Hohe Nachzahlung beim Gas: Was tun, wenn die Jahresabrechnung teuer wird?
Ratgeber Gas

Hohe Nachzahlung beim Gas: Was tun, wenn die Jahresabrechnung teuer wird?

Die Jahresabrechnung ist da, und statt eines Guthabens steht eine hohe Nachzahlung auf dem Papier? Hier erfährst du, wie du die Gasrechnung prüfst, bis wann du zahlen musst, wie du Raten vereinbarst und wie du den Abschlag für das nächste Jahr richtig einstellst.

11 Minuten Lesezeit Quellen: EnWG, GasGVV, SGB II Aktualisiert am 23. September 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Warum sie entsteht
  2. Gasrechnung prüfen
  3. Bis wann du zahlen musst
  4. Ratenzahlung vereinbaren
  5. Vorlage zum Kopieren
  6. Wann eine Sperre droht
  7. Jobcenter und Hilfe
  8. Abschlag richtig berechnen
  9. Nachzahlungen vermeiden
  10. Mietwohnung
  11. Fünf Tipps zur Nachzahlung
  12. Gastarif prüfen
  13. Häufige Fragen
  14. Fazit

Kurz gesagt: Eine Gas-Nachzahlung entsteht, wenn deine monatlichen Abschläge den tatsächlichen Verbrauch nicht gedeckt haben. Prüfe zuerst Zählerstände, Preise und verrechnete Abschläge. Stimmt die Jahresabrechnung, ist der Betrag frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Kannst du ihn nicht auf einmal zahlen, frag vor dem Fälligkeitstag nach einer Ratenzahlung. Danach stellst du den Abschlag so ein, dass die nächste Abrechnung ohne böse Überraschung kommt.

Das Wichtigste in Kürze

Eine hohe Nachzahlung ist zuerst eine Rechenfrage: Wie viel Gas hast du wirklich verbraucht, zu welchem Preis, und was hast du schon bezahlt?

  • Fälligkeit: frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung (§ 40c Abs. 1 EnWG).
  • Zurückhalten: nur bei ernsthafter Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers, in der Grundversorgung auch bei ungeklärt mehr als doppeltem Verbrauch mit Zählerprüfung (§ 17 GasGVV).
  • Raten: außerhalb einer drohenden Sperre eine Kulanzfrage. In der Grundversorgung hast du nach einer Sperrandrohung Anspruch auf ein Angebot zinsfreier Raten (§ 41g EnWG).
  • Sperre: erst ab einem Rückstand vom Doppelten des Monatsabschlags und mindestens 100 Euro, mit Androhung vier Wochen vorher (§ 41f EnWG).

Warum eine Nachzahlung beim Gas entsteht

Dein Energieversorger rechnet den Verbrauch in Zeitabschnitten von höchstens einem Jahr ab (§ 40b Abs. 1 EnWG). Dazwischen zahlst du monatliche Abschläge, also Vorauszahlungen auf Basis einer Schätzung. In der Jahresabrechnung stellt er den tatsächlichen Verbrauch den geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber. Sind die Abschläge zu niedrig, bleibt eine Nachzahlung übrig, sind sie zu hoch, bekommst du ein Guthaben.

Die häufigsten Gründe für eine hohe Nachzahlung sind:

  • Abschläge zu niedrig: Der Abschlag wurde nach einem milden Vorjahr oder einer alten Schätzung berechnet und passt nicht mehr zum heutigen Gasverbrauch.
  • Preiserhöhung im Abrechnungszeitraum: Steigt der Energiepreis und hat der Gasanbieter die Abschlagshöhe nicht mitgezogen, fehlt das Geld am Ende.
  • Kalter Winter und Heizverhalten: Mehr Heiztage, eine höhere Raumtemperatur oder zusätzliche Personen im Haushalt erhöhen den Energieverbrauch deutlich.
  • Geschätzter statt abgelesener Zählerstand: Wurde im Vorjahr geschätzt, wird die Differenz jetzt auf einen Schlag sichtbar.
  • Kürzerer oder längerer Abrechnungszeitraum: Nach einem Anbieterwechsel oder Umzug stimmen Monate und Abschläge manchmal nicht überein.

Liegt dein Verbrauch deutlich über dem Vorjahr, klär die Ursache, bevor du über Raten nachdenkst. Wie du Witterung, Technik und Gebäude auseinanderhältst, zeigt der Ratgeber Gasverbrauch zu hoch.

