Bestehende PV-Anlage auf Eigenverbrauch umstellen: Ablauf, Kosten und Vergütung
Von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch: Wann sich die Umstellung lohnt, welche Schritte nötig sind, was sie kostet und welche Fristen für neuere Anlagen gelten.
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Kurz gesagt: Eine bestehende PV-Anlage lässt sich meist von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umstellen. Ein Elektriker verdrahtet die Anlage im Zählerschrank um, der Netzbetreiber setzt einen Zweirichtungszähler, und du meldest die Änderung an. Das lohnt sich vor allem für Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, denn selbst genutzter Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom. Laut Verbraucherzentrale kostet die Umrüstung im einfachsten Fall ab etwa 200 Euro.
Viele ältere Photovoltaikanlagen auf dem Dach privater Haushalte wurden als Volleinspeiser gebaut, weil die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz früher hoch war. Heute ist Strom aus dem Stromnetz deutlich teurer als die Vergütung für Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Deshalb lohnt es sich für viele Hausbesitzer, über die Eigenversorgung nachzudenken.
In diesem Ratgeber erfährst du, wann sich die Umstellung lohnt, welche Schritte nötig sind, was sie kostet, was mit der Einspeisevergütung passiert und welche Fristen du bei neueren Anlagen beachten musst.
- Für die Umstellung braucht es einen Elektriker, einen passenden Zähler und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Laut Verbraucherzentrale kostet die Umrüstung ab etwa 200 Euro, mit neuem Zählerschrank und Speicher auch deutlich mehr.
- Ü20-Anlagen erhalten für eingespeisten Strom laut § 25 EEG eine Anschlussvergütung bis Ende 2032.
- Bei neueren Volleinspeise-Anlagen gilt für den Wechsel eine Frist: Mitteilung vor dem 1. Dezember des Vorjahres (§ 48 Abs. 2a EEG).
- Den Eintrag im Marktstammdatenregister musst du aktualisieren.
Wann lohnt es sich, eine bestehende PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen?
Die Umstellung lohnt sich, wenn du mehr sparst, als du an Einspeisevergütung verlierst. Jede selbst genutzte kWh ersetzt Netzstrom, den du sonst zu deinem Strompreis kaufen würdest. Dagegen steht die Vergütung, die du für diese Kilowattstunde beim Einspeisen bekommen hättest.
Besonders interessant ist das für Solaranlagen, deren Förderung 20 Jahre nach Inbetriebnahme endet. Sie erhalten laut Verbraucherzentrale für eingespeisten Strom nur noch eine Vergütung, die sich am Börsenpreis orientiert. Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,51 Cent pro Kilowattstunde. Selbst genutzter Strom ist dagegen so viel wert wie dein Strompreis.
Bei jüngeren Anlagen mit hoher garantierter Vergütung für Volleinspeisung rechnet sich ein Wechsel oft weniger. Rechne hier genau: Wie viel Strom würdest du tatsächlich selbst verbrauchen, und wie hoch ist die Vergütung, auf die du verzichtest?
PV-Anlage auf Eigenverbrauch umstellen: Schritt für Schritt
Wichtig: Arbeiten am Zählerschrank gehören in die Hände eines Elektrofachbetriebs. Plane die Umstellung am besten so, dass sie zum Wechsel der Vergütung passt.
Kosten der Umstellung
Für die Planung nennt die Verbraucherzentrale für einen Anlagencheck etwa 250 bis 300 Euro. Die Umrüstung selbst kostet im einfachsten Fall ab etwa 200 Euro. Muss der Zählerschrank erneuert werden oder kommt ein Batteriespeicher dazu, steigen die Kosten deutlich. Die Anschaffung eines Speichers solltest du deshalb getrennt rechnen.
Beispiel: Nutzt du 1.000 Kilowattstunden im Jahr selbst und zahlst 30 Cent pro Kilowattstunde für Netzstrom, sparst du rund 300 Euro. Hättest du diese Menge zum Marktwert von 4,51 Cent eingespeist, wären es rund 45 Euro gewesen (eigene Rechnung). Die Differenz zeigt, warum sich die Umstellung bei Ü20-Anlagen oft schnell rechnet.
Was passiert mit der Einspeisevergütung?
Nach der Umstellung erfolgt die Einspeisung ins öffentliche Netz nur noch für den Überschuss. Dafür bekommst du weiter eine Vergütung, allerdings nur für die eingespeiste Menge. Bei Ü20-Anlagen ist das nach § 25 EEG die Anschlussvergütung, die für ausgeförderte Anlagen bis 31. Dezember 2032 gezahlt wird.
