Energiekosten im Metallbau und in der Metallverarbeitung senken: wo du zuerst ansetzt
Schweißen, Druckluft, CNC und Hallenheizung: Wo ein Metallbetrieb Strom und Gas verbraucht, warum Lastspitzen teuer werden und welche Hebel du zuerst prüfst.
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Kurz gesagt: Ob dein Metallbetrieb zu viel für Energie zahlt, zeigt sich meist an drei Stellen: am Leistungspreis bei über 100.000 kWh Strom im Jahr, an der Druckluft und an Strom- und Gasverträgen, die nie getrennt verglichen wurden. Dort setzt du zuerst an, danach prüfst du die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG.
Im Metallbau und in der Metallverarbeitung sind die Energiekosten selten ein einzelner Posten. Strom treibt Schweißgeräte, Kompressoren, Werkzeugmaschinen und Absaugung an, Gas heizt die Halle und trocknet in vielen Betrieben die Pulverbeschichtung. Steigen die Preise, trifft das Unternehmen der Industrie und des Handwerks gleich doppelt. Steigende Energiepreise sind in der Metallindustrie längst ein eigener Kostenblock und eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit.
Die gute Nachricht: Die größten Hebel liegen oft nicht in neuen Maschinen, sondern in der Abrechnung und im Betriebsablauf. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du die Kosten deines Betriebs einordnest und in welcher Reihenfolge du vorgehst. Er ersetzt keine Steuerberatung.
- Über 100.000 kWh Strom im Jahr zahlt dein Betrieb in der Regel einen Leistungspreis: Die höchste Viertelstunde bestimmt die Kosten für das ganze Jahr.
- Jedes bar mehr Druckluftdruck kostet etwa 6 bis 10 Prozent mehr Energie (IHK Nürnberg).
- § 9b StromStG: 20 Euro Entlastung je Megawattstunde, Sockelbetrag 250 Euro im Jahr. Den Spitzenausgleich gibt es nicht mehr.
- Strom und Gas getrennt vergleichen.
Energieverbrauch in der Metallindustrie: wofür ein Metallbetrieb Strom und Gas braucht
Wo Strombedarf und Gasverbrauch im Metallbetrieb entstehen, hängt stark vom Fertigungsschwerpunkt ab: Gießerei, Schweißfachbetrieb, Zerspanung oder Maschinenbau haben ganz unterschiedliche Profile. Belastbare Durchschnittsanteile für die ganze Branche gibt es nicht, deshalb hilft eine qualitative Landkarte mehr als eine Prozentzahl, die auf deinen Betrieb nicht passt. Die typischen Verbraucher sind:
| Bereich | Energieträger | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Schweißen und Schneiden | Strom | Hohe Anschlussleistung, viele Geräte gleichzeitig an, Leerlauf zwischen den Nähten |
| Druckluft | Strom | Leckagen, zu hoher Netzdruck, Kompressor läuft nachts und am Wochenende |
| CNC und Werkzeugmaschinen | Strom | Grundlast im Stand-by, Kühlschmierstoff-Pumpen, Anfahren mehrerer Maschinen zu Schichtbeginn |
| Absaugung und Lüftung | Strom | Ventilatoren auf Volllast, obwohl nicht an allen Plätzen gearbeitet wird |
| Hallenheizung | Gas oder Strom | Große Hallenhöhe, offene Tore, Heizbetrieb außerhalb der Arbeitszeit |
| Pulverbeschichtung, Oberflächenbehandlung, Wärmebehandlung | meist Gas, teils Strom | Prozesswärme: Ofentemperaturen, Aufheizzeiten, Teillast, Isolierung, Abwärme |
Wer genauer wissen will, wann welcher Verbraucher läuft, braucht Messwerte statt Schätzungen: Erst die Ermittlung des tatsächlichen Stromverbrauchs je Bereich zeigt, wo die Potenziale liegen. Bei größeren Betrieben liegen dafür meist schon Lastgänge vor, also Verbrauchskurven in Viertelstunden. Wie du ihn liest, zeigt unser Ratgeber zum Lastgang.
