Strompreis pro kWh 2026: Was Strom kostet und woraus sich der Preis zusammensetzt
Drei Durchschnittswerte kursieren nebeneinander, und alle drei sind richtig – sie messen nur Verschiedenes. Hier steht, welcher Wert für deine Situation gilt, woraus sich der Preis zusammensetzt und welche Entlastung 2026 tatsächlich bei dir ankommt.
Inhaltsverzeichnis
- Was eine Kilowattstunde Strom 2026 kostet
- Drei Durchschnittswerte für den Strompreis
- Zusammensetzung des Strompreises
- Was die Netzentgelt-Entlastung 2026 bringt
- Warum die Stromsteuersenkung Haushalte nicht betrifft
- Arbeitspreis und Grundpreis auf deiner Rechnung
- Warum die Strompreise regional unterschiedlich sind
- Was du selbst beeinflussen kannst
- Grundversorgung, Neukundentarif und Ökostrom
- Deine Stromkosten nachrechnen
- Fünf Tipps aus der Praxis
- Deinen Strompreis prüfen lassen
- Häufige Fragen
- Fazit
Kurz gesagt: Der Strompreis für Haushalte liegt 2026 im Schnitt bei 37,0 Cent pro Kilowattstunde (BDEW-Strompreisanalyse, Stand August 2026). Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh sind das rund 1.295 Euro im Jahr.
Wer nach dem aktuellen Strompreis sucht, bekommt drei verschiedene Zahlen serviert: rund 37 Cent, gut 40 Cent – und Neukundentarife, die deutlich darunter liegen. Das wirkt widersprüchlich, ist es aber nicht. Die Werte stammen aus unterschiedlichen Erhebungen, messen unterschiedliche Grundgesamtheiten und beziehen sich auf unterschiedliche Stichtage.
Dieser Ratgeber trennt die drei Werte sauber, erklärt die Zusammensetzung des Preises Baustein für Baustein und zeigt, was von der vielzitierten Entlastung bei den Netzentgelten 2026 tatsächlich auf deiner Rechnung ankommt. Alle Zahlen sind an Primärquellen belegt und mit Stand-Datum versehen.
Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte liegt 2026 bei 37,0 Cent pro Kilowattstunde.
- Zusammensetzung: 15,2 ct Beschaffung und Vertrieb, 9,2 ct Netzentgelte, 12,6 ct Steuern, Abgaben und Umlagen.
- Amtlich (Destatis): 40,55 ct/kWh im 2. Halbjahr 2025 – höher, weil Bestandsverträge enthalten sind.
- Entlastung 2026: rechnerisch rund 100 Euro im Jahr bei 3.500 kWh durch den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten.
- Nicht für Haushalte: Die gesenkte Stromsteuer gilt nur für Gewerbe und Landwirtschaft.
Was eine Kilowattstunde Strom 2026 kostet
Die belastbarste laufende Zahl liefert die Strompreisanalyse des Branchenverbands BDEW. Sie weist für 2026 einen Durchschnitt von 37,0 Cent pro kWh aus (Stand August 2026) und teilt ihn in drei Blöcke auf. Gegenüber dem Vorjahr sind vor allem die Netzentgelte gefallen, und zwar um 1,7 Cent je Kilowattstunde.
Was das konkret bedeutet, hängt an deinem Jahresverbrauch. Für die üblichen Referenzhaushalte ergibt sich bei 37,0 ct/kWh:
Drei Durchschnittswerte für den Strompreis, die Verschiedenes messen
Hier liegt der häufigste Fehler in Ratgebern und Nachrichten: Die drei kursierenden Werte werden nebeneinandergestellt, als wären sie Alternativen. Sie messen aber unterschiedliche Dinge.
37,0 ct/kWh – BDEW-Strompreisanalyse, Stand August 2026Durchschnitt der verfügbaren Tarife im laufenden Jahr. Der Wert, der am besten beschreibt, was Strom 2026 aktuell kostet.
