Gasanbieter wechseln: Ablauf, Fristen und was wirklich zählt
Der Wechsel selbst ist ein Formular und kostet nichts. Teuer wird es nur, wenn du die Kündigungsfrist verpasst oder Tarife vergleichst, die nicht vergleichbar sind. Was du beim Gasanbieterwechsel beachten solltest, zeigt der Überblick direkt unten.
Inhaltsverzeichnis
- Wann sich der Wechsel lohnt
- Kündigungsfrist prüfen
- Diese Daten brauchst du
- Der Ablauf in sechs Schritten
- Wie lange der Wechsel dauert
- Kubikmeter oder Kilowattstunden
- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
- Grundversorgung und Ersatzversorgung
- Wenn du umziehst
- Häufige Fragen
- Fazit
- Persönliche Anfrage
Kurz gesagt: Seit 1. Januar 2026 verlangt § 20a EnWG den technischen Energielieferantenwechsel binnen 24 Stunden an Werktagen. Kündigungsfristen und der vereinbarte Lieferbeginn bleiben bestehen. Der Wechsel ist kostenlos und unterbricht die Versorgung nicht.
Erdgas ist der Vertrag, den die meisten Haushalte am längsten unangetastet lassen. Bei Stromanbietern wird verglichen und gewechselt, bei Gasversorgern bleibt alles, wie es ist — oft jahrelang im Grundversorgungstarif beim örtlichen Gasversorger. Dabei ist der Gaswechsel technisch derselbe Vorgang, und die Unterschiede bei den Gaskosten zwischen Grundversorgung und günstigen Gastarifen sind bei einem normalen Jahresverbrauch schnell dreistellig.
Dieser Ratgeber führt Privatkunden durch den kompletten Ablauf: von der Frage, ob es sich lohnt, den Gasanbieter zu wechseln, über Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist und die benötigten Daten bis zu den Sonderfällen Preiserhöhung und Umzug. Wer nur wissen will, wie er kurzfristig seine Gaspreise drückt, kann direkt beim Ablauf einsteigen.
- Drei Wochen Obergrenze. Nach § 20a EnWG darf das Wechselverfahren drei Wochen nicht überschreiten. Der Wechsel ist für dich kostenlos.
- Keine Versorgungslücke. Gas fließt weiter, auch wenn beim Wechsel etwas schiefgeht. Notfalls springt der Grundversorger ein.
- Maximal ein Monat Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Erstlaufzeit gilt für Verträge ab März 2022 eine Frist von höchstens einem Monat.
- Preiserhöhung öffnet die Tür. Der Lieferant muss sie mindestens einen Monat vorher ankündigen, du bekommst ein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG.
- Rechne in Kilowattstunden. Auf der Rechnung stehen Kubikmeter, jeder Gastarif rechnet in kWh. Ohne Umrechnung vergleichst du Zahlen, die nicht zusammenpassen.
Wann sich der Wechsel lohnt — und wann nicht
Nicht jeder Haushalt spart beim Gasanbieterwechsel gleich viel. Die Ersparnis hängt vor allem daran, wo du herkommst und wie hoch dein Gasverbrauch ist.
Du bist noch im Grundversorgungstarif nie aktiv gewechselt
Dein Vertrag läuft seit über zwei Jahren Bonus längst verbraucht
Preiserhöhung angekündigt Sonderkündigungsrecht läuft
Laufende Preisgarantie im günstigen Tarif noch mehrere Monate
Sehr geringer Gasverbrauch etwa nur Kochen, unter 2.000 kWh
Vertrag erst vor wenigen Wochen abgeschlossen Mindestvertragslaufzeit läuft
Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Die beworbene Ersparnis der Vergleichsportale, die dir den vermeintlich günstigsten Gasanbieter anzeigen, bezieht sich auf das erste Jahr und enthält Boni. Was danach passiert, entscheidet darüber, ob der Wechsel sich wirklich gerechnet hat. Deshalb gehört der Preis ab dem zweiten Jahr genauso in den Vergleich wie der Bonus.