Erst Gasrechnung und Gasverbrauch prüfen, dann zahlen

Deine Gasrechnung muss einfach und verständlich sein und bestimmte Angaben enthalten (§ 40 EnWG). Für die Nachzahlung zählen vor allem diese Punkte:

  • Zählerstände: Anfangs- und Endzählerstand, der daraus ermittelte Verbrauch und die Angabe, ob abgelesen oder geschätzt wurde. Vergleich den Endstand mit deinem Gaszähler.
  • Umrechnung in kWh: Der Zähler misst Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Brennwert und Zustandszahl findest du in der Regel auf der Rechnung.
  • Preise: Arbeitspreis und Grundpreis, bei einer Preiserhöhung aufgeteilt auf die Zeit davor und danach.
  • Abschläge: Sind alle gezahlten Abschläge verrechnet? Gleich die Summe mit deinen Kontoauszügen ab.
  • Vorjahresvergleich: Die Rechnung muss deinen Verbrauch mit dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum vergleichen, auch grafisch.
Darfst du die Zahlung zurückhalten?

Offensichtlicher FehlerEtwa ein falscher Zähler, ein Zahlendreher beim Zählerstand oder nicht verrechnete Abschläge.

Ja, soweit betroffen

Verbrauch ohne erkennbaren Grund mehr als doppelt so hoch wie im VorjahrIn der Grundversorgung nur, wenn du die Nachprüfung des Zählers verlangst und bis sie abgeschlossen ist.

Mit Zählerprüfung

Rechnung stimmt, der Betrag ist nur hochDann ist die Nachzahlung fällig. Sprich vor dem Fälligkeitstag über Raten.

Nein
Quelle: § 17 Abs. 1 GasGVV für die Grundversorgung, abgerufen am 23.09.2026 bei gesetze-im-internet.de. In Sonderverträgen regeln die AGB die Einwände; ohne offensichtlichen Fehler solltest du den unstrittigen Teil zahlen.

Findest du einen Fehler, beanstande die Rechnung schriftlich und zahle den unstrittigen Teil. Reagiert der Gasanbieter nicht, kannst du nach einer Beschwerde beim Unternehmen die Schlichtungsstelle Energie anrufen (§ 111b EnWG). Wie eine Beanstandung aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Falsche Stromrechnung: Widerspruch einlegen – die Schritte gelten für die Gasrechnung genauso.

Rechnung in Kubikmetern, Tarif in Kilowattstunden? Mit dem Rechner prüfst du die Umrechnung auf deiner Jahresabrechnung.

WerkzeugGas m³ in kWh umrechnenKostenlos, ohne Anmeldung. Brennwert und Zustandszahl findest du meist auf deiner Rechnung.

Bis wann du die Nachzahlung zahlen musst

Der Energieversorger muss dir die Jahresrechnung spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zur Verfügung stellen (§ 40c Abs. 2 EnWG). Die Nachzahlung wird zu dem Zeitpunkt fällig, den er angibt, frühestens aber zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung (§ 40c Abs. 1 EnWG). Der Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum müssen deutlich hervorgehoben sein.

Zahlst du nicht rechtzeitig, gerätst du in Verzug. In der Grundversorgung darf der Gasanbieter für Mahnungen oder den Einzug durch einen Beauftragten eine Pauschale berechnen, die die gewöhnlich zu erwartenden Kosten nicht übersteigen darf; die Berechnungsgrundlage muss er auf Verlangen nachweisen (§ 17 Abs. 2 GasGVV). Besser als jede Mahnung ist deshalb ein früher Anruf oder eine E-Mail vor dem Fälligkeitstag.

Ratenzahlung für die Nachzahlung vereinbaren

Eine Ratenzahlung oder Stundung für die Nachzahlung ist im Normalfall eine Vereinbarung mit deinem Gasanbieter, kein gesetzlicher Anspruch. Viele Energieanbieter bieten sie trotzdem an, wenn du dich meldest, bevor die erste Mahnung kommt. Nenne einen konkreten Vorschlag: Wie viel kannst du monatlich zusätzlich zum laufenden Abschlag zahlen, und ab wann?

Einen Rechtsanspruch gibt es in der Grundversorgung, sobald dir eine Unterbrechung angedroht wurde. Dann muss der Grundversorger dir auf Verlangen innerhalb einer Woche, spätestens mit der Ankündigung der Sperre, eine Abwendungsvereinbarung anbieten: zinsfreie Monatsraten für den Rückstand und Weiterbelieferung, solange du die laufenden Abschläge zahlst (§ 41g Abs. 1 EnWG).

