Stromnachzahlung: Nachzahlung für Strom berechnen, prüfen und in Raten zahlen
Wie viel du beim Strom nachzahlen musst, kannst du selbst ausrechnen – sogar schon vor der Jahresabrechnung. Hier findest du die Formel, ein Rechenbeispiel, die Prüfpunkte für deine Stromabrechnung und den Weg zur Ratenzahlung.
Inhaltsverzeichnis
Kurz gesagt: Die Stromnachzahlung ist die Differenz zwischen deinen tatsächlichen Stromkosten im Abrechnungszeitraum und den Abschlägen, die du schon gezahlt hast. Du kannst sie selbst berechnen: Verbrauch in kWh mal Arbeitspreis, plus Grundpreis, minus Summe der Abschläge. Stimmt die Jahresabrechnung, ist die Nachzahlung frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Reicht das Geld nicht, frag deinen Stromanbieter vor dem Fälligkeitstag nach einer Ratenzahlung und passe danach deinen monatlichen Abschlag an.
Wie hoch eine Nachzahlung für Strom ausfällt, kannst du schon vor der Jahresabrechnung ziemlich genau abschätzen – mit deinem Zählerstand und zwei Preisen aus dem Vertrag.
- Formel: (kWh × Arbeitspreis) + (Monate × Grundpreis) − gezahlte Abschläge = Nachzahlung oder Guthaben.
- Fälligkeit: frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung (§ 40c Abs. 1 EnWG).
- Raten: meist Kulanz; in der Grundversorgung nach einer Sperrandrohung Anspruch auf ein Angebot zinsfreier Raten (§ 41g EnWG).
- Jobcenter: Haushaltsstrom gehört zum Regelbedarf, nicht zu den Heizkosten – eine Stromnachzahlung wird deshalb in der Regel nur als Darlehen übernommen (§ 20, § 24 SGB II).
Stromnachzahlung berechnen: die Formel
Die Jahresabrechnung für Strom folgt immer demselben Rechenweg. Dein Stromanbieter ermittelt den Verbrauch aus Anfangs- und Endzählerstand, multipliziert ihn mit dem Arbeitspreis, addiert den Grundpreis für die Monate des Abrechnungszeitraums und zieht die bereits gezahlten Abschläge ab. Bleibt ein positiver Betrag, musst du ihn nachzahlen; ist er negativ, bekommst du ein Guthaben.
Ein Haushalt verbraucht 3.000 kWh in 12 Monaten. Arbeitspreis 35 Cent je kWh, Grundpreis 12 Euro im Monat: 1.050 Euro plus 144 Euro ergibt 1.194 Euro Stromkosten. Gezahlt wurden 12 Abschläge à 85 Euro, also 1.020 Euro. Die Nachzahlung beträgt 174 Euro. Die Preise sind Beispielwerte, keine Marktpreise; deine Werte stehen im Vertrag und auf der Stromrechnung. Einordnen kannst du sie mit dem Ratgeber Strompreis pro kWh.
Mit wie viel Nachzahlung musst du rechnen? Stromzähler ablesen und hochrechnen
Du musst nicht auf die Jahresabrechnung warten. Lies deinen Stromzähler ab und vergleiche den Stand mit dem Endzählerstand der letzten Rechnung. Teile den Verbrauch seitdem durch die vergangenen Tage und nimm ihn mal 365 – das ist dein hochgerechneter Jahresverbrauch. Setzt du diesen Wert in die Formel oben ein, siehst du, ob deine Abschläge reichen.
- Regelmäßig ablesen: Einmal im Monat den Zählerstand notieren, am besten mit Foto. Wie das bei analogen und digitalen Zählern geht, zeigt der Ratgeber Stromzähler ablesen.
- Smart Meter nutzen: Mit einem intelligenten Messsystem bekommst du monatliche Verbrauchsinformationen und siehst Abweichungen früher.