Zahlt dein Metallbetrieb zu viel? So ordnest du die Energiekosten ein
Ein Vergleich mit „der Branche“ führt im Metallbau selten weiter, weil eine Schlosserei mit zehn Mitarbeitenden anders verbraucht als eine Härterei oder ein Maschinenbauer mit Pulverbeschichtung. Aussagekräftiger sind drei eigene Kennzahlen: Energiekosten im Verhältnis zum Umsatz, Strom und Gas getrennt je Jahr und die Kosten je Kilowattstunde einschließlich Netzentgelten und Leistungspreis. Vergleiche dabei die Jahre 2025 und 2026: Steigen die Kosten stärker als der Verbrauch, liegt die Ursache eher im Preis als im Betrieb.
Mit diesen Zahlen erkennst du schnell, wo du zuerst ansetzt:
Jahresverbrauch über 100.000 kWh, auf der Rechnung steht ein Leistungspreis
Lastspitzen prüfenKompressor läuft auch nachts oder am Wochenende
Druckluft prüfenBetrieb gehört zum Produzierenden Gewerbe, Antrag nach § 9b StromStG noch nie gestellt
Antrag prüfen lassenStrom- oder Gasvertrag endet in den nächsten Monaten
Getrennt vergleichenVertrag gerade neu mit Preisgarantie, kein Leistungspreis, Druckluft gewartet
Kein akuter HandlungsbedarfLastspitzen und Leistungspreis: warum gleichzeitiges Anfahren teuer wird
Verbraucht dein Betrieb mehr als 100.000 kWh Strom im Jahr, wird er in der Regel mit registrierender Leistungsmessung abgerechnet (§ 55 Abs. 1 MsbG, siehe RLM-Zähler). Dann setzt sich das Netzentgelt aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis zusammen. Das Leistungsentgelt ist der Leistungspreis in Euro je Kilowatt mal der höchsten Leistung im Abrechnungsjahr (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Bis 100.000 kWh in der Niederspannung gibt es stattdessen nur einen Arbeitspreis (§ 17 Abs. 6 StromNEV).
Für den Metallbau ist das wie in vielen industriellen Betrieben besonders relevant: Montagmorgen, Schichtbeginn, alle Kompressoren, Absaugungen, Hallentore und Maschinen starten zugleich. Diese eine Viertelstunde kann die Jahreshöchstleistung setzen, auch wenn sie nur einmal im Jahr auftritt und mit dem übrigen Verlauf des Energiebedarfs wenig zu tun hat.
Der größte Hebel ist meist organisatorisch und kommt fast ohne Investitionskosten aus: Maschinen und Kompressoren gestaffelt einschalten, Heizung und Ofen vor Schichtbeginn vorheizen, große Verbraucher nicht zeitgleich starten. Wie das systematisch geht, erklären unsere Ratgeber zu Lastmanagement und Peak Shaving. Ein Gewerbespeicher kann Spitzen technisch kappen, seine Wirtschaftlichkeit hängt aber davon ab, ob Lastgang, Leistungspreis und Anschaffung zusammenpassen.
Druckluft: typischer Verlustbringer und Kostenhebel in der Produktion
Druckluft gehört zu den teuersten Energieformen in industriellen Fertigungsprozessen, weil ein Großteil der Antriebsenergie des Kompressors als Wärme verloren geht. Energiesparen in der Industrie beginnt deshalb oft beim Kompressor. Der Praxisleitfaden „Druckluft effizient nutzen“ der IHK Nürnberg nennt dazu drei Richtwerte, die auch für Metallbetriebe gelten:
- Leckagen: In den untersuchten Betrieben lag nur ein Drittel unter 15 Prozent Leckagerate, je ein weiteres Drittel bei 15 bis 30 und bei 30 bis 60 Prozent.
- Druckniveau: Jedes bar höhere Verdichtung erhöht den Energiebedarf um etwa 6 bis 10 Prozent; umgekehrt sinkt er bei einer Absenkung.
- Lebenszykluskosten: Bei einem ausgelasteten Industriekompressor machen die Energiekosten 65 bis 85 Prozent der Kosten über die Nutzungsdauer aus.
- Einsparpotenzial: Häufig lässt sich der Energieverbrauch der Druckluft um ein Drittel senken.
