Leistungspreis Strom: So wird er berechnet und was er kostet
Wie der Leistungspreis im Netzentgelt entsteht, was die Grenze von 2.500 Benutzungsstunden bedeutet und wie eine einzige Lastspitze die Kosten für das ganze Jahr bestimmt.
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Kurz gesagt: Der Leistungspreis ist der Teil des Netzentgelts, der sich nach deiner höchsten Leistung im Jahr richtet. Netzbetreiber rechnen ihn in Euro pro Kilowatt ab und multiplizieren ihn mit deiner Jahreshöchstleistung. Schon eine einzige Lastspitze bestimmt damit die Kosten für das ganze Abrechnungsjahr.
Wer als Betrieb mehr als 100.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht oder an einer höheren Spannungsebene angeschlossen ist, findet auf der Stromrechnung neben dem Arbeitspreis einen zweiten Posten: den Leistungspreis. Er ist oft ein großer Kostenfaktor bei den Netzkosten und wird trotzdem selten verstanden. Für viele Gewerbekunden entscheidet er mit über die jährlichen Kosten für Strom.
Hier erfährst du, wie der Leistungspreis beim Strom berechnet wird, was es mit der Grenze von 2.500 Benutzungsstunden auf sich hat, wann ein Monatsleistungspreis passt und an welchen Stellen du die Kosten beeinflussen kannst.
- Das Netzentgelt mit Leistungsmessung besteht aus Leistungspreis in Euro pro kW und Arbeitspreis in Cent pro kWh.
- Maßgeblich ist die höchste gemessene Leistung im Abrechnungsjahr.
- Unter und über 2.500 Benutzungsstunden gelten unterschiedliche Preise.
- Wer Lastspitzen senkt, senkt den Leistungspreis für das ganze Jahr.
Was ist der Leistungspreis beim Strom?
Der Leistungspreis ist ein Bestandteil der Netzentgelte. Nach § 17 Abs. 2 StromNEV besteht das Netzentgelt pro Entnahmestelle aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Das Jahresleistungsentgelt ergibt sich aus Jahresleistungspreis mal Jahreshöchstleistung, das Arbeitsentgelt aus Arbeitspreis mal entnommener Strommenge.
Der Arbeitspreis bezahlt also die Menge, der Leistungspreis die Belastung des Netzes. Das Netz muss so ausgelegt sein, dass es deine höchste Leistung jederzeit liefern kann. Genau diese Spitze bezahlst du über den Leistungspreis, auch wenn sie nur einmal im Jahr auftritt. Er bezahlt also die Bereitstellung der maximal benötigten Leistung und damit die Netzkapazität bis zum Umspannwerk, nicht deinen Energieverbrauch. Wie du die Spitze im Betrieb senkst, erklärt der Ratgeber Lastmanagement.
Den Leistungspreis legt dein Netzbetreiber fest und veröffentlicht ihn in seinem Preisblatt. Dein Stromlieferant stellt die Netzentgelte in der Regel in der Höhe in Rechnung, die der Netzbetreiber verlangt. Ein Wechsel des Gewerbestromtarifs oder zu einem anderen Stromanbieter ändert den Leistungspreis deshalb nicht, egal welcher Energieversorger dich beliefert. Wie sich die übrigen Bestandteile zusammensetzen, erklären wir im Ratgeber Was sind Netzentgelte?.
Wer zahlt einen Leistungspreis?
Haushalte und kleinere Betriebe zahlen keinen Leistungspreis. Für Entnahmestellen im Niederspannungsnetz mit bis zu 100.000 Kilowattstunden im Jahr und Arbeitsmessung sieht § 17 Abs. 6 StromNEV statt Leistungs- und Arbeitspreis nur einen Arbeitspreis vor, dazu kann ein Grundpreis kommen.
Einen Leistungspreis zahlst du in der Regel, wenn dein Betrieb
- mehr als 100.000 Kilowattstunden im Jahr aus dem Niederspannungsnetz bezieht oder
- an einer höheren Spannungsebene angeschlossen ist, etwa an der Mittelspannung, und
- über eine registrierende Leistungsmessung verfügt, die deinen Verbrauch in Viertelstundenwerten erfasst.
Welche Spannungsebene für dich gilt, erklären wir im Artikel Spannungsebenen im Stromnetz. Wie die Messung funktioniert, zeigt der Beitrag zum RLM-Zähler.
