Gasvertrag kündigen: Fristen, Wechsel und Vorlage
Ratgeber Gas

Gasvertrag kündigen: Fristen, Wechsel und Vorlage

Zwei Wochen, ein Monat oder gar keine Frist: Wann du aus deinem Gasvertrag herauskommst, hängt an der Vertragsart und am Abschlussdatum. Hier findest du die Frist für deinen Fall, die richtige Form und eine Vorlage zum Kopieren.

11 Minuten Lesezeit Quellen: GasGVV, BGB, EnWG Aktualisiert am 23. September 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Welche Kündigungsfrist gilt
  2. Grundversorgung oder Sondervertrag
  3. Kündigen in der Grundversorgung
  4. Sondervertrag: Laufzeit und Frist
  5. Sonderkündigung nach Preiserhöhung
  6. Kündigen beim Umzug
  7. Form, Button und Bestätigung
  8. Selbst kündigen oder kündigen lassen
  9. Vorlage zum Kopieren
  10. Nach der Kündigung
  11. Fünf Tipps vor der Kündigung
  12. Neuen Gastarif finden
  13. Häufige Fragen
  14. Fazit

Kurz gesagt: Einen Gasvertrag in der Grundversorgung kündigst du jederzeit mit zwei Wochen Frist. Bei einem Sondervertrag, der ab dem 1. März 2022 geschlossen wurde, beträgt die Kündigungsfrist höchstens einen Monat – zum Ende der Erstlaufzeit oder, nach einer Verlängerung, jederzeit. Nach einer Preiserhöhung kannst du ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Die Textform reicht immer, eine E-Mail genügt.

Das Wichtigste in Kürze

Bevor du kündigst, brauchst du zwei Angaben aus deinen Unterlagen: die Vertragsart und das Abschlussdatum. Daraus ergibt sich alles andere.

  • Grundversorgung: zwei Wochen Frist, jederzeit, ohne Kosten (§ 20 GasGVV).
  • Sondervertrag ab 1. März 2022: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Altvertrag vor dem 1. März 2022: bis zu drei Monate Frist und Verlängerung um bis zu ein Jahr möglich – im Vertrag nachsehen.
  • Form: Textform genügt. Der Lieferant muss dir die Kündigung mit Vertragsende bestätigen, außerhalb der Grundversorgung binnen einer Woche.

Welche Kündigungsfrist für deinen Gasvertrag gilt

Eine einheitliche Kündigungsfrist für alle Gasverträge gibt es nicht. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Grundversorgung beim örtlichen Grundversorger und allen anderen Verträgen, den sogenannten Sonderverträgen. Für Sonderverträge kommt es zusätzlich darauf an, wann du den Vertrag abgeschlossen hast, denn zum 1. März 2022 hat das Gesetz für faire Verbraucherverträge die Grenzen deutlich verschärft.

Die folgende Übersicht zeigt die Fristen, die in der Praxis vorkommen. Für einen Strom- oder Gasvertrag gelten dabei dieselben Obergrenzen aus dem BGB. Steht in deinem Vertrag eine kürzere Frist, gilt die kürzere – die Werte hier sind Obergrenzen, keine Pflichtfristen.

Kündigungsfristen beim Gas im Überblick
Grundversorgung, jederzeit2 Wochen
Sondervertrag ab 1.3.2022, zum Ende der Erstlaufzeitmax. 1 Monat
Sondervertrag ab 1.3.2022, nach stillschweigender Verlängerungjederzeit, max. 1 Monat
Sondervertrag vor 1.3.2022, zum Laufzeitendebis 3 Monate
Nach angekündigter Preiserhöhungohne Frist
Umzug, außerordentlich6 Wochen
Gesetzliche Obergrenzen und Regelfristen für Haushaltskunden. Quellen: § 20 GasGVV, § 309 Nr. 9 BGB, Art. 229 § 60 EGBGB, § 41 Abs. 5 und § 41b Abs. 5 EnWG, abgerufen am 23.09.2026.

Grundversorgung oder Sondervertrag: so findest du es heraus

Die Vertragsart steht auf der letzten Jahresabrechnung und in der Vertragsbestätigung. Achte auf Formulierungen wie „Grundversorgung“ oder „Allgemeiner Tarif“ – dann gilt die Gasgrundversorgungsverordnung. Steht dort ein eigener Tarifname mit Laufzeit oder Preisgarantie, hast du einen Sondervertrag.

Häufige Verwechslung

Ein Vertrag beim örtlichen Grundversorger ist nicht automatisch Grundversorgung. Viele Stadtwerke bieten neben dem Grundtarif eigene Sondertarife an – mit Laufzeit und eigenen Fristen. Maßgeblich ist der Tarif, nicht der Versorger.

Welche Regel gilt für deinen Gasvertrag?