Gasanbieter wechseln mit Prämie: worauf es ankommt
Viele Gastarife werben mit einer Wechselprämie. Häufig ist es ein Neukundenbonus, der mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet wird, oder ein Sofortbonus, der nach einer bestimmten Belieferungsdauer ausgezahlt wird. Ob und wann das Geld tatsächlich fließt, regeln allein die Tarifbedingungen. Prüfe deshalb vor dem Abschluss:
- Voraussetzungen: Gilt der Bonus nur für Neukunden, und bist du ausgeschlossen, wenn du vor Kurzem schon beim selben Anbieter warst?
- Mindestbelieferung: Wird der Bonus erst nach einer bestimmten Belieferungsdauer fällig, und entfällt er bei einer vorzeitigen Kündigung?
- Zweites Jahr: Rechne die Gaskosten ohne Bonus für das Folgejahr – mit deinem Verbrauch in Kilowattstunden.
Wie du Neukunden- und Sofortbonus sauber gegenrechnest und was du tust, wenn ein Bonus nicht ausgezahlt wird, zeigt der Ratgeber Anbieter wechseln mit Prämie am Beispiel Strom. Für Gas gilt dieselbe Rechnung.
Zum Gaspreis gehören auch die Kosten des örtlichen Netzes. Unser Preisblatt-Check zu Gasnetzentgelten zeigt dir, wie du Netzanteil, Messkosten und Lieferpreis auseinanderhältst. Für die Wechselentscheidung vergleichst du anschließend die vollständigen Jahreskosten.
Kündigungsfrist prüfen: Was seit März 2022 gilt
Bevor du irgendeinen Gastarif ansiehst, brauchst du eine Zahl: den Termin, zu dem du aus deinem laufenden Vertrag herauskommst. Alles andere ergibt sich daraus. Welche Frist für deinen Vertrag gilt und wie du richtig kündigst, zeigt der Ratgeber Gasvertrag kündigen. Heizt du weiter mit Gas, steht im Ratgeber Heizungsgesetz 2026, welche Regeln 2026 für deine Gasheizung gelten.
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat die Regeln zum 1. März 2022 deutlich verbraucherfreundlicher gemacht. Seitdem gilt für neu geschlossene Verträge nach § 309 Nr. 9 BGB:
Die Kündigung musst du in den meisten Fällen nicht selbst schreiben. Wenn du zu einem neuen Anbieter wechselst, übernimmt der die Kündigung beim alten Gasanbieter — das ist der Normalfall und der bequemste Weg, weil sich dann jemand anderes um die Fristen kümmert.
Selbst kündigen solltest du nur, wenn du bewusst erst in die Grundversorgung willst oder wenn du sichergehen möchtest, dass die Kündigung fristgerecht ankommt. In dem Fall gilt: Textform genügt, ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben, aber ein Sendenachweis ist im Streitfall Gold wert.
Diese Daten brauchst du
Der Wechselantrag ist kurz. Er scheitert fast nie am Formular, sondern daran, dass eine Nummer fehlt oder falsch abgetippt ist.
- Name und Lieferadresse — genau so, wie sie beim bisherigen Gasanbieter hinterlegt sind
- Zählernummer oder Marktlokations-ID — beides steht auf deiner letzten Gasrechnung, die Zählernummer zusätzlich am Zähler selbst
- Name deines aktuellen Gaslieferanten und deine Kundennummer — ohne diese Angabe kann der neue Anbieter die Kündigung beim bisherigen Anbieter nicht aussprechen
- Jahresverbrauch in Kilowattstunden — von der letzten Jahresabrechnung, nicht geschätzt
- Gewünschter Lieferbeginn — entweder zum nächstmöglichen Termin oder zu einem festen Datum
Diese fünf Angaben stehen komplett auf einer einzigen Seite: der letzten Jahresabrechnung. Wer sie zur Hand hat, ist in wenigen Minuten durch.