Ratenzahlung bei der Gas-Nachzahlung
Sondervertrag, vor einer MahnungKulanz, frühzeitig fragen
Grundversorgung, nach SperrandrohungAnspruch auf Angebot
Zinsen bei der Abwendungsvereinbarungkeine
Laufzeit in der Regel, Rückstand bis 300 Euro6 bis 18 Monate
Laufzeit, Rückstand über 300 Euro12 bis 24 Monate
Abwendungsvereinbarung nach § 41g Abs. 1 EnWG, gilt für Haushaltskunden in der Grundversorgung. Abgerufen am 23.09.2026 bei gesetze-im-internet.de.

Vorlage: Bitte um Ratenzahlung

Die Vorlage richtet sich an deinen Gasanbieter und steht deshalb in der Sie-Form. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und schick sie vor dem Fälligkeitstag.

Vorlage zum Kopieren

[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer, PLZ Ort]

An [Name des Gasanbieters]
[Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kundenservice]

[Ort], [Datum]

Bitte um Ratenzahlung für die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung vom [Datum]
Kundennummer: [Nummer] · Vertragsnummer: [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Jahresabrechnung vom [Datum] weist eine Nachzahlung von [Betrag] Euro aus, fällig am [Datum]. Diesen Betrag kann ich nicht auf einmal begleichen. Ich bitte Sie deshalb um eine Ratenzahlung in Höhe von [Betrag] Euro monatlich, beginnend am [Datum], zusätzlich zu meinem laufenden Abschlag.

Bitte bestätigen Sie mir die Vereinbarung und den neuen Zahlungsplan in Textform. Bis zu Ihrer Antwort bitte ich darum, von Mahnungen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Wenn du nicht zahlen kannst: Wann eine Gassperre droht

Eine Unterbrechung der Gasversorgung ist an enge Voraussetzungen gebunden. Der Rückstand muss nach Abzug von Anzahlungen mindestens das Doppelte des auf den laufenden Monat entfallenden Abschlags betragen und zusätzlich mindestens 100 Euro. Beanstandete, noch nicht entschiedene Beträge und Rückstände aus einer streitigen Preiserhöhung zählen nicht mit (§ 41f Abs. 3 EnWG).

Der Energieversorger muss die Sperre nach einer Mahnung vier Wochen vorher androhen und dich dabei auf Wege hinweisen, sie zu vermeiden, etwa Zahlungspläne, Schuldner- und Verbraucherberatung oder staatliche Unterstützung. Den Beginn muss er acht Werktage vorher per Brief ankündigen (§ 41f Abs. 1, 4 und 5 EnWG). Besteht für jemanden im Haushalt eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben, ist die Sperre unverhältnismäßig. Die Regeln gelten für Strom und Gas gleich; den ausführlichen Ablauf beschreibt der Ratgeber Stromsperre verhindern.

Nicht abwarten

Eine Sperrandrohung ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund zu handeln. Antworte schriftlich, schlag Raten vor und zahl die laufenden Abschläge weiter. In der Grundversorgung nimmst du das Angebot der Abwendungsvereinbarung in Textform an – dann darf nicht gesperrt werden, solange du die Raten zahlst.

Heizkosten und Jobcenter: Hilfe bei hoher Nachzahlung

Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe bezieht, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe als Bedarf anerkannt (§ 22 Abs. 1 SGB II, § 35 SGB XII). Auch eine Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung oder der Gasrechnung kann dazugehören. Reiche sie deshalb sofort beim Jobcenter oder Sozialamt ein, nicht erst nach der Mahnung.

Vorsicht bei älteren Hinweisen im Netz: Die Sonderregel, nach der ein Antrag für den Monat einer fälligen Heizkostennachzahlung noch bis zu drei Monate später gestellt werden konnte, galt nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023 (§ 37 Abs. 2 SGB II). Ob dir im Fälligkeitsmonat Leistungen zustehen, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. Kostenlose Unterstützung bieten außerdem die Verbraucherzentrale und anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Abschlag richtig berechnen und die nächste Nachzahlung vermeiden

Mit der Jahresabrechnung legt dein Gasanbieter meist neue Abschlagszahlungen fest. Sie richten sich nach dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums oder dem Durchschnitt vergleichbarer Kunden (§ 13 Abs. 1 GasGVV, § 41b Abs. 3 EnWG). Nach einer Preiserhöhung kann der Grundversorger die Abschläge prozentual anpassen. Wer zu niedrige Abschläge vermeiden will, rechnet selbst nach und erhöht bei Bedarf freiwillig.

