Stromausfall: was tun? Die ersten Schritte, die Vorsorge und wer haftet
Ratgeber Stromversorgung

Stromausfall: was tun? Die ersten Schritte, die Vorsorge und wer haftet

Wenn plötzlich die Lichter ausgehen, trifft das fast jeden irgendwann – meistens für wenige Minuten. Trotzdem kostet es im ersten Moment Nerven: Licht weg, Heizung aus, Router tot. Dieser Ratgeber sortiert, was im Ernstfall zu tun ist – in den ersten Minuten, während der Ausfall andauert und wenn die Stromversorgung zurückkommt. Außerdem klärt er die Frage, die in den meisten Ratgebern fehlt: Wer zahlt eigentlich, wenn dabei ein Gerät kaputtgeht?

Von Christian Grünefeld · Ganter Energie Stand: 18.09.2026 Lesezeit: 9 Minuten Quellen: Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale, BBK
Inhalt anzeigen
  1. Die ersten fünf Minuten
  2. Netzbetreiber statt Anbieter
  3. Während der Ausfall andauert
  4. Wenn der Strom zurück ist
  5. Photovoltaik bei Stromausfall
  6. Wer zahlt bei Schäden?
  7. Wie wahrscheinlich ist es?
  8. Krisenvorsorge
  9. Auf einen Blick
  10. Werkzeug
  11. Tipps & Tricks
  12. Persönliche Anfrage
  13. Häufige Fragen
  14. Fazit
  15. Quellen

Kurz gesagt: Prüfe zuerst den Sicherungskasten. Hat ein Leitungsschutzschalter oder der FI-Schutzschalter ausgelöst, liegt die Störung in deiner Wohnung. Ist dort alles in Ordnung und auch bei den Nachbarn ist es dunkel, ist großflächig das Netz betroffen. Zuständig ist dann dein örtlicher Netzbetreiber – nicht dein Stromanbieter. Seine Störungsnummer steht auf deiner Stromrechnung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Erst der Sicherungskasten, dann das Telefon: Nur wenn bei dir nichts ausgelöst hat, ist wahrscheinlich das Netz die Ursache.
  • Die Störung meldest du dem Netzbetreiber, nicht dem Stromversorger. Beide stehen auf deiner Rechnung, verwechselt werden sie ständig.
  • Kühl- und Gefriergeräte geschlossen lassen. Jedes Öffnen kostet Kälte, die du nicht zurückbekommst.
  • Niemals in Innenräumen grillen oder mit Kohle heizen. Bei Kohlegrills und gasbetriebenen Geräten in Innenräumen besteht Erstickungsgefahr.
  • Für Sachschäden am Hausrat gelten zwei verschiedene Anspruchswege – einer davon ist verschuldensunabhängig, hat aber 500 Euro Selbstbehalt.
  • Die reale Erwartung: 2024 lag die durchschnittliche ungeplante Unterbrechung je Kunde in Deutschland bei 11,7 Minuten im ganzen Jahr.

Was tun bei Stromausfall: die ersten fünf Minuten

Bevor du irgendwo anrufst, klär die einfachste Frage: Bist nur du betroffen oder die ganze Straße?

Schau aus dem Fenster.Brennt bei den Nachbarn Licht, liegt es an deiner Installation. Ist es überall dunkel, ist das Netz gestört.
Geh an den Sicherungskasten.Prüfe, ob ein Leitungsschutzschalter oder der FI-Schutzschalter ausgelöst hat. Beide erkennst du daran, dass der Kipphebel nicht mehr in derselben Stellung steht wie die übrigen. Die Verbraucherzentrale nennt genau diesen Schritt als Erstes.
Schalte große Verbraucher ab, bevor du eine Sicherung wieder aktivierstHerd, Wasserkocher, Heizlüfter. Fliegt die Sicherung danach sofort wieder heraus, liegt ein Defekt vor. Dann ist ein Elektroinstallateur zuständig, nicht der Netzbetreiber.
Ist bei dir alles in Ordnung, melde die Störung dem Netzbetreiber.

Ein Hinweis, der oft untergeht: Bei einem großflächigen Stromausfall funktionieren nicht mehr nur Licht und Herd. Auch Mobilfunk kann ausfallen, weil Funkmasten nur begrenzt Notstrom haben. Halte deshalb ein paar Telefonnummern auf Papier griffbereit, statt dich allein auf das Handy zu verlassen. Während des Stromausfalls ist eine Notiz am Sicherungskasten mehr wert als jedes Lesezeichen im Browser.

