KWKG-Umlage und weitere Umlagen auf der Stromrechnung
Gewerbe · Preisbestandteile

KWKG-Umlage: Höhe der Umlage nach dem KWKG und weitere Umlagen auf der Stromrechnung

Wie hoch KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage und Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 sind, wofür sie erhoben werden und welche Betriebe weniger zahlen.

8 Minuten Lesezeit Quellen: netztransparenz.de, EnFG, EnWG Aktualisiert am 30. September 2026
Inhalt anzeigen
  1. KWKG-Umlage
  2. Umlagen 2026
  3. Offshore und Netznutzung
  4. Auf der Rechnung
  5. Begrenzung EnFG
  6. Was du tun kannst
  7. Stromkostenrechner
  8. Prüfen lassen
  9. Häufige Fragen
  10. Fazit
  11. Quellen

Kurz gesagt: Die KWKG-Umlage beträgt seit dem 1. Januar 2026 laut den Übertragungsnetzbetreibern 0,446 Cent pro Kilowattstunde, 2025 waren es 0,277 Cent. Dazu kommen die Offshore-Netzumlage mit 0,941 Cent und der Aufschlag für besondere Netznutzung mit 1,559 Cent für die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle, jeweils netto. Zusammen sind das für die meisten Betriebe 2,946 Cent je kWh. Stromkostenintensive Unternehmen können KWKG- und Offshore-Umlage nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) begrenzen lassen.

Auf jeder Stromrechnung stehen neben Energiepreis und Netzentgelt mehrere Umlagen. Sie sind für alle Lieferanten gleich, werden von den vier Übertragungsnetzbetreibern jedes Jahr neu festgelegt und machen bei Gewerbekunden einen spürbaren Teil des Strompreises aus.

Hier erfährst du, was hinter der KWKG-Umlage und den weiteren Umlagen steckt, wie hoch sie 2026 sind, wie du sie auf deiner Rechnung findest und welche Betriebe weniger zahlen. Wir beraten deutschlandweit online, telefonisch und per WhatsApp.

Das Wichtigste in Kürze
  • KWKG-Umlage 2026: 0,446 Cent je kWh netto (2025: 0,277 Cent).
  • Offshore-Netzumlage 2026: 0,941 Cent je kWh (2025: 0,816 Cent).
  • Aufschlag für besondere Netznutzung: 1,559 Cent für die ersten 1.000.000 kWh, darüber 0,050 Cent.
  • Die Umlagen sind bei jedem Stromanbieter gleich und müssen auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Stromkostenintensive Unternehmen können KWKG- und Offshore-Umlage nach §§ 30, 31 EnFG begrenzen lassen, Antrag beim BAFA bis 30. Juni.

Was ist die Umlage nach dem KWKG?

Die KWKG-Umlage, auch KWK-Aufschlag genannt, finanziert die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Das Gesetz fördert Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, sowie Wärme- und Kältenetze und Speicher. Kraft-Wärme-Kopplung gilt als besonders effiziente Form der Stromerzeugung, weil die Abwärme nicht verloren geht, sondern genutzt wird. Das KWKG wurde seit seiner Einführung mehrfach geändert, welche Anlagen wie lange gefördert werden, regeln die Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung. Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die Umlage jedes Jahr nach §§ 10 und 11 EnFG und veröffentlichen sie auf der gemeinsamen Plattform netztransparenz.de. Für 2026 wurde sie am 24. Oktober 2025 veröffentlicht.

Die Umlage nach dem KWKG wird in ganz Deutschland auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben, die nicht privilegiert ist. Dein Stromlieferant stellt sie dir in Rechnung und reicht sie über den Netzbetreiber weiter. Sie ist also kein Gewinn des Lieferanten, sondern ein durchlaufender Posten.