Der Ablauf in sechs Schritten
Wie lange der Wechsel dauert — und was die 24-Stunden-Regel bedeutet
Hier steht ein Detail, das die meisten Ratgeber übergehen oder falsch wiedergeben.
§ 20a Absatz 2 EnWG unterscheidet den gesamten Prozess und den technischen Wechsel. Neben der allgemeinen Drei-Wochen-Frist schreibt der aktuelle Gesetzestext seit 1. Januar 2026 einen technischen Energielieferantenwechsel binnen 24 Stunden an Werktagen vor.
Die Bundesnetzagentur führte die beschleunigten Marktprozesse für Strom bereits zum 6. Juni 2025 ein. Der aktuelle Gesetzestext spricht inzwischen vom Energielieferantenwechsel. Ältere Hinweise, die die gesetzliche Frist auf Strom beschränken, bilden diesen Stand nicht vollständig ab.
Praktisch heißt das: Kündigungsfrist und technische Abwicklung sind zwei verschiedene Dinge. Lass dir den möglichen Lieferbeginn vom neuen Anbieter bestätigen; die 24-Stunden-Regel beendet deinen bisherigen Vertrag nicht vorzeitig.
Der Wechsel darf dich nichts kosten — auch nicht bei Paketangeboten aus Strom und Gas. Und verzögert sich der Wechsel, weil einer der Beteiligten geschlampt hat, kommen Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Betracht.
Kubikmeter oder Kilowattstunden? Der häufigste Vergleichsfehler
Dein Gaszähler misst Kubikmeter. Abgerechnet und verglichen wird aber in Kilowattstunden. Zwischen beiden steht eine Umrechnung, die von zwei Werten abhängt: dem Brennwert des gelieferten Gases und der Zustandszahl deines Anschlusses. Beide stehen auf deiner Gasrechnung, beide unterscheiden sich je nach Region und Gasqualität.
Wer den Verbrauch in Kubikmetern in einen Gasrechner oder Tarifrechner eintippt, bekommt ein Ergebnis, das um den Faktor zehn danebenliegt. Das ist kein kleiner Rundungsfehler, sondern der Unterschied zwischen einem sinnvollen und einem wertlosen Vergleich.
Wenn auf deiner Rechnung nur Kubikmeter stehen:
Kostenloser Rechner Gasverbrauch von Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnen Mit Brennwert und Zustandszahl von deiner Rechnung. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. →Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht dein Gasanbieter die Preise, muss er dich mindestens einen Monat vorher in Textform informieren — mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Änderung. Mit dieser Mitteilung entsteht dein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG.
Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens: Das Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig davon, ob deine Mindestvertragslaufzeit noch läuft. Zweitens: Es ist zeitlich gebunden. Wer die Ankündigung ungelesen ablegt und erst drei Monate später reagiert, hat das Fenster verpasst und ist wieder an die normale Kündigungsfrist gebunden.
Praktisch heißt das: Eine Preiserhöhung ist der beste Moment, um den Gasanbieter zu wechseln. Du kommst sofort raus, ohne auf ein Vertragsende zu warten. Bis wann deine Kündigung eingehen muss und was hineingehört, zeigt der Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht Gas mit Vorlage.
Grundversorgung und Ersatzversorgung beim Gas
Der örtliche Grundversorger ist das Unternehmen, das in deinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Wer nie aktiv einen Gastarif gewählt hat, wird von ihm zum Grundversorgungstarif beliefert. Dieser Gastarif ist selten der günstigste, dafür jederzeit mit kurzer Frist kündbar. Die Preise des örtlichen Grundversorgers sind öffentlich einsehbar — ein guter Ausgangswert für deinen Vergleich.