Zuständig ist der Netzbetreiber, nicht dein Stromanbieter

Das ist der Punkt, an dem die meisten Anrufe in der falschen Warteschleife landen.

Dein Stromanbieter verkauft dir die Energie und schickt dir die Rechnung. Wechselst du den Anbieter, ändert sich am Netz gar nichts. Der örtliche Netzbetreiber dagegen betreibt Leitungen, Umspannstationen und deinen Stromzähler. Er ist für die Versorgungsqualität verantwortlich, und nur er kann eine Störung im Netz beheben. Du kannst ihn dir nicht aussuchen; er ist durch deine Adresse festgelegt.

So findest du die richtige Nummer: Auf deiner Stromrechnung sind beide genannt. Such nach „Netzbetreiber" oder „Verteilnetzbetreiber" – oft mit einer eigenen Störungs- oder Entstörnummer, die rund um die Uhr besetzt ist. Notiere sie dir jetzt, solange du Licht hast, und häng sie an den Sicherungskasten. Im Ernstfall hilft dir eine Nummer im dunklen Flur mehr als jede Suchmaschine.

Wenn du ohnehin gerade auf die Rechnung schaust: Dort stehen auch die Netzentgelte deines Netzbetreibers, also der Anteil, den du für den Betrieb dieses Netzes zahlst. Wie stark der sich zwischen den Regionen unterscheidet, zeigt der Vergleich der Netzentgelte nach Bundesland.

Während der Stromausfall andauert

Licht: Taschenlampen statt Kerzen

Batteriebetriebene Taschenlampen und LED-Leuchten sind die erste Wahl, samt Ersatzbatterien und Ersatzlampen. Eine Kerze und Streichholz gehören trotzdem in die Schublade – aber sie sind die Rückfallebene, nicht der Plan. Offene Flammen brauchen Aufsicht, und wenn du länger mit Kerzen sitzt, solltest du regelmäßig lüften.

Für Informationen von außen ist ein batteriebetriebenes Radio oder ein Kurbelradio das zuverlässigste Gerät. Eine frische Batterie kostet wenig und hält länger als jeder Akku. Das BBK empfiehlt es ausdrücklich, damit du bei einem langanhaltenden Stromausfall Mitteilungen der Behörden verfolgen kannst – auch dann noch, wenn der Akku im Handy leer ist.

Kochen ohne Strom – hier geht es um Leben und Tod

Dieser Punkt ist der wichtigste im ganzen Ratgeber, weil Fehler hier tödlich enden.

Lebensgefahr: Kohlenmonoxid

Bring niemals einen Holzkohlegrill, einen Garten- oder Tischgrill oder einen Heizpilz in die Wohnung. Das BBK formuliert es unmissverständlich: nicht in der Wohnung oder im Haus grillen, es besteht Erstickungsgefahr. Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos, und die ersten Anzeichen einer Vergiftung fühlen sich an wie Müdigkeit. Wer sich hinlegt, wacht unter Umständen nicht wieder auf.

Sinnvoll sind stattdessen:

  • ein Campingkocher im Freien oder auf dem Balkon, nie im geschlossenen Raum
  • gasbetriebene Geräte nur mit Sauerstoffmangel- und Zündsicherung und nur so, wie es die Bedienungsanleitung erlaubt
  • ein Kaminofen, sofern vorhanden und regulär betrieben – ein Kamin ist für den Betrieb ohne Strom gebaut

Praktisch heißt das: Plane kleinere Mahlzeiten, die du kalt essen oder mit wenig Aufwand zubereiten kannst. Ein Vorrat, der ohne Kochen funktioniert, macht die Frage nach der Herdplatte erst gar nicht dringend.

Kühlschrank und Gefriertruhe

Die Regel ist kurz: Tür zu lassen. Die Verbraucherzentrale rät, Kühl- und Gefrierschrank möglichst geschlossen zu halten, damit die Kälte länger erhalten bleibt. Ein volles Gefriergerät hält die Temperatur länger als ein halbleeres, weil die gefrorene Ware selbst als Kältespeicher wirkt.

Wie lange Lebensmittel sicher bleiben, hängt vom Gerät, vom Füllstand und von der Raumtemperatur ab – belastbare Stundenangaben lassen sich daraus nicht pauschal ableiten. Verlass dich deshalb im Zweifel nicht auf eine Faustformel aus dem Internet, sondern beurteile nach dem Ausfall jedes Produkt einzeln. Angetaute Ware mit veränderter Farbe, Konsistenz oder Geruch gehört weg. Supermärkte machen es übrigens genauso: Sie halten bei Stromausfall Kühltruhen und Eingangstüren geschlossen.

