Industriestrompreis: Wer ihn bekommt und wie viel er bringt
Gewerbe · Industrie

Industriestrompreis: Wer ihn bekommt und wie viel er bringt

Welche Unternehmen den Industriestrompreis 2026 bis 2028 erhalten, wie hoch die Entlastung ist, welche Gegenleistungen Pflicht sind und wie der Antrag beim BAFA abläuft.

8 Minuten Lesezeit Quellen: BAFA, Richtlinie Industriestrompreis, § 9b StromStG Aktualisiert am 30. September 2026
Inhalt anzeigen
  1. Was ist der Industriestrompreis
  2. Wer ihn bekommt
  3. Höhe der Entlastung
  4. Gegenleistungen
  5. Antrag
  6. Strompreiskompensation
  7. Alternativen
  8. Stromkostenrechner
  9. Prüfen lassen
  10. Häufige Fragen
  11. Fazit
  12. Quellen

Kurz gesagt: Der Industriestrompreis ist eine befristete Beihilfe für strom- und handelsintensive Unternehmen in den Abrechnungsjahren 2026 bis 2028. Gefördert wird die Hälfte des Stromverbrauchs einer begünstigten Abnahmestelle. Für 2026 liegt der Referenzpreis bei 8,744 Cent je kWh, der Zielpreis bei 5 Cent, die Entlastung also bei 3,744 Cent je geförderter Kilowattstunde. Anspruch haben nur Betriebe aus rund 91 Wirtschaftszweigen der KUEBLL-Liste. Mindestens 50 Prozent der Beihilfe müssen in Dekarbonisierung investiert werden. Den Antrag stellst du voraussichtlich ab Dezember 2026 rückwirkend beim BAFA.

Hohe Strompreise und Energiekosten gelten als einer der größten Nachteile für den Industriestandort Deutschland. Mit dem Industriestrompreis will die Bundesregierung energieintensive Unternehmen und Industriebetriebe im internationalen Wettbewerb entlasten. Die Europäische Kommission hat die nationale Richtlinie im April 2026 genehmigt, veröffentlicht wurde sie am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger.

In diesem Ratgeber erfährst du, wer den Industriestrompreis bekommt, wie hoch die Entlastung ist, welche Gegenleistungen Unternehmen erbringen müssen, wie die Antragstellung abläuft und welche Alternativen es für Betriebe gibt, die nicht profitieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028, Grundlage ist das Clean Industrial Deal State Aid Framework der EU.
  • Begünstigt sind Abnahmestellen, die einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste, Teilliste 1 in Anhang I, zugeordnet sind.
  • Gefördert werden 50 Prozent des Stromverbrauchs, 2026 mit 3,744 Cent je kWh.
  • Mindestens 50 Prozent der Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen fließen.
  • Antrag voraussichtlich ab Dezember 2026, Frist für das Abrechnungsjahr 2026 ist der 31. März 2027.

Was ist der Industriestrompreis?

Der Industriestrompreis ist keine eigene Strombörse und kein fester Tarif. Er ist eine staatliche Beihilfe, die einen Teil der Stromkosten nachträglich ausgleicht. Die Grundlage bildet die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Idee: Ein Unternehmen kauft seinen Strom weiter wie bisher ein. Für die Hälfte seines Verbrauchs bekommt es rückwirkend die Differenz zwischen einem festgelegten Referenzpreis und dem Zielpreis von 5 Cent je Kilowattstunde erstattet. Der Industriestrompreis ist befristet und an Gegenleistungen geknüpft. Die Beihilfe soll die Wettbewerbsfähigkeit sichern und gleichzeitig Investitionen in erneuerbare Energien, Effizienz und Flexibilität anstoßen.

Wer bekommt den Industriestrompreis?

Anspruch haben Unternehmen für Abnahmestellen, die einem Wirtschaftszweig mit erheblichem Verlagerungsrisiko zugeordnet sind. Maßgeblich ist die sogenannte KUEBLL-Liste, genauer die Teilliste 1 in Anhang I, mit rund 91 Branchen. Geprüft wird je Abnahmestelle, nicht für das ganze Unternehmen. Entscheidend ist also, welchem Wirtschaftszweig der Betriebsteil an dieser Abnahmestelle angehört.

  • Branche: Die Abnahmestelle gehört zu einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste, Teilliste 1.
  • Unternehmen: Laut BAFA mit Sitz in Deutschland, nicht in Schwierigkeiten und nicht in einem Insolvenzverfahren.
  • Gegenleistung: Das Unternehmen verpflichtet sich, mindestens 50 Prozent der Beihilfe in Dekarbonisierung zu investieren.
  • Nachweise: Den anrechenbaren Stromverbrauch musst du belegen, ab 10 GWh mit Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers.