Bei neueren PV-Anlagen nach dem EEG 2023 gibt es für die Volleinspeisung einen Zuschlag. Nach § 48 Abs. 2a EEG musst du dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres in Textform mitteilen, ob du im kommenden Jahr voll einspeist. Wer ab 2027 auf Überschusseinspeisung wechseln will, sollte das also vor dem 1. Dezember 2026 mitteilen. Ab dann entfällt der Zuschlag und es gilt der niedrigere Satz für Überschusseinspeisung.
Speicher, Wärmepumpe und E-Auto nach der Umstellung
Ohne Speicher nutzt ein Haushalt meist nur einen Teil des Solarstroms selbst. Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen, ist aber eine größere Investition. Bei älteren Anlagen ist er nur wirtschaftlich, wenn Module und Wechselrichter noch einige Jahre zuverlässig laufen.
Auch eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto können helfen, mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen. Wie du den Eigenverbrauch planst und berechnest, erklären wir im Ratgeber zum Eigenverbrauch der PV-Anlage. Für Betriebe lohnt sich ein Blick auf Photovoltaik für Unternehmen.
Alternativen zur Umstellung
- Weiterbetrieb mit Volleinspeisung: Der einfachste Weg und eine mögliche Übergangslösung, aber mit geringer Vergütung nach Marktwert.
- Neue Anlage: Bei alten, schwachen Modulen kann ein Austausch sinnvoll sein. Eine neue Anlage mit passender Anlagengröße erhält wieder 20 Jahre Vergütung.
- Direktvermarktung: Für kleine Anlagen meist zu teuer.
- Lass die Anlage vor der Umstellung prüfen, besonders den Wechselrichter.
- Stimme den Termin mit dem Netzbetreiber früh ab.
- Beachte bei neueren Anlagen die Frist zum 1. Dezember.
- Aktualisiere den Eintrag im Marktstammdatenregister.
- Prüfe nach der Umstellung auch deinen Stromtarif für den Reststrom.
Nach der Umstellung kaufst du weniger Strom zu, aber nicht gar keinen. Prüfe mit dem kostenlosen Tarifcheck, ob dein Stromtarif noch passt.
Umstellung auf Eigenverbrauch prüfen lassen
Deine PV-Anlage speist bisher voll ein oder fällt bald aus der EEG-Förderung? Schick uns deine letzte Jahresstromrechnung und ein paar Angaben zur Anlage. Wir schauen auf Verbrauch, Vergütung und Reststrom und sagen dir, welche Fragen du klären solltest. Du entscheidest selbst.
Häufige Fragen zur Umstellung auf Eigenverbrauch
Kann ich jede PV-Anlage auf Eigenverbrauch umstellen?
Meist ja. Nötig sind eine Umverdrahtung durch einen Elektriker, ein passender Zähler und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Was kostet die Umstellung auf Eigenverbrauch?
Laut Verbraucherzentrale ab etwa 200 Euro im einfachsten Fall, dazu etwa 250 bis 300 Euro für einen Anlagencheck. Mit neuem Zählerschrank oder Speicher wird es teurer.
Bekomme ich nach der Umstellung noch Einspeisevergütung?
Ja, für den eingespeisten Überschuss. Ü20-Anlagen erhalten nach § 25 EEG eine Anschlussvergütung bis Ende 2032.
Welche Frist gilt bei neueren Volleinspeise-Anlagen?
Nach § 48 Abs. 2a EEG muss die Mitteilung zur Volleinspeisung vor dem 1. Dezember des Vorjahres beim Netzbetreiber sein. Ein Wechsel wirkt dann ab dem Folgejahr.
Brauche ich einen Speicher?
Nein. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch, ist aber keine Voraussetzung für die Umstellung.
Muss ich das Marktstammdatenregister ändern?
Ja, die Änderung der Betriebsweise solltest du dort eintragen.
Fazit: Bei Ü20-Anlagen lohnt sich die Umstellung meist
Eine bestehende PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen, ist technisch meist einfach und oft günstig. Besonders ausgeförderte Anlagen profitieren, weil die Anschlussvergütung niedrig und Netzstrom teuer ist. Bei jüngeren Volleinspeisern rechnest du besser genau und beachtest die Frist zum 1. Dezember.
Quellen und Stand der Angaben
Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 29. September 2026
- EEG: § 25 – Förderdauer und Anschlussvergütung · § 48 Abs. 2a – Volleinspeisung
Weiterführend · Links geprüft am 29. September 2026
- Verbraucherzentrale: Was tun mit der Ü20-Anlage? – Optionen, Kosten, Stand 10.08.2026
- SFV: Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenversorgung – Zähler, Fristen