Bezahlen und Versorgung außer Haus

Bei einem flächigen Ausfall funktionieren Geldautomaten und Kartenzahlung nicht. Ein kleiner Betrag Bargeld zu Hause ist deshalb keine Prepper-Marotte, sondern schlicht praktisch. Auch Tankstellen können nicht pumpen, und Geschäfte bleiben geschlossen, solange ihre Kassensysteme ohne Strom sind.

Falls du Nachbarn hast, die auf medizinische Geräte angewiesen oder schlecht zu Fuß sind: Klopf an und frag nach. In solchen Notsituationen ist das Naheliegendste oft das Wirksamste – Hilfe anbieten, bevor jemand fragen muss.

Wenn der Strom wieder verfügbar ist

Der Moment der Rückkehr ist der riskanteste für deine Technik. Beim Wiedereinschalten kann es zu Spannungsschwankungen kommen.

  • Empfindliche Geräte wie PC, Fernseher oder Spielekonsole schon während des Ausfalls vom Netz nehmen und erst später wieder einschalten. Genau dazu rät die Verbraucherzentrale.
  • Große Verbraucher nacheinander statt gleichzeitig schalten.
  • Anschließend Uhren, Zeitschaltuhren und die Steuerung der Heizung neu einstellen.
  • Bei Frost die Wasserleitungen im Blick behalten, falls die Heizung länger ausgefallen war.
  • Prüfen, ob dein Gefriergerät wieder die Solltemperatur erreicht.

Hilft mir meine Photovoltaikanlage bei einem Stromausfall?

Häufiger Irrtum

Eine Solaranlage auf dem Dach bedeutet nicht, dass du bei einem Netzausfall weiter Strom hast. Übliche netzgekoppelte Anlagen schalten sich bei einer Störung im Netz aus Sicherheitsgründen selbst ab. Der Grund ist der Schutz der Menschen, die an der Leitung arbeiten: Eine Anlage, die weiter ins tote Netz einspeisen würde, wäre lebensgefährlich. Dasselbe gilt für ein Balkonkraftwerk.

Willst du im Ausfall wirklich selbst Strom erzeugen und nutzen, braucht es eine ausdrücklich dafür vorgesehene Funktion – je nach Ausführung als Ersatzstrom mit kurzer Unterbrechung oder als Notstromsteckdose am Wechselrichter. Ob deine Anlage das kann, steht im Datenblatt des Wechselrichters und nicht in der Anlagengröße. Frag im Zweifel deinen Installateur, bevor du dich im Ernstfall darauf verlässt.

PV-Anlage bei Stromausfall: normal vs. mit Ersatzstromfunktion

Übliche netzgekoppelte AnlageAuch Balkonkraftwerke betroffen.

Schaltet sich zum Schutz der Netzarbeiter automatisch ab

Anlage mit Ersatzstrom oder NotstromsteckdoseSteht im Datenblatt des Wechselrichters.

Kann bei Netzausfall weiter Strom liefern
Eigene Übersicht. Ob deine Anlage die Zusatzfunktion hat, klärt der Installateur — nicht die Anlagengröße.

Wer zahlt, wenn ein Gerät kaputtgeht?

Hier wird es juristisch, und hier unterscheiden sich die Wege deutlich. Das Folgende ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Rechtsberatung – im Streitfall entscheidet immer der Einzelfall.

Weg 1: Haftung nach § 18 NAV. Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt die Haftung des Netzbetreibers bei Unterbrechungen und Unregelmäßigkeiten. Sie setzt Verschulden voraus, enthält aber eine für dich günstige Vermutungsregel: Bei Sachschäden wird Vorsatz oder Fahrlässigkeit widerleglich vermutet, der Netzbetreiber muss sich also entlasten. Für Sachschäden gilt eine Obergrenze von 5.000 Euro je Anschlussnutzer, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Reine Vermögensschäden – etwa entgangener Umsatz – sind bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wichtig: Nach § 18 Abs. 7 NAV musst du den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber mitteilen.

Weg 2: Produkthaftung bei Überspannung. Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass Elektrizität ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sein kann und der Netzbetreiber dafür wie ein Hersteller einsteht (BGH, Urteil vom 25.02.2014, VI ZR 144/13). Diese Haftung ist verschuldensunabhängig. Der Haken steht in § 11 ProdHaftG: Bei Sachschäden trägst du die ersten 500 Euro selbst.

