Stromsteuer 2026: Höhe, Senkung und wer profitiert
Wie hoch die Stromsteuer 2026 ist, was sie Haushalte kostet und welche Unternehmen von der Entlastung profitieren.
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch ist die Stromsteuer 2026?
- Was kostet die Stromsteuer einen Haushalt?
- Wurde die Stromsteuer 2026 gesenkt?
- Wer profitiert von der Stromsteuer-Senkung?
- Wie funktioniert die Erhebung der Stromsteuer?
- Stromsteuer, Energiesteuer und Mehrwertsteuer: der Unterschied
- Was können Haushalte trotz ausbleibender Senkung tun?
- Fazit: Für Haushalte bleibt es bei 2,05 Cent je kWh
- Häufige Fragen zur Stromsteuer 2026
- Stromkostenrechner
- Tarifcheck und Kontakt
Kurz gesagt: Die Stromsteuer beträgt 2026 für Haushalte 2,05 Cent je kWh netto; nur gesetzlich begünstigte Unternehmen können unter den Voraussetzungen des § 9b StromStG eine Entlastung erhalten.
Wie groß der Anteil der Stromsteuer am gesamten Preis ist und woraus sich die übrigen Cent zusammensetzen, zeigt der Ratgeber Strompreis pro kWh 2026.
Die Stromsteuer beträgt 2026 grundsätzlich 2,05 Cent je Kilowattstunde. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das rund 71,75 Euro netto beziehungsweise 85,38 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Eine allgemeine Senkung für private Verbraucher gibt es nicht. Dauerhaft entlastet werden vor allem Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Hier erfährst du, wie hoch die Stromsteuer 2026 ist, wer profitiert und wie du ihren Anteil an deinen Stromkosten berechnest.
- Der reguläre Steuersatz liegt nach § 3 StromStG bei 20,50 Euro je Megawattstunde. Das entspricht 2,05 Cent je kWh.
- Privathaushalte und die meisten nicht begünstigten Betriebe zahlen weiterhin den vollen Satz über ihren Strompreis.
- Begünstigte Unternehmen erhalten nach § 9b StromStG eine Steuerentlastung von 20 Euro je Megawattstunde. Rechnerisch verbleiben 0,05 Cent je kWh.
- Die Entlastung gilt nicht automatisch für jedes Gewerbe. Entscheidend sind unter anderem Branche, begünstigte Verwendung und der Entlastungsbetrag.
- Die Stromsteuer wird in der Regel vom Versorger abgeführt und erscheint deshalb meist nicht als separate Zahlung, sondern als Bestandteil des Arbeitspreises.
Wie hoch ist die Stromsteuer 2026?
Die Stromsteuer in Deutschland ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Der allgemeine Steuersatz beträgt 20,50 Euro pro Megawattstunde. Weil eine Megawattstunde 1.000 Kilowattstunden entspricht, ergibt sich:
20,50 Euro ÷ 1.000 kWh = 0,0205 Euro = 2,05 Cent je kWh
Dieser Satz ist seit 2003 unverändert. Rechtsgrundlage ist § 3 des Stromsteuergesetzes. Die Steuer gehört zu den staatlich veranlassten Bestandteilen des Strompreises – neben weiteren Preisbestandteilen wie Netzentgelten, Beschaffung, Vertrieb und Mehrwertsteuer. Wie sich diese Elemente unterscheiden, erklären wir im Ratgeber zum Arbeitspreis beim Strom.
Die Stromsteuer wurde 1999 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Die Einführung der Stromsteuer sollte energiepolitische Anreize setzen und zugleich Beiträge zur Sozialversicherung mitfinanzieren. Heute regeln das Stromsteuergesetz und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung die Erhebung der Stromsteuer, Steuerbefreiungen und weitere Steuerbegünstigungen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist vor allem wichtig, ob sie einem begünstigten Wirtschaftszweig angehören; ihre Größe allein entscheidet nicht.
Stromsteuer inklusive Mehrwertsteuer
Auf den gesamten Nettostrompreis fällt zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent an. Dadurch entspricht die Stromsteuer für Haushaltskunden rechnerisch einem Bruttobetrag von rund 2,4395 Cent je kWh. Wichtig: Die Stromsteuer wird auf Rechnungen nicht immer als eigene Zeile ausgewiesen. Sie ist häufig bereits im Arbeitspreis enthalten.
Was kostet die Stromsteuer einen Haushalt?
