Stromanbieter stellt Belieferung ein: Was du jetzt tun musst
Dein Anbieter zieht sich zurück oder ist insolvent? Der Strom bleibt an. Wie die Ersatzversorgung funktioniert, was sie kostet und in welcher Reihenfolge du jetzt handelst.
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Kurz gesagt: Stellt dein Stromanbieter die Belieferung ein, bleibt dein Strom an: Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG, höchstens drei Monate lang. Weil die Ersatzversorgung teurer sein kann und ihre Preise zweimal im Monat angepasst werden dürfen, solltest du den Zählerstand notieren, Zahlungen an den alten Anbieter stoppen und zügig einen neuen Stromtarif abschließen. Aus der Ersatzversorgung kommst du ohne Kündigungsfrist heraus.
Ein Brief vom Stromanbieter, dass er „die Belieferung einstellt" oder sich „vom Energiemarkt zurückzieht", sorgt bei vielen für Unruhe. Die gute Nachricht: Das Licht geht nicht aus. Die weniger gute: Wer nichts tut, landet in einer Übergangsversorgung, die oft deutlich mehr kostet als ein normaler Tarif.
Hier erfährst du, warum Anbieter die Belieferung einstellen, was die Ersatzversorgung bedeutet, wie du mit einem Übernahmeangebot umgehst und in welcher Reihenfolge du jetzt vorgehst, damit dich der Anbieterausstieg möglichst wenig kostet.
- Der Strom fließt weiter: Der Grundversorger springt automatisch als Ersatzversorger ein (§ 38 EnWG), ohne Vertrag und ohne Antrag.
- Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten. Sie kann teurer sein, die Preise dürfen zum 1. und 15. eines Monats angepasst werden.
- Ein Wechsel ist jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich und technisch seit Juni 2025 binnen 24 Stunden an jedem Werktag.
- Zählerstand zum Stichtag notieren, Lastschrift beenden, Guthaben einfordern.
Warum Energieanbieter und Stromlieferanten die Belieferung einstellen
Dass ein Stromanbieter die Belieferung mit Strom beendet, hat meist einen von drei Gründen: Er zieht sich geplant aus dem Markt zurück, er ist insolvent, oder er gibt sein Geschäft beziehungsweise seinen Kundenstamm an ein anderes Unternehmen ab. Für dich als Kunde ist zunächst egal, welcher Grund dahintersteckt. Entscheidend ist, ab wann nicht mehr geliefert wird.
Für den geplanten Ausstieg gibt es klare Regeln. Nach § 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss ein Energielieferant die Beendigung seiner Tätigkeit der Bundesnetzagentur so rechtzeitig anzeigen, dass die Anzeige spätestens drei Monate vor dem geplanten Beendigungstermin dort eingeht. Gleichzeitig muss er die betroffenen Haushaltskunden und die Netzbetreiber in Textform über das Datum informieren und die Anzeige auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Anders sieht es bei einer Insolvenz aus. Dann kann die Belieferung auch sehr kurzfristig enden, wie es im Winter 2021 bei mehreren Strom- und Gasanbietern passiert ist. Was bei einer Insolvenz mit deinem Vertrag und deinem Guthaben passiert, erklären wir ausführlich am Beispiel der Gasanbieter-Insolvenz; für Strom und Gas gelten dieselben Grundsätze.
Keine Versorgungsunterbrechung: Der Grundversorger übernimmt die Ersatzversorgung
Sobald deine Entnahmestelle keinem Liefervertrag mehr zugeordnet ist, gilt der Strom nach § 38 EnWG als vom örtlichen Grundversorger geliefert. Die Energielieferung läuft also nahtlos weiter. Die Bundesnetzagentur nennt das eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Für Verbraucher heißt das: keine Versorgungsunterbrechung. Du musst dafür nichts unterschreiben und keinen Antrag stellen. Der Grundversorger muss dir Beginn und Ende der Ersatzversorgung unverzüglich in Textform mitteilen (§ 3 StromGVV).
Wer dein Grundversorger ist, steht meist auf der Rechnung deines Netzbetreibers oder lässt sich über die Postleitzahl herausfinden. Oft ist es der Energieversorger vor Ort, etwa die Stadtwerke. Wie die Grundversorgung funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Grundversorgung Strom.
Was die Ersatzversorgung Verbraucher kostet
Der Grundversorger darf für die Ersatzversorgung eigene, gesonderte Preise festlegen. Nach § 38 EnWG dürfen diese Preise auch für Haushaltskunden höher sein als in der Grundversorgung; für die Bemessung gibt das Gesetz Regeln vor. Außerdem kann der Grundversorger die Preise der Ersatzversorgung zum 1. und 15. eines jeden Monats ändern, ohne eine Frist einzuhalten. Genau deshalb ist die Ersatzversorgung eine Übergangslösung und kein Dauerzustand.