Davon zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung. Sie greift, wenn Gas fließt, ohne dass ein Vertrag zugeordnet werden kann — etwa nach einem Umzug ohne Anmeldung oder wenn ein Anbieter die Lieferung einstellt. Sie ist in der Regel teurer als die Grundversorgung und als Übergangslösung gedacht, nicht als Dauerzustand. Was bei einer Pleite deines Anbieters mit Vertrag und Guthaben passiert, steht unter Gasanbieter Insolvenz.
Genau deshalb entsteht beim Wechsel keine Lücke in der Gasversorgung: Selbst wenn zwischen altem und neuem Vertrag etwas schiefgeht, bleibt dein Gas an. Es wird nur unter Umständen teuer, wenn der Zustand länger anhält.
Wenn du umziehst
Ob du in der neuen Wohnung überhaupt einen eigenen Gasvertrag brauchst und welche Angaben beim Einzug nötig sind, zeigt die Checkliste zum Gas anmelden. So klärst du zuerst die Versorgung an der neuen Adresse und danach den passenden Tarif.
Bei einem Umzug ist zwischen Kündigung des alten Vertrags und Versorgung der neuen Wohnung zu unterscheiden. Das Sonderkündigungsrecht nach § 41b Absatz 5 EnWG hat eine Frist von sechs Wochen. Du kannst zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen; beachte das mögliche Fortsetzungsangebot deines Anbieters.
Ein Detail, das viele überrascht: Bietet dir dein bisheriger Gasanbieter innerhalb von zwei Wochen an, dich an der neuen Adresse zu denselben Bedingungen weiterzubeliefern, entfällt das Sonderkündigungsrecht. Der Umzug allein bringt dich also nicht automatisch aus einem Vertrag heraus.
Fünf Punkte, die beim Gaswechsel Geld sparen
- Vergleiche mit deinem echten Jahresverbrauch. Die Voreinstellung der Rechner passt fast nie. Ein um 20 Prozent falscher Verbrauch verschiebt die Rangfolge der Gastarife komplett.
- Sieh dir den Preis im zweiten Jahr an. Neukundenbonus und Sofortbonus fließen einmalig. Was danach gilt, entscheidet, ob der Wechsel sich gerechnet hat.
- Prüfe, was die Preisgarantie abdeckt. Eine eingeschränkte Preisgarantie schützt oft nur den Beschaffungsanteil — Netzentgelte und Abgaben können trotzdem steigen.
- Setze den monatlichen Abschlag realistisch. Ein künstlich niedriger Abschlag fühlt sich gut an und endet in einer Nachzahlung. Rechne lieber mit dem tatsächlichen Gasverbrauch.
- Fotografiere den Zähler am Wechseltag. Der dokumentierte Zählerstand ist dein einziges Beweismittel, wenn die Schlussrechnung nicht stimmt.
Unsicher, ob dein Gastarif noch passt?
Wir prüfen deinen aktuellen Gasvertrag und sagen dir, ob ein Wechsel sich in deiner Situation rechnet — kostenlos und unverbindlich. Wenn nicht, sagen wir das genauso deutlich.
Unsere Beratung ist für dich kostenlos. Kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Das ändert nichts an deinem Preis.
Hinweise zum Umgang mit deinen Angaben findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen zum Gasanbieterwechsel
Was muss ich beim Gasanbieterwechsel beachten?
Vier Punkte vor allem: die Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrags (seit März 2022 höchstens ein Monat nach der Erstlaufzeit), die Zähler- und Kundennummer für den neuen Anbieter, den Vergleich in Kilowattstunden statt Kubikmeter und die Bestätigung des Liefertermins. Eine Versorgungslücke entsteht dabei nicht – notfalls beliefert dich der Grundversorger weiter.
Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel?
Seit 1. Januar 2026 muss der technische Energielieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 EnWG binnen 24 Stunden an Werktagen möglich sein. Vertragliche Kündigungsfristen und ein vereinbarter späterer Lieferbeginn bleiben bestehen. Lass dir den konkreten Termin bestätigen.