So wird der Leistungspreis berechnet
Die Berechnung des Leistungspreises ist einfacher, als die Rechnung vermuten lässt. Du brauchst drei Werte: deine Jahreshöchstleistung, deinen Jahresverbrauch und das Preisblatt deines Netzbetreibers.
Benutzungsstunden: die 2.500-Stunden-Grenze
Die Benutzungsdauer ist nach § 2 Nr. 3 StromNEV der Quotient aus der im Jahr entnommenen Arbeit und der höchsten Last in diesem Jahr. Sie zeigt, wie gleichmäßig ein Betrieb das Netz nutzt, und beschreibt damit sein Lastprofil. Lastprofile mit kurzen Spitzenlasten ergeben wenige Benutzungsstunden, ein gleichmäßiger Energiebedarf viele. Ein Betrieb mit 400.000 kWh und 200 kW Spitze kommt auf 2.000 Stunden, einer mit derselben Menge und 100 kW Spitze auf 4.000 Stunden.
Anlage 4 zur StromNEV legt für die Preisbildung zwei Geraden fest, die sich bei einer Jahresbenutzungsdauer von 2.500 Stunden schneiden. Deshalb veröffentlichen Netzbetreiber zwei Preispaare: eines für weniger als 2.500 Stunden und eines ab 2.500 Stunden. So sieht das im Preisblatt 2026 von Bayernwerk Netz aus:
| Netzebene | Benutzungsstunden | Leistungspreis | Arbeitspreis |
|---|---|---|---|
| Niederspannung | unter 2.500 h | 20,11 €/kW | 5,01 ct/kWh |
| Niederspannung | ab 2.500 h | 97,66 €/kW | 1,91 ct/kWh |
| Mittelspannung | unter 2.500 h | 15,86 €/kW | 4,01 ct/kWh |
| Mittelspannung | ab 2.500 h | 99,17 €/kW | 0,68 ct/kWh |
Wer wenige Benutzungsstunden hat, also kurze, hohe Spitzen, zahlt einen niedrigen Leistungspreis und einen hohen Arbeitspreis. Wer das Netz gleichmäßig nutzt, zahlt einen hohen Leistungspreis und einen niedrigen Arbeitspreis. Bei genau 2.500 Stunden kommen beide Preispaare auf dieselben Kosten: In der Niederspannung von Bayernwerk Netz sind das rund 5,81 Cent pro Kilowattstunde (eigene Rechnung). Einen Sprung an der Grenze gibt es deshalb nicht.
Die Preise gelten immer nur für das Netzgebiet und das Jahr, für das dein Netzbetreiber sie veröffentlicht hat. Viele Netzbetreiber nennen ihre Preisblätter auf der eigenen Website. Einen Überblick bietet unser Artikel zu den Netzentgelten der Netzbetreiber.
Rechenbeispiel: 400.000 kWh im Jahr
Ein Betrieb in der Niederspannung verbraucht 400.000 Kilowattstunden im Jahr. Seine höchste Viertelstunde liegt bei 200 kW. Wir rechnen mit den Preisen von Bayernwerk Netz 2026 und vergleichen, was passiert, wenn der Betrieb seine Spitze auf 150 kW senkt.
Das Beispiel zeigt zwei Effekte. Die niedrigere Spitze senkt die Kilowatt, auf die der Leistungspreis fällt. Gleichzeitig steigen die Benutzungsstunden über 2.500, sodass der Betrieb in die Preisstufe mit höherem Leistungspreis und niedrigerem Arbeitspreis wechselt. Unterm Strich sinkt das Netzentgelt, weil die gleiche Strommenge mit weniger Netzbelastung auskommt. Die Zahlen gelten nur für dieses Beispiel, in deinem Netzgebiet können sie deutlich anders aussehen.
Monatsleistungspreis: Alternative bei saisonaler Last
Nicht jeder Betrieb braucht seine Spitzenleistung das ganze Jahr. Für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, müssen Netzbetreiber nach § 19 Abs. 1 StromNEV neben dem Jahresleistungspreis auch eine Abrechnung mit Monatsleistungspreisen anbieten.