Wie lange die Ersatzversorgung für Haushaltskunden dauert
Die Ersatzversorgung endet, sobald du auf Grundlage eines neuen Liefervertrags beliefert wirst, spätestens aber drei Monate nach ihrem Beginn. Hast du bis dahin nichts unternommen, wirst du als Haushaltskunde in der Grundversorgung weiter beliefert. Der Vertrag kommt dann dadurch zustande, dass du weiter Strom entnimmst; das musst du dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Tarife außerhalb der Grundversorgung sind meist günstiger, deshalb lohnt sich der Vergleich.
Die Ersatzversorgung gilt für alle Letztverbraucher in der Niederspannung, also auch für Betriebe. Einen Anspruch auf Grundversorgung haben danach aber nur Haushaltskunden. Wer beruflich oder gewerblich mehr als 10.000 kWh im Jahr verbraucht, zählt nicht mehr dazu (§ 3 Nr. 57 EnWG) und sollte innerhalb der drei Monate unbedingt einen neuen Vertrag abschließen. Hilfe dazu gibt es in unserem Ratgeber Gewerbestrom vergleichen.
Übernahmeangebot eines anderen Versorgers: annehmen oder vergleichen?
Zieht sich ein Anbieter zurück, bekommen seine Kunden manchmal ein Angebot eines anderen Stromversorgers, der den Kundenstamm übernehmen möchte. Das ist bequem, aber kein Muss. Du bist nicht verpflichtet, so ein Angebot anzunehmen, und du kannst frei entscheiden, zu welchem neuen Anbieter du wechselst.
Prüfe das Angebot deshalb wie jeden anderen Tarif:
- Arbeitspreis und Grundpreis im Vergleich zu deinem bisherigen Vertrag und zu aktuellen Angeboten in deinem Netzgebiet.
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfrist: Eine kurze Bindung lässt dir Spielraum, falls der Preis nicht passt.
- Preisgarantie: Wofür gilt sie und wie lange?
- Befristung des Angebots: Bis wann musst du dich entscheiden, und was passiert, wenn du es verstreichen lässt?
Lässt du ein befristetes Übernahmeangebot verstreichen und schließt auch keinen anderen Vertrag ab, landest du nach dem Ende der Belieferung in der Ersatzversorgung.
Stromanbieter stellt Belieferung ein: deine Schritte bis zum Lieferantenwechsel
Anbieter kündigt das Ende der Belieferung anDu hast noch Zeit bis zum Stichtag
Belieferung ist schon beendetDu bist in der Ersatzversorgung
Übernahmeangebot liegt vorMeist mit Frist
Anbieter ist insolvent und du hast GuthabenGeld ist nicht automatisch weg, aber gefährdet
Guthaben und Schlussrechnung: Abrechnung innerhalb von sechs Wochen
Solange dein bisheriger Anbieter dich tatsächlich beliefert, bleiben die vereinbarten Abschlagszahlungen fällig. Für Zeiträume danach zahlst du ihm nichts mehr. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, zum Ende der Belieferung die Einzugsermächtigung zu widerrufen oder den Dauerauftrag zu kündigen, damit kein Geld abfließt, das du später mühsam zurückholen müsstest.
Nach dem Ende der Belieferung muss dir der alte Anbieter spätestens sechs Wochen später eine Abschlussrechnung zur Verfügung stellen. Ein Guthaben daraus muss er binnen zwei Wochen auszahlen (§ 40c EnWG). Wie du es einforderst, zeigt unser Ratgeber Strom-Guthaben auszahlen lassen.
Ist der Anbieter insolvent, wird dein Guthaben dagegen zu einer Forderung im Insolvenzverfahren. Du musst sie schriftlich beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden (§ 174 InsO). Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird davon am Ende oft nur ein kleiner Teil ausgezahlt.
Welche Rechte Verbraucher haben
Hält sich der Anbieter an Vertrag und Gesetz, endet dein Vertrag mit dem angekündigten Termin, und du musst dich um einen Anschluss kümmern. Stellt er die Belieferung dagegen vertragswidrig und kurzfristig ein, kann nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten bestehen, etwa der Differenz zwischen altem Preis und teurerer Ersatzversorgung. Sie empfiehlt, dem Anbieter in diesem Fall schriftlich mitzuteilen, dass du die Beendigung für unzulässig hältst und dir Schadensersatz vorbehältst.
Ob sich das in deinem Fall lohnt, hängt vom Vertrag und vom Betrag ab. Für eine rechtliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen und die Schlichtungsstelle Energie die richtigen Ansprechpartner. Kannst du deinen Vertrag aus anderen Gründen vorzeitig beenden, etwa nach Preiserhöhungen, hilft unser Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht Strom.
- Hebe das Schreiben deines Anbieters auf, es belegt das Datum der Beendigung.
- Fotografiere den Zähler am Stichtag mit Datum, das spart später jede Diskussion über die Schlussrechnung.
- Beende die Lastschrift erst für die Zeit nach dem Ende der Belieferung, nicht vorher.
- Warte nicht auf den Brief des Grundversorgers, wenn du schon wechseln willst: Ein neuer Vertrag beendet die Ersatzversorgung.