- Abwärme: Theoretisch lassen sich über 90 Prozent der Antriebsenergie als Wärme nutzen, etwa für Hallenheizung oder Warmwasser.
In metallverarbeitenden Betrieben hört man Leckagen im laufenden Betrieb kaum. Am Wochenende, wenn nichts produziert wird, verraten sie sich: Läuft der Kompressor trotzdem regelmäßig an, versorgt er nur das Netz und seine Undichtigkeiten. Eine einfache Gegenprobe ist, die Laufzeit des Kompressors bei stillstehender Produktion zu notieren. Für mehr Energieeffizienz lohnt außerdem die Frage, ob die Abwärme des Kompressors die Hallenheizung unterstützen kann.
Eigene Rechnung: Verbraucht die Druckluftstation deines Betriebs 80.000 kWh im Jahr und lässt sich der Netzdruck um 1 bar senken, wäre nach den IHK-Richtwerten eine Einsparung von etwa 4.800 bis 8.000 kWh möglich. Wie viel das in Euro ausmacht, hängt von deinem Strompreis ab. Ob die Werkzeuge mit weniger Druck sicher arbeiten, muss vorher geklärt sein.
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Die Stromsteuer beträgt regulär 20,50 Euro je Megawattstunde (§ 3 StromStG). Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auf Antrag eine Entlastung nach § 9b StromStG erhalten. Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde und wird nur gewährt, soweit dieser Betrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt. Diese 250 Euro wirken wie ein Sockelbetrag, den du selbst trägst.
Wichtig für Metallbetriebe: Strom, mit dem Licht, Wärme, Kälte, Druckluft oder mechanische Energie erzeugt wird, ist nur begünstigt, soweit diese Erzeugnisse nachweislich vom Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden. Strom für Elektromobilität ist ausgeschlossen. Für bestimmte thermische Prozesse der Metallerzeugung und Metallbearbeitung, etwa Schmelzen, Erwärmen oder Wärmebehandlung bei Schmiede-, Press- und Stanzteilen, kann zusätzlich § 9a StromStG greifen.
Eigene Rechnung: Bei 600 MWh begünstigt entnommenem Strom ergeben sich 600 × 20 € = 12.000 €. Abzüglich des Sockelbetrags von 250 € bleiben rechnerisch bis zu 11.750 € Entlastung im Jahr. Ob dein Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet ist und welche Mengen begünstigt sind, entscheidet das Hauptzollamt. Den Ablauf beschreibt unser Ratgeber zur Energiesteuerrückerstattung für Unternehmen, die Sätze im Überblick findest du unter Stromsteuer 2026.
Der frühere Spitzenausgleich nach § 10 StromStG ist weggefallen. Ältere Ratgeber und Vorlagen, die ihn noch nennen, sind überholt. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung; Antrag und Zuordnung klärst du mit deiner Steuerberatung oder dem Hauptzollamt.
Energiepreise im Griff: Strom und Gas getrennt vergleichen
Viele Metallbetriebe haben Strom und Gas über Jahre beim selben Versorger laufen lassen. Das ist bequem, aber selten günstig. Strom- und Erdgaspreise bewegen sich unterschiedlich, und auch die Vertragsbedingungen unterscheiden sich. Vergleiche deshalb Gewerbestrom und Gewerbegas jeweils für sich und bündle nur, wenn das Gesamtangebot nach Jahreskosten besser ist.
- Laufzeit: Ein, zwei oder drei Jahre? Längere Bindung bringt Planbarkeit, nimmt aber Flexibilität, wenn die Preise fallen.
- Preisgarantie: Prüfe, ob sie nur den Energiepreis abdeckt oder auch Netzentgelte und Umlagen. Bei Leistungsmessung werden Leistungspreis und Netzentgelte in der Regel weitergereicht.
- Fristen: Notiere Vertragsende und Kündigungsfrist für Strom und Erdgas getrennt. Wer erst nach Fristablauf vergleicht, verlängert oft automatisch.
- Beschaffung: Größere Verbraucher können statt eines Festpreises eine strukturierte Energiebeschaffung in Tranchen nutzen.