Handel, Handwerk, Büros oder Gastronomie gehören in der Regel nicht dazu. Auch das produzierende Gewerbe ist nicht automatisch begünstigt, denn es kommt auf die konkrete Branche an. Wie die Industrie Strom einkauft und welche weiteren Entlastungen es gibt, erklärt der Ratgeber Industriestrom.

Wie hoch ist die Entlastung?

Die Höhe des Industriestrompreises ergibt sich aus einer einfachen Formel: 50 Prozent des anrechenbaren Stromverbrauchs mal der Differenz zwischen Referenzpreis und Zielpreis.

Werte für das Abrechnungsjahr 2026
GrößeWert
Referenzpreis 202687,44 Euro je MWh (8,744 Cent je kWh)
Zielpreis50 Euro je MWh (5 Cent je kWh)
Differenz 202637,44 Euro je MWh (3,744 Cent je kWh)
Geförderter Anteil50 Prozent des anrechenbaren Stromverbrauchs
Optionaler Flexibilitätsbonus10 Prozent bei strengeren Investitionsauflagen
Quelle: BAFA, Richtlinie Industriestrompreis, abgerufen am 30.09.2026.

Rechenbeispiel (eigene Rechnung): Eine begünstigte Abnahmestelle verbraucht 20 GWh Strom im Jahr 2026. Gefördert werden 10 GWh, also 10.000 MWh. Mal 37,44 Euro ergibt das eine Beihilfe von 374.400 Euro. Davon müssen mindestens 187.200 Euro in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden.

Wichtig: Der Industriestrompreis ersetzt nicht den Einkauf. Wie hoch dein tatsächlicher Strompreis ist, entscheidet weiter deine Beschaffung. Mehr dazu im Ratgeber Energiebeschaffung.

Gegenleistungen: Diese Investitionen sind Pflicht

Unternehmen müssen mindestens 50 Prozent der Basisbeihilfe innerhalb von 48 Monaten nach der Bewilligung in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investieren. Die Maßnahmen dürfen frühestens im jeweiligen Abrechnungsjahr beginnen. Laut BAFA zählen dazu unter anderem:

  • Erneuerbare Energien: Neue Erzeugungskapazität, etwa Photovoltaik.
  • Energieeffizienz: Effizientere Anlagen und Prozesse.
  • Nachfrageseitige Flexibilität: Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität, zum Beispiel Speicher oder Lastmanagement.
  • Infrastruktur: Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur.

Jede Investition muss dokumentiert werden, damit sie beim BAFA als Gegenleistung anerkannt wird.

Wer den Flexibilitätsbonus von 10 Prozent nutzen will, muss mindestens 80 Prozent der Basisinvestition in nachfrageseitige Flexibilität stecken. Wie Lastspitzen gezielt gesenkt werden, zeigt der Ratgeber Peak Shaving.

Antrag: So läuft die Antragstellung

Der Industriestrompreis wird rückwirkend für ein abgeschlossenes Abrechnungsjahr beantragt. Für das Abrechnungsjahr 2026 gilt laut BAFA dieser Zeitplan:

Branche prüfenKlären, ob die Abnahmestelle einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste, Teilliste 1, zugeordnet ist.
Verbrauch dokumentierenStromrechnungen und Messdaten der Abnahmestelle für 2026 sammeln.
Registrieren und beantragenVoraussichtlich ab Dezember 2026 elektronisch über die Förderzentrale Deutschland.
Fristen einhaltenAntrag bis 31. März 2027, Prüfungsvermerk ab 10 GWh bis 31. Mai 2027. Wer auch die Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15. Juli 2027 Zeit.
Investitionen planenDie Dekarbonisierungsmaßnahmen innerhalb von 48 Monaten umsetzen und nachweisen.

Ausgezahlt wird nach positivem Abschluss der Prüfung des Antrags. Eine Zahlung für 2026 ist also frühestens 2027 zu erwarten. Plane die Entlastung deshalb nicht in die laufende Liquidität ein.

Industriestrompreis und Strompreiskompensation

Viele energieintensive Unternehmen erhalten bereits die Strompreiskompensation, die indirekt über den Strompreis weitergegebene CO2-Kosten ausgleicht. Beide Beihilfen lassen sich grundsätzlich kombinieren, dieselben Stromverbräuche dürfen aber nicht zweimal gefördert werden. Die Stromsteuer-Entlastung bleibt davon unberührt. Wie diese funktioniert, erklärt der Ratgeber Energiesteuerrückerstattung für Unternehmen.