Höhe der Umlage nach KWKG 2026: Änderung zum Vorjahr

Neben der KWKG-Umlage gibt es zwei weitere netzentgeltbasierte Umlagen. Die folgende Tabelle zeigt die Werte für 2026 und die Vorjahreswerte, soweit veröffentlicht:

Umlagen auf den Strompreis 2026, netto
Umlage20262025
KWKG-Umlage0,446 ct/kWh0,277 ct/kWh
Offshore-Netzumlage0,941 ct/kWh0,816 ct/kWh
Aufschlag besondere Netznutzung (bis 1 Mio. kWh)1,559 ct/kWh1,558 ct/kWh
Summe für die meisten Betriebe2,946 ct/kWh2,651 ct/kWh
Quellen: netztransparenz.de, Übertragungsnetzbetreiber. Summen: eigene Rechnung.

Die EEG-Umlage, die früher der größte Posten war, wird seit Juli 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben. Die Förderung erneuerbarer Energien läuft seitdem über den Bundeshaushalt.

Offshore-Netzumlage und Aufschlag für besondere Netznutzung

Die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG deckt die Kosten für den Bau und Betrieb der Leitungen, die Windparks auf See an das Netz anbinden, sowie Entschädigungen bei Störungen oder verspäteter Anbindung. 2026 beträgt sie 0,941 Cent je kWh.

Der Aufschlag für besondere Netznutzung, früher § 19 StromNEV-Umlage genannt, gleicht die Erlöse aus, die Netzbetreibern durch individuelle Netzentgelte entgehen, etwa bei atypischer Netznutzung. Grundlage ist die Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur. Der Aufschlag ist nach Verbrauch gestaffelt:

Aufschlag für besondere Netznutzung 2026
GruppeWerSatz
A'erste 1.000.000 kWh je Abnahmestelle1,559 ct/kWh
B'Verbrauch über 1.000.000 kWh0,050 ct/kWh
C'produzierendes Gewerbe und Schienenverkehr mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes0,025 ct/kWh
§ 21 EnFGprivilegierte Mengen, etwa Stromspeicher und Ladepunkte0,000 ct/kWh
Quelle: netztransparenz.de, Aufschlag für besondere Netznutzung 2026, veröffentlicht am 24.10.2025.

Wer die Gruppen B' oder C' nutzen will, muss dem Netzbetreiber die Voraussetzungen melden. Wie individuelle Netzentgelte funktionieren, erklärt der Ratgeber Atypische Netznutzung.

So findest du die Umlagen auf deiner Stromrechnung

Nach § 40 Abs. 3 EnWG müssen Stromlieferanten Umlagen, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Stromsteuer gesondert ausweisen. Such auf deiner Abrechnung nach Posten wie „KWKG-Umlage“ oder „KWK-Aufschlag“, „Offshore-Netzumlage“ und „Aufschlag für besondere Netznutzung“. Manche Lieferanten fassen sie unter „Umlagen und Abgaben“ zusammen und nennen die Einzelwerte in einer Übersicht. Wie du die gesamte Abrechnung prüfst, zeigt der Ratgeber Gewerbestrom-Rechnung prüfen.

Eigene Rechnung: Ein Betrieb mit 50.000 kWh im Jahr zahlt 2026 für die drei Umlagen 50.000 × 2,946 Cent, also rund 1.473 Euro netto. Ein Betrieb mit 3.000.000 kWh zahlt ohne Begrenzung für KWKG- und Offshore-Umlage 3.000.000 × 1,387 Cent, also 41.610 Euro, dazu den Aufschlag für besondere Netznutzung mit 15.590 Euro für die erste Million und 1.000 Euro für die restlichen zwei Millionen kWh. Zusammen sind das 58.200 Euro netto.

Begrenzung der KWKG-Umlage: Regelung für stromkostenintensive Unternehmen

Für Unternehmen aus Branchen, die in Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes gelistet sind, gibt es die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung. Voraussetzungen nach § 30 EnFG sind unter anderem ein Stromverbrauch von mehr als 1 GWh an der begünstigten Abnahmestelle im vorangegangenen Geschäftsjahr und ein Energiemanagementsystem. Außerdem muss das Unternehmen wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umsetzen oder alternativ einen Teil des Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen oder in Dekarbonisierung investieren.