Aktueller Marktschnitt40,55 ct/kWh – Statistisches Bundesamt, 2. Halbjahr 2025Amtliche Erhebung, veröffentlicht am 31.03.2026. Enthält auch ältere Bestands- und Grundversorgungsverträge und liegt deshalb höher.
Amtlich, aber älterer ZeitraumDeutlich unter 30 ct/kWh – Neukundentarife der VergleichsportaleAktionspreise für Wechsler, oft mit Bonus im ersten Jahr gerechnet. Kein Durchschnitt, sondern das untere Ende des Marktes.
Kein DurchschnittFür die Einordnung deiner eigenen Rechnung ist der Destatis-Wert oft der ehrlichere Maßstab: Er beschreibt, was Haushalte tatsächlich gezahlt haben, einschließlich der Verträge, die niemand angefasst hat. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag er im 2. Halbjahr 2025 um 1,6 Prozent über dem ersten Halbjahr, aber 1,6 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum – und immer noch 23,4 Prozent über dem 2. Halbjahr 2021.
Viele Ratgeber zitieren noch 39,6 ct/kWh aus der BDEW-Analyse vom Oktober 2025. Dieser Stand ist überholt. Maßgeblich ist die Analyse mit Stand August 2026 und 37,0 ct/kWh. Achte bei jeder Strompreis-Angabe im Netz auf das Erhebungsdatum – ohne Stand ist die Zahl wertlos.
Zusammensetzung des Strompreises: woraus sich der Preis ergibt
Der Preis, den du pro Kilowattstunde zahlst, besteht aus drei großen Blöcken. Nur einer davon ist echter Wettbewerb, die beiden anderen sind weitgehend vorgegeben.
Beschaffung und Vertrieb ist der einzige Block, den dein Anbieter wirklich gestaltet: Einkauf an der Börse oder über langfristige Verträge, Vertriebskosten, Marge. Hier entscheidet sich, ob dein Stromtarif teuer oder günstig ist – und nur hier wirkt ein Anbieterwechsel.
Netzentgelte zahlst du für den Transport durch Übertragungs- und Verteilnetz. Sie werden vom Netzbetreiber kalkuliert und von der Bundesnetzagentur reguliert. Dein Anbieter reicht sie durch, unabhängig davon, bei wem du Kunde bist.
Steuern, Abgaben und Umlagen umfassen die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe an die Kommune, die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und die Umlage nach Paragraf 19 StromNEV – und obendrauf die Umsatzsteuer. Der Regelsatz beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 UStG 19 Prozent und wird auf die Summe aus allen übrigen Bestandteilen berechnet. Jede Entlastung an anderer Stelle wird dadurch automatisch etwas kleiner, als sie brutto klingt.
Was die Netzentgelt-Entlastung 2026 bringt
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt der Bund einen Zuschuss zu den Kosten der Übertragungsnetze. Für 2026 sind dafür 6,5 Milliarden Euro vorgesehen, für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils gut 5,5 Milliarden Euro. Die Bundesregierung beziffert die Wirkung für einen Haushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh auf rechnerisch etwa 100 Euro pro Jahr.
Genau an dieser Stelle lohnt eine Präzisierung, die in vielen Meldungen fehlt: Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten. Die Verteilnetzentgelte, die in vielen Regionen den größeren Teil ausmachen, sind davon nicht berührt und entwickeln sich regional sehr unterschiedlich. Der BDEW weist ausdrücklich darauf hin, dass sich daraus keine pauschale Entlastung in Cent je Kilowattstunde für alle Haushalte ableiten lässt.
In der BDEW-Analyse ist der Effekt sichtbar: Der Netzentgelt-Anteil ist gegenüber dem Vorjahr um 1,7 ct/kWh gesunken. Ob das bei dir ankommt, hängt davon ab, ob dein Anbieter die niedrigeren Entgelte weitergegeben hat. Prüfe dazu die Preisanpassung zum Jahreswechsel: Steht dort ein gesunkener Arbeitspreis, ist die Entlastung durchgereicht.