Kein Anspruch? Diese Hebel bleiben

Die meisten kleinen und mittleren Betriebe profitieren nicht vom Industriestrompreis. Trotzdem gibt es Wege, die Stromkosten zu senken:

  • Stromsteuer-Entlastung: Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG.
  • Bessere Beschaffung: Ein neuer Vertrag zum richtigen Zeitpunkt, siehe Gewerbestrom vergleichen.
  • Netzentgelte: Mit atypischer Netznutzung oder Lastmanagement lassen sich Leistungskosten senken.
  • Konzessionsabgabe: Die richtige Einstufung prüfen, mehr unter Konzessionsabgabe.
Tipps & Tricks
  1. Prüfe die Branchenzuordnung jeder Abnahmestelle früh, nicht erst bei der Antragstellung.
  2. Sammle Stromrechnungen und Messdaten für 2026 vollständig.
  3. Plane Investitionen so, dass sie zu den Gegenleistungen passen.
  4. Stimme dich bei der Strompreiskompensation ab, damit kein Verbrauch doppelt beantragt wird.
  5. Rechne die Beihilfe nicht in die laufende Liquidität ein.
Ganter Energie Spezial-Tipp

Der Industriestrompreis senkt die Kosten nur für einen Teil des Verbrauchs. Der Rest hängt weiter an deinem Liefervertrag. Schick uns Verbrauch und Vertragsende, wir prüfen, ob dein Einkauf passt. Kostenlos für Gewerbekunden prüfen lassen.

Stromkosten neben dem Industriestrompreis prüfen lassen

Egal ob dein Betrieb vom Industriestrompreis profitiert oder nicht: Der Liefervertrag bleibt der größte Hebel. Schick uns Verbrauch, Lastgang und Vertragsende. Wir holen vergleichbare Angebote ein und zeigen dir weitere Sparhebel. Du entscheidest selbst.

Die Ersteinschätzung ist für dich kostenlos. Für Angebote arbeiten wir mit ausgewählten Energieversorgern und Partnern zusammen. Deine Angaben geben wir erst weiter, wenn du uns das ausdrücklich bestätigt hast, wir fragen dich vorher. Kommt über uns ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Partner, die im Angebotspreis enthalten sein kann. Wir stellen keine Förderanträge und beraten nicht rechtlich oder steuerlich.

Häufige Fragen zum Industriestrompreis

Was ist der Industriestrompreis?

Eine befristete Beihilfe für strom- und handelsintensive Unternehmen. Für die Hälfte des Verbrauchs wird die Differenz zwischen Referenzpreis und Zielpreis von 5 Cent je kWh erstattet.

Wer bekommt den Industriestrompreis?

Unternehmen für Abnahmestellen, die einem der rund 91 Wirtschaftszweige der KUEBLL-Liste, Teilliste 1 in Anhang I, zugeordnet sind.

Wie hoch ist der Industriestrompreis 2026?

Der Referenzpreis 2026 liegt bei 8,744 Cent je kWh, der Zielpreis bei 5 Cent. Gefördert werden 3,744 Cent je kWh für 50 Prozent des Verbrauchs.

Wann kann ich den Industriestrompreis beantragen?

Für 2026 voraussichtlich ab Dezember 2026 beim BAFA über die Förderzentrale Deutschland. Die Frist endet am 31. März 2027.

Welche Gegenleistungen sind Pflicht?

Mindestens 50 Prozent der Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden, etwa in erneuerbare Energien, Effizienz oder Flexibilität.

Kann ich Industriestrompreis und Strompreiskompensation kombinieren?

Grundsätzlich ja, dieselben Stromverbräuche dürfen aber nicht doppelt gefördert werden.

Bekommen kleine Betriebe den Industriestrompreis?

Nur, wenn ihre Abnahmestelle einer begünstigten Branche zugeordnet ist. Die meisten Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe profitieren nicht.

Fazit: Echte Entlastung für wenige Branchen

Der Industriestrompreis bringt energieintensiven Unternehmen in den begünstigten Branchen eine spürbare Entlastung, für 2026 3,744 Cent auf die Hälfte des Verbrauchs. Er ist aber befristet, an Investitionen geknüpft und wird erst rückwirkend ausgezahlt. Für alle anderen Betriebe bleiben Beschaffung, Netzentgelte und Steuerentlastungen die wichtigsten Hebel.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe und begleitet Unternehmen bei Energiefragen. Die Angaben beruhen auf den Informationen des BAFA und der veröffentlichten Richtlinie, Stand 30.09.2026. Das Rechenbeispiel ist eine eigene Rechnung. Maßgeblich sind Richtlinie und Merkblätter des BAFA. Der Artikel ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Stand der Angaben

Behörde und Richtlinie · Abgerufen am 30. September 2026

Weiterführend · Links geprüft am 30. September 2026