Gas anmelden: So klappt es in der neuen Wohnung – Zeitpunkt, Daten und Grundversorgung
Beim Umzug läuft der Gaszähler weiter, auch wenn noch niemand einen Vertrag hat. Hier siehst du, ob du Gas selbst anmelden musst, wann der richtige Zeitpunkt ist, welche Daten du brauchst und wie du nicht in der teuren Grundversorgung hängen bleibst.
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Kurz gesagt: Gas musst du nur selbst anmelden, wenn deine Wohnung einen eigenen Gaszähler hat – typisch bei einer Gasetagenheizung oder einem Gasherd. Läuft die Heizung zentral über das Haus, kauft der Vermieter das Gas ein und rechnet es über die Betriebskosten ab. Nutzt du Gas ohne Vertrag, landest du automatisch in der Grundversorgung und musst das dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen. Hast du den Vertrag vor dem Einzug abgeschlossen, darf die Belieferung bis zu sechs Wochen rückwirkend beginnen.
Beim Umzug steht Gas selten ganz oben auf der Liste – der Zähler läuft ja weiter, auch ohne dass jemand etwas unterschreibt. Genau das macht es teuer: Wer nichts tut, wird automatisch vom Grundversorger beliefert und zahlt oft mehr als nötig. Und wer die falsche Zählernummer angibt, bezahlt im schlimmsten Fall das Gas der Nachbarn.
Ob Umzug in eine neue Wohnung oder erste eigene Wohnung: Hier siehst du, ob du überhaupt anmelden musst, wann der richtige Zeitpunkt ist, welche Daten du brauchst und wie du aus der Grundversorgung in einen passenden Gastarif kommst.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigener Gaszähler für deine Wohnung: Du schließt selbst einen Vertrag. Zentralheizung ohne eigenen Zähler: Das Gas ist Teil der Betriebskosten.
- Ohne Vertrag gilt die Grundversorgung. Sie ist jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.
- Bei Einzug kann die Belieferung laut Bundesnetzagentur bis zu sechs Wochen rückwirkend zugeordnet werden – aber nur, wenn der Vertrag vorher geschlossen wurde. Bei Strom geht das nicht.
- Du brauchst Zählernummer, Zählerstand in Kubikmetern und idealerweise die Marktlokations-ID. Übernimm die Zählernummer nie ungeprüft vom Vormieter.
Muss ich Gas anmelden? So findest du es heraus
Ob du Gas anmelden musst, entscheidet der Zähler: Gibt es für deine Wohnung einen eigenen Gaszähler, brauchst du einen eigenen Vertrag. Gibt es nur einen Zähler fürs ganze Haus, kümmert sich der Vermieter um die Gasversorgung der Zentralheizung und kauft das Gas ein. Die Kosten dafür darf er nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen; du zahlst sie über die Nebenkosten.
Gasetagenheizung oder Gastherme in der WohnungEigener Gaszähler, meist in der Wohnung oder im Keller mit deiner Wohnungsnummer. Die Verbraucherzentrale Thüringen: Mieter mit Gasetagenheizung haben einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger.
AnmeldenNur Gasherd mit eigenem ZählerAuch kleine Mengen brauchen einen Vertrag. Wegen des Grundpreises lohnt hier ein genauer Tarifvergleich.
AnmeldenZentralheizung, ein Zähler fürs ganze HausDer Vermieter bezieht das Gas. Die Kosten stehen in deiner Betriebskostenabrechnung.
Nicht anmeldenEigenes Haus oder Eigentumswohnung mit eigener HeizungDu bist selbst Anschlussnutzer und schließt den Vertrag.
AnmeldenUnklarFrag den Vermieter oder die Hausverwaltung, welcher Zähler zu deiner Wohnung gehört, und schau in den Mietvertrag.
Erst klärenEine Frage taucht in Foren immer wieder auf: Der Vermieter verlangt, dass du Gas selbst anmeldest, obwohl es nur einen Zähler fürs ganze Haus gibt. Dann ist unklar, wer Vertragspartner ist. Kläre das schriftlich mit dem Vermieter, bevor du einen Vertrag unterschreibst – ein Vertrag für einen Hauszähler würde auch den Verbrauch der anderen Parteien erfassen.
Wann musst du Gas anmelden?