Um den jährlichen Anteil zu berechnen, multiplizierst du deinen Stromverbrauch mit 0,0205 Euro. Die folgende Tabelle zeigt typische Beispielwerte:
| Jahresverbrauch | Stromsteuer netto | inkl. 19 % MwSt. |
|---|---|---|
| 2.500 kWh | 51,25 € | 60,99 € |
| 3.500 kWh | 71,75 € | 85,38 € |
| 4.000 kWh | 82,00 € | 97,58 € |
| 10.000 kWh | 205,00 € | 243,95 € |
Die Steuer steigt linear mit dem Verbrauch. Ein niedrigerer Verbrauch reduziert deshalb auch die Stromsteuer. Auf die Höhe des Steuersatzes selbst hast du als Verbraucher jedoch keinen Einfluss.
Wurde die Stromsteuer 2026 gesenkt?
Für private Haushalte lautet die Antwort: nein. Die politisch diskutierte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß wurde 2026 nicht allgemein auf alle Verbraucher ausgeweitet. Haushalte zahlen deshalb weiterhin 2,05 Cent je Kilowattstunde netto.
Für bestimmte Unternehmen sieht die Lage anders aus. Die zuvor für 2024 und 2025 geltende weitgehende Entlastung wurde ab 2026 dauerhaft fortgeführt. Damit bleibt die Stromsteuer für begünstigte betriebliche Verbräuche effektiv nahe am europäischen Mindeststeuersatz.
Eine unveränderte Steuer bedeutet allerdings nicht automatisch einen unveränderten Strompreis. Beschaffungskosten, Netzentgelte, regionale Unterschiede und Tarifkonditionen können sich unabhängig davon bewegen. Deshalb lohnt es sich, den Gesamtpreis und nicht nur eine einzelne Abgabe zu betrachten. Welche Umlagen 2026 zusätzlich auf der Rechnung stehen, zeigt der Ratgeber KWKG-Umlage.
Wer profitiert von der Stromsteuer-Senkung?
Die zentrale Entlastungsregel steht in § 9b StromStG. Begünstigt werden vor allem Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, soweit der Strom für betriebliche Zwecke entnommen wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Steuerentlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde. Vom regulären Steuersatz von 20,50 Euro je MWh bleiben dadurch rechnerisch 0,50 Euro je MWh – also 0,05 Cent je kWh.
Beispiel für ein begünstigtes Unternehmen
Ein Betrieb verbraucht im Jahr 500.000 kWh begünstigten Strom:
- Reguläre Stromsteuer: 500.000 kWh × 0,0205 € = 10.250 €
- Mögliche Entlastung: 500.000 kWh × 0,0200 € = 10.000 €
- Rechnerische Belastung nach Entlastung: 250 €
Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr mehr als 250 Euro beträgt. Bei einem Entlastungssatz von 2 Cent je kWh wird diese Schwelle ab mehr als 12.500 kWh begünstigtem Jahresverbrauch überschritten.
Welche Unternehmen sind nicht automatisch begünstigt?
Ein Gewerbeschein allein reicht nicht aus. Viele Dienstleister, Handelsunternehmen und andere nicht dem produzierenden Gewerbe zugeordnete Betriebe fallen nicht unter § 9b StromStG. Außerdem sind bestimmte Verwendungen ausgeschlossen. Das Gesetz nennt insbesondere Strom für Elektromobilität als nicht entlastungsfähig nach dieser Vorschrift.
Auch die Zuordnung zu einem begünstigten Wirtschaftszweig und die genaue Verbrauchsabgrenzung müssen stimmen. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Strommengen tatsächlich entlastungsfähig sind. Einen ausführlicheren Ablauf findest du in unserem Beitrag zur Energiesteuer- und Stromsteuererstattung für Unternehmen.
Wie funktioniert die Erhebung der Stromsteuer?
Steuerschuldner ist im normalen Lieferfall meist der Stromversorger. Er meldet die Steuer beim zuständigen Hauptzollamt an und führt sie ab. Der Versorger kalkuliert die Belastung anschließend in den Strompreis ein. Verbraucher zahlen die Stromsteuer somit indirekt über ihre Rechnung.
In Sonderfällen können auch andere Akteure Steuerschuldner werden, etwa Eigenerzeuger, die Strom zum Selbstverbrauch entnehmen. Für Strom aus erneuerbaren Energien, Stromerzeugungsanlagen und bestimmte klar geregelte Verwendungen kennt das Stromsteuergesetz Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen. Diese Ausnahmen hängen jedoch von technischen, betrieblichen und rechtlichen Details ab und dürfen nicht pauschal übertragen werden.
Bei der Stromerzeugung in Anlagen ist genau zu unterscheiden, wer den Strom erzeugt, wer ihn entnimmt und ob die Erzeugung oder der Selbstverbrauch unter eine Ausnahme fällt. Auch Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung können je nach Tätigkeit unterschiedlich behandelt werden. Für die Besteuerung zählt deshalb immer der konkrete Sachverhalt – nicht nur, ob ein Betrieb eigenerzeugten Strom nutzt.
Stromsteuer, Energiesteuer und Mehrwertsteuer: der Unterschied
- Stromsteuer: Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom nach dem StromStG.
