Allgemeinstrom: Was dazugehört und wie er auf Mieter umgelegt wird
Gewerbestrom · Vermieter

Allgemeinstrom: Was dazugehört und wie er auf Mieter umgelegt wird

Welcher Strom zum Allgemeinstrom gehört, wie Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihn verteilen, was er im Schnitt kostet und wo sich sparen lässt.

8 Minuten Lesezeit Quellen: § 2 BetrKV, §§ 556, 556a BGB, § 16 WEG Aktualisiert am 29. September 2026
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  1. Was ist Allgemeinstrom?
  2. Was dazugehört
  3. Nebenkostenabrechnung
  4. Wohnfläche oder Personen
  5. Eigentümergemeinschaft
  6. Kosten
  7. Tarif für den Allgemeinzähler
  8. Allgemeinstrom senken
  9. Abrechnung prüfen
  10. Stromkostenrechner
  11. Persönlich prüfen lassen
  12. Häufige Fragen
  13. Fazit
  14. Quellen

Kurz gesagt: Allgemeinstrom ist der Strom für die gemeinsam genutzten Teile eines Hauses, etwa Treppenhausbeleuchtung, Außenlicht, Aufzug oder Kellerräume. Er läuft über einen eigenen Zähler, der Vertrag liegt beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Ist es im Mietvertrag vereinbart, darf er als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche.

In fast jedem Mehrfamilienhaus gibt es neben den Wohnungszählern einen weiteren Stromzähler. Über ihn läuft alles, was nicht zu einer einzelnen Wohnung gehört. Die Kosten tauchen in der Nebenkostenabrechnung meist als „Allgemeinstrom“ oder „Beleuchtung“ auf.

Hier erfährst du, was zum Allgemeinstrom gehört, nach welchen Regeln er umgelegt wird, was er im Schnitt kostet und wie Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften die Kosten senken können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Allgemeinstrom versorgt gemeinsam genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Außenbeleuchtung, Aufzug und Keller.
  • Er ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.
  • Ohne andere Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB).
  • Für die Beleuchtung lag der Schnitt laut Mieterbund 2024 bei 0,06 € pro m² und Monat.

Was ist Allgemeinstrom?

Allgemeinstrom, oft auch Hausstrom genannt, ist der Stromverbrauch der Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsanlagen eines Gebäudes. Er wird über einen separaten Zähler erfasst, den Allgemeinzähler. Vertragspartner des Stromlieferanten ist nicht ein einzelner Mieter, sondern der Eigentümer, die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft.

Weil alle Bewohner die Flächen nutzen, verteilt der Vermieter die Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mietparteien. Für dich als Mieter ist der Allgemeinstrom also kein eigener Vertrag, sondern ein Posten in deiner Nebenkostenabrechnung.

Was zählt zum Allgemeinstrom?

Die Betriebskostenverordnung nennt Strom an mehreren Stellen. Welche Posten typischerweise über den Allgemeinzähler laufen, zeigt die Übersicht:

VerbraucherEinordnung nach § 2 BetrKV
Treppenhaus, Flure, Hauseingang, Keller, Tiefgarage, AußenbeleuchtungNr. 11 Beleuchtung: Strom für Außenbeleuchtung und gemeinsam genutzte Gebäudeteile
AufzugNr. 7 Aufzug: Betriebsstrom
Gemeinschaftliche Waschmaschinen und Trockner in der WaschkücheNr. 16 Wäschepflege: Betriebsstrom
Gemeinschafts-AntennenanlageNr. 15: Betriebsstrom
Heizungsanlage, zum Beispiel Umwälzpumpe und BrennerNr. 4 Heizung: Betriebsstrom, abgerechnet mit den Heizkosten
Auswahl stromrelevanter Positionen aus § 2 BetrKV. Welche Verbraucher in deinem Haus am Allgemeinzähler hängen, hängt von der Installation ab.

