Wann kann man den Stromanbieter wechseln? Zeitpunkt, Fristen und Sonderfälle
Stromanbieter wechseln · Fristen

Wann kann man den Stromanbieter wechseln? Zeitpunkt, Fristen und Sonderfälle

Grundversorgung, Sondervertrag, Preiserhöhung oder Umzug: Wann du deinen Stromanbieter wechseln kannst, hängt an deinem Vertrag. Hier siehst du für jeden Fall die Frist – und rechnest deinen Termin mit dem kostenlosen Check aus.

Von Christian Grünefeld · Ganter Energie Stand: 17.09.2026 Lesezeit: 8 Minuten Quelle: EnWG, BGB, Bundesnetzagentur
Inhalt anzeigen
  1. Termin-Check
  2. Übersicht
  3. Grundversorgung
  4. Sondervertrag
  5. Jederzeit wechseln?
  6. Sonderfälle
  7. Im Voraus wechseln
  8. Ablauf
  9. Tarif prüfen
  10. Häufige Fragen
  11. Fazit
  12. Quellen

Kurz gesagt: Den Stromanbieter wechseln kannst du grundsätzlich jederzeit – wann der neue Vertrag tatsächlich startet, hängt aber an deinem alten Vertrag. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei einem Sondervertrag wechselst du zum Ende der Erstlaufzeit; ist die vorbei, bei Verträgen ab März 2022 mit höchstens einem Monat Frist. Bei Preiserhöhung oder Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht den Wechsel vorziehen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundversorgung: jederzeit kündbar mit zwei Wochen Frist (§ 20 StromGVV).
  • Sondervertrag ab 1. März 2022: nach der Erstlaufzeit jederzeit mit höchstens einem Monat Frist.
  • Sondervertrag vor März 2022: Verlängerung um bis zu ein Jahr und bis zu drei Monate Frist sind möglich.
  • Preiserhöhung: Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG).
  • Umzug: Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG).
  • Technischer Wechsel: seit 2026 gesetzlich binnen 24 Stunden an Werktagen (§ 20a EnWG) – Fristen bleiben trotzdem bestehen.

Wann kann ich meinen Stromanbieter wechseln? Termin in einer Minute prüfen

Die Frage „Wann kann man den Stromanbieter wechseln?“ hat keine Pauschalantwort, sondern drei: eine für die Grundversorgung, eine für neue und eine für ältere Sonderverträge. Der Check rechnet dir die Termine aus deinen Vertragsdaten aus. Die Erklärung zu jedem Fall steht darunter.

Kostenloses Werkzeug

Wechseltermin-Check: Wann kannst du frühestens wechseln?

Wähle deine Vertragsart und trag die Angaben aus deinem Vertrag ein. Der Check zeigt dir, bis wann deine Kündigung zugehen muss und wann der Vertrag frühestens endet.

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Steht im Vertrag oder in der Vertragszusammenfassung.
Vertragsbeginn plus Mindestlaufzeit.
Steht in der Verlängerungsklausel, höchstens 12.
Entscheidend ist der Eingang beim Anbieter, nicht das Absendedatum.

Stromanbieter wechseln: Wann ist das möglich? Die Übersicht nach Vertragsart

Bevor du einen neuen Vertrag abschließt, schau auf deine letzte Stromrechnung oder die Vertragszusammenfassung. Dort steht, ob du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag hast – der Versorger muss das nach § 41 Absatz 1 EnWG angeben. Auf der Rechnung muss er zudem den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist nennen (§ 40 Absatz 2 EnWG). Daraus ergibt sich, wann du den Stromanbieter wechseln kannst.

Deine SituationWann ist der Wechsel möglich?Rechtsgrundlage
GrundversorgungJederzeit, Kündigungsfrist zwei Wochen§ 20 StromGVV
Sondervertrag ab 1. März 2022, in der ErstlaufzeitZum Ende der Vertragslaufzeit (höchstens zwei Jahre), Frist höchstens ein Monat§ 309 Nr. 9 BGB
Sondervertrag ab 1. März 2022, nach der ErstlaufzeitJederzeit, Frist höchstens ein Monat§ 309 Nr. 9 BGB
Sondervertrag vor 1. März 2022Zum Ende der Laufzeit oder Verlängerung, Frist bis zu drei MonateAGB-Recht in der alten Fassung
Angekündigte PreiserhöhungOhne Frist zum Tag, an dem die Änderung wirksam wird§ 41 Abs. 5 EnWG
Umzug (außerhalb der Grundversorgung)Mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder später§ 41b Abs. 5 EnWG

Stand der Rechtslage: 17.09.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen deines konkreten Vertrags.

