Solarpflicht in Deutschland: Welche Photovoltaik-Pflicht in deinem Bundesland gilt
Neubau, Dachsanierung, Parkplatz: Welche Solarpflicht in deinem Bundesland gilt, was ab 2027 bundesweit kommt, wie du die Pflicht erfüllst und wann eine Befreiung möglich ist.
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Kurz gesagt: Eine einheitliche Solarpflicht in Deutschland für alle Gebäude gibt es nicht. Die Bundesländer regeln die PV-Pflicht selbst: In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein gilt sie auch für neue Wohngebäude, in anderen Ländern nur für Nichtwohngebäude oder gar nicht. Ab 2027 kommt laut Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen eine bundesweite Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter hinzu.
Wer neu baut oder das Dach saniert, sollte früh prüfen, ob eine Photovoltaikanlage Pflicht ist. Die Regeln unterscheiden sich stark nach Bundesland, Gebäudeart und Stichtag.
In diesem Ratgeber erfährst du, was die Solarpflicht bedeutet, was bundesweit ab 2027 gilt, welche Regeln in den einzelnen Bundesländern bestehen, wie du die Solarpflicht erfüllen kannst und wann du von der Solarpflicht befreit bist. Alle Angaben haben den Stand 29. September 2026.
- Die Solarpflicht ist vor allem Ländersache, die Regeln unterscheiden sich stark.
- Ab 1. Januar 2027 gilt laut KEAN bundesweit eine Pflicht für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche.
- In NRW gilt die Pflicht seit 1. Januar 2025 für neue Wohngebäude und seit 1. Januar 2026 bei Dachsanierungen.
- Brandenburg hat seine Solarpflicht mit der neuen Bauordnung zum 30. Juni 2026 aufgehoben.
- Meist zählt auch Solarthermie, oft ist auch eine Verpachtung des Dachs möglich.
Was bedeutet die Solarpflicht?
Die Solarpflicht verpflichtet Bauherren und Eigentümer, auf geeigneten Dachflächen eine Solaranlage zu installieren. Meist geht es um eine Photovoltaikanlage, in vielen Ländern darf es auch Solarthermie sein. Ausgelöst wird die Pflicht vor allem beim Neubau, in einigen Ländern auch bei grundlegenden Dachsanierungen und bei neuen Parkplätzen mit vielen Stellplätzen.
Wie groß die Anlage sein muss, regeln die Länder unterschiedlich: als Anteil der Dachfläche, der Nettodachfläche oder als Mindestleistung in kWp. Maßgeblich ist fast immer der Tag des Bauantrags oder des Baubeginns.
Bundesweite Solarpflicht ab 2027: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), laut BBSR-Infoportal am 28. Juli 2026 verkündet, setzt der Bund die EU-Gebäuderichtlinie um. Laut der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen gelten diese Stufen:
- Ab 1. Januar 2027: neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche, öffentlich und privat.
- Ab 2028: bestehende Nichtwohngebäude über 500 Quadratmeter bei anzeigepflichtigen Änderungen, öffentliche Bestandsgebäude stufenweise bis 2031.
- Ab 1. Januar 2030: neue Wohngebäude müssen solar-ready geplant sein, dazu neue überdachte Parkplätze.
- Bestehende Wohngebäude: keine bundesweite Pflicht.
Ausnahmen gibt es, wenn eine Anlage technisch unmöglich, funktional nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen. Strengere Landesregeln bleiben also bestehen.
Solarpflicht nach Bundesland: Übersicht
In jedem Bundesland gilt die Solarpflicht anders. Die folgende Übersicht zeigt, was nach unseren Quellen gilt. Prüfe vor dem Bauantrag immer den aktuellen Gesetzestext deines Landes.
- Baden-Württemberg: Pflicht nach § 23 KlimaG BW für Nichtwohngebäude seit 1. Januar 2022, für neue Wohngebäude seit 1. Mai 2022 und bei grundlegender Dachsanierung seit 1. Januar 2023. Auch neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
- Bayern: Nach Art. 44a BayBO Pflicht für neue Nichtwohngebäude, gewerbliche und industrielle seit 1. März 2023, sonstige seit 1. Juli 2023, bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut seit 1. Januar 2025. Für Wohngebäude gilt nur eine Soll-Vorschrift.
- Berlin: Solargesetz seit 1. Januar 2023 für Neubauten und wesentliche Dachumbauten bei Gebäuden mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche, mindestens 30 Prozent der Dachfläche.
- Brandenburg: Die Pflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude wurde mit der neuen Bauordnung aufgehoben, in Kraft seit 30. Juni 2026.
- Bremen: Bremisches Solargesetz, bei Dachsanierungen seit 1. Juli 2024, bei Neubauten seit 1. Juli 2025.
- Hamburg: Pflicht nach dem Klimaschutzgesetz für Neubauten seit 1. Januar 2023, auch bei Dachsanierungen und für größere Parkplätze.
- Hessen: Keine Pflicht für private Gebäude, aber für landeseigene Gebäude und neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.
- Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Keine landesweite Solarpflicht.
- Niedersachsen: Nach § 32a NBauO für gewerbliche Neubauten seit 1. Januar 2023, seit 1. Januar 2025 für alle Neubauten mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche und bei grundlegenden Dachsanierungen.
- Nordrhein-Westfalen: Nach § 42a BauO NRW für Nichtwohngebäude seit 1. Januar 2024, für neue Wohngebäude seit 1. Januar 2025, bei Dachsanierungen seit 1. Januar 2026.
- Rheinland-Pfalz: Pflicht für gewerbliche Neubauten und öffentliche Gebäude sowie für größere gewerbliche Parkplätze. Neue Wohngebäude müssen nur PV-ready sein.
- Saarland: Pflicht für gewerbliche und öffentliche Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Dachfläche seit 1. September 2025, Wohngebäude nur PV-ready.
- Schleswig-Holstein: Pflicht für Nichtwohngebäude seit 2023 und für neue Wohngebäude seit 29. März 2025 mit Übergangsfrist bis 29. März 2026. Parkplätze ab 70 Stellplätzen.
Solarpflicht in NRW im Detail
NRW regelt die Solarpflicht in § 42a der Landesbauordnung und einer Verordnung. Laut Verbraucherzentrale NRW gilt sie seit 1. Januar 2024 für neue Nichtwohngebäude und seit 1. Januar 2025 für neue Wohngebäude. Bei Neubauten müssen mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche belegt werden.
Seit 1. Januar 2026 greift die Pflicht auch bei der Dachsanierung von Bestandsgebäuden, wenn der Baubeginn ab diesem Datum liegt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser reichen dann mindestens 3 kWp oder mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, etwa bei einer Amortisation von mehr als 25 Jahren.
Solarpflicht erfüllen: Photovoltaik, Solarthermie oder Verpachtung
In den meisten Ländern kannst du die Solarpflicht mit einer eigenen PV-Anlage erfüllen. Oft zählt auch eine Solarthermieanlage für Warmwasser und Heizung. Viele Länder erlauben außerdem, die Dachfläche an einen Dritten zu verpachten, der dort eine Anlage betreibt. Auch PV-Contracting ist möglich.
Für Betriebe ist die Solarpflicht oft ein Anlass, die Anlage gleich für den eigenen Verbrauch zu dimensionieren. Mehr dazu findest du in den Ratgebern Photovoltaik für Unternehmen und PV-Contracting.
Von der Solarpflicht befreien: Diese Ausnahmen gibt es
Eine Befreiung von der Solarpflicht ist in allen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Typische Gründe sind:
- Technisch nicht möglich: etwa bei zu kleinen oder stark verschatteten Dächern.
- Wirtschaftlich unzumutbar: wenn sich die Anlage über ihre Lebensdauer nicht rechnet.
- Andere Vorschriften: etwa Denkmalschutz.
- Kleine Dachflächen: In mehreren Ländern gilt die Pflicht erst ab einer Mindestgröße, oft 50 Quadratmeter.
Die genauen Regeln und Nachweise legt jedes Land selbst fest. Kläre eine mögliche Befreiung frühzeitig mit Architekt oder Bauaufsicht.
- Prüfe den Stichtag: Meist zählt der Bauantrag oder Baubeginn.
- Plane die Anlage gleich für deinen Eigenverbrauch, nicht nur für die Mindestfläche.
- Kläre Statik und Dachaufbau bei einer Sanierung vorab.
- Frag bei der Bauaufsicht nach, welche Nachweise nötig sind.
- Prüfe Verpachtung oder Contracting, wenn du nicht selbst investieren willst.
Auch mit Solaranlage bleibt ein Teil deines Stroms aus dem Netz. Prüfe mit dem kostenlosen Tarifcheck, ob dein Stromtarif noch passt.
Solarpflicht und PV-Anlage prüfen lassen
Du baust neu, sanierst das Dach oder planst eine Gewerbehalle und willst wissen, was die Solarpflicht für dich bedeutet? Schick uns deine letzte Jahresstromrechnung und ein paar Angaben zum Gebäude. Wir schauen auf Verbrauch und Anlagengröße und sagen dir, welche Fragen du klären solltest. Du entscheidest selbst.
Häufige Fragen zur Solarpflicht
Gibt es eine bundesweite Solarpflicht?
Laut KEAN gilt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ab 1. Januar 2027 eine Pflicht für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter. Für bestehende Wohngebäude gibt es keine bundesweite Pflicht.
Gilt die Solarpflicht für private Wohngebäude?
In einigen Ländern ja, etwa in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein für Neubauten. In anderen Ländern nicht.
Gilt die Solarpflicht auch bei einer Dachsanierung?
In mehreren Ländern ja, etwa in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und NRW. In NRW gilt das seit 1. Januar 2026.
Kann ich die Solarpflicht mit Solarthermie erfüllen?
In vielen Ländern ja. Prüfe die Regeln deines Bundeslands.
Wie kann ich mich von der Solarpflicht befreien lassen?
Wenn die Anlage technisch nicht möglich, wirtschaftlich unzumutbar ist oder andere Vorschriften wie der Denkmalschutz entgegenstehen. Die Nachweise regelt das Land.
Gibt es die Solarpflicht in Brandenburg noch?
Nein. Sie wurde mit der neuen Brandenburgischen Bauordnung aufgehoben, die im Wesentlichen am 30. Juni 2026 in Kraft trat.
Muss ich die Dachfläche selbst nutzen?
Nicht unbedingt. Viele Länder erlauben die Verpachtung an einen Dritten oder Contracting-Modelle.
Fazit: Die Solarpflicht hängt vom Bundesland ab
Ob du eine Solaranlage installieren musst, entscheidet vor allem dein Bundesland und die Art des Bauvorhabens. Ab 2027 kommt eine bundesweite Pflicht für neue Nichtwohngebäude hinzu. Prüfe vor dem Bauantrag die aktuelle Rechtslage und plane die Anlage so, dass sie sich über deinen Eigenverbrauch rechnet.
Quellen und Stand der Angaben
Gesetzestexte · geprüft am 29. September 2026
- Art. 44a BayBO – Solaranlagen in Bayern
Bund und Länder · Links geprüft am 29. September 2026
- BBSR: Infoportal Gebäudemodernisierungsgesetz – Verkündung
- KEAN: Solarpflicht im Gebäudemodernisierungsgesetz – Stufen ab 2027, 03.08.2026
- KEA-BW: Photovoltaikpflicht Baden-Württemberg
- Berlin: Solargesetz
- BBIK: Neue Brandenburgische Bauordnung – 30.06.2026
- Bremen: Bremisches Solargesetz
- KNE: Länderregeln für Parkplatz-Photovoltaik
- KEAN: PV-Pflicht in Niedersachsen
- Verbraucherzentrale NRW: Solarpflicht in NRW – Stand 21.05.2026
- Aroundhome: Solarpflicht in Deutschland – Länderübersichten (u. a. RP, SL, SH, MV, SN, ST, TH), Stand 2026






