Heizungsgesetz 2026: Was das neue Gesetz für deine Gasheizung und deinen Gasvertrag bedeutet
Das Heizungsgesetz heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Seit dem 29. Juli 2026 gelten neue Regeln für den Heizungstausch. Hier liest du, ob du deine Gasheizung behalten darfst, was beim Einbau einer neuen Heizung gilt und was das für deinen Gastarif, deine Nebenkosten als Mieter und den CO₂-Preis bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
Kurz gesagt: Das Heizungsgesetz 2026 hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgebaut und umbenannt. Die 65-Prozent-Regel, die Beratungspflicht und die Austauschpflicht für alte Heizkessel sind entfallen. Deine bestehende Gasheizung darf weiterlaufen und repariert werden. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gasheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise einen Anteil an Biomethan oder einem anderen klimaneutralen Brennstoff nutzen – die sogenannte Bio-Treppe. Für deinen Gasvertrag heißt das: Wer neu einbaut, braucht ab 2029 in der Regel einen Tarif mit Bio-Anteil – es sei denn, er erfüllt die Pflicht anders, etwa mit Solarthermie oder einer Wärmepumpen-Hybridheizung.
- Neuer Name: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Regeln zum Heizungstausch gelten seit dem 29. Juli 2026.
- Bestehende Gasheizung: darf weiterlaufen und repariert werden. Die Austauschpflicht für alte Kessel ist entfallen.
- Neue Heizung: Die 65-Prozent-Regel ist abgeschafft. Gas- und Ölheizungen sind wieder frei wählbar. Wer trotzdem umsteigen will, findet Kosten und Ablauf unter Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten und Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten.
- Bio-Treppe: Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe: 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent.
- Mieter: Bei Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, teilen sich Vermieter und Mieter ab 2028 die CO₂-Kosten und bei Gas auch die Netzentgelte hälftig.
- Noch offen: Eine Grüngasquote für Lieferanten ist nur geplant, der CO₂-Preis 2027 steht noch nicht fest.
Gasheizung 2026: Ist sie jetzt verboten?
Nein. Eine Gasheizung ist 2026 nicht verboten. Deine bestehende Gasheizung darf weiterlaufen und repariert werden, denn die Austauschpflicht für alte Kessel ist mit dem Heizungsgesetz 2026 entfallen. Auch eine neue Gasheizung darfst du einbauen: § 42 Abs. 2 GModG nennt Gas, Heizöl und Flüssiggas ausdrücklich als zulässige Optionen. Die 65-Prozent-Regel, die viele als Gasheizungsverbot verstanden haben, gibt es nicht mehr.
Was sich seit Juli 2026 ändert, betrifft vor allem Gasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden:
- Alte Gasheizung: darf bleiben, keine Austauschpflicht, die Bio-Treppe gilt für sie nicht.
- Neue Gasheizung einbauen: erlaubt, ab 2029 aber mit einem Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe – 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent.
- Förderung: Für eine reine Gasheizung gibt es laut co2online keine Förderung.
- Mieter: Bei neu eingebauten Gasheizungen teilen sich Vermieter und Mieter ab 2028 die CO₂-Kosten und die Netzentgelte hälftig.
Was eine neue Gasheizung über 20 Jahre wirklich kostet – Anschaffung, Gas, Wartung –, rechnen wir im Ratgeber Gasheizung Kosten 2026 vor. Wer lieber auf eine Wärmepumpe umsteigen will, findet Kosten und Förderung im Ratgeber Wärmepumpe Kosten. Für deine laufenden Heizkosten zählt mit jeder Heizung vor allem der passende Tarif.
Heizungsgesetz 2026: Was seit Juli 2026 gilt
Das neue Heizungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Das bisherige Gebäudeenergiegesetz trägt seitdem den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz. Viele sprechen trotzdem weiter vom „Heizungsgesetz“ oder vom GEG – gemeint ist dasselbe Regelwerk.
Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft. Für dich als Hausbesitzer oder Mieter mit Gasheizung ist vor allem die erste Stufe wichtig:
- Seit 29. Juli 2026: neue Regeln zum Heizungstausch, zur Bio-Treppe und zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter.