Mehr Hintergrund zu Preisbestandteilen und Entlastungen für größere Verbraucher in der Industrie findest du im Ratgeber Industriestrom. Allgemeine Maßnahmen jenseits der Branche bündelt der Beitrag Energiekosten senken im Unternehmen.
Photovoltaik und Energieaudit: Wirtschaftlichkeit zuerst prüfen
Zwei Optionen lohnen einen zweiten Blick, sind aber kein erster Schritt. Viele Metallbetriebe haben große Hallendächer und brauchen tagsüber Strom, wenn eine Solaranlage erzeugt. Ob das Dach trägt, wie es um Dachhaut und Brandschutz steht und wie viel Strom du selbst verbrauchst, klärt unser Ratgeber Photovoltaik auf dem Hallendach. Eine Ersparnis lässt sich erst nach Prüfung von Dach und Lastgang beziffern.
Ein Energieaudit liefert eine strukturierte Analyse deiner Verbraucher und zeigt, welche Maßnahmen zur Energieeffizienz sich lohnen. Größere Unternehmen können dazu verpflichtet sein; für andere kann eine Energieberatung vom BAFA gefördert werden, Einzelheiten unter Energieaudit Förderung. Wer Energieeffizienz dauerhaft messen und die Steuerung systematisch aufsetzen will, findet Grundlagen zum Energiemanagement im Ratgeber zum Energiemanagementsystem.
Energiekosten im Metallbetrieb senken: Energie-Check in fünf Schritten
So gehst du die Hebel in einer sinnvollen Reihenfolge an, ohne gleich zu investieren:
- Notiere am Freitagabend und am Montagmorgen den Zählerstand: Die Differenz zeigt deine Grundlast am Wochenende.
- Lege einen Einschaltplan für Kompressoren, Absaugung und Großmaschinen zu Schichtbeginn fest.
- Senke den Druckluftdruck schrittweise und prüfe nach jedem Schritt, ob die Werkzeuge sicher arbeiten.
- Lass Hallentore nicht dauerhaft offen stehen, wenn die Halle beheizt wird.
- Trage Vertragsende und Kündigungsfrist für Strom und Gas getrennt in den Kalender ein.
Fordere den Lastgang der letzten zwölf Monate an und lege die fünf höchsten Viertelstunden neben deinen Schichtplan. In vielen Betrieben stammen sie aus wenigen Minuten nach Arbeitsbeginn. Schick uns den Lastgang und die letzte Strom- und Gasrechnung, wir prüfen Tarif und Spitzen gemeinsam mit dir. Kostenlos prüfen lassen.
Energiekosten deines Metallbetriebs prüfen lassen
Du willst wissen, ob dein Metallbau, deine Dreherei oder dein Maschinenbaubetrieb zu viel für Strom und Gas zahlt? Für den Start reichen drei Angaben aus dem Kopf: Jahresverbrauch Strom und Gas, Vertragsende und ob ein Leistungspreis auf der Rechnung steht. Rechnungen kannst du freiwillig mitschicken. Wir prüfen Tarife und holen auf Wunsch vergleichbare Angebote ein. Du entscheidest selbst.
Häufige Fragen zu Energiekosten im Metallbau
Wie hoch sind die Energiekosten in einem Metallbetrieb?
Einen belastbaren Branchendurchschnitt gibt es nicht, weil Schweißerei, Zerspanung, Pulverbeschichtung und Härterei sehr unterschiedlich viel Energie brauchen. Aussagekräftig ist dein eigener Wert: Energiekosten im Verhältnis zum Umsatz oder je Maschinenstunde, getrennt nach Strom und Gas.
Ab welchem Verbrauch zahlt ein Metallbetrieb einen Leistungspreis?
In der Niederspannung in der Regel ab mehr als 100.000 kWh Strom im Jahr. Bis zu dieser Menge sieht § 17 Abs. 6 StromNEV statt Leistungs- und Arbeitspreis nur einen Arbeitspreis vor. Wer an einer höheren Spannungsebene angeschlossen ist, zahlt meist ebenfalls einen Leistungspreis.
Warum kostet eine einzige Lastspitze so viel?