  • Selbstbehalt: Die erste Gigawattstunde wird nicht begrenzt (§ 31 EnFG).
  • Begrenzung: Für den Verbrauch darüber sinken KWKG- und Offshore-Umlage auf 15 Prozent, je nach Branchenliste teils auf 25 Prozent.
  • Obergrenze: Die Umlagen können zusätzlich auf 0,5 oder 1 Prozent der Bruttowertschöpfung gedeckelt werden.
  • Untergrenze: Über 1 GWh müssen mindestens 0,05 Cent je kWh gezahlt werden.
  • Antrag: Beim BAFA, jeweils bis zum 30. Juni für das folgende Kalenderjahr (§ 40 EnFG).

Ob dein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, solltest du mit Steuerberater oder Energieberater prüfen. Weitere Entlastungen für energieintensive Betriebe beschreiben die Ratgeber Industriestrompreis und Energiesteuer-Rückerstattung.

Was du als Betrieb tun kannst

Die Umlagen selbst kannst du nicht verhandeln, sie sind bei jedem Anbieter gleich. Du kannst aber prüfen, ob sie korrekt abgerechnet werden, ob dir eine günstigere Gruppe beim Aufschlag für besondere Netznutzung zusteht und ob eine Begrenzung nach EnFG in Frage kommt. Verhandelbar bleibt der Energiepreis: Vergleiche Angebote immer mit deinem echten Verbrauch. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Gewerbestrom vergleichen.

Tipps & Tricks
  1. Vergleiche die Umlagen auf deiner Rechnung mit den Werten auf netztransparenz.de.
  2. Achte bei Angeboten darauf, ob Umlagen im Preis enthalten oder separat ausgewiesen sind.
  3. Prüfe bei Preisgarantien, ob Änderungen der Umlagen weitergegeben werden dürfen.
  4. Liegst du über 1 GWh, frag beim Netzbetreiber nach der Einstufung für den Aufschlag.
  5. Notiere dir den 30. Juni, wenn eine Begrenzung nach EnFG für dich in Frage kommt.
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Häufige Fragen zur KWKG-Umlage

Wie hoch ist die KWKG-Umlage 2026?

0,446 Cent je kWh netto für nicht privilegierte Letztverbräuche, veröffentlicht von den Übertragungsnetzbetreibern am 24.10.2025. 2025 waren es 0,277 Cent.

Wofür wird die KWKG-Umlage erhoben?

Sie finanziert die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, also Anlagen, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen, sowie Wärmenetze und Speicher.

Welche Umlagen stehen 2026 auf der Stromrechnung?

KWKG-Umlage mit 0,446 Cent, Offshore-Netzumlage mit 0,941 Cent und Aufschlag für besondere Netznutzung mit 1,559 Cent für die ersten 1.000.000 kWh, jeweils netto je kWh.

Gibt es die EEG-Umlage noch?

Nein. Die EEG-Umlage wird seit Juli 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben, die Förderung läuft über den Bundeshaushalt.

Wer muss weniger KWKG-Umlage zahlen?

Stromkostenintensive Unternehmen aus Branchen nach Anlage 2 EnFG mit mehr als 1 GWh Verbrauch und Energiemanagementsystem. Über der ersten Gigawattstunde sinkt die Umlage auf 15 oder 25 Prozent. Der Antrag geht bis 30. Juni an das BAFA.

Sind die Umlagen bei jedem Stromanbieter gleich?

Ja. Die Umlagen legen die Übertragungsnetzbetreiber bundesweit fest. Unterschiede zwischen Anbietern gibt es beim Energiepreis und bei den Vertragsbedingungen.

Fazit: Umlagen kennen, Energiepreis verhandeln

KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage und Aufschlag für besondere Netznutzung kosten die meisten Betriebe 2026 zusammen 2,946 Cent je kWh. Sie sind bei allen Anbietern gleich, müssen aber korrekt ausgewiesen sein. Große Verbraucher sollten die günstigeren Gruppen und die Begrenzung nach EnFG prüfen, alle anderen sparen vor allem beim Energiepreis.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe und begleitet Unternehmen bei Energiefragen, deutschlandweit online. Die Werte stammen von netztransparenz.de und aus dem genannten Gesetzestext, Stand 30.09.2026. Rechenbeispiele sind eigene Rechnungen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Stand der Angaben

Übertragungsnetzbetreiber · Abgerufen am 30. September 2026

Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 30. September 2026