- Ab 2027: Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.
- Ab 2028: Nullemissionsstandard für neue Nichtwohngebäude, die der öffentlichen Hand gehören und von einer Behörde genutzt werden.
- Ab 2030: Nullemissionsstandard für alle Neubauten – am Standort dürfen dann keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr entstehen.
Bestehende Heizung: Darf ich meine Gasheizung behalten?
Ja. Mit dem neuen Gesetz sind die bisherigen §§ 71 bis 73 GEG gestrichen worden. Damit ist die Pflicht entfallen, bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, und auch das Betriebsverbot für alte Kessel gibt es nicht mehr. Deine bestehende Gasheizung darf weiterlaufen, und du darfst sie reparieren lassen.
Die neue Bio-Treppe gilt für Bestandsanlagen nicht. Sie betrifft nur Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden. Solange deine alte Gasheizung läuft, ändert das Gesetz an deinem Gasbezug also nichts.
Viele Ratgeber schreiben noch, alte Gasheizungen müssten nach 30 Jahren raus. Diese Austauschpflicht ist mit dem Heizungsgesetz 2026 weggefallen.
Neue Gasheizung einbauen: Was beim Heizungstausch gilt
Die 65-Prozent-Regel ist entfallen
Nach dem alten Gebäudeenergiegesetz sollte jede neue Heizung mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht ist für Neu- und Bestandsbauten abgeschafft. Welche Heizung du einbaust, entscheidest du wieder selbst: Das Gesetz nennt in § 42 Abs. 2 GModG ausdrücklich auch Gas, Heizöl und Flüssiggas als zulässige Optionen. Die Fristen nach Gemeindegröße spielen für die Heizungswahl keine Rolle mehr.
Die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen
Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss dafür sorgen, dass ein Teil der Wärme aus klimaneutralen Brennstoffen stammt – aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff (§ 43 Abs. 1 GModG). Der Anteil steigt schrittweise:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Die Pflicht trifft den Eigentümer, nicht den Gasanbieter. Betreibt jemand anderes die Heizung, ist der Betreiber verpflichtet (§ 43 Abs. 6 GModG). Für Neubauten gelten die §§ 42 bis 45 GModG bis Ende 2029 entsprechend (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 GModG). Ab 2030 müssen neue Gebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden: Am Standort dürfen dann keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr entstehen.
Alternativen zur Bio-Treppe
Du musst den Bio-Anteil nicht zwingend über den Brennstoff erfüllen. Das Gesetz lässt Alternativen zu:
- Solarthermie: Eine Solaranlage für Wärme mit mindestens 0,04 m² Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen) oder 0,03 m² (mehr Wohnungen) gilt von 2029 bis Ende 2034 als Erfüllung (§ 43 Abs. 3).
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung: ebenfalls von 2029 bis Ende 2034, wenn die Anlage das ganze Gebäude versorgt, mindestens 73 Prozent der Wärme zurückgewinnt und eine Leistungszahl von mindestens 10 erreicht (§ 43 Abs. 4).
- Wärmepumpen-Hybridheizung: Gasheizung plus Wärmepumpe. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Leistung des Gaskessels erreicht, bei bivalent alternativem Betrieb 40 Prozent (§ 43 Abs. 5).
- Biomasse-Hybridheizung: Gasheizung plus Pellet- oder Holzkessel – die Pflicht wird über die feste Biomasse erfüllt (§ 45 Abs. 2).
Wenn die alte Heizung plötzlich ausfällt
Fällt deine alte Heizung irreparabel aus und du baust im Jahr 2028 eine neue Gasheizung ein, beginnt die Bio-Pflicht nicht schon am 1. Januar 2029, sondern erst zwölf Monate nach dem Einbau. Baust du nach einem Ausfall ab 2029 ein, hast du ebenfalls zwölf Monate Luft: In dieser Zeit gilt nur die Pflicht weiter, die schon für die ausgefallene Heizung bestand – bei einer alten Heizung ohne Bio-Pflicht also keine. Danach gilt der dann aktuelle Mindestanteil (§ 43 Abs. 7 GModG).
