Neue Fenster Förderung 2026: BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit oder Steuerbonus
Ratgeber Heizen

Neue Fenster Förderung 2026: BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit oder Steuerbonus

Wie viel Förderung es für neue Fenster nach der Reform im Juli 2026 wirklich gibt, wann aus 15 Prozent 20 werden, wie der Antrag abläuft und wann der Steuerbonus die bessere Wahl ist.

10 Minuten Lesezeit Quellen: Förderrichtlinie BEG EM, BAFA, KfW, § 35c EStG Aktualisiert am 9. Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Kurz erklärt
  2. Reform Juli 2026
  3. BAFA-Zuschuss
  4. Voraussetzungen
  5. Antrag Schritt für Schritt
  6. KfW-Kredit
  7. Steuerbonus
  8. Rechenbeispiel
  9. Typische Fehler
  10. Abdichten oder neu
  11. Fünf Tipps
  12. Heizkosten senken
  13. Häufige Fragen
  14. Fazit

Kurz gesagt: Für neue Fenster gibt es 2026 eine Förderung vom BAFA: 15 Prozent Zuschuss auf höchstens 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit. 20 Prozent gibt es nur mit individuellem Sanierungsfahrplan und erst ab 30.000 Euro Investition. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, und der Antrag muss vor dem Vertragsabschluss gestellt werden. Wer selbst im Haus wohnt, kann stattdessen den Steuerbonus nutzen: 20 Prozent über drei Jahre, ohne Energieberater.

Neue Fenster sind eine der Sanierungen, die man spürt: weniger Zugluft, wärmere Wandflächen am Fenster, weniger Lärm. Billig sind sie nicht. Ob du einzelne Fenster tauschen oder alle Fenster erneuern willst: Eine staatliche Förderung gibt es für beides, und der Blick darauf lohnt sich. Seit dem 21. Juli 2026 gilt für das Förderprogramm eine neue Fassung der Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).

In vielen Ratgebern steht pauschal „bis zu 20 Prozent“ oder „bis zu 12.000 Euro Zuschuss“. Für die meisten Fenstertausch-Projekte stimmt das nicht. In diesem Ratgeber steht, was die Richtlinie tatsächlich vorsieht, wie du den Antrag richtig stellst und wann der Steuerbonus mehr bringt.

Das Wichtigste in Kürze

Für neue Fenster gibt es zwei Wege: den BAFA-Zuschuss oder den Steuerbonus. Beides für dieselben Fenster geht nicht.

  • BAFA-Zuschuss: 15 Prozent, förderfähig sind höchstens 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Mindestinvestition 300 Euro.
  • 20 Prozent: nur mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und laut BAFA erst ab 30.000 Euro Investition.
  • Pflicht beim Zuschuss: Energieeffizienz-Experte und Antrag vor Vertragsabschluss, oder ein Vertrag, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht.
  • Steuerbonus: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro pro Objekt, nur für selbst genutztes Wohneigentum.

Was hat sich mit der Reform im Juli 2026 geändert?

Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026 ersetzt die Fassung vom Dezember 2023. Sie wurde am 27. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, die neuen Höchstgrenzen gelten laut Richtlinie ab dem 21. Juli 2026. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 hält das BAFA eigene Informationen bereit.

Für neue Fenster bleibt das Grundgerüst gleich: Der Fenstertausch als Einzelmaßnahme wird weiter bezuschusst. Gefördert werden laut Nr. 5.1 b der Richtlinie die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren. Laut Infoblatt der KfW zählen dazu Fenster und Fenstertüren, Dachflächenfenster und Außentüren. Der Fördersatz für die Gebäudehülle liegt weiter bei 15 Prozent. Wichtig sind zwei Punkte, die häufig falsch dargestellt werden:

  • Der Einkommensbonus gilt nicht für Fenster. Er ist laut Nr. 8.4.5 auf Heizungsmaßnahmen beschränkt. Für Fenster gibt es keinen höheren Zuschuss bei niedrigem Einkommen.
  • Der WPB-Bonus für besonders schlecht gedämmte Häuser kommt laut BAFA voraussichtlich erst ab dem ersten Quartal 2027 und betrifft die Dämmung, nicht den Fenstertausch.