Am besten meldest du Gas an, sobald dein Einzugsdatum feststeht – spätestens aber unverzüglich nach dem Einzug. Die Gasgrundversorgungsverordnung sagt: Wer Gas entnimmt, ohne einen Vertrag zu haben, muss das dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen. Eine feste Frist in Tagen gibt es nicht. Praktisch heißt das: Plane das Gas anmelden beim Umzug einige Wochen vor dem Umzug ein.
- Vor dem Einzug: Schließ den neuen Gasvertrag mit dem Einzugsdatum als Lieferbeginn ab. Bei den meisten Anbietern, auch bei den örtlichen Stadtwerken, kannst du dich dafür online anmelden. Dann kann die Belieferung laut Bundesnetzagentur sogar dann ab Einzug gelten, wenn die Einzugsmeldung erst bis zu sechs Wochen später beim Netzbetreiber ankommt.
- Nach dem Einzug ohne Vertrag: Du bist automatisch in der Grundversorgung. Eine rückwirkende Zuordnung zu einem anderen Anbieter ist dann nicht mehr möglich; der Wechsel wirkt nur für die Zukunft.
- Wechsel aus der Grundversorgung: Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Lieferantenwechsel laut Energiewirtschaftsgesetz auch bei Gas binnen 24 Stunden möglich sein. Die technische Wechselfrist verkürzt keine Kündigungsfrist: In der Grundversorgung gelten in der Regel zwei Wochen. Vereinbare den konkreten Lieferbeginn rechtzeitig mit dem neuen Anbieter.
Wer Strom und Gas anmelden muss, erledigt am besten beides gleichzeitig: Beim Strom ist die rückwirkende Zuordnung nämlich ausdrücklich ausgeschlossen. Wie du Strom beim Umzug richtig anmeldest, steht im Beitrag Strom anmelden beim Umzug.
Diese Daten brauchst du für die Gasanmeldung
Für die Anmeldung reichen wenige Angaben: neue Adresse, Einzugsdatum, Zählernummer und der aktuelle Zählerstand. Entscheidend ist, dass sie zur richtigen Wohnung gehören. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, die Zählernummer ungeprüft vom Vormieter oder Vermieter zu übernehmen. Mit der Nummer eines Nachbarn schließt du einen Vertrag für die falsche Wohnung und hast für deine eigene zusätzlich einen Grundversorgungsvertrag – du zahlst dann doppelt.
| Angabe | Wo du sie findest | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Zählernummer | Auf dem Gaszähler, meist über oder unter dem Zählwerk | Selbst ablesen, nicht abschreiben lassen |
| Zählerstand in m³ | Zählwerk des Gaszählers, ohne Nachkommastellen | Am Einzugstag mit Datum fotografieren |
| Marktlokations-ID | Auf einer früheren Gasrechnung der Wohnung, 11-stellig | Hilfreich, aber nicht immer vorhanden |
| Einzugsdatum | Mietvertrag oder Übergabeprotokoll | Als gewünschten Lieferbeginn angeben |
| Adresse und Lage der Wohnung | Mietvertrag | Etage und Wohnungsnummer, damit der Zähler eindeutig ist |
Den Zählerstand am Gaszähler notierst du am Übergabetag in der alten und in der neuen Wohnung. Ein Foto mit Datum und ein Eintrag im Übergabeprotokoll helfen, wenn später jemand nachfragt. Liegen keine Ablesewerte vor, darf der Versorger den Verbrauch schätzen – die Schätzung muss dann auf der Rechnung als solche erkennbar sein.
Gas anmelden in sechs Schritten
Wie der eigentliche Wechsel von Anbieter zu Anbieter abläuft, wenn du schon einen Gasvertrag hast, erklärt der Beitrag Gasanbieter wechseln.
Ohne Vertrag: Grundversorgung und Ersatzversorgung
Wer Gas entnimmt, ohne einen Liefervertrag zu haben, wird automatisch in der Grundversorgung beliefert. Der Grundversorgungsvertrag kommt nach der Gasgrundversorgungsverordnung schon dadurch zustande, dass du Gas aus dem Netz nimmst. Der Grundversorger ist das Unternehmen, das in deinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert – häufig das örtliche Stadtwerk.
- Kündigung: Die Grundversorgung kannst du jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen in Textform kündigen, ohne Entgelt.
- Keine Altlasten: Der Grundversorger darf den Vertrag nicht davon abhängig machen, dass Schulden des Vormieters beglichen werden.