Dann zahlst du den Leistungspreis nur für die Monate und die Leistung, die du tatsächlich brauchst. Bei Bayernwerk Netz liegt der Monatsleistungspreis 2026 in der Niederspannung bei 16,28 Euro pro kW und Monat, dazu kommt ein Arbeitspreis von 1,91 Cent pro Kilowattstunde. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viele Monate im Jahr deine hohe Last auftritt. Das lässt sich mit deinem Lastgang genau nachrechnen. Die Höhe des Leistungspreises pro Monat findest du im selben Preisblatt wie den Jahresleistungspreis.
Leistungspreis senken: die wichtigsten Hebel
Weil eine einzige Viertelstunde den Leistungspreis für das ganze Jahr bestimmt, lohnt sich der Blick auf die Spitzen. Jede Reduktion beginnt bei den Leistungsspitzen und Verbrauchsspitzen im Betrieb. Die wichtigsten Stellschrauben:
- Spitzen finden: Im Lastgang siehst du, wann und warum deine höchste Leistung entstanden ist, zum Beispiel beim gleichzeitigen Anfahren mehrerer Maschinen.
- Verbraucher staffeln: Wer große Verbraucher nacheinander statt gleichzeitig startet, senkt die Spitze oft ohne Investition. Diese Lastverschiebung senkt die Stromkosten, ohne den Stromverbrauch zu ändern.
- Lastspitzen kappen: Lastmanagement, ein automatisches Energiemanagement oder ein Batteriespeicher können Spitzen gezielt abfangen. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber zu Peak Shaving.
- Atypische Netznutzung prüfen: Liegt deine Spitze außerhalb der Hochlastzeitfenster deines Netzbetreibers, kommt ein individuelles Netzentgelt in Frage. Details im Artikel zur atypischen Netznutzung.
Leistungspreis auf der Rechnung prüfen
Viele Fehler lassen sich mit wenigen Blicken auf die Jahresrechnung finden. Prüfe diese Punkte:
- Jahreshöchstleistung: Passt der Wert zu deinem Lastgang, oder stammt er aus einer ungewöhnlichen Viertelstunde?
- Preisstufe: Stimmen deine Benutzungsstunden mit der abgerechneten Stufe unter oder ab 2.500 Stunden überein?
- Netzebene und Preisblatt: Ist die richtige Spannungsebene und das Preisblatt des richtigen Jahres angesetzt?
- Weitergabe durch den Lieferanten: Werden die Netzentgelte so weitergegeben, wie sie tatsächlich anfallen, oder enthält dein Vertrag eine Pauschale? Manche Versorger rechnen die Netzentgelte pauschal in die fixen Kosten ein. Dann lohnt ein Blick auf die Zusammensetzung des Strompreises.
Wie der Strompreis im Gewerbe insgesamt zusammengesetzt ist, zeigt unser Ratgeber Was kostet Gewerbestrom?.
Wie geht es nach 2028 weiter?
Die heutige Stromnetzentgeltverordnung tritt nach Angaben der Bundesnetzagentur am 31. Dezember 2028 außer Kraft. Im Verfahren „AgNes“ erarbeitet die Behörde eine neue Netzentgeltsystematik. Wie Leistungs- und Arbeitspreise darin künftig gewichtet werden, ist noch nicht abschließend festgelegt. Bis dahin gelten die hier beschriebenen Regeln.
- Fordere deinen Lastgang beim Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber an und markiere die zehn höchsten Viertelstunden.
- Lege das Preisblatt deines Netzbetreibers für jedes Jahr zu deinen Rechnungen.
- Berechne deine Benutzungsstunden jedes Jahr neu, sie ändern sich mit jeder neuen Spitze.
- Plane Anlaufvorgänge großer Maschinen zeitversetzt.
- Prüfe bei saisonalem Betrieb, ob ein Monatsleistungspreis günstiger ist.
Schau dir nicht nur die höchste Viertelstunde an, sondern auch die zweithöchste. Liegt sie deutlich darunter, war die Spitze ein Einzelereignis, etwa ein Testlauf oder ein Fehler in der Steuerung. Genau solche Ausreißer lassen sich am leichtesten vermeiden. Und jedes Kilowatt, um das die Jahresspitze sinkt, spart den Leistungspreis für ein ganzes Abrechnungsjahr.
Gewerbestrom und Netzentgelte prüfen lassen
Wir ordnen deine Rechnung, deine Jahreshöchstleistung und die Netzentgelte ein und prüfen passende Gewerbestromangebote aus unserem Partnernetzwerk. Den Leistungspreis selbst legt dein Netzbetreiber fest. Du entscheidest selbst.
