Gewerbestrom-Rechnung verstehen und prüfen: So funktioniert die Abrechnung
Welche Posten auf deiner Gewerbestrom-Abrechnung stehen, welche Angaben Pflicht sind und wie du die Rechnung Schritt für Schritt auf Fehler prüfst.
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Kurz gesagt: Eine Gewerbestrom-Abrechnung setzt sich aus Energiepreis, Grundpreis, bei RLM-Zählern einem Leistungspreis sowie Netzentgelten, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen, Stromsteuer und Umsatzsteuer zusammen. Nach § 40 EnWG muss der Lieferant Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Netzentgelte gesondert ausweisen. Prüfe vor allem Zählerstände, die abgerechneten Preise, die Einstufung bei der Konzessionsabgabe und ob dein Betrieb eine Stromsteuer-Entlastung nutzen kann.
Die Stromrechnung im Gewerbe ist länger und unübersichtlicher als die private Rechnung. Mehrere Abnahmestellen, Leistungswerte, Umlagen und Steuern machen es schwer, Fehler zu erkennen. Dabei lohnt der genaue Blick: Schon eine falsche Einstufung oder ein geschätzter Zählerstand kann den Rechnungsbetrag deutlich verändern.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Abrechnung von Gewerbestrom aufgebaut ist, welche Angaben Pflicht sind, wie du die Rechnung Schritt für Schritt prüfst und welche Fehler am häufigsten vorkommen.
- Kleinere Betriebe mit gewerblich genutztem Strom werden nach Standardlastprofil abgerechnet, größere in der Regel mit registrierender Leistungsmessung (RLM).
- Beim RLM-Zähler kommt ein Leistungspreis hinzu, der sich nach der höchsten gemessenen Last richtet.
- Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Netzentgelte müssen gesondert ausgewiesen sein (§ 40 Abs. 3 EnWG).
- Für Sondervertragskunden liegt die Konzessionsabgabe bei höchstens 0,11 Cent je kWh (§ 2 Abs. 3 KAV).
- Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine Stromsteuer-Entlastung beantragen (§ 9b StromStG).
Wie funktioniert die Abrechnung von Gewerbestrom?
Wie deine Gewerbestrom-Abrechnung aussieht, hängt vor allem von der Messung ab. Betriebe mit geringerem Jahresverbrauch haben einen normalen Zähler. Bis 10.000 kWh gilt ein Betrieb sogar als Haushaltskunde und hat Anspruch auf Grundversorgung. Ihr Verbrauch wird nach einem Standardlastprofil (SLP) auf das Jahr verteilt und meist einmal jährlich mit Jahresabrechnung und monatlichen Abschlägen abgerechnet. Die Rechnung enthält dann einen Arbeitspreis je Kilowattstunde und einen Grundpreis.
Größere Verbraucher, in der Regel ab 100.000 kWh im Jahr, haben einen RLM-Zähler. Die registrierende Leistungsmessung erfasst den Verbrauch in Viertelstunden. Abgerechnet wird dann meist monatlich nach dem tatsächlichen Lastgang. Dazu kommt ein Leistungspreis für die Jahreshöchstlast, also den höchsten gemessenen Viertelstundenwert im Abrechnungsjahr. Welches Lastprofil für deinen Betrieb gilt, erklärt der Ratgeber Lastprofil Strom.
Preisbestandteile auf der Gewerbestrom-Rechnung
Die Übersicht zeigt die typischen Posten einer Stromrechnung für gewerbliche Kunden und worauf du jeweils achten solltest.
| Posten | Was dahintersteckt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | Energiepreis des Lieferanten in Cent je Kilowattstunde | Stimmt der Preis mit dem Vertrag überein? |
| Grundpreis | Fester Betrag pro Monat oder Jahr | Zeitraum und Anzahl der Abnahmestellen |
| Leistungspreis | Nur bei RLM, Euro je kW Jahreshöchstlast | Einzelne Lastspitzen treiben die Kosten |
| Netzentgelte | Entgelte des Netzbetreibers im Netzgebiet | Gesondert ausgewiesen, Spannungsebene prüfen |
| Messstellenbetrieb | Entgelt für Zähler und Messung | Passt der Betrag zum Zählertyp? |
| Konzessionsabgabe | Abgabe an die Gemeinde je kWh | Tarif- oder Sondervertragssatz? |
| Umlagen | Umlagen und Aufschläge nach EnFG und StromNEV | Gesondert und mit aktuellem Satz ausgewiesen |
| Stromsteuer | 20,50 Euro je MWh (§ 3 StromStG) | Entlastung nach § 9b StromStG möglich? |
| Umsatzsteuer | 19 Prozent auf den Nettobetrag | Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt? |
Im Arbeitspreis stecken neben der Beschaffung auch Vertriebskosten und ein Risikoaufschlag des Lieferanten. Die Netzentgelte hängen vom Netzgebiet und der Spannungsebene ab. Zu den Umlagen zählen etwa die Umlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz und nach § 19 Abs. 2 StromNEV, jede Umlage muss einzeln ausgewiesen sein (§ 40 Abs. 3 Nr. 3 EnWG).