Das Leistungsentgelt ist das Produkt aus dem Leistungspreis in Euro je Kilowatt und der höchsten Viertelstundenleistung im Abrechnungsjahr (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Eine Spitze, die nur einmal entsteht, wird damit für das ganze Jahr abgerechnet.
Wie viel bringt es, den Druckluftdruck um 1 bar zu senken?
Nach dem Praxisleitfaden der IHK Nürnberg sinkt der Energiebedarf je bar Druckabsenkung um etwa 6 bis 10 Prozent. Zusätzlich geht bei niedrigerem Netzdruck weniger Luft über Leckagen verloren. Voraussetzung ist, dass die Verbraucher mit dem geringeren Druck sicher arbeiten.
Bekommt ein Metallbetrieb die Stromsteuer zurück?
Gehört dein Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe, kann auf Antrag eine Entlastung nach § 9b StromStG möglich sein: 20 Euro je Megawattstunde für begünstigt entnommenen Strom, gewährt nur, soweit der Betrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt. Ob und für welche Mengen das gilt, klärst du mit dem Hauptzollamt oder deiner Steuerberatung.
Gibt es den Spitzenausgleich noch?
Nein. Der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG ist weggefallen. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bleibt die Entlastung nach § 9b StromStG; für bestimmte thermische Prozesse der Metallbearbeitung kann zusätzlich § 9a StromStG einschlägig sein.
Sollte ich Strom und Gas beim selben Anbieter einkaufen?
Nicht automatisch. Strom- und Gasmarkt, Fristen und Preismodelle unterscheiden sich. Vergleiche beide Verträge getrennt und bündle nur, wenn das Gesamtangebot nach Jahreskosten und Bedingungen besser ist.
Wann sollte ich meinen Gewerbestromvertrag vergleichen?
Am besten einige Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist, damit Zeit für Angebote und Prüfung bleibt. Achte dabei auf Laufzeit, Umfang der Preisgarantie und darauf, ob Leistungspreis und Netzentgelte durchgereicht werden.
Lohnt sich Photovoltaik auf dem Hallendach eines Metallbetriebs?
Das kann sein, weil viele Metallbetriebe tagsüber Strom brauchen, wenn die Anlage erzeugt. Entscheidend sind Statik, Dachzustand, Verschattung und der zeitliche Verbrauch. Eine Ersparnis lässt sich erst nach einer Prüfung des konkreten Daches und Lastgangs beziffern.
Wird ein Energieaudit für Metallbetriebe gefördert?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Das BAFA fördert Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Größere Unternehmen können dagegen zu einem Energieaudit verpflichtet sein; eine Pflicht-Leistung ist dann in der Regel nicht förderfähig.
Fazit: erst Spitzen und Druckluft, dann Vertrag und Steuer
Für die meisten Metallbetriebe lohnt sich zuerst der Blick auf Lastspitzen und Druckluft, weil beides ohne Investition und ohne Vertragswechsel wirkt. Danach folgen der getrennte Vergleich von Strom und Gas vor Fristende und die Prüfung der Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG. Photovoltaik und Energieaudit sind sinnvolle nächste Schritte, wenn diese Grundlagen stehen. So bleiben auch energieintensive metallverarbeitende Betriebe bei schwankenden Energiepreisen planbar.
Quellen und Stand der Angaben
Gesetzestexte · lxgesetze.de · Wortlaut geprüft am 15. Oktober 2026
- § 9b StromStG – Steuerentlastung für Unternehmen, 20 Euro je MWh und 250 Euro
- § 9a StromStG – Entlastung für bestimmte Prozesse, u. a. Metallbearbeitung
- § 3 StromStG – Steuertarif 20,50 Euro je MWh
- § 10 StromStG – Spitzenausgleich (weggefallen)
- § 17 StromNEV – Leistungs- und Arbeitspreis, Grenze 100.000 kWh
- § 55 MsbG – Messung über 100.000 kWh Jahresverbrauch
Weiterführend · Abgerufen am 15. Oktober 2026
- IHK Nürnberg für Mittelfranken: Druckluft effizient nutzen – Leckagen, Druckniveau, Lebenszykluskosten, Wärmerückgewinnung