BAFA-Förderung für neue Fenster: 15 Prozent und wann es 20 werden

Der Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind laut Nr. 8.3.1 höchstens 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Für ein Einfamilienhaus ohne Sanierungsfahrplan liegt der maximale Zuschuss für neue Fenster damit bei 4.500 Euro. Eine feste Summe pro Fenster gibt es nicht, gefördert wird immer ein Prozentsatz der Kosten.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppeln sich die Höchstgrenzen auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, und es kommen 5 Prozentpunkte dazu. Diesen iSFP-Bonus gibt es aber nur, wenn der Sanierungsfahrplan über die Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurde, die Maßnahme darin steht und mindestens 30.000 Euro investiert werden. Laut BAFA gilt der Bonus nur für den Betrag über dieser Mindestinvestition. Die oft genannten 12.000 Euro Zuschuss sind demnach erst bei sehr großen Sanierungen erreichbar.

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für Wohngebäude
WohneinheitOhne iSFPMit iSFP-Bonus
1. Wohneinheit30.000 Euro60.000 Euro
2. bis 6. Wohneinheit, je15.000 Euro30.000 Euro
ab 7. Wohneinheit, je8.000 Euro15.000 Euro

Quelle: Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 8.3.1 a. Die Grenzen gelten für Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung von Wohngebäuden.

Förderfähig sind beim Einbau neuer Fenster nicht nur die Fenster selbst. Laut Infoblatt der KfW zu den förderfähigen Maßnahmen zählen beim Fenstertausch unter anderem der Einbau, neue Fensterbänke, die Dämmung der Einbaufuge mit luftdichtem Anschluss innen und schlagregendichtem Anschluss außen, neue Rollläden und Rollladenkästen sowie notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich. Auch die Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind laut Nr. 8.2 der Richtlinie förderfähig. Die Entsorgung der alten Fenster nennt das Infoblatt nicht ausdrücklich, nur die Entsorgung der Altverglasung.

Voraussetzungen: Wann neue Fenster gefördert werden

Jede Voraussetzung für die Förderung muss vor dem Antrag geklärt sein. Gefördert werden nur neue Fenster in Bestandsgebäuden, und es gelten technische Mindestwerte.

  • Bestandsgebäude: Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen (Nr. 3 a).
  • Energieeffizienz-Experte: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht (Nr. 9.3). Er bestätigt den Antrag und am Ende die Umsetzung. Eine einfache Bestätigung des Fensterbauers reicht hier nicht.
  • Technische Mindestanforderungen: Die neuen Fenster müssen die Werte der Technischen Mindestanforderungen einhalten, die als Anlage zur Richtlinie gelten. Ob dein Angebot sie erfüllt, prüft dein Experte. Zur Orientierung für energieeffiziente Fenster: Das Umweltbundesamt empfiehlt für neue Fenster einen Wärmedurchgangskoeffizienten (UW-Wert) unter 0,9 W/(m²K).
  • Lüftungskonzept: Werden die Fenster dichter, ist laut den technischen FAQ der KfW ein Lüftungskonzept zu erstellen, zum Beispiel nach DIN 1946-6. Dichte neue Fenster ohne passendes Lüften können zu Feuchte und Schimmel führen.
  • Fachgerechter Einbau: Beim Austausch der alten Fenster gefordert sind ein Konzept für Wärmebrücken und Luftdichtheit mit Dokumentation der Anschlüsse. Werden zuerst die Fenster und später die Fassade gedämmt, muss mindestens geprüft werden, dass sich kein Schimmel bildet.

Antragsberechtigt sind laut Nr. 6.1 alle, die in die Maßnahme investieren, also neben Eigentümern auch Vermieter, Contractoren und Mieter. Wer nicht Eigentümer ist, muss den Eigentümer vorher informieren und sich dessen Zustimmung bestätigen lassen.

Schritt für Schritt zum Antrag

Der häufigste Fehler beim Antrag auf Förderung ist die Reihenfolge. Als Vorhabenbeginn zählt laut Nr. 9.2.1 grundsätzlich schon der Abschluss des Vertrags mit dem Fensterbauer. Wer zuerst unterschreibt und dann den Antrag stellt, bekommt keinen Zuschuss mehr. Erlaubt ist ein Vertrag, der unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.