- Gleiche Preise für alle: Seit 2022 darf der Grundversorger bei den allgemeinen Preisen nicht mehr danach unterscheiden, wann der Vertrag zustande kam.
- Ersatzversorgung: Sie greift, wenn ein Anbieterwechsel scheitert oder dein Lieferant ausfällt, und endet spätestens nach drei Monaten. Laut Verbraucherzentrale entspricht der Preis grundsätzlich der Grundversorgung; höhere Preise sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.
| Kennzahl | Wert | Stand |
|---|---|---|
| Durchschnittlicher Gaspreis, Einfamilienhaus | 11,93 ct/kWh | BDEW, August 2026 |
| Durchschnittlicher Gaspreis, Mehrfamilienhaus | 11,17 ct/kWh | BDEW, August 2026 |
| Durchschnitt aller Haushaltskunden | 12,13 ct/kWh | Bundesnetzagentur, 1.4.2025 |
| Verträge außerhalb der Grundversorgung | 11,6 ct/kWh | Bundesnetzagentur, 1.4.2025 |
Die Grundversorgung ist also kein Fehler, aber selten die günstigste Lösung. Wie viel du wirklich zahlst, hängt an Arbeitspreis, Grundpreis und deinem Verbrauch – deshalb lohnt der Vergleich mit Jahreskosten.
Kubikmeter in kWh: So liest du deine Gasrechnung
Dein Gaszähler misst das Erdgas in Kubikmetern, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Umgerechnet wird mit Brennwert und Zustandszahl: Kubikmeter × Brennwert × Zustandszahl = Kilowattstunden. Beide Werte stehen auf der Gasrechnung. Der Netzbetreiber enercity Netz nennt für sein Netz einen Brennwert von 11,6 kWh/m³ und eine Zustandszahl zwischen 0,95 und 1,05. Mit 11,6 kWh/m³ und einer Zustandszahl von 0,95 entsprechen 1.000 m³ rund 11.000 kWh.
Kostenloser RechnerGas: Kubikmeter in kWh umrechnenZählerstände, Brennwert und Zustandszahl eingeben – der Rechner zeigt deinen Verbrauch in kWh.Umzug: Den alten Gasvertrag richtig beenden
Beim Umzug darfst du einen laufenden Gasvertrag außerordentlich mit sechs Wochen Frist kündigen. Das regelt § 41b des Energiewirtschaftsgesetzes für Haushaltskunden. Das Sonderkündigungsrecht entfällt laut Verbraucherzentrale, wenn dein Anbieter dir binnen zwei Wochen anbietet, dich am neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen weiter zu beliefern. Bist du in der Grundversorgung, gilt ohnehin die Zwei-Wochen-Frist.
- Kündigung beim bisherigen Versorger mit Auszugsdatum, Zählernummer und neuer Anschrift für die Schlussrechnung schicken.
- Am Auszugstag den Zählerstand ablesen und fotografieren.
- Prüfen, ob der Anbieter auch in der neuen Wohnung liefern kann und ob sein Angebot dort günstig ist – ein Umzug ist ein guter Anlass, Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
Wie das beim Stromvertrag funktioniert, zeigt der Beitrag Stromvertrag kündigen bei Umzug. Erhöht dein Gasanbieter die Preise, hast du zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht; die Regeln sind die gleichen wie beim Strom, erklärt im Beitrag Sonderkündigungsrecht.
Sicherheit beim Einzug: Gasgeruch und Gasleitung
Riechst du in der neuen Wohnung Gas, gilt: keine Flammen, keine Funken, Fenster auf, Gashahn zu, Mitbewohner durch Klopfen warnen, Haus verlassen und erst draußen den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers anrufen. Ist dessen Nummer nicht bekannt, draußen die Feuerwehr unter 112 anrufen. Der Netzbetreiber ist laut DVGW rund um die Uhr erreichbar; die Nummer steht meist am Zähler oder auf der Website des örtlichen Netzbetreibers. Keine Lichtschalter oder Klingeln betätigen; auch das Handy erst außerhalb des Gebäudes benutzen.
Für die Gasleitung ab der Hauptabsperreinrichtung sind laut DVGW Eigentümer und Mieter verantwortlich. Der Verband empfiehlt, die Leitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Wartung einer Gasetagenheizung darf der Vermieter nach der Betriebskostenverordnung als Betriebskosten umlegen – frag beim Einzug, wann die letzte Wartung war.