Keine Beratungspflicht mehr
Die Pflicht, sich vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung beraten zu lassen, ist ebenfalls entfallen. Sinnvoll bleibt eine Beratung trotzdem: Die laufenden Kosten für Brennstoff, Bio-Anteil und CO₂ entscheiden über Jahrzehnte mit.
Was die Bio-Treppe für deinen Gastarif bedeutet
Hier liegt die wichtigste Folge für deinen Gasvertrag. Die Bio-Pflicht ist eine Pflicht des Eigentümers oder Betreibers der Heizung, nicht des Gaslieferanten. Baust du nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gasheizung ein, brauchst du ab 2029 einen Gastarif mit ausreichendem Biomethan-Anteil – oder eine der Alternativen oben. Wer erst ab 2029 einbaut, braucht den Bio-Anteil direkt ab dem Einbau (Ausnahme: Heizungsausfall, siehe oben).
Prüfe deshalb schon beim Einbau:
- Bietet dein Gasanbieter Tarife mit Biomethan-Anteil an, und in welcher Höhe?
- Wie ist der Anteil im Vertrag festgehalten, damit du ihn belegen kannst?
- Wie hoch sind Arbeitspreis und Grundpreis im Vergleich zu einem reinen Erdgastarif?
Für bestehende Gasheizungen gilt die Bio-Treppe nicht. Dein aktueller Tarif bleibt also zulässig, solange du nicht neu einbaust.
§ 42a GModG verpflichtet die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf für eine Grüngasquote vorzulegen. Danach sollen Gas-, Öl- und Flüssiggaslieferanten ihre Brennstoffe für Gebäude bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen. Quoten, Stufen oder einen Entwurf gibt es noch nicht.
Kommunale Wärmeplanung: Was sie noch bedeutet
Städte und Gemeinden müssen weiterhin Wärmepläne aufstellen – große Städte früher, kleinere später. Anders als unter dem alten Gebäudeenergiegesetz hängt die Wahl deiner Heizung aber nicht mehr davon ab, ob für deine Gemeinde ein Wärmeplan vorliegt. Er bleibt trotzdem eine gute Planungshilfe: Er zeigt, ob in deiner Straße zum Beispiel ein Wärmenetz geplant ist.
Mieter: Was sich beim Heizungsgesetz 2026 ändert
Auch für Mieter ändert sich etwas, allerdings erst bei neuen Heizungen. Baut dein Vermieter nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung ein (§ 43 GModG), teilen sich Vermieter und Mieter nach dem neuen § 5a CO2KostAufG bestimmte Kosten hälftig:
- ab 1. Januar 2028: die Gas-Netzentgelte und die CO₂-Kosten,
- ab 1. Januar 2029: die Kosten für den vorgeschriebenen Bio-Anteil, und zwar für einen Anteil bis höchstens 30 Prozent des verbrauchten Brennstoffs.
Für bestehende Heizungen bleibt es beim bisherigen Stufenmodell der CO₂-Kostenaufteilung. Kleine Vermieter können sich in eng begrenzten Härtefällen auf die bisherige Aufteilung berufen (§ 5d CO2KostAufG).
CO₂-Preis: Was auf Gaskunden zukommt
Unabhängig vom Heizungsgesetz verteuert der CO₂-Preis fossile Brennstoffe wie Erdgas. 2026 liegt er in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Für 2027 ist voraussichtlich derselbe Korridor von 55 bis 65 Euro vorgesehen – das Gesetz dazu ist noch im Verfahren. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) ist auf 2028 verschoben. Was das für deine Gasrechnung heißt, rechnet der Ratgeber CO₂-Preis 2027 durch.
Gasheizung behalten oder auf Wärmepumpen wechseln?
Das Heizungsgesetz 2026 nimmt dir den Zeitdruck. Ob sich ein Heizungstausch lohnt, hängt jetzt vor allem von deinen Kosten ab:
- Läuft deine Gasheizung zuverlässig? Dann spricht rechtlich nichts gegen den Weiterbetrieb. Prüfe vor allem deinen Gastarif.