Abschlag berechnen in drei Schritten
Jahresverbrauch nehmenVerbrauch in kWh aus der aktuellen Jahresabrechnung.
Jahreskosten rechnenkWh mal Arbeitspreis plus zwölf Monate Grundpreis, mit den aktuellen Preisen.
Durch zwölf teilenErgebnis mit dem neuen Abschlag vergleichen, bei Bedarf aufrunden.
Faustregel für den Monatsabschlag. Zahlst du über zwölf Monate ab, enthält der Abschlag keine Reserve für einen kälteren Winter.
Rechenbeispiel mit angenommenen Preisen

Jahresverbrauch 15.000 kWh, Arbeitspreis 11 Cent je kWh, Grundpreis 15 Euro im Monat: 1.650 Euro plus 180 Euro ergibt 1.830 Euro im Jahr, also rund 153 Euro im Monat. Hast du bisher 120 Euro gezahlt, fehlen über das Jahr rund 390 Euro – genau die Summe, die sonst als Nachzahlung kommt. Die Preise sind Beispielwerte, keine Marktpreise; deine Werte stehen auf der Jahresabrechnung. Einordnen kannst du sie mit dem Ratgeber Gaspreis pro kWh.

Weniger zu verbrauchen senkt die nächste Nachzahlung zusätzlich. Die größten Hebel beim Heizen sind eine um ein Grad niedrigere Raumtemperatur, richtig eingestellte Thermostate, Stoßlüften statt gekippter Fenster und entlüftete Heizkörper. Wie sich Heizkosten pro Quadratmeter einordnen lassen, steht im Ratgeber Heizkosten pro qm.

Nachzahlungen bei Gas vermeiden: Tarif und Gaskosten prüfen

Ist die Rechnung korrekt und der Verbrauch normal, liegt es am Preis. Dann lohnt der Blick auf deinen Tarif: Wie hoch sind Arbeitspreis und Grundpreis im Vergleich zu anderen Gastarifen für deinen Jahresverbrauch? Bist du noch in der Grundversorgung, zahlst du oft mehr als nötig. Hat dein Gasanbieter gerade eine Preiserhöhung angekündigt, kannst du ohne Frist zum Stichtag kündigen – wie das geht, zeigt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht Gas.

Wichtig: Die Nachzahlung aus dem alten Vertrag bleibt auch nach einem Wechsel bestehen. Der neue Tarif senkt nur die künftigen Energiekosten. Nach dem Wechsel erhältst du vom bisherigen Anbieter eine Abschlussrechnung, spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung (§ 40c Abs. 2 EnWG).

Mietwohnung: Nachzahlung über die Nebenkosten

Heizt du mit einer Gasetagenheizung und hast einen eigenen Gasvertrag, gilt alles oben Gesagte. Wird zentral geheizt, kommt die Nachzahlung dagegen mit der Nebenkostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung deines Vermieters. Dafür gelten Mietrecht und Heizkostenverordnung, nicht die Regeln für Energielieferverträge. Wie du die Nebenkostenabrechnung prüfst, zeigt der Ratgeber Nebenkostenabrechnung prüfen. Worauf du bei der Heizkostenabrechnung achten solltest, steht im Ratgeber Gasverbrauch zu hoch. Wie du die Heizkostenabrechnung prüfst und wann du kürzen darfst, erklärt der Ratgeber Heizkostenabrechnung prüfen.

Tipps & Tricks aus der Praxis

Fünf Tipps, wenn die Nachzahlung kommt

  1. Fälligkeitsdatum notieren. Es steht hervorgehoben auf der Rechnung. Bis dahin hast du Zeit zu prüfen und mit dem Anbieter zu sprechen.
  2. Zählerstand fotografieren. Ein Foto mit Datum ist dein bester Beleg, wenn der abgerechnete Endstand nicht stimmt.
  3. Unstrittigen Teil zahlen. Wer einen Fehler beanstandet, zahlt trotzdem den Betrag, der sicher geschuldet ist.
  4. Raten vor der Mahnung anfragen. Mit einem konkreten Monatsbetrag und Startdatum wird eine Vereinbarung wahrscheinlicher.
  5. Abschlag selbst nachrechnen. Liegt dein Ergebnis über dem neuen Abschlag, erhöhe freiwillig. Ein Guthaben bekommst du zurück.

Nachzahlung bezahlt? Jetzt den Gastarif prüfen

Die nächste Jahresabrechnung entscheidet sich am Preis. Wir prüfen Gastarife aus unserem Partnernetzwerk für deinen Jahresverbrauch – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und übernehmen keine Rechtsberatung zu deiner Abrechnung.