Was kostet der Wechsel des Gasanbieters?
Nichts. § 20a EnWG untersagt es ausdrücklich, dem Kunden für den Lieferantenwechsel zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen — auch dann nicht, wenn Strom und Gas als Paket geliefert werden.
Muss ich meinen alten Gasvertrag selbst kündigen?
In der Regel nicht. Der neue Gasanbieter übernimmt die Kündigung beim bisherigen Lieferanten, sobald du ihm Kundennummer und Zählernummer gibst. Selbst kündigen solltest du nur, wenn du bewusst zuerst in die Grundversorgung wechseln willst.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Gasverträgen?
Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 beträgt sie nach Ablauf der Erstlaufzeit höchstens einen Monat, und der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit. Bei älteren Verträgen sind bis zu drei Monate Frist und eine Verlängerung um ein Jahr möglich.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Ja. Der Lieferant muss eine Preisänderung mindestens einen Monat vorher in Textform ankündigen. Mit dieser Mitteilung entsteht dein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit. Wichtig: Das Recht ist zeitlich begrenzt, du musst zeitnah reagieren.
Bleibe ich beim Wechsel ohne Gas?
Nein. Eine Belieferungsunterbrechung ist ausgeschlossen. Sollte zwischen altem und neuem Vertrag eine Lücke entstehen, übernimmt der Grundversorger die Belieferung über die Ersatzversorgung. Die ist allerdings teurer, deshalb sollte dieser Zustand nicht länger dauern.
Welche Daten braucht der neue Gasanbieter?
Name und Lieferadresse, Zählernummer oder Marktlokations-ID, Name des bisherigen Gaslieferanten samt Kundennummer, deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden und den gewünschten Lieferbeginn. Alle Angaben stehen auf deiner letzten Jahresabrechnung.
Warum steht auf meiner Rechnung Kubikmeter, im Tarif aber Kilowattstunden?
Der Gaszähler misst das Volumen in Kubikmetern, abgerechnet wird die Energiemenge in Kilowattstunden. Umgerechnet wird über Brennwert und Zustandszahl, die beide auf deiner Rechnung stehen und regional unterschiedlich sind. Wer Kubikmeter in einen Tarifrechner einträgt, erhält ein um etwa den Faktor zehn falsches Ergebnis.
Lohnt sich ein Wechsel auch bei kleinem Gasverbrauch?
Das muss man rechnen. Bei sehr geringem Verbrauch, etwa wenn du nur mit Gas kochst, fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht als der Arbeitspreis. Ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis und hohem Grundpreis kann dann teurer sein als dein bisheriger.
Was passiert bei einem Umzug mit meinem Gasvertrag?
Der Vertrag geht nicht automatisch mit. Für die Kündigung wegen Umzugs gilt nach § 41b Abs. 5 EnWG eine Frist von sechs Wochen. Bietet dir dein Lieferant innerhalb von zwei Wochen die Weiterbelieferung an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen an, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Fazit
Den Gasanbieter zu wechseln ist überschaubar: Tarif auswählen, Kündigungsfrist beachten und den Lieferbeginn bestätigen lassen. Der Wechsel kostet nichts und unterbricht die Versorgung nicht. Der größte Aufwand liegt vorher beim sorgfältigen Vergleich.
Ob du am Ende den Gastarif wechselst oder bleibst, ist eine Rechenfrage, keine Glaubensfrage. Zwei Zahlen entscheiden darüber, ob sich der Wechsel zu besseren Konditionen für dich rechnet: dein tatsächlicher Jahresverbrauch in Kilowattstunden und der Preis ab dem zweiten Jahr. Wer beides kennt, braucht für die Entscheidung keine zehn Minuten. Wer nur auf den beworbenen Bonus schaut, wechselt im nächsten Jahr wieder.