- Saison beachten: Haushaltsstrom schwankt übers Jahr weniger als Gas. Heizt du mit Wärmepumpe oder Nachtspeicher, steigt der Stromverbrauch im Winter aber deutlich – dann rechnest du besser mit dem Vorjahresverbrauch.
Ob dein Jahresverbrauch zur Haushaltsgröße passt, kannst du mit den Richtwerten im Ratgeber Durchschnittlicher Stromverbrauch im Haushalt einordnen.
Stromnachzahlung zu hoch: Warum Stromverbrauch und Stromkosten steigen
Eine hohe Stromnachzahlung hat fast immer einen von wenigen Gründen. Meist kommen zwei davon zusammen:
- Abschlag zu niedrig angesetzt: Der Stromabschlag beruht auf einem alten Verbrauch oder einer Schätzung beim Vertragsstart.
- Preise gestiegen: Nach Preiserhöhungen, etwa wegen höherer Netzentgelte oder Beschaffungskosten, wurde der Abschlag nicht angepasst.
- Mehr Strom verbraucht: Zusätzliche Personen im Haushalt, Homeoffice, ein neues Elektroauto, eine Wärmepumpe oder die Anschaffung großer Geräte erhöhen den Verbrauch.
- Geschätzter Zählerstand: Wurde im Vorjahr geschätzt statt abgelesen, holt die aktuelle Abrechnung den Unterschied nach.
- Zählerwechsel oder Umzug: Beim Wechsel der Messeinrichtung oder der Wohnung werden Zählerstände manchmal falsch übernommen. Wurde ein Wechsel gemeldet, aber nie durchgeführt, hilft der Ratgeber Zählerwechsel nicht durchgeführt.
Ist der Verbrauch deutlich gestiegen, ohne dass du einen Grund erkennst, geh die Ursachen gezielt durch. Die Schritt-für-Schritt-Suche steht im Ratgeber Stromrechnung zu hoch.
Stromabrechnung und Jahresabrechnung prüfen, bevor du zahlst
Bevor du die Nachzahlung begleichst, gleich die Stromabrechnung mit deinen Unterlagen ab. Die Rechnung muss unter anderem Anfangs- und Endzählerstand, die Art der Ermittlung (abgelesen oder geschätzt), die Preise und einen Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch enthalten (§ 40 EnWG).
- Zählernummer und Zählerstand: Stimmt die Zählernummer mit deinem Stromzähler überein, und passt der Endstand zu deinem Foto?
- Abrechnungszeitraum: Deckt die Rechnung genau die Monate seit der letzten Abrechnung ab, ohne Lücke oder Überschneidung?
- Preise: Entsprechen Arbeitspreis und Grundpreis deinem Vertrag, auch nach einer angekündigten Änderung?
- Abschläge: Wurden alle gezahlten Abschläge verrechnet? Jeder fehlende Monat erhöht die Nachzahlung um einen vollen Abschlag.
Offensichtlicher FehlerFremde Zählernummer, Zahlendreher, fehlende Abschläge.
Ja, soweit betroffenVerbrauch ohne erkennbaren Grund mehr als doppelt so hoch wie im VorjahrIn der Grundversorgung nur mit Antrag auf Nachprüfung des Zählers und bis zum Ergebnis.
Mit ZählerprüfungRechnung korrekt, nur unerwartet hochDie Nachzahlung ist fällig; sprich rechtzeitig über Raten.
NeinFindest du einen Fehler, beanstande ihn schriftlich beim Stromanbieter. Wie du vorgehst und welcher Musterbrief passt, steht im Ratgeber Falsche Stromrechnung: Widerspruch einlegen. Wer dir bei der Prüfung hilft, erklärt der Ratgeber Stromrechnung prüfen lassen.
Wann die Nachzahlung fällig ist
Die Stromrechnung muss dir spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen, bei monatlicher Abrechnung spätestens nach drei Wochen (§ 40c Abs. 2 EnWG). Fällig ist die Nachzahlung zu dem Datum, das der Versorger nennt, frühestens aber zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung (§ 40c Abs. 1 EnWG). Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, muss es mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder binnen zwei Wochen ausgezahlt werden (§ 40c Abs. 3 EnWG).