Wie sich diese Preisbestandteile zu einem Preis pro Kilowattstunde addieren, zeigt der Ratgeber Was kostet Gewerbestrom?. Mehr zu den Netzkosten erfährst du unter Netzentgelte 2026.
Pflichtangaben: Was auf jeder Rechnung stehen muss
Rechnungen für Energielieferungen müssen nach § 40 Abs. 1 EnWG einfach und verständlich sein, und der Lieferant muss sie dir auf Wunsch unentgeltlich erläutern. § 40 Abs. 2 EnWG schreibt unter anderem diese Angaben vor:
- Verbrauchsstelle: die belieferte Abnahmestelle mit Identifikationsnummer, etwa der Marktlokations-ID.
- Vertrag: Vertragsdauer, geltende Preise, nächstmöglicher Kündigungstermin und Kündigungsfrist.
- Messung: der zuständige Messstellenbetreiber sowie Anfangs- und Endzählerstand mit Angabe, wie der Zählerstand ermittelt wurde.
- Vergleich: der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
- Versorgungsart: Tarif- oder Produktbezeichnung und ob die Belieferung in der Grundversorgung erfolgt.
Diese Pflichten aus dem Energiewirtschaftsgesetz gelten für jeden Letztverbraucher, nicht nur für Haushaltskunden. Fehlt eine dieser Angaben, frag beim Lieferanten nach. Für die Prüfung sind vor allem die Zählerstände und die Art der Ermittlung wichtig, denn geschätzte Werte führen später oft zu einer Nachzahlung oder Gutschrift.
Gewerbestrom-Abrechnung prüfen: Anleitung in 6 Schritten
Welche Nummer auf der Rechnung wofür steht, erklären die Ratgeber zur Zählernummer und zur Marktlokations-ID.
Konzessionsabgabe: Tarifkunde oder Sondervertragskunde?
Die Konzessionsabgabe ist ein Posten, bei dem sich Gewerbekunden einen genauen Blick sparen könnten, aber besser nicht sollten. Nach der Konzessionsabgabenverordnung zahlen Tarifkunden je nach Gemeindegröße bis zu 2,39 Cent je Kilowattstunde (§ 2 Abs. 2 KAV). Für Sondervertragskunden liegt der Höchstbetrag bei 0,11 Cent je kWh (§ 2 Abs. 3 KAV).
Aber Vorsicht: Lieferungen aus dem Niederspannungsnetz gelten nach § 2 Abs. 7 KAV als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch liegt über 30.000 kWh. Abgestellt wird auf die einzelne Betriebsstätte oder Abnahmestelle. Liegt dein Betrieb über beiden Schwellen, lohnt die Prüfung, mit welchem Satz abgerechnet wurde. Für Sondervertragskunden gibt es beim Strom außerdem einen Grenzpreis, unterhalb dessen keine Konzessionsabgabe anfällt (§ 2 Abs. 4 KAV).
Stromsteuer-Entlastung für Unternehmen
Die Stromsteuer beträgt nach § 3 StromStG 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 Cent je kWh. Unternehmen, die zum produzierenden Gewerbe zählen, sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können nach § 9b StromStG auf Antrag eine Entlastung von 20 Euro je Megawattstunde für betrieblich entnommenen Strom erhalten. Die Entlastung gibt es nur, soweit der Betrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt. Auf der Rechnung selbst taucht sie nicht auf, du musst sie gesondert beantragen.
Ob dein Betrieb begünstigt ist und wie der Antrag abläuft, erklärt der Ratgeber Energiesteuerrückerstattung für Unternehmen. Einen Überblick zur Steuer gibt Stromsteuer 2026.
Die häufigsten Fehler auf der Gewerbestrom-Rechnung
- Geschätzte Zählerstände: Der Verbrauch wurde nicht abgelesen, sondern hochgerechnet.
- Alte Preise: Nach einer Preisänderung oder einem Festpreis-Zeitraum wurde mit falschen Werten abgerechnet.
- Falsche Konzessionsabgabe: Tarifsatz statt Sondervertragssatz, obwohl die Schwellen überschritten sind.
