Konzessionsabgabe: Höhe, Sondervertragskunden und Grenzpreis erklärt
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Konzessionsabgabe: Höhe, Sondervertragskunden und Grenzpreis erklärt

Was die Konzessionsabgabe für Strom und Gas ist, wie hoch sie sein darf, wann dein Betrieb als Sondervertragskunde gilt und wie du sie auf der Rechnung prüfst.

8 Minuten Lesezeit Quellen: §§ 1, 2 KAV, § 40 EnWG Aktualisiert am 30. September 2026
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  1. Was ist die Konzessionsabgabe
  2. Höhe für Tarifkunden
  3. Tarif- oder Sondervertragskunde
  4. Rechenbeispiel
  5. Grenzpreis
  6. Konzessionsabgabe Gas
  7. Rechnung prüfen
  8. Stromkostenrechner
  9. Prüfen lassen
  10. Häufige Fragen
  11. Fazit
  12. Quellen

Kurz gesagt: Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden zahlen, weil sie öffentliche Wege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen nutzen. Sie wird je Kilowattstunde erhoben und landet über den Strompreis beim Kunden. Die zulässige Höhe regelt die Konzessionsabgabenverordnung (KAV): Tarifkunden zahlen beim Strom je nach Einwohnerzahl der Gemeinde bis zu 2,39 Cent je kWh, Sondervertragskunden höchstens 0,11 Cent. Liegt der Durchschnittspreis eines Sondervertragskunden unter dem Grenzpreis, fällt beim Strom gar keine Konzessionsabgabe an.

Für Haushalte ist die Konzessionsabgabe ein kleiner Posten unter vielen. Für Betriebe kann sie dagegen ein echter Kostenfaktor sein, denn der Unterschied zwischen Tarif- und Sondervertragssatz ist groß. Ob ein Betrieb als Tarifkunde oder Sondervertragskunde gilt, hängt nicht nur vom Vertrag ab, sondern auch von Leistung und Jahresverbrauch.

In diesem Ratgeber erfährst du, was die Konzessionsabgabe ist, wie hoch sie für Strom und Gas sein darf, wann ein Betrieb als Sondervertragskunde gilt, was es mit dem Grenzpreis auf sich hat und wie du die Konzessionsabgabe auf deiner Rechnung prüfst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege durch Strom- und Gasleitungen (§ 1 Abs. 2 KAV).
  • Sie darf nur in Cent je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden (§ 2 Abs. 1 KAV).
  • Tarifkunden Strom: 1,32 bis 2,39 Cent je kWh, abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde.
  • Sondervertragskunden: höchstens 0,11 Cent bei Strom und 0,03 Cent bei Gas.
  • Aus der Niederspannung gilt ein Betrieb nur dann als Sondervertragskunde, wenn er in zwei Monaten über 30 kW und im Jahr über 30.000 kWh liegt.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Konzessionsabgaben sind nach § 1 Abs. 2 KAV Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen. Vereinfacht gesagt: Wer Leitungen unter Straßen und Gehwegen einer Kommune verlegen und betreiben will, zahlt der Stadt oder Gemeinde dafür eine Abgabe. Dazu zählt jeder öffentliche Verkehrsweg im Gemeindegebiet.

Gezahlt wird die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung vom Energieversorgungsunternehmen beziehungsweise Netzbetreiber an die Gemeinde. Die vergibt dafür eine Konzession, also das Recht zur Nutzung ihrer Wege zur Verlegung der Leitungen. Die Abgabe ist aber Bestandteil deines Strompreises und wird zusätzlich zum Netznutzungsentgelt über die Netzentgelte an den Lieferanten und von dort an dich weitergegeben. Am Ende trägt sie also jeder Kunde mit, ob privater Verbraucher oder Betrieb, als Letztverbraucher. Nach § 40 Abs. 3 EnWG muss sie auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Die Regelung stammt aus der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992.

Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden

Für Tarifkunden legt § 2 Abs. 2 KAV Höchstbeträge je Kilowattstunde fest. Die Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden ist abhängig von der amtlichen Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Maßgeblich ist die vom statistischen Landesamt fortgeschriebene Zahl.

Höchstbeträge der Konzessionsabgabe je kWh
GemeindegrößeStromGas nur Kochen und WarmwasserGas sonstige Tariflieferungen
bis 25.000 Einwohner1,32 Cent0,51 Cent0,22 Cent
bis 100.000 Einwohner1,59 Cent0,61 Cent0,27 Cent
bis 500.000 Einwohner1,99 Cent0,77 Cent0,33 Cent
über 500.000 Einwohner2,39 Cent0,93 Cent0,40 Cent
Sondervertragskunden0,11 Cent0,03 Cent
Höchstbeträge nach § 2 Abs. 2 und 3 KAV, Wortlaut geprüft am 30.09.2026. Für Schwachlaststrom gilt bei Tarifkunden ein Höchstbetrag von 0,61 Cent.