In sieben Schritten zum Fenster-Zuschuss
1. Experten findenEnergieeffizienz-Experten listet die dena unter energie-effizienz-experten.de.
2. Angebote einholenDer Experte prüft, ob Fenster und Einbau die technischen Anforderungen erfüllen.
3. Vertrag mit BedingungLiefer- und Leistungsvertrag nur unter Vorbehalt der Förderzusage abschließen.
4. Antrag stellenAntrag beim BAFA mit Vertrag und Bestätigung des Experten, vor Beginn der Arbeiten.
5. Zusage abwartenWer vor der Zusage mit den Arbeiten beginnt, tut das auf eigenes Risiko.
6. Fenster einbauenInnerhalb von 36 Monaten ab Zugang des Zuwendungsbescheids des BAFA, Anschlüsse dokumentieren lassen.
7. Nachweis einreichenRechnungen und Bestätigung des Experten einreichen, dann wird ausgezahlt.
Entscheidend ist Schritt 3: Ein Vertrag ohne Bedingung der Förderzusage gilt als Vorhabenbeginn und schließt den Zuschuss aus. Quelle: Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 9.2.1 und 9.4.1.

Wenn du Angebote für neue Fenster vergleichen willst, kannst du dir maßgefertigte Modelle zum Beispiel bei JWC-Germany konfigurieren (Werbung). Für den Zuschuss muss der Experte prüfen, ob die gewählten Fenster die technischen Anforderungen erfüllen, und der Einbau sollte durch einen Fachbetrieb erfolgen, damit die Anschlüsse dokumentiert sind.

KfW-Ergänzungskredit für neue Fenster

Bei Einzelmaßnahmen teilen sich BAFA und KfW die Aufgaben: Der Zuschuss kommt vom BAFA, die Förderung der KfW ist ein zinsgünstiger Ergänzungskredit. Wer die Fenster nicht aus Ersparnissen bezahlen will, kann ihn zusätzlich zum Zuschuss nutzen. Die Richtlinie sieht ihn ausdrücklich für die förderfähigen Ausgaben vor. Laut Nr. 8.5 der Richtlinie sind bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr wird der Zins aus Bundesmitteln verbilligt, laut Richtlinie um bis zu 2,5 Prozentpunkte unter die Refinanzierungskonditionen der KfW in der ersten Zinsbindung.

Die eigentliche Förderung bleibt der Zuschuss vom BAFA, der Kredit hilft bei der Finanzierung. Wie der Kredit beantragt wird, erfährst du bei der KfW oder deiner Bank.

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Steuerbonus statt Zuschuss: neue Fenster ohne Energieberater

Die zweite Förderung für neue Fenster ist kein Förderprogramm mit Antrag, sondern läuft über die Einkommensteuer. Nach § 35c EStG kannst du 20 Prozent der Kosten von deiner Steuer abziehen, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Insgesamt sind höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung pro Objekt möglich. Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren ist ausdrücklich begünstigt.

  • Kein Energieberater nötig: Statt des Experten bescheinigt das ausführende Fachunternehmen auf amtlichem Muster, dass die Anforderungen erfüllt sind.
  • Kein Antrag vorab: Der Bonus wird mit der Steuererklärung geltend gemacht. Die Reihenfolge von Vertrag und Antrag spielt hier keine Rolle.
  • Nur selbst genutzt: Das Haus oder die Wohnung muss dir gehören und von dir selbst bewohnt werden, und das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein.
  • Rechnung und Überweisung: Die Rechnung muss auf Deutsch sein und die Arbeitsleistung ausweisen, bezahlt wird auf das Konto des Fachbetriebs.
  • Befristet: Begünstigt sind laut § 52 Abs. 35a EStG Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.

Für dieselben Fenster kannst du nicht beides nutzen: Ist die Maßnahme öffentlich mit Zuschuss oder zinsverbilligtem Kredit gefördert, ist der Steuerbonus laut § 35c Abs. 3 EStG ausgeschlossen. Unterschiedliche Maßnahmen dürfen aber getrennt gefördert werden. Die Steuerermäßigung mindert deine Einkommensteuer. Zahlst du in einem Jahr wenig Steuern, bringt sie entsprechend weniger. Im Zweifel klärt ein Steuerberater, was in deinem Fall ankommt.

Welche Förderung passt zu deinen neuen Fenstern?