AnspruchswegVoraussetzungGrenze
§ 18 NAVVerschulden wird bei Sachschäden vermutet5.000 € je Anschlussnutzer
Produkthaftung (§ 11 ProdHaftG, BGH VI ZR 144/13)verschuldensunabhängig bei Überspannung500 € Selbstbehalt

Und die Versicherung? Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Hausratversicherungen bei rein technischen Defekten an elektrischen Geräten – etwa durch Überspannung oder Spannungsschwankungen – in der Regel nicht zahlen. Ob dein Vertrag einen Überspannungsschutz einschließt, steht in deinen Bedingungen; viele Tarife bieten ihn nur als Zusatzbaustein.

Praktisch heißt das: Fotografiere den Schaden, notiere Datum und Uhrzeit des Ausfalls, melde ihn zügig beim Netzbetreiber und heb Kaufbelege der betroffenen Geräte auf.

Was die Hausratversicherung bei Geräteschäden übernimmt

Reiner technischer Defekt durch ÜberspannungOhne Zusatzbaustein im Vertrag.

In der Regel nicht abgedeckt

Mit Überspannungsschutz-BausteinNur in manchen Tarifen enthalten.

Je nach Vertragsbedingungen abgedeckt
Nach Angaben der Verbraucherzentrale. Prüfe deine eigenen Vertragsbedingungen, bevor du dich darauf verlässt.

Wie wahrscheinlich ist ein langer Stromausfall?

Zwischen der gefühlten und der tatsächlichen Lage liegt eine große Lücke. Die Bundesnetzagentur erhebt jedes Jahr, wie lange die Stromversorgung im Schnitt je Kunde ungeplant unterbrochen war. Für 2024 lag dieser Wert bei 11,7 Minuten – im gesamten Jahr. 2023 waren es 12,8 Minuten, der Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre liegt bei 12,7 Minuten. Der Wert erfasst ungeplante Unterbrechungen ohne Fälle höherer Gewalt; angekündigte Abschaltungen für Wartungsarbeiten zählen nicht mit.

Die Bundesnetzagentur ordnet das deutsche Netz damit als eines der zuverlässigsten in Europa ein. Ein tagelanger flächendeckender Blackout ist also nicht das realistische Szenario, auf das du dich einstellen musst.

Häufiger sind lokale Stromausfälle mit klaren Ursachen: Unwetter und Sturm, beschädigte Kabel bei einer Bauarbeit, technische Defekte in einer Ortsnetzstation, Hochwasser. Solche Störungen sind meist nach Minuten bis wenigen Stunden behoben. Dass sie ausnahmsweise über Tage dauern, kommt vor allem bei schweren Unwetterlagen vor. Auch Cyberangriffe auf die Energieinfrastruktur werden diskutiert; belastbare Fälle mit großflächigem Versorgungsausfall in Deutschland sind bislang nicht bekannt.

Die vernünftige Haltung liegt also in der Mitte: keine Panik vor dem Blackout, aber eine Grundausstattung, die ein paar Tage trägt.

Krisenvorsorge bei Stromausfall: die realistische Grundausstattung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, sich möglichst zehn Tage selbst versorgen zu können – und stellt gleichzeitig klar, dass schon ein Vorrat für drei Tage sehr hilft. Beim Trinken rechnet das BBK mit mindestens 1,5 Litern Flüssigkeit pro Erwachsenem und Tag; wer kochen möchte, plant 0,5 Liter zusätzlich ein.

Für einen Stromausfall im Besonderen:

  • Taschenlampe, Ersatzbatterien, Ersatzlampen
  • batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio
  • geladene Powerbank für den Handy-Akku
  • Lebensmittel, die ohne Kochen essbar sind
  • Bargeld in kleinen Scheinen
  • Kohlenmonoxid-Warnmelder, wenn du eine Feuerstätte im Haus hast
  • Störungsnummer des Netzbetreibers, ausgedruckt am Sicherungskasten

Das ist keine Ausrüstung für den Weltuntergang, sondern für eine unbequeme Nacht. Eine Powerstation nennt das BBK in seinen Vorsorgetipps nicht. Ob sich eine tragbare Powerstation für dich trotzdem lohnt und welche Größe du bräuchtest, steht in unserem Ratgeber.

Auf einen Blick

  • Sicherungskasten prüfen: hat ein Schutzschalter ausgelöst?
  • Nachbarn anschauen: nur du oder großflächig betroffen?
  • Störung beim Netzbetreiber melden, nicht beim Stromanbieter
  • Kühl- und Gefriergeräte geschlossen halten
  • Niemals mit Kohle oder Gas in Innenräumen kochen oder heizen
  • Empfindliche Geräte vom Netz nehmen
  • Nach der Rückkehr: Geräte einzeln einschalten, Heizung und Uhren neu einstellen
  • Bei Schäden: dokumentieren und unverzüglich beim Netzbetreiber melden

Werkzeug: Störung eingrenzen

Prüfe Sicherungen, Nachbargebäude und die Störungsauskunft deines Netzbetreibers. Die Störungsnummer findest du auf der Stromrechnung.