Das sind Höchstbeträge. Die tatsächliche Konzessionsabgabe vereinbaren Gemeinde und Netzbetreiber im Konzessionsvertrag, sie darf niedriger sein, aber nicht höher. Welcher Satz in deinem Netzgebiet gilt, steht im Preisblatt des Netzbetreibers.

Tarifkunde oder Sondervertragskunde?

Tarifkunden im Sinne der KAV sind Kunden, die nach den §§ 36 und 38 EnWG beliefert werden, also in der Grund- oder Ersatzversorgung (§ 1 Abs. 3 KAV). Alle anderen sind Sondervertragskunden (§ 1 Abs. 4 KAV). Für Haushalte und viele kleine Betriebe mit normalem Stromvertrag würde das zunächst den günstigen Sondervertragssatz bedeuten.

Beim Strom gibt es aber eine wichtige Sonderregel. Nach § 2 Abs. 7 KAV gelten Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz bis 1 Kilovolt konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden. Die Ausnahme: Die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch liegt über 30.000 kWh. Abgestellt wird auf die einzelne Betriebsstätte oder Abnahmestelle. Hat ein Unternehmen mehrere Abnahmestellen, kann die Einstufung also unterschiedlich ausfallen. Netzbetreiber und Gemeinde können niedrigere Werte vereinbaren.

Für die Praxis heißt das: Ein Haushalt und ein kleines Gewerbe in Niederspannung zahlen den Tarifsatz, auch mit einem Sondervertrag. Als Sondervertragskunden gelten dagegen Betriebe mit registrierender Leistungsmessung über beiden Schwellen oder in Mittelspannung. Die Leistung wird dafür gemessen, meist über einen RLM-Zähler.

Rechenbeispiel: Was der Unterschied ausmacht

Ein Betrieb in einer Stadt mit über 500.000 Einwohnern verbraucht 200.000 kWh im Jahr an einer Abnahmestelle in Niederspannung und liegt in mehreren Monaten über 30 kW. Als Sondervertragskunde fallen höchstens 0,11 Cent je kWh an, also rund 220 Euro im Jahr. Würde er fälschlich zum Tarifsatz von 2,39 Cent abgerechnet, wären es 4.780 Euro. Der Unterschied liegt bei rund 4.560 Euro netto im Jahr.

Diese Zahlen sind eine eigene Rechnung mit den Höchstbeträgen der KAV. Die tatsächlichen Sätze in deinem Netzgebiet können abweichen. Das Beispiel zeigt aber, warum sich für deine Energiekosten ein Blick auf die Einstufung lohnt und warum du deinen Energieversorger danach fragen solltest.

Grenzpreis: Wann keine Konzessionsabgabe anfällt

Für Sondervertragskunden beim Strom gibt es nach § 2 Abs. 4 KAV einen Grenzpreis. Liegt der Durchschnittspreis je Kilowattstunde im Kalenderjahr unter dem Durchschnittserlös aus der Lieferung von Strom an alle Sondervertragskunden, dürfen keine Konzessionsabgaben vereinbart oder gezahlt werden. Maßgeblich ist der Wert ohne Umsatzsteuer, den die amtliche Statistik des Bundes für das vorletzte Kalenderjahr veröffentlicht, also was Sondervertragskunden durchschnittlich je kWh zahlen. Die Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt.

Der Vergleich wird für die Liefermenge jedes Lieferanten an der jeweiligen Betriebsstätte oder Abnahmestelle durchgeführt, dabei wird das Netznutzungsentgelt mit berücksichtigt. Versorgungsunternehmen und Gemeinde können höhere Grenzpreise vereinbaren. Für Betriebe mit sehr günstigen Beschaffungskonditionen kann das eine Befreiung von der Konzessionsabgabe bedeuten. Ob sie greift, hängt individuell vom Lieferverhältnis ab und sollte vom Lieferanten oder Netzbetreiber im Einzelfall geprüft werden. Liefert ein Dritter über das Netz, kann er eine niedrigere Konzessionsabgabe auch durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers nachweisen (§ 2 Abs. 6 KAV).

Konzessionsabgabe Gas

Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas unterscheiden sich deutlich. Verglichen mit der Konzessionsabgabe Strom liegen die Höchstbeträge bei Gas deutlich niedriger. Tarifkunden zahlen je nach Gemeindegröße zwischen 0,22 und 0,93 Cent je kWh, Sondervertragskunden höchstens 0,03 Cent. Nach § 2 Abs. 5 KAV entfällt die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden ganz, wenn die Liefermenge pro Jahr und Abnahmefall 5 Millionen kWh übersteigt oder der Durchschnittspreis unter einem Grenzpreis liegt. Wie du Angebote für Gewerbegas vergleichst, zeigt der Ratgeber Gas Gewerbe vergleichen.