Tarif heißt „Grundversorgung“ oder „Allgemeiner Tarif“Keine Mindestlaufzeit, Kündigung jederzeit mit zwei Wochen Frist.

2 Wochen

Sondertarif, abgeschlossen ab 1. März 2022Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre, danach jederzeit mit höchstens einem Monat.

max. 1 Monat

Sondertarif, abgeschlossen vor dem 1. März 2022Altes Recht: Frist und Verlängerung stehen im Vertrag, oft drei Monate und zwölf Monate.

Vertrag prüfen

Keine Unterlagen zur HandIm Kundenkonto nachsehen oder beim Anbieter in Textform nachfragen.

erst klären
Entscheidend ist der Tarif auf der Abrechnung, nicht der Name des Versorgers.

Gasvertrag in der Grundversorgung kündigen

In der Grundversorgung ist die Kündigung am einfachsten. Nach § 20 Abs. 1 GasGVV kannst du den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht, einen festen Kündigungstermin auch nicht, und die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung bedarf der Textform, und der Grundversorger muss sie dir unverzüglich nach Eingang unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen.

Kosten darf der Grundversorger dafür nicht verlangen, auch nicht für einen Anbieterwechsel (§ 20 Abs. 3 GasGVV). Wer noch in der Grundversorgung ist, zahlt häufig mehr als in einem Sondertarif – mehr dazu im Ratgeber zur Grundversorgung Gas.

Sondervertrag: Laufzeit, Verlängerung und Frist

Für Sonderverträge steht die Kündigungsfrist nicht im Energiewirtschaftsgesetz, sondern im AGB-Recht. Seit dem 1. März 2022 gilt für neu geschlossene Verträge § 309 Nr. 9 BGB in einer verbraucherfreundlichen Fassung:

  • Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre. Eine längere Bindung in den Vertragsbedingungen ist unwirksam.
  • Kündigungsfrist höchstens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit. Kündigst du rechtzeitig, endet der Vertrag zum Laufzeitende.
  • Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit. Verpasst du den Termin, läuft der Vertrag weiter, du kannst ihn aber jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.

Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 entstanden sind, gilt nach Art. 229 § 60 EGBGB weiter das alte Recht. Dort waren bis zu drei Monate Kündigungsfrist und eine automatische Verlängerung um bis zu ein Jahr zulässig. Welche Konditionen dein Vertrag tatsächlich enthält, steht in den Vertragsunterlagen – also Kündigungsfrist beachten, bevor du einen neuen Tarif abschließt.

So rechnest du das Kündigungsdatum

Nimm das Ende der Erstlaufzeit aus der Vertragsbestätigung und zieh die Frist ab. Beispiel: Laufzeitende 31. Januar, Frist ein Monat – die Kündigung muss spätestens am 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter, nicht das Absendedatum.

Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung

Kündigt dein Lieferant eine Preiserhöhung an, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Nach § 41 Abs. 5 EnWG muss er Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher unterrichten – mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang. Du kannst den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen, ohne dass dafür ein Entgelt anfallen darf. In der Grundversorgung gilt § 5 GasGVV: öffentliche Bekanntgabe und Brief mindestens sechs Wochen vorher, Kündigung ebenfalls ohne Frist zum Tag der Änderung.

Zwei Ausnahmen solltest du kennen. Wird nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer unverändert weitergegeben, entsteht kein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 6 EnWG). Und das planmäßige Ende einer Preisgarantie ist keine einseitige Preiserhöhung. Auch der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist kein Sonderkündigungsgrund – was dann gilt, steht im Ratgeber Gasvertrag kündigen wegen Wärmepumpe. Wie du beim Gas Schritt für Schritt vorgehst, bis wann deine Kündigung eingehen muss und eine Vorlage zum Kopieren findest du im Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht Gas. Für Strom gilt dieselbe Regel, siehe Sonderkündigungsrecht Strom.

Gasvertrag kündigen beim Umzug

Ziehst du um, ist die außerordentliche Kündigung wegen eines Umzugs gesetzlich geregelt: Du kannst deinen Sondervertrag nach § 41b Abs. 5 EnWG außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, zum Auszugstag oder zu einem späteren Termin. Gib dabei deine Adresse am neuen Wohnort oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle an. Das Recht entfällt, wenn dein Lieferant dir binnen zwei Wochen in Textform anbietet, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und das dort möglich ist. Die Details zu Fristen und Zählerstand beim Umzug findest du im Ratgeber Vertrag kündigen bei Umzug.

Form und Weg: Textform, Kündigungsbutton, Bestätigung

Eine Unterschrift auf Papier brauchst du nicht. Der Anbieter darf in seinen Bedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). E-Mail, Kontaktformular des Energieanbieters, Fax oder Brief reichen also aus, solange deine Erklärung lesbar und dir zuzuordnen ist.

