preisbestandteils findest du alle Einzelheiten im Ratgeber Arbeitspreis Strom einfach erklärt.

Welcher Grundpreis passt zu deinem Stromverbrauch?

Ob ein niedriger oder höherer Grundpreis vorteilhaft ist, hängt vom Zusammenspiel aller Tarifbestandteile und von deinem Jahresbedarf ab.

Niedriger Stromverbrauch

Bei niedrigem Stromverbrauch fällt der feste Betrag anteilig stärker ins Gewicht. Das kann bei kleinen Haushalten, selten genutzten Wohnungen oder Verbrauchsstellen mit sehr geringem Bedarf relevant sein.

In solchen Fällen kann ein niedriger Grundpreis interessant sein. Er garantiert aber noch keinen günstigen Tarif: Ein höherer Verbrauchspreis oder ungünstige Vertragsbedingungen können den Vorteil wieder aufheben.

Hoher Stromverbrauch

Bei hohem Stromverbrauch beeinflusst der verbrauchsabhängige Preis die gesamten Stromkosten meist stärker. Deshalb kann ein Angebot mit einem höheren Grundpreis dennoch preiswerter sein, wenn die übrigen Tarifkosten niedriger ausfallen.

Vergleiche immer mit deinem eigenen realistischen Jahresbedarf.

Lohnen sich Stromtarife ohne Grundpreis?

Bei solchen Angeboten entfällt die klassische feste Grundgebühr. Ein Tarif mit Grundgebühr hat dagegen einen festen Preisanteil. Solche Modelle können bei sehr geringem Strombedarf interessant wirken, weil keine oder nur geringe Fixkosten anfallen.

„Ohne Grundpreis“ bedeutet jedoch nicht automatisch „günstiger“. Der Stromanbieter kann andere Preisbestandteile anders kalkulieren. Außerdem können Mindestverbrauchs- oder Mindestabnahmeregelungen, Bonusbedingungen, eine bestimmte Vertragslaufzeit oder Einschränkungen der Preisgarantie das Ergebnis beeinflussen.

Prüfe daher besonders:

  • die gesamten Jahreskosten bei deinem Jahresbedarf
  • mögliche Mindestverbrauchs- oder Mindestabnahmeregelungen
  • einmalige und dauerhafte Boni
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
  • Umfang und Dauer einer Preisgarantie

Ein Tarif ohne Grundpreis ist nur dann vorteilhaft, wenn das Gesamtpaket zu deinem Strombedarf und deinen Vertragswünschen passt.

Wie hoch ist der Grundpreis in der Grundversorgung?

Für die Grundversorgung gibt es keinen bundesweit einheitlichen Grundpreis. Die konkreten Preise hängen vom örtlichen Grundversorger, dem Versorgungsgebiet und dem veröffentlichten Preisblatt ab.

Der allgemeine Preis der Grundversorgung besteht üblicherweise aus einem festen und einem verbrauchsabhängigen Preisanteil. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich insbesondere aus dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromgrundversorgungsverordnung.

Wenn du deinen Wert prüfen möchtest, benötigst du das aktuelle Preisblatt deines örtlichen Grundversorgers mit eindeutigem Stichtag. Maßgeblich ist der Preis für deine Verbrauchsstelle und deinen Abrechnungszeitraum.

Wo findest du den Grundpreis auf Rechnung und Tarifangebot?

Bei einem neuen Tarif findest du den Grundpreis normalerweise im Preisblatt, in der Vertragsbestätigung oder in der Tarifübersicht. Auf der Jahresrechnung sollte er zusammen mit dem Abrechnungszeitraum und den übrigen Berechnungsfaktoren erkennbar sein. § 40 EnWG verlangt einfach verständliche Rechnungen und die vollständige Angabe der maßgeblichen Berechnungsfaktoren.

Achte bei der Prüfung auf folgende Punkte:

  • Ist der Betrag monatlich oder jährlich angegeben?
  • Stimmt der berechnete Zeitraum?
  • Wurde bei Einzug, Auszug oder Wechsel zeitanteilig abgerechnet?
  • Entspricht der Betrag deinem Preisblatt?
  • Hast du den Grundpreis vom regelmäßigen Abschlag unterschieden?

Wenn die Gesamtkosten unerwartet hoch sind, hilft dir der Ratgeber Stromrechnung zu hoch: Ursachen und nächste Schritte. Weicht der berechnete Grundpreis konkret vom Vertrag oder Preisblatt ab, kannst du deine Stromrechnung prüfen lassen.

So vergleichst du Stromtarife richtig

Nutze bei allen Angeboten denselben realistischen Jahresbedarf. Rechne den Grundpreis pro Monat zunächst auf zwölf Monate hoch und vergleiche anschließend die gesamten Jahreskosten.

Ein fiktives Vergleichsbeispiel:

Tarif A
120 Euro jährliche Grundgebühr
900 Euro Jahreskosten
Tarif B
180 Euro jährliche Grundgebühr
860 Euro Jahreskosten

Obwohl Tarif B den höheren Grundpreis hat, ist er in diesem Beispiel insgesamt preiswerter. Die Beträge sind rein fiktiv und stellen kein aktuelles Tarifangebot oder Einsparversprechen dar.

Berücksichtige neben dem Preis auch Boni, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie. Weitere Grundlagen findest du in der Übersicht zu Stromtarifen.

Häufige Fragen zum Grundpreis beim Strom

Was ist der Grundpreis für Strom?

Der Grundpreis ist ein Bestandteil des Stromtarifs. Er wird meist pro Monat oder Jahr berechnet und ist grundsätzlich unabhängig von der bezogenen Strommenge.

Warum zahle ich Grundpreis ohne Verbrauch?

Auch ohne Stromnutzung können laufende Vertrags-, Bereitstellungs-, Mess- und Abrechnungsleistungen bestehen. Solange dein Liefervertrag läuft, kann deshalb ein Grundpreis anfallen.

Ist der Grundpreis im Abschlag enthalten?

Ja, der erwartete Grundpreis fließt normalerweise in die Berechnung des Abschlags ein. Der Abschlag ist jedoch nur eine Vorauszahlung auf die spätere Abrechnung.

Wird der Grundpreis monatlich oder jährlich berechnet?

Beides ist möglich. Entscheidend ist die Angabe in deinem Vertrag oder Preisblatt. Einen Monatswert kannst du mit zwölf multiplizieren, einen Jahreswert durch zwölf teilen.

Ist ein Stromtarif ohne Grundpreis günstiger?

Nicht automatisch. Ein solcher Tarif kann bei geringem Strombedarf interessant sein, muss aber anhand der gesamten Jahreskosten und Vertragsbedingungen geprüft werden.

Wie hoch ist der Grundpreis in der Grundversorgung?

Das hängt vom örtlichen Grundversorger und dessen aktuellem Preisblatt ab. Einen einheitlichen Grundpreis für ganz Deutschland gibt es nicht.

Fachliche Grundlagen