Nicht zum Allgemeinstrom gehört der Strom in den Wohnungen selbst, auch nicht in einer vermieteten Eigentumswohnung. Ebenfalls nicht umlagefähig sind Kosten, die nur dem Vermieter zugutekommen, zum Beispiel Strom für eine Werkstatt des Eigentümers oder für Bauarbeiten. Auch Instandhaltung und Reparaturen der Beleuchtung gehören nach § 1 Abs. 2 BetrKV nicht zu den Betriebskosten. Wird ein Teil des Hauses gewerblich genutzt, etwa ein Laden im Erdgeschoss, kann dessen Anteil über einen Zwischenzähler oder einen eigenen Umlageschlüssel abgegrenzt werden.

Achtung

Der Betriebsstrom der Heizung gehört nach § 2 Nr. 4 BetrKV zu den Heizkosten, die bei einer zentralen Heizungsanlage nach der Heizkostenverordnung verteilt werden. Das gilt auch für den Strom einer zentralen Wärmepumpe. Läuft er über den Allgemeinzähler, sollte er herausgerechnet und mit der Heizkostenabrechnung verteilt werden, sonst wird er womöglich doppelt oder nach dem falschen Schlüssel abgerechnet.

Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung

Ob du als Mieter Allgemeinstrom zahlst, hängt vom Mietvertrag ab. Nach § 556 Abs. 1 BGB können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. In den meisten Mietverträgen steht dazu ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Fehlt diese vertragliche Vereinbarung, trägt der Vermieter den Allgemeinstrom selbst.

Über die Vorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter nach § 556 Abs. 3 BGB spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Dabei gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Der Vermieter soll keine unnötig hohen Kosten verursachen. Einwendungen gegen die Abrechnung musst du nach § 556 Abs. 3 BGB spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Wer eine Position beanstanden will, sollte also innerhalb von zwölf Monaten reagieren.

Nach Wohnfläche oder nach Personen verteilen?

Haben Vermieter und Mieter nichts anderes vereinbart, werden Betriebskosten nach § 556a Abs. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt. Das gilt auch für den Allgemeinstrom als eigene Kostenart. Der Umlageschlüssel sollte für das ganze Mietverhältnis klar geregelt sein.

Eine Verteilung nach Personen oder nach Wohneinheiten ist möglich, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist. Jeder Schlüssel hat Vor- und Nachteile: Die Wohnfläche ist leicht nachzuweisen, die Personenzahl bildet die Nutzung von Treppenhaus und Aufzug manchmal besser ab, ändert sich aber häufig.

Allgemeinstrom Beleuchtung pro Jahr, 70 m² Wohnung (0,06 € × 70 m² × 12 Monate)50,40 €
Haus mit 8 Wohnungen à 70 m², zusammen 560 m²403,20 €
Eigene Rechnung mit dem Durchschnittswert für Beleuchtung aus dem Betriebskostenspiegel 2024 des Deutschen Mieterbunds. Aufzug, Wäschepflege und Heizungsstrom sind nicht enthalten.

Allgemeinstrom in der Eigentümergemeinschaft

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt die Gemeinschaft den Allgemeinstrom. Verteilt wird er nach § 16 Abs. 2 WEG grundsätzlich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile. Die Eigentümer können aber für einzelne Kostenarten per Beschluss eine andere Verteilung festlegen.

Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, gibt er den Allgemeinstrom über die Betriebskostenabrechnung an seinen Mieter weiter. Dabei gilt gegenüber dem Mieter der Schlüssel aus dem Mietvertrag, nicht automatisch der aus der Eigentümergemeinschaft.

Was kostet Allgemeinstrom?

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds zahlten Mieter 2024 für die Beleuchtung im Schnitt 0,06 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für den Aufzug waren es 0,20 Euro, darin stecken aber neben dem Strom auch Wartung und Prüfung. Die gesamten Betriebskosten lagen im Schnitt bei 2,67 Euro pro Quadratmeter und Monat. Die Beleuchtungskosten sind damit ein kleiner, aber fester Teil der umlagefähigen Kosten.