  • Kündigungsbutton: Hast du den Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Webseite eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ bereithalten, die zu einer Bestätigungsseite führt (§ 312k BGB). Fehlt sie, kannst du nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Frist kündigen.
  • Bestätigung: Außerhalb der Grundversorgung muss der Lieferant dir deine Kündigung binnen einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). In der Grundversorgung gilt „unverzüglich“.
  • Nachweis: Speichere die gesendete E-Mail oder den Screenshot der Bestätigungsseite. Bei einem Brief hilft ein Einwurf-Einschreiben.

Selbst kündigen oder vom neuen Anbieter kündigen lassen?

Beim normalen Anbieterwechsel musst du den alten Vertrag nicht selbst kündigen. Du kannst den neuen Gasanbieter beauftragen, die Kündigung beim alten Anbieter in deinem Namen zu übernehmen. Der bisherige Lieferant muss dem neuen dann eine Kündigungsbestätigung übermitteln (§ 41 Abs. 8 EnWG), und der neue bestätigt dir, ab wann er liefert (§ 20a Abs. 1 EnWG). Eine Lücke in der Versorgung entsteht dabei nicht.

Anders bei der Sonderkündigung: Hier läuft eine kurze Frist bis zum Tag der Preisänderung. Kündige in diesem Fall selbst und schließe den neuen Vertrag parallel ab, damit kein Termin durch Bearbeitungszeiten verloren geht. Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, steht im Ratgeber Gasanbieter wechseln.

So kündigst du deinen Gasvertrag ohne Lücke
Vertragsart und Abschlussdatum prüfenAbrechnung oder Vertragsbestätigung zur Hand nehmen, Frist aus der Übersicht oben ablesen.
Kündigungsdatum berechnenLaufzeitende minus Frist. Ein paar Tage Puffer für den Zugang einplanen.
Neuen Tarif auswählenGastarife vergleichen und den Lieferbeginn auf das Vertragsende legen.
Kündigen – selbst oder über den neuen AnbieterBei Sonderkündigung immer selbst. Textform genügt.
Bestätigungen ablegenKündigungsbestätigung mit Vertragsende und Lieferbestätigung des neuen Anbieters aufbewahren.
Das Wechselverfahren darf ab Anmeldung beim Netzbetreiber höchstens drei Wochen dauern (§ 20a Abs. 2 EnWG) und ist für dich kostenlos.
24-Stunden-Wechsel: was er nicht ändert

Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen werden (§ 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG). Das beschleunigt die Abwicklung zwischen Netzbetreiber und Lieferanten. An deiner vertraglichen Kündigungsfrist ändert es nichts – wer einen Monat Frist hat, kommt nicht über Nacht aus dem Vertrag.

Vorlage: Kündigungsschreiben für deinen Gasvertrag

Die folgende Vorlage deckt die ordentliche Kündigung ab. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und lösche, was nicht passt. Das Schreiben richtet sich an ein Unternehmen, deshalb steht es in der Sie-Form.

Vorlage zum Kopieren

[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer, PLZ Ort]

An [Name des Gasanbieters]
[Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kundenservice]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Gasliefervertrags
Kundennummer: [Nummer] · Vertragsnummer: [Nummer] · Zählernummer: [Nummer]
Lieferstelle: [Adresse, falls abweichend]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Gasliefervertrag fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende in Textform. Die Schlussrechnung senden Sie bitte an die oben genannte Anschrift. Ein Guthaben überweisen Sie bitte auf das Konto IBAN [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]

Bei einer Sonderkündigung ersetzt du den Kündigungssatz durch: „Hiermit kündige ich den oben genannten Gasliefervertrag wegen der mit Schreiben vom [Datum] angekündigten Preisänderung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens am [Datum].“ Beim Umzug nennst du den Auszugstag und deine neue Anschrift.

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Nach der Kündigung: Zählerstand, Schlussrechnung, Lastschrift

Mit der Bestätigung ist die Kündigung erledigt, der Vertrag aber noch nicht abgerechnet. Lies am letzten Liefertag den Gaszähler ab, fotografiere ihn mit Datum und gib den Stand dem alten und dem neuen Anbieter. Die Schlussrechnung folgt nach dem Vertragsende.

Widerrufe das SEPA-Lastschriftmandat erst, wenn die Schlussrechnung bezahlt oder das Guthaben ausgezahlt ist. Wer das Mandat zu früh stoppt, riskiert Mahnungen für einen offenen Restbetrag. Prüfe außerdem, ob der neue Abschlag zu deinem Verbrauch passt – der Gaspreis pro kWh ist dafür die wichtigste Zahl.