- Lies bei einem Übernahmeangebot das Kleingedruckte zu Laufzeit und Preisgarantie.
Nutze die Vorwarnzeit. Bei einem geplanten Ausstieg muss der Anbieter die Beendigung mindestens drei Monate vorher anzeigen und dich in Textform informieren. Wenn du den neuen Tarif so abschließt, dass er direkt zum Stichtag beginnt, überspringst du die Ersatzversorgung komplett und zahlst keinen Tag den Übergangspreis. So hältst du deine Energiekosten im Griff.
Neuen Stromtarif finden, bevor die Ersatzversorgung teuer wird
Hat dein Anbieter das Ende der Belieferung angekündigt oder bist du schon in der Ersatzversorgung? Schick uns deine letzte Rechnung oder das Schreiben deines Anbieters. Wir prüfen passende Tarife aus unserem Partnernetzwerk in deinem Netzgebiet und sagen dir, wie du nahtlos wechselst. Du entscheidest selbst.
Häufige Fragen, wenn der Stromanbieter die Belieferung einstellt
Wird mir der Strom abgestellt, wenn mein Anbieter die Belieferung einstellt?
Nein. Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Du musst dafür nichts unterschreiben und keinen Antrag stellen.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Höchstens drei Monate. Sie endet früher, sobald du über einen neuen Liefervertrag beliefert wirst. Danach wirst du als Haushaltskunde in der Grundversorgung weiter beliefert, wenn du keinen neuen Vertrag hast.
Ist die Ersatzversorgung teurer?
Sie kann es sein. Der Grundversorger darf dafür gesonderte Preise festlegen, die auch für Haushaltskunden höher sein dürfen als in der Grundversorgung, und er kann sie zum 1. und 15. eines Monats ändern.
Gibt es eine Kündigungsfrist für die Ersatzversorgung?
Nein. Laut Bundesnetzagentur gibt es für die Beendigung keine Kündigungsfrist. Sobald dein neuer Liefervertrag startet, endet die Ersatzversorgung automatisch.
Wie schnell kann ich den Stromanbieter wechseln?
Der technische Wechsel dauert bei Strom seit dem 6. Juni 2025 höchstens 24 Stunden und ist an jedem Werktag möglich. Vertragliche Kündigungsfristen aus einem laufenden Vertrag bleiben davon unberührt.
Wie früh muss mich mein Energielieferant informieren?
Bei einem geplanten Ausstieg muss der Anbieter die Beendigung der Bundesnetzagentur spätestens drei Monate vorher anzeigen und dich zeitgleich in Textform informieren (§ 5 EnWG). Bei einer Insolvenz kann es schneller gehen.
Muss ich ein Übernahmeangebot eines anderen Versorgers annehmen?
Nein. Du kannst das Angebot annehmen, musst es aber nicht. Vergleiche Preis, Laufzeit und Preisgarantie mit anderen Tarifen in deinem Netzgebiet.
Was passiert mit meinem Guthaben aus der Schlussrechnung?
Der alte Anbieter muss dir spätestens sechs Wochen nach Lieferende eine Abschlussrechnung stellen und ein Guthaben binnen zwei Wochen auszahlen (§ 40c EnWG). Ist er insolvent, meldest du das Guthaben beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an.
Gilt das auch für Gewerbekunden?
Die Ersatzversorgung gilt auch für Betriebe in der Niederspannung. Einen Anspruch auf Grundversorgung danach haben aber nur Haushaltskunden, also bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung nur bis 10.000 kWh im Jahr.
Fazit: Ruhe bewahren, aber zügig wechseln
Wenn dein Stromanbieter die Belieferung einstellt, bleibt der Strom an, dafür sorgt die Ersatzversorgung. Teuer wird es nur, wenn du sie länger als nötig laufen lässt. Nutze die Vorwarnzeit, halte den Zählerstand fest, beende die Zahlungen an den alten Anbieter und schließ rechtzeitig einen neuen Tarif ab. Ein Übernahmeangebot kann passen, sollte aber wie jedes andere Angebot verglichen werden.
Quellen und Stand der Angaben
Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 29. September 2026
- EnWG: § 3 Nr. 57 – Haushaltskunden · § 5 – Beendigung der Belieferung · § 38 – Ersatzversorgung · § 40c – Abschlussrechnung und Guthaben
- StromGVV (Grundversorgung): § 2 – Vertragsschluss · § 3 – Ersatzversorgung
- InsO: § 174 – Anmeldung der Forderungen
Weiterführend · Links geprüft am 29. September 2026
- Bundesnetzagentur: Ersatzversorgung – Dauer, Preise, keine Kündigungsfrist
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel – Wechsel binnen 24 Stunden seit 6. Juni 2025
- Bundesnetzagentur: Insolvenz des Energielieferanten
- Verbraucherzentrale: Strom- und Gasanbieter stellen kurzfristig Belieferung ein – Empfehlungen, Stand 23.12.2021