Zahlst du nicht rechtzeitig, kommt eine Mahnung. In der Grundversorgung darf der Versorger dafür eine Pauschale berechnen, die die gewöhnlich entstehenden Kosten nicht übersteigen darf (§ 17 Abs. 2 StromGVV). Eine alte Forderung verjährt regelmäßig drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist (§§ 195, 199 BGB).
Stromnachzahlung in Raten zahlen
Die meisten Stromanbieter lassen mit sich reden, wenn du dich meldest, bevor die erste Mahnung kommt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung hast du im Normalfall nicht. Mach deshalb einen konkreten, realistischen Vorschlag: Monatsbetrag, Startdatum und Hinweis, dass du den laufenden Abschlag weiterzahlst.
Anders in der Grundversorgung: Nach einer Sperrandrohung muss dir der Grundversorger auf Verlangen innerhalb einer Woche, spätestens mit der Ankündigung der Sperre, eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Monatsraten anbieten (§ 41g Abs. 1 EnWG).
Die Vorlage richtet sich an deinen Stromanbieter und steht deshalb in der Sie-Form.
[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer, PLZ Ort]
An [Name des Stromanbieters]
[Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kundenservice]
[Ort], [Datum]
Ratenzahlung für die Nachzahlung aus der Stromabrechnung vom [Datum]
Kundennummer: [Nummer] · Zählernummer: [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Ihrer Stromabrechnung vom [Datum] ist eine Nachzahlung von [Betrag] Euro am [Datum] fällig. Ich kann den Betrag nicht in einer Summe begleichen und schlage vor, ihn in [Anzahl] Monatsraten zu [Betrag] Euro ab dem [Datum] zu zahlen. Meinen laufenden Abschlag zahle ich unverändert weiter.
Bitte bestätigen Sie mir die Ratenzahlung in Textform.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Wann eine Stromsperre droht
Eine Stromsperre wegen Zahlungsverzugs ist erst zulässig, wenn du trotz Mahnung mindestens das Doppelte des Monatsabschlags und zugleich mindestens 100 Euro schuldest. Beanstandete Beträge zählen nicht mit. Der Versorger muss die Sperre vier Wochen vorher androhen und den Termin acht Werktage vorher per Brief ankündigen (§ 41f EnWG). Was du in dieser Lage sofort tun kannst, zeigt der Ratgeber Stromsperre verhindern.
Stromnachzahlung und Jobcenter: warum Strom anders zählt als Heizung
Viele gehen davon aus, dass das Jobcenter eine Nachzahlung für Strom genauso übernimmt wie eine Heizkostennachzahlung. Das stimmt meist nicht. Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfs, also der monatlichen Pauschale (§ 20 Abs. 1 SGB II). Heizkosten dagegen werden als Bedarf für Unterkunft und Heizung gesondert übernommen (§ 22 SGB II).
- Haushaltsstrom: Eine Nachzahlung kann das Jobcenter bei einem unabweisbaren Bedarf als Darlehen erbringen. Zurückgezahlt wird es in monatlichen Raten von 5 Prozent des Regelbedarfs, die mit den laufenden Leistungen verrechnet werden (§ 24 Abs. 1, § 42a Abs. 2 SGB II). In der Sozialhilfe gilt Entsprechendes (§ 37 Abs. 1 SGB XII).
- Heizstrom: Heizt du mit Strom, etwa per Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung, gehört der Heizanteil zu den Heizkosten. Lass dir den Anteil getrennt ausweisen oder nachweisen.
- Früh melden: Stelle den Antrag, bevor eine Sperre droht, und leg die Stromabrechnung bei. Kostenlose Hilfe bieten Verbraucherzentrale und Schuldnerberatung.