Grundversorgung: Wechsel mit zwei Wochen Frist

Hast du nie selbst einen Tarif abgeschlossen, bist du in der Regel beim örtlichen Grundversorger. Das ist für den Wechsel die einfachste Ausgangslage: Nach § 20 StromGVV kannst du den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für Gas gilt nach § 20 GasGVV dasselbe. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht.

Der Grundversorger muss deine Kündigung unverzüglich unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen und darf für die Kündigung – etwa wegen eines Lieferantenwechsels – kein gesondertes Entgelt verlangen. Häufig übernimmt der neue Anbieter die Kündigung mit deiner Vollmacht, sobald du den neuen Vertrag abschließt.

Warum sich der Blick lohnt

Die Grundversorgung ist oft nicht der günstigste Tarif. Weil du hier jederzeit wechseln kannst, lohnt sich ein Vergleich besonders: Du bist an keine Vertragslaufzeit gebunden und musst auf keinen Stichtag warten. Welche Unterschiede es gibt, erklärt der Ratgeber zur Grundversorgung Strom.

Sondervertrag: Wann endet die Vertragslaufzeit?

Hast du selbst einen Stromtarif abgeschlossen, hast du einen Sondervertrag. Hier entscheidet die Vertragslaufzeit, wann du den Stromanbieter wechseln kannst. Wichtig ist das Datum, an dem du den Vertrag abgeschlossen hast – denn am 1. März 2022 haben sich die Regeln für Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist geändert.

Verträge ab dem 1. März 2022

Für neuere Verträge gelten nach § 309 Nummer 9 BGB klare Grenzen für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
  • Die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit darf höchstens einen Monat betragen.
  • Kündigst du nicht, verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit. Danach kannst du jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.

Konkret: Läuft dein Vertrag am 31. Dezember aus und beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, muss deine Kündigung spätestens am 30. November beim Anbieter eingehen. Verpasst du diesen Termin, ist das kein Drama – du kommst dann innerhalb eines Monats aus dem Vertrag.

Verträge vor dem 1. März 2022

Für ältere Verträge dürfen die AGB nach Angaben der Bundesnetzagentur weiterhin eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren, eine automatische Verlängerung um jeweils bis zu ein Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten vorsehen. Hier ist der Termin also entscheidend: Verpasst du die Frist, bindet dich der Vertrag unter Umständen ein weiteres Jahr.

Prüfe deshalb das Abschlussdatum und die Verlängerungsklausel. Wie du Laufzeit und Kündigungsfrist im Vertrag findest und richtig liest, zeigt der Ratgeber Stromanbieter wechseln: Kündigungsfrist und Laufzeit.

Kann man den Stromanbieter jederzeit wechseln?

Einen neuen Vertrag abschließen kannst du jederzeit. Ob der neue Anbieter dich aber sofort beliefern kann, hängt davon ab, wann dein alter Vertrag endet. Jederzeit wechseln – im Sinne von „kurzfristig raus aus dem alten Vertrag“ – kannst du in drei Fällen:

  1. Du bist in der Grundversorgung (zwei Wochen Frist).
  2. Die Erstlaufzeit deines Vertrags ab März 2022 ist vorbei (höchstens ein Monat Frist).
  3. Du hast ein Sonderkündigungsrecht, etwa wegen einer Preiserhöhung.

Steckst du dagegen mitten in der Erstlaufzeit eines Sondervertrags, ist der Stromanbieter nicht jederzeit wechselbar. Dann kannst du den Wechsel aber schon jetzt vorbereiten und den neuen Vertrag zum Ende der Laufzeit abschließen. Was im Einzelnen geht, erklärt Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag.

Sonderfälle: Wann kannst du vorzeitig wechseln?

In einigen Situationen musst du nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dann einen früheren Wechsel.

Wenn der Stromanbieter seine Preise erhöht

Behält sich der Anbieter im Vertrag vor, die Preise einseitig zu ändern, muss er Haushaltskunden nach § 41 Absatz 5 EnWG spätestens einen Monat vorher informieren. Du kannst den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Frist zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Preiserhöhung wirksam wird – ohne dass der Anbieter dafür ein Entgelt verlangen darf. Das gilt auch, wenn er andere Vertragsbedingungen ändert.

Eine Ausnahme regelt Absatz 6: Gibt der Anbieter nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer unverändert weiter, entsteht kein Sonderkündigungsrecht. Ein höherer Abschlag wegen gestiegenen Verbrauchs ist ebenfalls keine Preisänderung. Mehr dazu im Ratgeber Sonderkündigungsrecht Strom.