Häufige Fragen zur Nachzahlung beim Gas

Die häufigsten Fragen zu Fälligkeit, Raten, Sperre und Abschlag – jeweils mit Rechtsgrundlage.

Wie lange habe ich Zeit, eine Gas-Nachzahlung zu bezahlen?

Bis zu dem Fälligkeitsdatum auf der Rechnung. Es darf frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung liegen (§ 40c Abs. 1 EnWG).

Muss ich eine Nachzahlung zahlen, wenn ich die Rechnung für falsch halte?

In der Grundversorgung darfst du nur zurückhalten, soweit ernsthaft ein offensichtlicher Fehler möglich ist oder der Verbrauch ohne erkennbaren Grund mehr als doppelt so hoch ist wie im Vorjahr und du den Zähler prüfen lässt (§ 17 Abs. 1 GasGVV). Beanstande den Fehler schriftlich und zahl den unstrittigen Teil.

Habe ich Anspruch auf Ratenzahlung bei einer Gas-Nachzahlung?

Grundsätzlich nicht, eine Ratenzahlung ist eine Vereinbarung mit dem Anbieter. In der Grundversorgung muss dir der Grundversorger nach einer Sperrandrohung eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten anbieten (§ 41g EnWG).

Ab welchem Betrag darf das Gas gesperrt werden?

Der Rückstand muss mindestens doppelt so hoch sein wie der Abschlag für den laufenden Monat und zugleich mindestens 100 Euro betragen. Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht und acht Werktage vorher per Brief angekündigt werden (§ 41f EnWG).

Übernimmt das Jobcenter die Gas-Nachzahlung?

Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, bekommt angemessene Heizkosten als Bedarf anerkannt, dazu können auch Nachforderungen gehören (§ 22 SGB II). Die Sonderregel, nach der ein Antrag für den Monat der Nachzahlung noch bis zu drei Monate später gestellt werden konnte, galt nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023 (§ 37 Abs. 2 SGB II).

Wie hoch sollte mein Gasabschlag sein?

Rechne Jahresverbrauch mal Arbeitspreis, addiere zwölf Monate Grundpreis und teile durch zwölf. Liegt der neue Abschlag deutlich darunter, erhöhe ihn freiwillig, um die nächste Nachzahlung zu vermeiden.

Wann verjährt eine Nachforderung für Gas?

Forderungen aus Energielieferverträgen verjähren regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Nachforderungen wegen eines Messfehlers sind in der Grundversorgung auf höchstens drei Jahre beschränkt (§ 18 Abs. 2 GasGVV).

Bekomme ich nach einem Anbieterwechsel noch eine Nachzahlung?

Ja, möglich. Der bisherige Anbieter muss spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung eine Abschlussrechnung stellen (§ 40c Abs. 2 EnWG). Eine Nachzahlung daraus bleibt geschuldet, ein Guthaben muss er binnen zwei Wochen auszahlen.

Wie vermeide ich eine hohe Nachzahlung im nächsten Jahr?

Abschlag an den tatsächlichen Verbrauch und die aktuellen Preise anpassen, Zählerstand selbst melden, Verbrauch senken und den Gastarif prüfen. Eine monatliche Abrechnung macht Abweichungen früh sichtbar.

Fazit

Eine hohe Gas-Nachzahlung ist ärgerlich, aber selten ein Notfall. Prüfe zuerst Zählerstände, Preise und verrechnete Abschläge, und beanstande Fehler schriftlich. Stimmt die Jahresabrechnung, hast du bis zum Fälligkeitsdatum Zeit, mindestens zwei Wochen. Reicht das Geld nicht, frag vor der ersten Mahnung nach Raten; in der Grundversorgung hast du nach einer Sperrandrohung Anspruch auf ein Ratenangebot. Stell danach den Abschlag auf deinen tatsächlichen Verbrauch ein und prüf deinen Gastarif – dann bleibt die nächste Abrechnung ohne Schrecken.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife und prüft Abrechnungen für Haushalte und Gewerbe. Eine Rechtsberatung zu deiner Abrechnung ersetzen wir nicht – die Angaben hier sind Orientierung anhand der genannten Gesetzestexte, Stand 23.09.2026. Verbindlich sind die Bedingungen deines Vertrags und die jeweils geltende Fassung der Vorschriften.

Quellen und Stand der Angaben

Alle Gesetzestexte abgerufen am 23.09.2026 bei gesetze-im-internet.de. Die Angaben gelten für Haushaltskunden und ersetzen keine Rechts- oder Schuldnerberatung im Einzelfall.