Vergleiche nicht den Arbeitspreis allein, sondern rechne deinen persönlichen Preis pro Kilowattstunde aus: Jahreskosten geteilt durch Jahresverbrauch. Nur dieser Wert ist mit den 37,0 Cent vergleichbar, denn er enthält den Grundpreis anteilig. Bei kleinem Verbrauch verschiebt der Grundpreis das Ergebnis stark: Bei 1.500 kWh schlagen 12 Euro Grundgebühr im Monat mit knapp 9,6 Cent je Kilowattstunde durch, bei 5.000 kWh nur mit knapp 2,9 Cent. Wer nur auf den Arbeitspreis schaut, wählt bei niedrigem Verbrauch regelmäßig den falschen Tarif.
Warum die Stromsteuersenkung Haushalte nicht betrifft
Die Schlagzeile „Stromsteuer gesenkt" hat 2026 für viel Verwirrung gesorgt. Für private Haushalte gilt sie nicht. Der Steuertarif nach Paragraf 3 StromStG beträgt unverändert 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 Cent pro Kilowattstunde – dieser Satz steht seit 2003 so im Gesetz.
Die Absenkung auf den europäischen Mindestsatz wirkt über die Steuerentlastung nach Paragraf 9b StromStG, und die wird ausdrücklich nur auf Antrag gewährt, und zwar Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft für betrieblich entnommenen Strom. Ein Privathaushalt kann sie nicht beantragen. Mehr zu Höhe, Ausnahmen und Antragsweg steht im Ratgeber Stromsteuer 2026.
Arbeitspreis und Grundpreis auf deiner Rechnung
Auf deiner Jahresabrechnung tauchen die 37 Cent nirgends auf. Dort stehen zwei Positionen: der Arbeitspreis in Cent je verbrauchter Kilowattstunde und der Grundpreis als fester Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Beides zusammen ergibt deine Stromkosten.
Die Rechnung ist simpel: Verbrauch mal Arbeitspreis, plus Grundpreis mal Laufzeit. Bei 3.500 kWh, einem Arbeitspreis von 32 Cent und 12 Euro Grundpreis im Monat sind das 1.120 Euro plus 144 Euro, zusammen 1.264 Euro – und damit ein persönlicher Preis von 36,1 Cent je Kilowattstunde. Wie du die Einzelpositionen prüfst, steht im Ratgeber zum Arbeitspreis und zum Grundpreis.
Warum die Strompreise in Deutschland regional unterschiedlich sind
Zwei Haushalte mit identischem Verbrauch und identischem Anbieter zahlen je nach Postleitzahl unterschiedlich viel. Ursache sind die Netzentgelte: Jeder Verteilnetzbetreiber kalkuliert eigene Entgelte, abhängig von Netzlänge, Kundendichte und Ausbaubedarf. Regionen mit viel Windkraft und dünner Besiedlung tragen überdurchschnittliche Ausbaukosten bei vergleichsweise wenigen Anschlüssen.
Dazu kommt die Konzessionsabgabe, die sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde richtet. Welche Netzentgelte in deinem Bundesland und bei deinem Netzbetreiber gelten, zeigen die Übersichten zu den Netzentgelten nach Bundesland und zu den Netzentgelten 2026.
Was du selbst beeinflussen kannst
Von den 37 Cent sind rund 59 Prozent Netzentgelte, Steuern und Abgaben – daran ändert kein Wechsel etwas. Die verbleibenden 15,2 Cent für Beschaffung und Vertrieb sind der Hebel, und er ist größer, als er klingt.
Wer aus der Grundversorgung heraus wechselt, hat erfahrungsgemäß den größten Effekt, weil der Grundversorgungstarif fast nie der günstigste im Netzgebiet ist. Wie sich der Preis über die Jahre entwickelt hat und was das für die Tarifwahl bedeutet, zeigt der Ratgeber zur Strompreisentwicklung.
Grundversorgung, Neukundentarif und Ökostrom
Welchen kWh-Preis du zahlst, hängt stark davon ab, in welcher Tarifart du steckst. Drei Typen teilen den Energiemarkt unter sich auf, und die Preisabstände zwischen ihnen sind größer als die meisten Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern.