Wenn du umziehst

Außerhalb der Grundversorgung darfst du deinen Liefervertrag bei einem Wohnsitzwechsel nach § 41b Absatz 5 EnWG mit einer Frist von sechs Wochen kündigen – zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt. In der Kündigung nennst du deine künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle.

Das Recht entfällt, wenn der bisherige Anbieter dir binnen zwei Wochen anbietet, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und die Belieferung dort möglich ist. Die Schritte im Detail: Stromvertrag kündigen bei Umzug.

Wenn es um das richtige Timing geht

Rechtlich möglich heißt nicht automatisch sinnvoll. Ob du gerade jetzt wechseln oder lieber noch abwarten solltest – etwa wegen einer laufenden Preisgarantie –, ist eine andere Frage. Die Abwägung findest du im Ratgeber Stromanbieter jetzt wechseln oder warten.

Wie lange im Voraus kann ich den Stromanbieter wechseln?

Du kannst den Wechsel lange vor dem Vertragsende vorbereiten. Der neue Lieferant muss dir nach § 20a Absatz 1 EnWG unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er dich beliefern kann. Wie weit im Voraus er einen Auftrag annimmt, legt er selbst fest – frag im Zweifel nach.

Der technische Ablauf selbst ist inzwischen schnell: Seit dem 1. Januar 2026 muss der Energielieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 EnWG binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Beim Strom gilt der 24-Stunden-Wechsel nach einer Festlegung der Bundesnetzagentur bereits seit dem 6. Juni 2025. Das beschleunigt aber nur die Technik: Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben unverändert.

Keine Versorgungslücke

Beziehst du Strom, ohne dass er einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt er nach § 38 EnWG als vom Grundversorger geliefert (Ersatzversorgung). Du stehst also nicht ohne Strom da – allerdings zu dessen Preisen. Der Wechsel selbst darf dich nach § 20a Absatz 3 EnWG nichts extra kosten.

So planst du deinen Wechsel zum richtigen Termin

Wechseltermin in fünf Schritten
1. Vertragsart klärenGrundversorgung oder Sondervertrag? Das steht im Vertrag oder in der Vertragszusammenfassung.
2. Laufzeit und Frist notierenEnde der Erstlaufzeit, Kündigungsfrist und bei älteren Verträgen die Verlängerungsklausel heraussuchen.
3. Letzten Kündigungstag berechnenMit dem Wechseltermin-Check oben – und ein paar Tage Puffer für den Zugang einplanen.
4. Tarife vergleichen und abschließenNeuen Vertrag zum passenden Liefertermin abschließen; der neue Anbieter kann die Kündigung übernehmen.
5. Bestätigungen prüfenKündigungsbestätigung mit Vertragsende und Lieferbestätigung des neuen Anbieters abgleichen, Zählerstand zum Wechsel notieren.

Die Kündigung schreibst du am schnellsten mit unserer kostenlosen Kündigungsvorlage für Strom und Gas. Ob sich ein Anbieter mit Neukundenbonus lohnt, prüfst du mit dem Ratgeber Stromanbieter wechseln mit Prämie.

Was du für den Stromanbieterwechsel brauchst

Für den Anbieterwechsel reichen wenige Angaben: die Zählernummer, dein Jahresverbrauch in Kilowattstunden und der bisherige Versorger mit Kundennummer. Alles davon steht auf deiner letzten Stromrechnung. Der Jahresverbrauch ist wichtig, weil Tarife pro Kilowattstunde und über den Grundpreis abrechnen: Welcher Tarif für deinen Haushalt günstig ist, hängt vom Stromverbrauch ab. Vergleichsportale und unser Tarifcheck rechnen deshalb immer mit deinem Verbrauch. Beim Wechsel musst du den alten Vertrag nicht selbst kündigen – das kann der neue Stromanbieter für dich übernehmen.

Wer den Anbieter wechseln will, muss als Verbraucher keine Lücke in der Belieferung fürchten: Beginnt die Lieferung des neuen Versorgers nicht nahtlos, beliefert dich übergangsweise der Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG).