Fünf Tipps für die Gasanmeldung beim Umzug
- Zähler selbst prüfen. Die Nummer auf dem Gerät mit dem Mietvertrag oder der Angabe des Vermieters abgleichen – nicht nur abschreiben.
- Vertrag vor dem Einzug abschließen. Nur dann kann die Belieferung rückwirkend ab Einzug gelten.
- Zählerstand fotografieren. Mit Datum, beim Auszug aus der alten und beim Einzug in die neue Wohnung.
- Verbrauch realistisch ansetzen. Ein zu niedriger Abschlag führt zur Nachzahlung, ein zu hoher bindet unnötig Geld.
- Grundversorgung nicht einfach laufen lassen. Sie ist mit zwei Wochen Frist kündbar. Einen neuen Gasanbieter zu suchen und den Tarif zu wechseln, lohnt meist.
Gas für die neue Wohnung: Passenden Tarif prüfen lassen
Du ziehst um und brauchst einen Gasvertrag? Schick uns Postleitzahl, Einzugsdatum und deinen geschätzten Verbrauch, wir prüfen passende verfügbare Gasangebote aus unserem Netzwerk. Deutschlandweit online, du erreichst uns jederzeit über WhatsApp.
Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Anbieter. Schick uns keine vollständigen Rechnungen, Verbräuche und Preise genügen. Wie wir mit deinen Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen zum Gas anmelden
Muss ich als Mieter Gas anmelden?
Nur wenn deine Wohnung einen eigenen Gaszähler hat, zum Beispiel bei einer Gasetagenheizung oder einem Gasherd. Bei einer Zentralheizung mit einem Zähler fürs ganze Haus kauft der Vermieter das Gas und rechnet es über die Betriebskosten ab.
Woher weiß ich, ob ich Gas anmelden muss?
Schau, ob es in deiner Wohnung eine Gastherme oder einen Gasherd gibt und ob ein Gaszähler eindeutig deiner Wohnung zugeordnet ist. Im Zweifel fragst du Vermieter oder Hausverwaltung und lässt dir die Zählernummer schriftlich bestätigen.
Wann muss ich Gas anmelden?
Am besten vor dem Einzug mit dem Einzugsdatum als Lieferbeginn. Nutzt du Gas ohne Vertrag, musst du das dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen. Eine feste Frist in Tagen nennt die Gasgrundversorgungsverordnung nicht.
Kann ich Gas rückwirkend anmelden?
Nur eingeschränkt. Laut Bundesnetzagentur kann die Belieferung bei Ein- oder Auszug bis zu sechs Wochen rückwirkend zugeordnet werden, wenn der Vertrag schon vor der ersten Belieferung geschlossen wurde. Ohne vorherigen Vertrag bleibt es für die Zeit bis zum Wechsel bei der Grundversorgung.
Was passiert, wenn ich vergessen habe, Gas anzumelden?
Dann hat dich der Grundversorger automatisch beliefert, und du zahlst seine Preise für die Zeit seit Einzug. Melde dich unverzüglich beim Grundversorger, gib Zählernummer und Zählerstand an und wechsle danach in einen passenden Tarif.
Wie lange dauert es, Gas anzumelden?
Die Anmeldung selbst dauert nur wenige Minuten. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Lieferantenwechsel laut Gesetz auch bei Gas binnen 24 Stunden möglich sein; Vertragsbindung, Kündigungsfrist und vereinbarter Lieferbeginn gelten trotzdem weiter.
Welche Daten brauche ich zum Gas anmelden?
Zählernummer, Zählerstand in Kubikmetern, Einzugsdatum und die Adresse mit Lage der Wohnung. Die 11-stellige Marktlokations-ID beschleunigt die Zuordnung, ist aber nicht immer vorhanden.
Ein Gaszähler fürs ganze Haus: Muss ich trotzdem selbst anmelden?
In der Regel nicht, denn dann gehört der Zähler zur Zentralheizung des Hauses. Verlangt der Vermieter trotzdem eine Anmeldung, kläre schriftlich, welcher Zähler gemeint ist und wer Vertragspartner wird, bevor du unterschreibst.
Wie viel kostet Gas in der Grundversorgung?
Der örtliche Grundversorgungspreis ist entscheidend. Laut Bundesnetzagentur zahlten Haushalte zum 1.4.2025 im Schnitt 12,13 ct/kWh, bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung 11,6 ct/kWh. Den Preis deines Grundversorgers findest du auf dessen Website.