So prüfst du die Konzessionsabgabe auf deiner Rechnung

Posten findenDie Konzessionsabgabe muss auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.
Satz notierenDen abgerechneten Betrag je Kilowattstunde mit der Tabelle oben vergleichen.
Schwellen prüfenLeistung über 30 kW in zwei Monaten und Jahresverbrauch über 30.000 kWh an der Abnahmestelle?
Preisblatt ansehenIm Preisblatt des Netzbetreibers stehen die vereinbarten Sätze für dein Netzgebiet.
NachfragenBei Unstimmigkeiten schriftlich beim Lieferanten nachfragen und Belege beifügen.

Welche weiteren Posten du prüfen solltest, erklären die Ratgeber Was kostet Gewerbestrom? und Was sind Netzentgelte?.

Tipps & Tricks
  1. Prüfe die Einstufung jeder Abnahmestelle einzeln.
  2. Hebe Lastgänge auf, um die 30-kW-Schwelle nachweisen zu können.
  3. Vergleiche den Satz mit dem Preisblatt deines Netzbetreibers.
  4. Achte bei neuen Standorten auf die Einwohnerzahl der Gemeinde.
  5. Frage bei sehr günstigen Konditionen nach der Grenzpreisregel.
Ganter Energie Spezial-Tipp

Eine falsche Einstufung bei der Konzessionsabgabe fällt kaum auf, kann aber viel Geld kosten. Schick uns deine Rechnung, wir schauen, mit welchem Satz abgerechnet wurde und ob ein anderer Tarif sinnvoll ist. Kostenlos für Gewerbekunden prüfen lassen.

Konzessionsabgabe und Stromkosten prüfen lassen

Du willst wissen, ob dein Betrieb die richtige Konzessionsabgabe zahlt? Schick uns die letzte Rechnung, bei RLM-Zählern gern mit Lastgang. Wir schauen auf Einstufung und Preise und holen auf Wunsch Angebote ein. Du entscheidest selbst.

Die Ersteinschätzung ist für dich kostenlos. Für Angebote arbeiten wir mit ausgewählten Energieversorgern und Partnern zusammen. Deine Angaben geben wir erst weiter, wenn du uns das ausdrücklich bestätigt hast, wir fragen dich vorher. Kommt über uns ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Partner, die im Angebotspreis enthalten sein kann. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und beraten nicht rechtlich.

Häufige Fragen zur Konzessionsabgabe

Was ist die Konzessionsabgabe?

Ein Entgelt, das für das Recht gezahlt wird, öffentliche Verkehrswege für Strom- und Gasleitungen zu nutzen. Sie geht an Städte und Gemeinden und ist Teil deines Strom- oder Gaspreises.

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Strom?

Für Tarifkunden höchstens 1,32 bis 2,39 Cent je kWh, je nach Einwohnerzahl der Gemeinde. Für Sondervertragskunden höchstens 0,11 Cent je kWh (§ 2 KAV).

Wer ist Sondervertragskunde?

Wer nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung beliefert wird. Aus der Niederspannung gilt das beim Strom aber nur bei über 30 kW in zwei Monaten und über 30.000 kWh im Jahr.

Was ist der Grenzpreis bei der Konzessionsabgabe?

Liegt der Durchschnittspreis eines Sondervertragskunden beim Strom unter dem statistischen Durchschnittserlös aller Sondervertragskunden, fällt keine Konzessionsabgabe an (§ 2 Abs. 4 KAV).

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Gas?

Für Tarifkunden zwischen 0,22 und 0,93 Cent je kWh, für Sondervertragskunden höchstens 0,03 Cent. Über 5 Millionen kWh je Abnahmefall entfällt sie.

Wer bekommt die Konzessionsabgabe?

Die Gemeinde oder der Landkreis, durch deren Gebiet die Leitungen verlaufen. Gezahlt wird sie vom Energieversorgungsunternehmen.

Kann ich die Konzessionsabgabe senken?

Nur über die richtige Einstufung. Prüfe, ob deine Abnahmestelle die Schwellen für Sondervertragskunden erreicht und ob die Grenzpreisregel greift.

Fazit: Kleiner Posten, großer Unterschied

Die Konzessionsabgabe ist gesetzlich gedeckelt, aber je nach Einstufung sehr unterschiedlich hoch. Für Betriebe entscheidet vor allem, ob sie als Tarifkunde oder Sondervertragskunde gelten. Prüfe Leistung, Jahresverbrauch und den abgerechneten Satz je Abnahmestelle und frage bei sehr günstigen Konditionen nach dem Grenzpreis.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe und begleitet Unternehmen bei Energiefragen. Die Angaben hier sind Orientierung anhand der genannten Vorschriften, Stand 30.09.2026. Das Rechenbeispiel ist eine eigene Rechnung mit den Höchstbeträgen der KAV. Maßgeblich sind die Preisblätter deines Netzbetreibers. Der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand der Angaben

Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 30. September 2026

  • § 1 KAV – Anwendungsbereich, Tarif- und Sondervertragskunden
  • § 2 KAV – Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben
  • § 40 EnWG – gesonderter Ausweis der Konzessionsabgabe auf der Rechnung