Tipps & Tricks
  1. Deine Stromrechnung muss den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist ausweisen – ein Blick spart die Suche im Vertrag.
  2. Rechne vom Zugang beim Anbieter aus, nicht vom Tag, an dem du die Kündigung abschickst.
  3. Lass den neuen Anbieter kündigen, wenn der Termin nicht knapp ist – so passen Kündigung und Lieferbeginn zusammen.
  4. Trag dir den letzten Kündigungstag in den Kalender ein, auch wenn du noch unentschlossen bist.
  5. Prüfe jede Preiserhöhungsmitteilung sofort: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Wirksamwerden der Änderung.
Ganter Energie Spezial-Tipp

Viele verpassen den Wechseltermin nicht aus Unwissen, sondern weil die Erinnerung fehlt. Stell dir deshalb zwei Termine in den Kalender: sechs Wochen vor dem letzten Kündigungstag zum Vergleichen und eine Woche davor als letzte Deadline. Bei Verträgen ab März 2022 ist ein verpasster Termin kein Beinbruch – bei älteren Verträgen kann er ein ganzes Jahr kosten.

Wechseltermin steht? Tarif jetzt prüfen lassen

Du kennst deinen Termin und willst wissen, welcher Tarif danach passt? Wir prüfen verfügbare Strom- und Gastarife aus unserem Partnernetzwerk anhand deines Verbrauchs – auch schon Wochen vor dem Vertragsende. Für dich ist die Prüfung kostenlos, und du entscheidest selbst, ob du wechselst.

Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Anbieter. Informationen zur Verarbeitung deiner Angaben findest du im Datenschutz.

Häufige Fragen: Wann kann man den Stromanbieter wechseln?

Wann kann man den Stromanbieter wechseln?

Das hängt von deinem Vertrag ab. In der Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist. Bei einem Sondervertrag zum Ende der Erstlaufzeit; bei Verträgen ab dem 1. März 2022 danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist. Bei Preiserhöhung oder Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht greifen.

Kann man den Stromanbieter jederzeit wechseln?

Einen neuen Vertrag abschließen kannst du immer. Kurzfristig aus dem alten Vertrag kommst du in der Grundversorgung, nach Ende der Erstlaufzeit eines Vertrags ab März 2022 oder mit einem Sonderkündigungsrecht. In der laufenden Erstlaufzeit eines Sondervertrags wechselst du erst zu deren Ende.

Wo finde ich meinen nächstmöglichen Kündigungstermin?

Auf deiner Stromrechnung: Der Lieferant muss dort nach § 40 Abs. 2 EnWG den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist ausweisen. Außerdem stehen die Angaben im Vertrag und in der Vertragszusammenfassung.

Wie lange im Voraus kann ich den Stromanbieter wechseln?

Den Wechsel kannst du lange vor dem Vertragsende beauftragen. Wie weit im Voraus ein Anbieter Aufträge annimmt, legt er selbst fest. Er muss dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab wann er dich beliefern kann (§ 20a Abs. 1 EnWG).

Bis wann muss ich kündigen, um zum Laufzeitende zu wechseln?

Deine Kündigung muss spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist vor dem Laufzeitende beim Anbieter eingehen. Bei einem Monat Frist und Vertragsende am 31. Dezember also spätestens am 30. November. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum.

Wie oft kann man den Stromanbieter wechseln?

Gesetzlich gibt es keine Grenze. Anbieter entscheiden aber selbst, mit wem sie einen Vertrag schließen, und können einen Neukundenbonus an Bedingungen knüpfen, etwa dass du vorher eine Zeit lang nicht Kunde warst.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit – du kannst dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Bei älteren Verträgen kann sich der Vertrag um bis zu ein Jahr verlängern.

Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort wechseln?

Ja, wenn der Anbieter die Preise einseitig ändert: Nach § 41 Abs. 5 EnWG kannst du ohne Frist zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Kein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn nur eine gesetzliche Umsatzsteueränderung unverändert weitergegeben wird.

Kostet der Wechsel des Stromanbieters etwas?

Nein. Nach § 20a Abs. 3 EnWG darf der Lieferantenwechsel für dich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein. In der Grundversorgung darf der Versorger für die Kündigung auch kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 Abs. 3 StromGVV).

Fazit: Der Vertrag bestimmt den Termin, nicht der Kalender

Den Stromanbieter wechseln kannst du grundsätzlich jederzeit – wann du tatsächlich aus dem alten Vertrag kommst, entscheidet die Vertragsart. In der Grundversorgung sind es zwei Wochen, bei Sonderverträgen ab März 2022 zum Laufzeitende oder danach mit höchstens einem Monat Frist. Nur ältere Verträge können dich bei einer verpassten Frist ein weiteres Jahr binden. Schau auf deine Rechnung, prüf den Termin mit dem Check oben und plane den Wechsel mit etwas Puffer.

Christian Grünefeld · Ganter Energie. KI-gestützte Recherche und redaktioneller Abgleich mit den Gesetzestexten und der Bundesnetzagentur. Aktualisiert am 17.09.2026. Allgemeine Orientierung ohne individuelle Rechtsprüfung.