Wie hoch der Allgemeinstrom in deinem Haus ist, hängt vor allem von drei Dingen ab: welche Verbraucher am Allgemeinzähler hängen, wie viele Stunden die Beleuchtung brennt und welchen Stromtarif der Vermieter oder die Verwaltung für den Zähler abgeschlossen hat.

Der Stromtarif für den Allgemeinzähler

Für den Allgemeinzähler gilt dasselbe wie für jeden anderen Stromzähler: Der Vertragspartner im Stromliefervertrag kann den Anbieter frei wählen und wechseln. Wurde nie ein Vertrag abgeschlossen, läuft der Zähler oft in der Grundversorgung, die meist teurer ist als ein Sondervertrag. Wie das funktioniert, erklären wir im Ratgeber zur Grundversorgung Strom.

Weil der Vermieter nach § 556 Abs. 3 BGB wirtschaftlich handeln soll, lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf den Tarif. Für Hausverwaltungen mit vielen Objekten kann ein gebündelter Vertrag für alle Allgemeinzähler sinnvoll sein.

Allgemeinstrom senken: die wirksamsten Hebel

  • LED statt alter Leuchtmittel: Im Treppenhaus und Außenbereich brennt Licht oft viele Stunden. LED-Leuchten brauchen dafür deutlich weniger Strom.
  • Bewegungsmelder und Zeitschaltung: Licht nur dann, wenn jemand da ist. Außenbeleuchtung lässt sich über Dämmerungsschalter oder Zeitschaltuhr steuern.
  • Tarif prüfen: Läuft der Allgemeinzähler in der Grundversorgung oder in einem alten Vertrag, bringt ein Wechsel oft am schnellsten etwas.
  • Solarstrom vom Dach: Mit einer PV-Anlage kann das Haus den Allgemeinstrom teilweise selbst erzeugen. Welche Modelle es dafür gibt, zeigt unser Ratgeber zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Allgemeinstrom in der Abrechnung prüfen

Als Mieter kannst du den Posten mit wenigen Schritten nachvollziehen:

Mietvertrag ansehenSteht dort, dass Betriebskosten umgelegt werden, und welcher Verteilerschlüssel gilt?
Gesamtkosten und Schlüssel prüfenStimmen Gesamtbetrag, Gesamtfläche des Hauses und dein Anteil? Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche.
Vorjahr vergleichenIst der Betrag deutlich gestiegen, frag nach dem Grund, etwa ein neuer Tarif oder neue Verbraucher am Zähler.
Heizungsstrom abgrenzenDer Betriebsstrom der Heizung gehört zu den Heizkosten und sollte nicht zusätzlich im Allgemeinstrom stecken.
Belege einsehenÜber die Belegeinsicht kannst du die Stromrechnungen und die Jahresabrechnung des Allgemeinzählers ansehen und so Verbrauch, Zählerstände und Preis prüfen.

Mehr zu Fristen und typischen Fehlern findest du im Ratgeber Nebenkostenabrechnung prüfen.

Tipps & Tricks
  1. Notiere einmal im Jahr den Stand des Allgemeinzählers, dann erkennst du Ausreißer früh.
  2. Prüfe, welche Verbraucher wirklich am Allgemeinzähler hängen, etwa eine alte Heizungspumpe oder Kellersteckdosen.
  3. Stelle Treppenhauslicht auf LED und Bewegungsmelder um.
  4. Vergleiche den Tarif des Allgemeinzählers wie den einer Wohnung.
  5. Halte den Verteilerschlüssel im Mietvertrag eindeutig fest.
Ganter Energie Spezial-Tipp

Viele Allgemeinzähler laufen jahrelang unbeachtet in der Grundversorgung, weil sich nach einem Eigentümer- oder Verwalterwechsel niemand um den Vertrag gekümmert hat. Schau auf die letzte Jahresrechnung: Steht dort „Grundversorgung“ oder ein Tarif, der seit Jahren nicht geprüft wurde, ist ein Vergleich meist der schnellste Hebel. Das hilft dem Vermieter und senkt am Ende die Nebenkosten der Mieter.