Stromabschlag berechnen: den monatlichen Abschlag richtig einstellen
Nach der Jahresabrechnung setzt dein Stromanbieter einen neuen monatlichen Abschlag fest, meist auf Basis des letzten Jahresverbrauchs (§ 13 Abs. 1 StromGVV, § 41b Abs. 3 EnWG). Rechne ihn nach: Jahresverbrauch mal aktueller Arbeitspreis, plus 12 Monate Grundpreis, geteilt durch 12. Liegt das Ergebnis über dem neuen Stromabschlag, erhöhe ihn freiwillig. Zu viel Gezahltes bekommst du mit der nächsten Abrechnung zurück.
Den passenden Monatsbetrag rechnest du mit dem kostenlosen Abschlagsrechner aus – mit deinem Jahresverbrauch und deinen Preisen.
WerkzeugStromabschlag berechnenKostenlos, ohne Anmeldung. Ergebnis sofort als Monatsbetrag.Wer den Verbrauch senken will, fängt bei den großen Posten an: alte Kühlgeräte, elektrische Warmwasserbereitung, Trockner und Geräte im Standby an der Steckdose. Jede eingesparte Kilowattstunde senkt die nächste Nachzahlung um den vollen Arbeitspreis.
Stromnachzahlung vermeiden: Strompreis und Stromanbieter prüfen
Stimmt die Rechnung und ist der Verbrauch plausibel, liegt die hohe Nachzahlung am Preis. Vergleiche Arbeitspreis und Grundpreis mit anderen Stromtarifen für deinen Jahresverbrauch – auch Ökostrom ist oft nicht teurer. Woran du echten Ökostrom erkennst, zeigt der Ratgeber Echter Ökostrom. In der Grundversorgung zahlst du häufig mehr als nötig. Kündigt dein Stromanbieter eine Preiserhöhung an, kannst du ohne Frist zum Stichtag kündigen; wie das geht, steht im Ratgeber Sonderkündigungsrecht Strom.
Beachte: Die Nachzahlung aus dem alten Vertrag bleibt auch nach einem Wechsel bestehen. Der bisherige Anbieter schickt eine Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Lieferende. Für Strom und Gas gelten dabei dieselben Regeln; zur Gasrechnung gibt es den Ratgeber Gas-Nachzahlung.
Fünf Tipps gegen die nächste Stromnachzahlung
- Monatlich ablesen. Ein Foto vom Stromzähler am Monatsersten genügt, um den Jahresverbrauch hochzurechnen.
- Abschlag nach jeder Preisänderung prüfen. Neue Preise, alter Abschlag – das ist der häufigste Grund für eine Nachzahlung.
- Große Veränderungen melden. Wärmepumpe, E-Auto oder mehr Personen im Haushalt? Erhöhe den Abschlag sofort.
- Unstrittigen Teil begleichen. Wer einen Fehler beanstandet, zahlt trotzdem, was sicher geschuldet ist.
- Raten vor der Mahnung anfragen. Ein konkreter Vorschlag mit Monatsbetrag macht eine Einigung wahrscheinlicher.
Nachzahlung bezahlt? Jetzt den Stromtarif prüfen
Die nächste Jahresabrechnung entscheidet sich am Preis. Wir prüfen Stromtarife aus unserem Partnernetzwerk für deinen Jahresverbrauch – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und übernehmen keine Rechtsberatung zu deiner Abrechnung.
Fragen und Antworten zur Stromnachzahlung
Die häufigsten Fragen zu Berechnung, Fälligkeit, Raten und Jobcenter – jeweils mit Rechtsgrundlage.
Wie berechne ich meine Stromnachzahlung?
Verbrauch in kWh mal Arbeitspreis, plus Grundpreis für die Monate des Abrechnungszeitraums, minus Summe der gezahlten Abschläge. Ist das Ergebnis positiv, ist es die Nachzahlung; ist es negativ, bekommst du ein Guthaben.
Mit wie viel Nachzahlung muss ich rechnen?
Lies deinen Stromzähler ab, ermittle den Verbrauch seit der letzten Abrechnung und rechne ihn auf 365 Tage hoch. Mit diesem Jahresverbrauch und deinen Preisen setzt du die Formel an und vergleichst das Ergebnis mit deinen Abschlägen.