Häufige Fragen zum Leistungspreis
Was ist der Leistungspreis beim Strom?
Der Leistungspreis ist ein Teil des Netzentgelts für Kunden mit Leistungsmessung. Er wird in Euro pro Kilowatt angegeben und mit der höchsten Leistung im Abrechnungsjahr multipliziert. Dazu kommt ein Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde.
Wer muss einen Leistungspreis bezahlen?
In der Regel Betriebe mit registrierender Leistungsmessung, also mit mehr als 100.000 Kilowattstunden im Jahr in der Niederspannung oder mit Anschluss an einer höheren Spannungsebene. Haushalte zahlen stattdessen einen Arbeitspreis und oft einen Grundpreis.
Wie berechnet man den Leistungspreis?
Jahresleistungspreis in Euro pro kW mal Jahreshöchstleistung in kW. Welcher Preis gilt, hängt von den Benutzungsstunden ab: Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstleistung, mit der Grenze bei 2.500 Stunden.
Was bedeutet die Grenze von 2.500 Benutzungsstunden?
Unter 2.500 Stunden gelten ein niedriger Leistungspreis und ein hoher Arbeitspreis, ab 2.500 Stunden ein hoher Leistungspreis und ein niedriger Arbeitspreis. Bei Bayernwerk Netz 2026 in der Niederspannung sind das 20,11 €/kW und 5,01 ct/kWh beziehungsweise 97,66 €/kW und 1,91 ct/kWh.
Kann eine einzige Lastspitze den Leistungspreis erhöhen?
Ja. Maßgeblich ist die höchste Leistung im Abrechnungsjahr. Eine einzelne Viertelstunde mit ungewöhnlich hoher Last bestimmt damit den Leistungspreis für das ganze Jahr. Diese Spitzenlast gilt als bereitgestellte Leistung, die das Netz vorhalten muss.
Was ist ein Monatsleistungspreis?
Eine Abrechnung, bei der der Leistungspreis je Monat berechnet wird. Netzbetreiber müssen sie nach § 19 Abs. 1 StromNEV Kunden anbieten, die nur zeitweise eine hohe Leistung brauchen und sonst wenig oder keine.
Ändert ein Wechsel des Stromanbieters den Leistungspreis?
Nein. Den Leistungspreis legt der Netzbetreiber fest, er gilt unabhängig vom Lieferanten. Ein Wechsel zu einem anderen Stromversorger oder Tarif kann den Energiepreis senken, der Leistungspreis sinkt nur über eine niedrigere Jahreshöchstleistung oder ein individuelles Netzentgelt.
Wie kann ich den Leistungspreis senken?
Indem du die Jahreshöchstleistung senkst: Spitzen im Lastgang finden, große Verbraucher zeitversetzt starten, Lastmanagement oder Speicher einsetzen. Liegt die Spitze außerhalb der Hochlastzeitfenster, kann auch atypische Netznutzung helfen.
Fazit: Die höchste Viertelstunde entscheidet
Der Leistungspreis macht aus einer einzigen Lastspitze einen Kostenblock für das ganze Jahr. Wer seine Jahreshöchstleistung, seine Benutzungsstunden und das Preisblatt seines Netzbetreibers kennt, kann die Rechnung nachvollziehen und gezielt ansetzen. Oft reicht schon, große Verbraucher nicht gleichzeitig zu starten. So senkst du als Stromkunde deine Energiekosten, ohne weniger Energiemenge zu beziehen. Den Energiepreis prüfst du am besten zusammen mit deinem Gewerbestromvertrag.
Quellen und Stand der Angaben
Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 29. September 2026
- StromNEV: § 2 – Benutzungsdauer, Jahreshöchstlast · § 17 – Leistungs- und Arbeitspreis · § 19 – Monatsleistungspreise · Anlage 4 – Grenze 2.500 Stunden
Weiterführend · Links geprüft am 29. September 2026
- Bayernwerk Netz: Preisblatt Netzentgelte Strom 2026 – Beispiel für ein Netzgebiet, nicht bundesweit gültig
- Bundesnetzagentur: AgNes – Reform der Netzentgeltsystematik – StromNEV tritt am 31.12.2028 außer Kraft