In der Grundversorgung landet automatisch, wer nie aktiv einen Vertrag geschlossen hat. Der Grundversorger ist gesetzlich zur Belieferung verpflichtet, die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen – dafür liegt der Preis fast immer über dem, was andere Stromtarife im selben Netzgebiet kosten. Wer hier steht, hat den größten Hebel.
Bei Neukunden-Tarifen locken Boni und niedrige Arbeitspreise im ersten Jahr. Rechne sie immer zweimal: einmal mit Bonus fürs erste Jahr, einmal ohne für das zweite. Ein Stromanbieterwechsel lohnt sich nur, wenn auch der Preis nach Ablauf der Aktion stimmt.
Ökostrom muss nicht teurer sein. Der Aufpreis gegenüber konventionellen Tarifen ist bei vielen Anbietern gering oder gar nicht vorhanden, weil Strom aus erneuerbaren Energien über Herkunftsnachweise gehandelt wird. Worauf es bei der Qualität ankommt, steht im Ratgeber zum Herkunftsnachweis Strom. Woran du erkennst, ob dein Tarif echten Ökostrom liefert, zeigt der Ratgeber Echter Ökostrom.
Wichtig bei jedem Tarifrechner: Er vergleicht nur, was du ihm gibst. Setze deinen echten Stromverbrauch aus der letzten Abrechnung ein, nicht den Vorschlagswert. Und vergleiche Strom und Gas getrennt – Bündelangebote verdecken oft, welcher der beiden Preise schlecht ist.
Deine Stromkosten nachrechnen
Bevor du Tarife vergleichst, lohnt der Blick auf den passenden Monatsbetrag. Mit Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis siehst du in einer Minute, was realistisch ist.
Fünf Dinge, die beim Strompreis oft übersehen werden
- Jede Zahl braucht ein Datum. Strompreisangaben ohne Stand sind wertlos. Die Differenz zwischen der BDEW-Analyse von Oktober 2025 und der von August 2026 beträgt 2,6 Cent je Kilowattstunde.
- Brutto oder netto klären. Die 37,0 Cent sind der Endpreis inklusive Umsatzsteuer. Gewerbliche Angebote werden oft netto genannt und wirken dadurch günstiger, als sie im Vergleich sind.
- Der Bonus ist kein Preis. Ein Wechselbonus wird einmalig gutgeschrieben. Rechne den Preis für das zweite Jahr ohne Bonus, denn danach läuft dein Vertrag weiter.
- Preisgarantie genau lesen. „Eingeschränkte Preisgarantie" heißt meist: Steuern, Abgaben und Netzentgelte sind ausgenommen – also genau die 21,8 Cent, die sich politisch ändern können.
- Regionale Vergleiche hinken. Ein Preis aus einer Nachbarstadt sagt wenig, solange das Netzgebiet ein anderes ist. Vergleiche immer mit deiner eigenen Postleitzahl.
Deinen Strompreis prüfen lassen
Der Marktschnitt sagt dir nicht, ob dein Tarif passt. Schick uns deinen Jahresverbrauch und deinen aktuellen Preis – wir rechnen nach, ob ein Wechsel sich lohnt oder ob du bleiben solltest. Kostenlos und unverbindlich.
Bei einem erfolgreichen Abschluss oder einer Vermittlung kann Ganter Energie eine Vergütung aus unserem Netzwerk erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis.
Häufige Fragen zum Strompreis pro kWh
Was kostet eine Kilowattstunde Strom 2026?
Im Durchschnitt 37,0 Cent pro Kilowattstunde. Das ist der Wert der BDEW-Strompreisanalyse mit Stand August 2026 für Haushaltskunden. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden entspricht das rund 1.295 Euro im Jahr.
Warum nennt das Statistische Bundesamt 40,55 Cent?
Weil es etwas anderes misst. Der amtliche Wert von 40,55 Cent je Kilowattstunde bezieht sich auf das 2. Halbjahr 2025 und wurde am 31. März 2026 veröffentlicht. Er umfasst alle Haushaltsverträge, also auch alte Bestands- und Grundversorgungstarife, und liegt deshalb über dem aktuellen Marktschnitt.