- Energiesteuer: Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse wie Erdgas, Heizöl oder Kraftstoffe nach dem EnergieStG.
- Mehrwertsteuer: Umsatzsteuer auf den gesamten Rechnungsbetrag einschließlich Stromsteuer und weiterer Preisbestandteile.
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt, betreffen rechtlich aber unterschiedliche Steuerarten. Wer eine Abrechnung prüft, sollte außerdem Grundpreis und Verbrauchspreis auseinanderhalten. Unser Ratgeber erklärt den Grundpreis beim Strom im Detail.
Was können Haushalte trotz ausbleibender Senkung tun?
Privathaushalte können die Stromsteuer weder zurückfordern noch durch einen bestimmten Tarif umgehen. Sparpotenzial entsteht stattdessen an drei Stellen:
- Verbrauch senken: Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde spart den gesamten Arbeitspreis – einschließlich Stromsteuer.
- Tarifkosten vergleichen: Beschaffung und Vertrieb unterscheiden sich je nach Anbieter. Ein Stromtarif-Vergleich betrachtet deshalb den Gesamtpreis.
- Abrechnung kontrollieren: Prüfe Verbrauch, Zählerstand, Arbeitspreis, Grundpreis und Vertragszeitraum. Bei Unklarheiten kannst du deine Stromrechnung prüfen lassen.
Wichtig ist der Blick auf die Jahreskosten. Ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis kann durch einen hohen Grundpreis oder ungünstige Bedingungen trotzdem teurer sein.
Vergleiche bei einem Tarifwechsel die gesamten Jahreskosten aus Arbeits- und Grundpreis. Der gesetzliche Stromsteuersatz ist bei normalen Haushaltstarifen kein Unterscheidungsmerkmal.
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Die Stromsteuer ist gesetzlich festgelegt. Beim Lieferpreis, Grundpreis und den Vertragsbedingungen kann sich ein Vergleich trotzdem lohnen.
Wir prüfen verfügbare beziehungsweise einbezogene Angebote; es handelt sich nicht um einen vollständigen Marktvergleich.
Häufige Fragen zur Stromsteuer 2026
Wie hoch ist die Stromsteuer 2026?
Der allgemeine Steuersatz beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde beziehungsweise 2,05 Cent je Kilowattstunde netto. Inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer entspricht das rechnerisch rund 2,4395 Cent je kWh.
Wird die Stromsteuer 2026 für Haushalte gesenkt?
Nein. Für private Haushalte gilt 2026 weiterhin der reguläre Satz von 2,05 Cent je kWh netto. Die Entlastung wurde nicht allgemein auf alle Verbraucher ausgeweitet.
Wer profitiert 2026 von der niedrigeren Stromsteuer?
Vor allem Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können unter den Voraussetzungen des § 9b StromStG entlastet werden. Nicht jedes Unternehmen und nicht jede Stromverwendung ist automatisch begünstigt.
Wie hoch ist die Stromsteuer für begünstigte Unternehmen?
Der reguläre Satz beträgt 20,50 Euro je MWh. Die mögliche Entlastung liegt bei 20 Euro je MWh. Damit verbleiben rechnerisch 0,50 Euro je MWh beziehungsweise 0,05 Cent je kWh.
Ab welchem Verbrauch lohnt sich der Antrag nach § 9b StromStG?
Die Entlastung muss im Kalenderjahr mehr als 250 Euro betragen. Bei 2 Cent Entlastung je kWh wird die Schwelle ab mehr als 12.500 kWh begünstigtem Stromverbrauch überschritten.
Ist die Stromsteuer auf der Stromrechnung ausgewiesen?
Nicht immer separat. Häufig ist sie bereits im Arbeitspreis enthalten. Der Versorger führt die Steuer in der Regel an das zuständige Hauptzollamt ab.
Kann ich als Privathaushalt Stromsteuer zurückfordern?
Im normalen Haushaltsverbrauch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Erstattung. Steuerbefreiungen und Entlastungen gelten nur für gesetzlich definierte Sonderfälle.
Fällt auf die Stromsteuer zusätzlich Mehrwertsteuer an?
Ja. Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Nettorechnungsbetrag einschließlich Stromsteuer berechnet. Deshalb entsprechen 2,05 Cent netto rund 2,4395 Cent brutto je kWh.
Fazit: Für Haushalte bleibt es bei 2,05 Cent je kWh
Die Stromsteuer beträgt 2026 weiterhin 2,05 Cent pro Kilowattstunde netto. Eine allgemeine Absenkung für Haushalte gibt es nicht. Dauerhaft deutlich entlastet werden vor allem qualifizierte Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Für private Verbraucher bleibt der wirksamste Hebel daher, den Verbrauch zu senken, die Rechnung zu prüfen und den gesamten Stromtarif zu vergleichen.