Fazit: Erst den Zähler klären, dann vor dem Einzug anmelden
Ob du Gas anmelden musst, entscheidet ein Blick auf den Zähler: Eigener Gaszähler bedeutet eigener Vertrag, Zentralheizung bedeutet Betriebskosten. Wer selbst anmelden muss, schließt den Vertrag am besten vor dem Einzug ab, prüft die Zählernummer selbst und fotografiert den Zählerstand am Übergabetag. Wer das verpasst hat, ist nicht verloren – die Grundversorgung springt ein und ist mit zwei Wochen Frist kündbar. Danach lohnt der Vergleich mit Jahreskosten für deinen tatsächlichen Verbrauch.
Quellen
- Gasgrundversorgungsverordnung §§ 2 und 20 (Fassung vom 18.12.2025), abgerufen am 11.09.2026: Vertragsschluss durch Entnahme, Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung in Textform, keine Kopplung an Schulden des Vormieters, Kündigung mit zwei Wochen Frist; Wortlaut über lxgesetze.de geprüft
- Energiewirtschaftsgesetz §§ 36, 38, 40a, 41b und 20a (Fassung vom 18.12.2025), abgerufen am 11.09.2026: Grundversorgungspflicht und gleiche Preise für Neu- und Bestandskunden, Ersatzversorgung höchstens drei Monate, Verbrauchsschätzung, Sonderkündigung bei Umzug mit sechs Wochen, 24-Stunden-Lieferantenwechsel ab 1.1.2026; Wortlaut über dejure.org geprüft
- Bundesnetzagentur – Lieferantenwechsel, abgerufen am 11.09.2026: rückwirkende Zuordnung bei Ein- und Auszug bis zu sechs Wochen, nur mit vorherigem Vertrag, nicht bei Strom
- Verbraucherzentrale – Was passiert beim Umzug mit Stromvertrag oder Gasvertrag? (Stand 06.06.2025), abgerufen am 11.09.2026: Zählerstände notieren, Zählernummer nicht ungeprüft übernehmen, Sonderkündigungsrecht und Weiterbelieferungsangebot
- Verbraucherzentrale – Ersatzversorgung bei Gas und Strom (Stand 11.08.2026), abgerufen am 11.09.2026: Einzug ohne Vertrag führt in die Grundversorgung, Ersatzversorgung nur in Sonderfällen, Preise grundsätzlich gleich
- Verbraucherzentrale Thüringen – Mieter mit Gasetagenheizung (11.01.2024), abgerufen am 11.09.2026: Mieter mit Gasetagenheizung haben einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger
- Betriebskostenverordnung § 2, abgerufen am 11.09.2026: Brennstoffkosten der zentralen Heizungsanlage und Wartung von Etagenheizungen als Betriebskosten
- ADAC – Zählernummer und MaLo-ID (07.07.2026), abgerufen am 11.09.2026: Marktlokations-ID 11-stellig, gilt für Strom und Gas
- enercity Netz – Gas: Kubikmeter in kWh umrechnen, abgerufen am 11.09.2026: Formel, Brennwert 11,6 kWh/m³ im eigenen Netz, Zustandszahl 0,95 bis 1,05
- BDEW-Gaspreisanalyse (24.08.2026), abgerufen am 11.09.2026: Gaspreis 2026: 11,93 ct/kWh Einfamilienhaus, 11,17 ct/kWh Mehrfamilienhaus
- Bundesnetzagentur – Monitoringbericht und Verbraucherpreise, abgerufen am 11.09.2026: durchschnittlich 12,13 ct/kWh zum 1.4.2025, außerhalb der Grundversorgung 11,6 ct/kWh, rund 16 Prozent der Haushalte in der Grundversorgung
- DVGW – Was tun bei Gasgeruch?, abgerufen am 11.09.2026: Verhaltensregeln, Bereitschaftsdienst; ergänzend Jahres-Check im Haus: Prüfung der Gasleitung alle zwölf Jahre
Stand: 11.09.2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Preisangaben sind Durchschnittswerte mit dem genannten Stand, keine Preiszusage. Welche Regeln für deine Wohnung gelten, klären Mietvertrag, Vermieter und Netzbetreiber. Eine vollständige Fachprüfung des Beitrags ist nicht ausgewiesen.