- Steht ohnehin ein Tausch an? Vergleiche die laufenden Kosten: Gas mit steigendem Bio-Anteil und CO₂-Preis gegen Strom für eine Wärmepumpe.
- Planst du eine Wärmepumpe? Dann brauchst du einen passenden Stromtarif und musst den Gasvertrag richtig kündigen. Für eine reine Wärmepumpe gilt die Bio-Treppe nicht. Sie betrifft nur neue Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden – auch als Teil einer Hybridheizung.
Ob und wie ein Heizungstausch gefördert wird, regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Heizungsförderung läuft über die KfW. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen, und ab dem 1. Februar 2027 sinken Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise. Prüfe die aktuellen Sätze vor dem Auftrag bei der KfW.
Gasheizung bleibt? Dann prüfe deinen Gastarif
Wenn deine Gasheizung weiterläuft, ist der Tarif dein größter Hebel. Wir prüfen Gastarife aus unserem Partnernetzwerk für deinen Verbrauch – und bei einer neuen Heizung auch Tarife mit Biomethan-Anteil. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und beraten nicht rechtlich.
Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz 2026
Ist das Heizungsgesetz abgeschafft?
Nein, aber stark geändert. Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel, die Beratungspflicht und die Austauschpflicht sind entfallen, neu ist die Bio-Treppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.
Ist die Gasheizung ab 2026 verboten?
Nein. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Auch neue Gasheizungen sind nach § 42 Abs. 2 GModG zulässig. Wer nach dem 29. Juli 2026 neu einbaut, muss ab 2029 aber einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Gas, Heizöl und Flüssiggas sind nach § 42 Abs. 2 GModG zulässig. Bei einem Einbau nach dem 29. Juli 2026 musst du ab 2029 aber einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen oder eine der Alternativen wählen.
Muss ich meine alte Gasheizung austauschen?
Nein. Die Austauschpflicht für alte Heizkessel ist mit dem Heizungsgesetz 2026 entfallen. Deine Heizung darf weiterlaufen und repariert werden.
Was ist die Bio-Treppe?
Neue Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Brennstoffe nutzen (§ 43 Abs. 1 GModG).
Brauche ich einen neuen Gastarif?
Nur wenn du nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gasheizung einbaust. Dann brauchst du ab 2029 einen Tarif mit ausreichendem Biomethan-Anteil, sofern du die Pflicht nicht anders erfüllst. Für bestehende Heizungen ändert sich am Tarif nichts.
Was ändert sich für Mieter?
Bei Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, teilen sich Vermieter und Mieter ab 2028 Gas-Netzentgelte und CO₂-Kosten hälftig, ab 2029 auch die Kosten für den vorgeschriebenen Bio-Anteil bis zu 30 Prozent des Brennstoffs (§ 5a CO2KostAufG).
Kommt eine Pflicht für Gaslieferanten?
Sie ist geplant, aber nicht beschlossen. Die Bundesregierung muss bis zum 1. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf für eine Grüngasquote vorlegen.
Fazit
Das Heizungsgesetz 2026 bringt Gaskunden vor allem Entlastung: Deine bestehende Gasheizung darf bleiben, und bei einer neuen Heizung hast du wieder die freie Wahl. Der Preis dafür ist die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 – und die erfüllst du meist über deinen Gastarif. Wer neu einbaut, sollte den Tarif mit Bio-Anteil gleich mitplanen. Wer seine Heizung behält, spart am meisten mit dem richtigen Tarif.
Quellen und Stand der Angaben
Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 25. September 2026
- BGBl. 2026 I Nr. 226 (Gesetz vom 23.07.2026) – Gebäudemodernisierungsgesetz: § 10, § 10a, § 42, § 42a, § 43, § 45 GModG · Art. 5: § 5a und § 5d CO2KostAufG
- § 10 BEHG – CO₂-Preiskorridor
Weiterführend · geprüft am 25. September 2026
- KfW: Heizungsförderung ab 21. Juli 2026 – Pressemitteilung vom 08.07.2026