- Doppelte Abnahmestellen: Grundpreise für Zähler, die gar nicht mehr genutzt werden.
- Ausreißer beim Leistungspreis: Eine einzelne Lastspitze bestimmt die Kosten für das ganze Jahr.
- Entlastung vergessen: Die Stromsteuer-Entlastung wurde nie beantragt.
Hohe Leistungspreise lassen sich oft durch das Kappen von Lastspitzen senken, mehr dazu unter Peak Shaving und Leistungspreis.
Fehler gefunden: So gehst du vor
Wende dich zuerst schriftlich an den Lieferanten, beschreibe den Fehler konkret und lege Belege wie Zählerfotos bei. Der Lieferant muss dir die Rechnung auf Wunsch erläutern (§ 40 Abs. 1 EnWG). Wie ein solcher Widerspruch aussehen kann, zeigt der Ratgeber Falsche Stromrechnung: Widerspruch einlegen. Stimmen Preise oder Konditionen dauerhaft nicht, ist oft auch ein Tarifwechsel die bessere Lösung.
- Fotografiere Zählerstände zum Monats- oder Jahresende.
- Führe eine Liste aller Abnahmestellen mit Zählernummer und Marktlokation.
- Rechne den Durchschnittspreis in Cent je Kilowattstunde aus und vergleiche ihn über die Jahre.
- Prüfe bei RLM-Zählern, wann die Jahreshöchstlast entstanden ist.
- Hebe Rechnungen und Lastgänge mehrere Jahre auf.
Ein zweiter Blick auf die Rechnung lohnt sich fast immer. Schick uns deine letzte Gewerbestrom-Abrechnung, wir gehen die Posten mit dir durch und zeigen, wo Einsparpotenzial liegen kann. Kostenlos für Gewerbekunden prüfen lassen.
Gewerbestrom-Rechnung prüfen lassen
Du bist dir bei deiner Stromrechnung unsicher oder die Kosten sind gestiegen? Schick uns die letzte Abrechnung. Wir schauen auf Preise, Leistungswerte und Abgaben und sagen dir, ob ein anderer Tarif für deinen Betrieb passt. Du entscheidest selbst.
Häufige Fragen zur Gewerbestrom-Abrechnung
Wie wird Gewerbestrom abgerechnet?
Kleinere Betriebe meist jährlich nach Standardlastprofil mit Arbeits- und Grundpreis. Betriebe mit RLM-Zähler meist monatlich nach Lastgang, zusätzlich mit einem Leistungspreis.
Ab wann bekommt ein Betrieb einen RLM-Zähler?
In der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh an einer Abnahmestelle. Der Netzbetreiber entscheidet über die Messung.
Was muss auf einer Stromrechnung stehen?
Unter anderem Verbrauchsstelle mit Identifikationsnummer, Preise, Vertragsdauer, Kündigungstermin, Zählerstände mit Ermittlungsart und ein Vorjahresvergleich (§ 40 Abs. 2 EnWG).
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Gewerbekunden?
Für Sondervertragskunden bei Strom höchstens 0,11 Cent je kWh. Aus der Niederspannung gilt der Tarifsatz, außer der Betrieb liegt über 30 kW in zwei Monaten und über 30.000 kWh im Jahr (§ 2 KAV).
Wer bekommt eine Stromsteuer-Entlastung?
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, auf Antrag und nur soweit die Entlastung im Jahr 250 Euro übersteigt (§ 9b StromStG).
Was tun bei einer falschen Gewerbestrom-Rechnung?
Schriftlich beim Lieferanten widersprechen, den Fehler konkret benennen und Belege beifügen. Der Lieferant muss die Rechnung auf Wunsch erläutern.
Warum ist mein Leistungspreis so hoch?
Er richtet sich nach der höchsten gemessenen Viertelstundenleistung. Schon eine einzelne Lastspitze kann ihn für das ganze Jahr bestimmen.
Fazit: Die Rechnung ist dein bester Sparhebel
Wer seine Gewerbestrom-Abrechnung versteht, erkennt Fehler und Einsparpotenzial schneller. Prüfe Stammdaten, Zählerstände und Preise, kontrolliere Konzessionsabgabe und Leistungspreis und nutze eine mögliche Stromsteuer-Entlastung. Passen die Konditionen nicht mehr, ist ein Vergleich der nächste Schritt.
Quellen und Stand der Angaben
Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 30. September 2026
- § 40 EnWG – Inhalt von Rechnungen, gesonderter Ausweis von Steuern, Abgaben und Umlagen
- § 3 StromStG – Steuertarif
- § 9b StromStG – Steuerentlastung für Unternehmen
- § 2 KAV – Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben






