Balkonkraftwerk Einspeisevergütung: was du für eingespeisten Strom wirklich bekommst
Die meisten Steckersolargeräte bekommen für eingespeisten Strom kein Geld – und das ist kein Versehen, sondern der Preis für das vereinfachte Verfahren. Was dahintersteckt und wo der Ertrag stattdessen liegt.
Inhalt anzeigen
Kurz gesagt: Für ein Balkonkraftwerk im vereinfachten Verfahren gibt es im Regelfall keine Einspeisevergütung. Der überschüssige Strom geht unentgeltlich ins Netz – im Tausch dafür entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Wer stattdessen vergütet einspeisen will, muss den regulären Weg gehen. Wirtschaftlich entscheidend ist ohnehin nicht die Vergütung, sondern der Anteil, den du selbst verbrauchst.
Das Wichtigste in Kürze
Das vereinfachte Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG koppelt zwei Dinge: Du meldest dich nicht beim Netzbetreiber an – und der Netzbetreiber nimmt deinen Überschuss unentgeltlich ab. Wer eine Vergütung will, verlässt dieses Verfahren. Zum Vergleich: Für Solaranlagen auf Gebäuden bis 10 Kilowatt beträgt der Vergütungssatz bei Teileinspeisung derzeit 7,70 Cent je Kilowattstunde – ein Bruchteil dessen, was dieselbe Kilowattstunde wert ist, wenn du sie selbst verbrauchst.
Gibt es für ein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?
Im Regelfall nein. Und das überrascht viele, weil bei großen Dachanlagen jede eingespeiste Kilowattstunde bezahlt wird. Bei Steckersolargeräten ist das anders geregelt – nicht, weil der Strom weniger wert wäre, sondern weil der Gesetzgeber das Verfahren so weit vereinfacht hat, dass die Abrechnung mit dem Netzbetreiber komplett entfällt.
Der Tausch dahinter ist ausdrücklich gewollt. Ein Balkonkraftwerk im vereinfachten Verfahren braucht keine Anmeldung beim Netzbetreiber, keine Inbetriebsetzung durch einen eingetragenen Installateur und keine Einspeiseverträge. Dafür gibt es für den Strom, der nicht im Haushalt verbraucht wird und ins Netz fließt, kein Geld. Die Verbraucherzentrale formuliert es in ihrem Steckersolar-Ratgeber so: Für den eingespeisten Strom bekommst du im Regelfall keine Vergütung.
Das gilt für die ganz normale Konstellation: Gerät im Rahmen der Leistungsgrenzen, Registrierung im Marktstammdatenregister, sonst nichts. Wie diese Registrierung abläuft, steht Schritt für Schritt im Beitrag Balkonkraftwerk anmelden.
Was „unentgeltliche Abnahme“ genau bedeutet
Der Begriff klingt nach Verzicht, und das ist er auch – aber ein sehr kleiner. Unentgeltliche Abnahme heißt: Der Netzbetreiber ist verpflichtet, deinen Überschuss aufzunehmen, zahlt dafür aber nichts. Du verschenkst also den Teil deiner Erzeugung, den du in dem Moment nicht selbst brauchst.
Wie viel Überschuss entsteht, hängt von Erzeugung und zeitgleichem Verbrauch ab: Standort, Wetter, Modul- und Wechselrichterleistung sowie dein Tagesablauf wirken zusammen. Ein tagsüber leerer Haushalt kann über Grundlast dennoch einen Teil direkt nutzen.
Warum das kein schlechter Deal ist
Vergleiche deinen Arbeitspreis mit dem möglichen Vergütungssatz. Bei angenommenen 30 Cent je bezogener Kilowattstunde und 7,70 Cent Vergütung ist selbst genutzter Solarstrom pro kWh mehr wert. Entscheidend bleibt die tatsächlich nutzbare Menge; unnötige Geräte nur für eine höhere Eigenverbrauchsquote einzuschalten spart nichts.
Wie hoch die Einspeisevergütung 2026 ist
Auch wenn sie für das typische Balkonkraftwerk nicht greift, lohnt der Blick auf die Zahlen – sie machen die Größenordnung klar. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Vergütungssätze halbjährlich. Für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden bis 10 Kilowatt installierter Leistung gilt derzeit:
| Einspeiseart | Einspeisevergütung | Gültig für Inbetriebnahmen |
|---|---|---|
| Teileinspeisung (Überschuss) | 7,70 ct/kWh | 01.08.2026 bis 31.01.2027 |
| Volleinspeisung | 12,22 ct/kWh | 01.08.2026 bis 31.01.2027 |
Quelle: Bundesnetzagentur, Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW, hier die Leistungsstufe bis 10 kW. Die Tabelle zeigt feste Einspeisevergütung, nicht die davon abweichenden anzulegenden Werte der Marktprämie. Für unentgeltliche Abnahme beträgt die Zahlung 0 ct/kWh.
Der Wert, der einmal beim Start gilt, bleibt für die Förderdauer bestehen. Maßgeblich ist also das Datum der Inbetriebnahme, nicht das Datum, an dem du die Rechnung liest.
Einspeise-Rechner: Was ist dein Solarstrom wert?
Der Rechner stellt nebeneinander, was du durch Eigenverbrauch sparst und was dieselbe Menge Strom bei Einspeisung einbringen würde. Welche Netzentgelte und Messkosten bei einer PV-Anlage anfallen, steht separat. Die Voreinstellungen sind Annahmen – überschreib sie mit deinen eigenen Werten.
Alles läuft lokal in deinem Browser. Keine Eingabe wird gespeichert oder übertragen, und wir fragen keine E-Mail-Adresse ab.
Was dieses Werkzeug nicht leistet: Es rechnet deine Annahmen durch – mehr nicht. Es ist keine Ertragsprognose und keine Zusage. Der tatsächliche Ertrag hängt von Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Wetter ab, der Eigenverbrauchsanteil von deinem Tagesablauf. Auch Degradation, Wechselrichterverluste und Strompreisänderungen bleiben unberücksichtigt.
Was am Ende übrig bliebe
Eigene Beispielrechnung: Angenommen, 800 Wp liefern im Jahr 600 kWh. Davon nutzt du 400 kWh selbst; 200 kWh gehen ins Netz. Bei 7,70 ct/kWh entsprächen diese 200 kWh 15,40 Euro pro Jahr. Im vereinfachten Verfahren erhältst du dafür 0 Euro. Die 400 selbst genutzten kWh sparen bei angenommenen 30 ct/kWh dagegen 120 Euro. Ob der reguläre Vergütungsweg lohnt, hängt vom zusätzlichen Aufwand und möglichen Messkosten ab. Das Beispiel ist keine Ertragsprognose.
Dieses Drittel wäre bei 7,70 Cent je Kilowattstunde ein Betrag im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Jahr – brutto, vor jedem Aufwand. Dem stehen die Pflichten des regulären Weges gegenüber: Anmeldung beim Netzbetreiber, ein passendes Zählerkonzept, eine jährliche Abrechnung. Genau deshalb hat der Gesetzgeber das vereinfachte Verfahren geschaffen: Der bürokratische Aufwand wäre größer als der Ertrag.
Die eine Zahl, auf die es ankommt
Rechne mit selbst genutzten Kilowattstunden, nicht nur mit einer Prozentquote. 70 Prozent eines sehr kleinen Ertrags können weniger sein als 40 Prozent eines größeren. Standort, Anschaffungskosten und Eigenverbrauch müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Der eigentliche Hebel: Eigenverbrauch
Wenn für den eingespeisten Strom nichts gezahlt wird, dann ist jede Kilowattstunde, die das Haus nicht verlässt, bares Geld. Sie ersetzt eine Kilowattstunde, die du sonst zum vollen Arbeitspreis beziehen würdest. Praktisch heißt das:
Vier Wege zu mehr Eigenverbrauch
- Großverbraucher in die Mittagsstunden legen: Waschmaschine, Spülmaschine und Trockner laufen dann, wenn die Module liefern – nicht abends. Zeitvorwahl reicht dafür aus.
- Dauerverbraucher kennen: Kühlschrank, Gefriertruhe, Router und Standby-Geräte ziehen rund um die Uhr eine Grundlast. Während ausreichender Solarerzeugung kann das Balkonkraftwerk einen Teil dieser Grundlast decken; nachts liefert es ohne Speicher keinen Strom.
- Ost-West statt reiner Südausrichtung prüfen: Zwei Module in verschiedene Richtungen liefern über den Tag gleichmäßiger – die Jahressumme sinkt etwas, der nutzbare Anteil steigt oft.
- Speicher nur rechnen, nicht gefühlsmäßig entscheiden: Ein Akku hebt den Eigenverbrauchsanteil deutlich, kostet aber zuerst einmal Geld. Was das im Einzelfall bedeutet, zeigt der Beitrag Balkonkraftwerk mit Speicher.
Kommt nach dieser Rechnung ein Speicher infrage, kannst du im Speicher-Ratgeber Angebote und Zusatzkosten vergleichen. Rechne den Akku gesondert: Entscheidend sind die zusätzlich selbst genutzten Kilowattstunden nach Verlusten und der vollständige Aufpreis.
Was mit dem Stromzähler passiert
Für Steckersolargeräte nach § 8 Abs. 5a EEG gilt: Der Messstellenbetreiber veranlasst nach der Registrierung den erforderlichen Einbau eines Zweirichtungszählers oder intelligenten Messsystems ohne gesonderten Auftrag. § 10a EEG erlaubt übergangsweise den Betrieb mit dem vorhandenen Zähler, auch ohne Rücklaufsperre. Das ist keine dauerhafte Ausnahme. Für den regulären Tausch fällt grundsätzlich kein gesondertes Wechselentgelt an; laufende Messentgelte können sich ändern.
Der Zweirichtungszähler erfasst Bezug und Einspeisung getrennt. Bei unentgeltlicher Abnahme wird die eingespeiste Menge dadurch nicht automatisch bezahlt. Weitere Hintergründe findest du unter Digitaler Stromzähler.
Wann sich die vergütete Einspeisung doch lohnt
Es gibt Konstellationen, in denen die Vergütung eine Rolle spielt – sie liegen aber regelmäßig jenseits des klassischen Balkonkraftwerks.
Die Anlage ist größer als ein Steckersolargerät. Wer über die Grenzen des vereinfachten Verfahrens hinausgeht, ist ohnehin im regulären Verfahren – dort sind Vergütungsvoraussetzungen und Messkonzept gesondert zu klären. Welche Grenzen das sind, steht im Beitrag Wechselrichter fürs Balkonkraftwerk.
Der Haushalt ist tagsüber leer und bleibt es. Wenn der Eigenverbrauchsanteil dauerhaft sehr niedrig ist, verschiebt sich das Verhältnis. Ob der Mehraufwand dafür lohnt, ist eine Rechnung im Einzelfall – und die fällt bei wenigen hundert Kilowattstunden im Jahr selten positiv aus.
Es ist ohnehin eine Dachanlage geplant. Dann ist das Balkonkraftwerk meist die Zwischenlösung und die Vergütungsfrage stellt sich beim größeren Projekt neu.
Fünf Irrtümer zur Einspeisevergütung
- „Ich bekomme Geld für den Überschuss.“ Im vereinfachten Verfahren nicht. Die Abnahme ist unentgeltlich – das ist der Gegenwert für den Wegfall der Netzbetreiber-Anmeldung.
- „Die Registrierung im Marktstammdatenregister bringt die Vergütung.“ Nein. Die Registrierung ist eine Meldepflicht, kein Förderantrag.
- „7,70 Cent klingt nach wenig, macht aber übers Jahr viel aus.“ Die Menge entscheidet: 200 kWh Überschuss wären bei 7,70 ct/kWh 15,40 Euro im Jahr. Zusätzlicher Aufwand kann diesen Vorteil aufzehren.
- „Mit dem neuen Zähler wird automatisch abgerechnet.“ Der Zweirichtungszähler misst nur. Ob vergütet wird, hängt am gewählten Verfahren, nicht am Zähler.
- „Der Vergütungssatz gilt für alle gleich.“ Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme – er bleibt danach für die Förderdauer bestehen.
Der Ertrag liegt im Arbeitspreis – passt deiner noch?
Wenn der eingespeiste Strom nichts einbringt, entscheidet allein dein Arbeitspreis darüber, was eine selbst genutzte Kilowattstunde wert ist. Ob dein Tarif dazu noch passt, prüfen wir kostenlos mit dir – deutschlandweit online, und du kannst uns über WhatsApp schreiben.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Bekomme ich für mein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?
Im vereinfachten Verfahren im Regelfall nicht. Der überschüssige Strom wird unentgeltlich abgenommen. Dafür entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Solaranlagen auf Gebäuden bis 10 Kilowatt beträgt der Vergütungssatz bei Teileinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,22 Cent, jeweils für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027. Diese Werte gelten nicht für Steckersolargeräte im vereinfachten Verfahren.
Was heißt unentgeltliche Abnahme?
Der Netzbetreiber nimmt den eingespeisten Strom auf, zahlt dafür aber nichts. Der Strom ist damit nicht verloren, er bringt dir nur keinen Erlös.
Kann ich mich für eine Vergütung entscheiden?
Dann verlässt du das vereinfachte Verfahren und gehst den regulären Weg mit Anmeldung beim Netzbetreiber und passendem Zählerkonzept. Ob sich das bei den Mengen eines Balkonkraftwerks rechnet, ist im Einzelfall zu prüfen – und meist verneint man es.
Brauche ich für die Einspeisung einen neuen Zähler?
Erforderlich ist ein Zweirichtungszähler oder intelligentes Messsystem. Bei Steckersolargeräten nach § 8 Abs. 5a EEG veranlasst der Messstellenbetreiber die Umrüstung ohne gesonderten Auftrag; § 10a EEG erlaubt übergangsweise den Betrieb am vorhandenen Zähler. Laufende Messentgelte können sich ändern.
Muss ich den eingespeisten Strom versteuern?
Wo keine Vergütung fließt, entstehen auch keine Einnahmen. Bei vergüteter Einspeisung sind steuerliche Fragen im Einzelfall zu klären – das gehört in die Hand einer Steuerberatung, nicht in einen Ratgeber.
Ändert sich die Vergütung nach der Inbetriebnahme noch?
Maßgeblich ist der Vergütungssatz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Spätere Änderungen der halbjährlich veröffentlichten Sätze betreffen neue Anlagen, nicht bestehende.
Fazit
Die ehrliche Antwort auf die Frage nach der Einspeisevergütung beim Balkonkraftwerk lautet: Es gibt sie für den Normalfall nicht – und das ist bewusst so. Der Gesetzgeber hat Aufwand gegen Erlös getauscht, und bei den Strommengen, um die es geht, ist dieser Tausch für die meisten Haushalte der bessere.
Wer den Ertrag seines Balkonkraftwerks erhöhen will, dreht deshalb nicht an der Vergütung, sondern am Eigenverbrauch – und daran, dass der Strom, den er trotzdem noch bezieht, nicht mehr kostet als nötig.
Quellen
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung, Vergütungssatze: Solaranlagen auf Gebäuden bis 10 kW, Teileinspeisung 7,70 ct/kWh und Volleinspeisung 12,22 ct/kWh für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 nach § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023; getrennt von den höheren anzulegenden Werten der Marktprämie
- Verbraucherzentrale – Steckersolar: Solarstrom vom Balkon, Stand 24.07.2026: unentgeltliche Abnahme des eingespeisten Stroms im Regelfall, Wegfall der Netzbetreiber-Anmeldung, kostenloser Tausch rückwärtslaufender Zähler durch den Messstellenbetreiber, üblicherweise gegen einen Zweirichtungszähler
- § 8 Abs. 5a EEG – vereinfachtes Verfahren für Steckersolargeräte, unter anderem unentgeltliche Abnahme
- § 5 Abs. 5 MaStRV – Registrierungsfrist von einem Monat im Marktstammdatenregister
Stand: 11.09.2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Vergütungssätze ändern sich halbjährlich; maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme. Steuerliche Fragen gehören in die Hand einer Steuerberatung. Eine vollständige Fachprüfung des Beitrags ist nicht ausgewiesen.