Tipps & Tricks aus der Praxis

Fünf Tipps, bevor du deinen Gasvertrag kündigst

  1. Erst vergleichen, dann kündigen. Wer ohne neuen Vertrag kündigt, landet nach Vertragsende automatisch in der Ersatzversorgung – versorgt, aber meist teurer.
  2. Der Zugang zählt, nicht das Absenden. Wer fristgerecht kündigen will, plant bei knappen Fristen einige Tage Puffer ein oder kündigt per E-Mail mit Lesebestätigung.
  3. Immer „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ergänzen. Ist dein Wunschtermin zu früh, gilt die Kündigung trotzdem.
  4. Fehlende Bestätigung nachfordern. Kommt nach einer Woche nichts, erinnere den Anbieter schriftlich an seine Pflicht aus § 41b Abs. 1 EnWG.
  5. Preisbrief sofort lesen. Die Sonderkündigung gilt nur bis zum Tag der Preisänderung. Danach bleibt dir nur die ordentliche Frist.

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Häufige Fragen zum Kündigen des Gasvertrags

Die häufigsten Fragen zu Frist, Form und Wechsel – jeweils mit Rechtsgrundlage.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für einen Gasvertrag?

In der Grundversorgung zwei Wochen, jederzeit (§ 20 GasGVV). Bei Sonderverträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, höchstens einen Monat zum Ende der Erstlaufzeit und nach einer Verlängerung jederzeit mit höchstens einem Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). Ältere Verträge können bis zu drei Monate Frist vorsehen.

Kann ich meinen Gasvertrag vorzeitig kündigen?

Vor dem Ende der Erstlaufzeit nur mit einem Sonderkündigungsrecht: nach einer angekündigten Preiserhöhung ohne Frist zum Tag der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG), beim Umzug mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG) oder jederzeit, wenn bei einem online geschlossenen Vertrag der Kündigungsbutton fehlt (§ 312k Abs. 6 BGB).

Muss ich den Gasvertrag schriftlich kündigen?

Nein. Der Anbieter darf keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine E-Mail, ein Kontaktformular oder ein Brief genügen. Eine Unterschrift ist nicht nötig, als Nachweis aber hilfreich.

Kann ich meinen Gasvertrag online kündigen?

Ja. Hast du den Vertrag über die Webseite des Anbieters abgeschlossen, muss dort eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ zu einer Bestätigungsseite führen (§ 312k BGB). Außerdem reicht jede Kündigung in Textform, also auch eine E-Mail.

Wie lange hat der Anbieter Zeit, meine Kündigung zu bestätigen?

Außerhalb der Grundversorgung eine Woche nach Zugang, mit Angabe des Vertragsendes in Textform (§ 41b Abs. 1 EnWG). In der Grundversorgung muss die Bestätigung unverzüglich erfolgen (§ 20 Abs. 2 GasGVV).

Muss ich selbst kündigen, wenn ich den Gasanbieter wechsle?

Nein. Beim ordentlichen Wechsel kann der neue Lieferant die Kündigung in deinem Namen übernehmen. Bei einer Sonderkündigung nach Preiserhöhung solltest du selbst kündigen, weil die Frist am Tag der Preisänderung endet.

Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Vertrag habe?

Die Versorgung wird nicht unterbrochen. Nach Vertragsende beliefert dich der örtliche Grundversorger in der Ersatzversorgung weiter, meist zu höheren Preisen. Besser ist es, den neuen Tarif vor der Kündigung abzuschließen.

Beschleunigt der 24-Stunden-Wechsel meine Kündigung?

Nein. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel binnen 24 Stunden vollzogen werden (§ 20a Abs. 2 EnWG). Deine vertragliche Kündigungsfrist bleibt davon unberührt.

Habe ich nach dem Ende der Preisgarantie ein Sonderkündigungsrecht?

In der Regel nicht. Das planmäßige Ende einer Preisgarantie ist keine einseitige Preisänderung. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht erst, wenn der Lieferant die Preise tatsächlich ändert und dich darüber unterrichten muss.

Fazit

Wer seinen Gasvertrag kündigen will, braucht zuerst zwei Angaben: die Vertragsart und das Abschlussdatum. In der Grundversorgung sind es zwei Wochen, bei Sonderverträgen ab März 2022 höchstens ein Monat, bei älteren Verträgen gilt, was im Vertrag steht. Nach einer Preiserhöhung kommst du ohne Frist zum Tag der Änderung heraus, beim Umzug mit sechs Wochen. Die Textform reicht immer, und der Anbieter muss dir das Vertragsende bestätigen. Kündige erst, wenn der neue Tarif feststeht – dann schließt die Belieferung nahtlos an.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

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Quellen und Stand der Angaben

Alle Gesetzestexte abgerufen am 23.09.2026 bei gesetze-im-internet.de. Die Angaben gelten für Haushaltskunden und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.