Tarif für den Allgemeinzähler prüfen lassen

Ob Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft: Wir sehen uns die letzte Rechnung des Allgemeinzählers an und prüfen passende Angebote aus unserem Partnernetzwerk, auch für mehrere Objekte. Du entscheidest selbst.

Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Anbieter. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und beraten nicht rechtlich zu Mietverträgen oder Abrechnungen. Informationen zur Verarbeitung deiner Angaben findest du im Datenschutz.

Häufige Fragen zum Allgemeinstrom

Was ist Allgemeinstrom?

Allgemeinstrom ist der Strom für die gemeinsam genutzten Bereiche eines Hauses, etwa Treppenhaus, Außenbeleuchtung, Keller oder Aufzug. Er läuft über einen eigenen Zähler, den Allgemeinzähler.

Darf der Vermieter den Allgemeinstrom auf Mieter umlegen?

Ja, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten trägt (§ 556 Abs. 1 BGB). Strom für Beleuchtung, Aufzug, Wäschepflege und Antennenanlage nennt § 2 BetrKV ausdrücklich als Betriebskosten.

Wird Allgemeinstrom nach Personen oder nach Quadratmetern verteilt?

Ohne andere Vereinbarung nach dem Anteil der Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Eine Verteilung nach Personen oder Wohneinheiten ist möglich, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist.

Wie hoch ist der Allgemeinstrom im Durchschnitt?

Für die Beleuchtung lag der Durchschnitt laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds 2024 bei 0,06 Euro pro Quadratmeter und Monat. Bei 70 m² sind das rund 50 Euro im Jahr (eigene Rechnung).

Gehört der Heizungsstrom zum Allgemeinstrom?

Nein. Der Betriebsstrom der Heizung gehört nach § 2 Nr. 4 BetrKV zu den Heizkosten. Läuft er über den Allgemeinzähler, sollte er herausgerechnet werden.

Wer schließt den Stromvertrag für den Allgemeinstrom ab?

Der Eigentümer, die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft. Sie können den Anbieter wie bei jedem anderen Zähler frei wählen und wechseln.

Wie wird Allgemeinstrom in einer WEG verteilt?

Grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 WEG). Die Eigentümer können für einzelne Kostenarten per Beschluss eine andere Verteilung festlegen.

Wie lässt sich Allgemeinstrom senken?

Vor allem mit LED-Beleuchtung, Bewegungsmeldern und Zeitschaltung, einem günstigeren Tarif für den Allgemeinzähler und gegebenenfalls Solarstrom vom eigenen Dach.

Fazit: Kleiner Posten, oft unterschätzt

Allgemeinstrom ist pro Wohnung meist ein überschaubarer Betrag, summiert sich im ganzen Haus aber schnell. Umgelegt werden darf er, wenn der Mietvertrag es vorsieht, im Zweifel nach Wohnfläche. Wer als Vermieter oder Verwaltung den Allgemeinzähler im Blick behält, auf LED und Bewegungsmelder setzt und den Tarif regelmäßig prüft, senkt die Nebenkosten für alle im Haus.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe. Die Angaben hier sind Orientierung anhand der genannten Quellen, Stand 29.09.2026. Beispielrechnungen sind eigene Rechnung. Der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung zu Mietvertrag oder Betriebskostenabrechnung.

Quellen und Stand der Angaben

Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 29. September 2026

  • BetrKV: § 2 – Aufstellung der Betriebskosten (Nr. 4, 7, 11, 15, 16)
  • BGB: § 556 – Vereinbarungen über Betriebskosten · § 556a – Abrechnungsmaßstab
  • WEG: § 16 – Kostenverteilung

Weiterführend · Links geprüft am 29. September 2026