Wann ist die Stromnachzahlung fällig?
Zu dem Datum auf der Rechnung, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung (§ 40c Abs. 1 EnWG).
Kann ich die Stromnachzahlung in Raten zahlen?
Meist als Kulanz, wenn du vor der Mahnung einen konkreten Vorschlag machst. In der Grundversorgung muss dir der Grundversorger nach einer Sperrandrohung eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten anbieten (§ 41g EnWG).
Muss ich eine falsche Stromrechnung bezahlen?
In der Grundversorgung darfst du nur zurückhalten, soweit ernsthaft ein offensichtlicher Fehler möglich ist oder der Verbrauch ohne erkennbaren Grund mehr als doppelt so hoch ist wie im Vorjahr und du den Zähler prüfen lässt (§ 17 Abs. 1 StromGVV). Beanstande den Fehler schriftlich und zahl den unstrittigen Teil.
Übernimmt das Jobcenter eine Stromnachzahlung?
In der Regel nicht als Zuschuss, weil Haushaltsstrom zum Regelbedarf gehört (§ 20 SGB II). Bei einem unabweisbaren Bedarf ist ein Darlehen möglich, das mit 5 Prozent des Regelbedarfs monatlich getilgt wird (§ 24 Abs. 1, § 42a SGB II). Heizstrom zählt dagegen zu den Heizkosten.
Ab wann darf der Strom gesperrt werden?
Erst ab einem Rückstand vom Doppelten des Monatsabschlags und mindestens 100 Euro, nach Mahnung, Androhung vier Wochen vorher und Ankündigung acht Werktage vorher (§ 41f EnWG).
Wie lange kann der Stromanbieter eine Nachzahlung verlangen?
Forderungen verjähren regelmäßig drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Nachberechnungen wegen eines Messfehlers sind in der Grundversorgung auf höchstens drei Jahre begrenzt (§ 18 Abs. 2 StromGVV).
Wie vermeide ich eine Stromnachzahlung?
Abschlag nach jeder Preisänderung und jeder größeren Verbrauchsänderung anpassen, den Zählerstand regelmäßig ablesen und den Stromtarif prüfen. Eine monatliche Abrechnung oder ein Smart Meter zeigt Abweichungen früh.
Fazit
Eine Stromnachzahlung ist kein Rätsel: Verbrauch mal Arbeitspreis, plus Grundpreis, minus Abschläge. Mit dieser Formel und einem regelmäßig abgelesenen Zählerstand weißt du schon vor der Jahresabrechnung, was auf dich zukommt. Prüfe die Stromabrechnung, bevor du zahlst, frag bei Bedarf vor der ersten Mahnung nach Raten und stelle danach den Abschlag auf deinen tatsächlichen Verbrauch ein. Bleibt die Nachzahlung trotz korrekter Abrechnung hoch, lohnt der Blick auf den Stromtarif.
Quellen und Stand der Angaben
- § 40 EnWG, § 40b EnWG und § 40c EnWG. Grundlage für Rechnungsinhalt, Abrechnungsintervalle, Rechnungsfristen, Fälligkeit und Guthaben.
- § 41f EnWG und § 41g EnWG. Grundlage für Stromsperre und Abwendungsvereinbarung.
- § 13 StromGVV, § 17 StromGVV und § 18 StromGVV. Grundlage für Abschläge, Zahlung und Einwände sowie Messfehler in der Grundversorgung; dazu § 41b Abs. 3 EnWG für Abschläge in Sonderverträgen.
- § 20 SGB II, § 22 SGB II, § 24 SGB II, § 42a SGB II und § 37 SGB XII. Grundlage für Regelbedarf, Heizkosten und Darlehen.
- §§ 195, 199 BGB. Grundlage für die Verjährung.
Alle Gesetzestexte abgerufen am 23.09.2026 bei gesetze-im-internet.de. Die Angaben gelten für Haushaltskunden und ersetzen keine Rechts- oder Schuldnerberatung im Einzelfall.