Tipps & Tricks

  • Kühlschrank und Gefrierschrank geschlossen halten.
  • Empfindliche Geräte vom Netz trennen.
  • Taschenlampe, Powerbank und Batterieradio griffbereit halten.
  • Schäden und Uhrzeiten dokumentieren.

Wenn du gerade sowieso die Stromrechnung in der Hand hast

Die Störungsnummer steht auf derselben Seite wie dein Arbeitspreis, dein Grundpreis und dein Abschlag. Wenn du schon dort hinschaust: Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob dein aktueller Tarif noch marktgerecht ist – und sagen dir genauso klar, wenn er gut ist. Ein Stromausfall wird dadurch nicht seltener. Aber die Rechnung wird oft günstiger.

Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Anbieter. Informationen zur Verarbeitung deiner Angaben findest du im Datenschutz.

Häufige Fragen

Wen rufe ich bei einem Stromausfall an?

Den örtlichen Netzbetreiber, nicht deinen Stromanbieter. Die Störungsnummer steht auf deiner Stromrechnung und ist in der Regel rund um die Uhr besetzt. Nur der Netzbetreiber kann eine Störung im Netz beheben.

Wie erkenne ich, ob nur meine Wohnung betroffen ist?

Prüfe den Sicherungskasten: Hat ein Leitungsschutzschalter oder der FI-Schutzschalter ausgelöst, liegt die Ursache bei dir. Ist dort alles normal und bei den Nachbarn ebenfalls dunkel, ist das Netz gestört.

Wie lange halten Lebensmittel im Kühlschrank ohne Strom?

Das hängt von Gerät, Füllstand und Raumtemperatur ab, eine allgemeingültige Stundenzahl gibt es nicht. Entscheidend ist, die Tür geschlossen zu halten. Beurteile die Lebensmittel nach dem Ausfall einzeln und wirf Angetautes mit verändertem Geruch, Aussehen oder Konsistenz weg.

Darf ich bei Stromausfall mit dem Campingkocher in der Wohnung kochen?

Nein. Das BBK warnt ausdrücklich davor, in der Wohnung oder im Haus zu grillen – es besteht Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid. Nutze Campingkocher und Grills nur im Freien und gasbetriebene Geräte nur mit Sauerstoffmangelsicherung entsprechend der Bedienungsanleitung.

Bekomme ich Schadenersatz, wenn ein Gerät kaputtgeht?

Möglich sind zwei Wege. Nach § 18 NAV haftet der Netzbetreiber bei Verschulden, wobei bei Sachschäden Fahrlässigkeit widerleglich vermutet wird und eine Grenze von 5.000 Euro je Anschlussnutzer gilt. Bei Überspannungsschäden kommt zusätzlich die verschuldensunabhängige Produkthaftung in Betracht (BGH, VI ZR 144/13), dort trägst du nach § 11 ProdHaftG die ersten 500 Euro selbst. Melde den Schaden unverzüglich.

Wie oft fällt in Deutschland der Strom aus?

Selten und meist kurz. Nach Erhebung der Bundesnetzagentur lag die durchschnittliche ungeplante Unterbrechung 2024 bei 11,7 Minuten je Kunde im gesamten Jahr, nach 12,8 Minuten im Jahr 2023.

Wie finde ich die Störungsnummer meines Netzbetreibers?

Sie steht auf deiner Stromrechnung. Alternativ findest du den Netzbetreiber über die dort angegebene Zähler- oder Marktlokationsinformation und dessen offizielle Website.

Soll ich Geräte nach dem Stromausfall sofort wieder einschalten?

Schalte größere Verbraucher nach und nach wieder ein. So vermeidest du eine hohe gleichzeitige Last und erkennst leichter, falls ein Gerät nach der Unterbrechung Probleme verursacht.

Fazit

Ruhe bewahren, Ursache eingrenzen und den Netzbetreiber informieren: Mit wenigen klaren Schritten lässt sich ein Stromausfall sicher überbrücken.

Christian Grünefeld · Ganter Energie. KI-gestützte Recherche und redaktioneller Abgleich mit den Angaben der Bundesnetzagentur, der Verbraucherzentrale und des BBK. Aktualisiert am 18.09.2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Quellen