Woraus setzt sich der Strompreis zusammen?
Aus drei Blöcken: 15,2 Cent für Beschaffung und Vertrieb, 9,2 Cent Netzentgelte sowie 12,6 Cent Steuern, Abgaben und Umlagen. Nur der erste Block ist Wettbewerb und lässt sich durch einen Anbieterwechsel beeinflussen.
Wie viel Umsatzsteuer steckt im Strompreis?
Der Regelsteuersatz von 19 Prozent nach Paragraf 12 Absatz 1 UStG. Er wird auf die Summe aller übrigen Preisbestandteile aufgeschlagen, also auch auf Netzentgelte und Stromsteuer.
Wie hoch ist die Stromsteuer für Haushalte?
2,05 Cent pro Kilowattstunde, gesetzlich festgelegt als 20,50 Euro je Megawattstunde in Paragraf 3 StromStG. Dieser Satz gilt unverändert seit 2003.
Profitieren Haushalte von der gesenkten Stromsteuer?
Nein. Die Entlastung nach Paragraf 9b StromStG wird nur auf Antrag und nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft für betrieblich entnommenen Strom gewährt. Für Privathaushalte bleibt es bei 2,05 Cent je Kilowattstunde.
Wie viel bringt die Netzentgelt-Entlastung 2026?
Der Bund zahlt 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch beziffert die Bundesregierung die Entlastung auf rechnerisch etwa 100 Euro im Jahr. Sie betrifft nur die Übertragungsnetze, nicht die regional sehr unterschiedlichen Verteilnetzentgelte.
Warum zahlt mein Nachbarort weniger für Strom?
Weil die Netzentgelte je Verteilnetzbetreiber kalkuliert werden und sich nach Netzlänge, Kundendichte und Ausbaubedarf richten. Dazu kommt die nach Gemeindegröße gestaffelte Konzessionsabgabe. Beides hängt an der Postleitzahl, nicht am Anbieter.
Wie berechne ich meinen eigenen Preis pro Kilowattstunde?
Teile deine gesamten Jahreskosten durch deinen Jahresverbrauch. Nur dieser Wert enthält den Grundpreis anteilig und ist mit Marktzahlen wie den 37,0 Cent vergleichbar. Der reine Arbeitspreis aus dem Vertrag liegt immer darunter.
Fazit
Der Strompreis liegt 2026 im Marktschnitt bei 37,0 Cent je Kilowattstunde, amtlich zuletzt bei 40,55 Cent für das 2. Halbjahr 2025 – beide Zahlen stimmen, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen. Rund 59 Prozent des Preises bestehen aus Netzentgelten, Steuern und Abgaben und sind für dich nicht verhandelbar. Der Hebel liegt in den 15,2 Cent für Beschaffung und Vertrieb, und er wirkt am stärksten, wenn du aus der Grundversorgung kommst. Rechne zuerst deinen eigenen Preis aus Jahreskosten geteilt durch Jahresverbrauch aus – erst dann ist ein Vergleich überhaupt aussagekräftig. Das Gegenstück für Gas findest du unter Gaspreis pro kWh.
Quellen und weiterführende Informationen
- BDEW-Strompreisanalyse, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Stand August 2026 (abgerufen am 21.09.2026)
- Strompreise für Haushalte im 2. Halbjahr 2025 um 1,6 % gestiegen, Statistisches Bundesamt, 31.03.2026 (abgerufen am 21.09.2026)
- § 3 StromStG – Steuertarif und § 9b StromStG – Steuerentlastung für Unternehmen, Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 21.09.2026)
- § 12 UStG – Steuersätze, Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 21.09.2026)
- Niedrigere Netzentgelte für 2026, Die Bundesregierung (abgerufen am 21.09.2026)
Stand: 21.09.2026. Preisangaben sind Durchschnittswerte und keine Zusage für einen konkreten Tarif. Rechtslage und Marktpreise können sich ändern.