Du bewohnst das Haus selbst und willst keinen EnergieberaterGebäude älter als 10 Jahre

Steuerbonus 20 %

Die Wohnung ist vermietetSteuerbonus gilt nur bei Selbstnutzung

BAFA-Zuschuss 15 %

Großes Projekt ab 30.000 Euro mit SanierungsfahrplanMaßnahme steht im geförderten iSFP

BAFA mit iSFP-Bonus

Vertrag ohne Förderbedingung schon unterschriebenGilt als Vorhabenbeginn

Nur noch Steuerbonus prüfen

Haus jünger als fünf JahreKein Bestandsgebäude im Sinne der Richtlinie

Keine BEG-Förderung
Ob Zuschuss oder Steuerbonus mehr bringt, hängt von Nutzung, Projektgröße und deiner Steuerlast ab. Quellen: Förderrichtlinie BEG EM und § 35c EStG.

Rechenbeispiel: Zuschuss oder Steuerbonus?

Wie stark die Kosten für neue Fenster mit Förderung sinken und wie groß der Unterschied zwischen beiden Wegen sein kann, zeigt eine einfache Rechnung mit zwei Projektgrößen. Die Beträge sind eine eigene Rechnung auf Basis der Fördersätze, nicht das Ergebnis eines echten Antrags.

Förderung bei 15.000 und 40.000 Euro Fensterkosten
15.000 Euro, BAFA15 Prozent Zuschuss
2.250 €
15.000 Euro, Steuer20 Prozent über 3 Jahre
3.000 €
40.000 Euro, BAFAgedeckelt auf 30.000 Euro
4.500 €
40.000 Euro, BAFA mit iSFP15 % plus 5 % über 30.000 Euro
6.500 €
40.000 Euro, Steuer20 Prozent über 3 Jahre
8.000 €
Eigene Rechnung. Beim BAFA-Weg kommen die Kosten des Energieeffizienz-Experten hinzu, die selbst förderfähig sind. Der Steuerbonus setzt Selbstnutzung und ausreichend Einkommensteuer voraus. Der iSFP-Bonus ist nach BAFA-Angaben nur auf den Betrag über 30.000 Euro berechnet.

Für selbst genutzte Häuser ist der Steuerbonus in diesem Beispiel höher, weil der Satz höher ist und es keine Obergrenze von 30.000 Euro förderfähigen Kosten gibt. Dafür kommt das Geld beim Steuerbonus erst über drei Steuerjahre zurück, der Zuschuss nach dem Nachweis. Für Vermieter kommt nur der Zuschuss infrage. Die maximale Förderung über den Zuschuss liegt ohne Sanierungsfahrplan bei 4.500 Euro pro Wohneinheit.

Typische Fehler, die die Förderung kosten

  • Vertrag zu früh unterschrieben: Ohne Bedingung der Förderzusage ist der Zuschuss weg.
  • Kein Experte eingebunden: Beim Zuschuss für die Gebäudehülle ist er Pflicht, auch für den reinen Fenstertausch.
  • Fenster erfüllen die Anforderungen nicht: Erst den Experten prüfen lassen, dann bestellen.
  • Beides beantragt: Zuschuss und Steuerbonus für dieselben Fenster schließen sich aus.
  • Lüften vergessen: Dichte Fenster brauchen ein Lüftungskonzept. Welche Temperatur in welchem Raum sinnvoll ist, damit sich kein Schimmel bildet, steht im Ratgeber Raumtemperatur.

Wann neue Fenster sich lohnen und wann Abdichten reicht

Nicht jedes undichte Fenster muss gleich raus. Sind alte Fenster nur undicht, weil die Dichtung porös oder der Flügel verstellt ist, hilft oft schon eine neue Dichtung oder das Nachstellen des Anpressdrucks. Wie das geht, steht im Ratgeber Fenster abdichten. Der Austausch alter Fenster lohnt sich vor allem bei Einfachverglasung, alter Isolierverglasung oder morschen Rahmen. Moderne Fenster mit Dreifachverglasung halbieren laut Umweltbundesamt die Wärmeverluste gegenüber zwei Scheiben fast. Zudem gehen laut Umweltbundesamt in unsanierten Häusern 20 bis 40 Prozent der Heizwärme über die Fenster verloren.

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Tipps & Tricks aus der Praxis

Fünf Tipps zur Förderung für neue Fenster

  1. Erst rechnen, dann entscheiden. Selbst genutzt und ohne Energieberater ist der Steuerbonus oft höher.
  2. Vertrag nur mit Bedingung. Sonst ist der Zuschuss verloren.
  3. Experten früh einbinden. Er prüft Angebote, bevor du bestellst, und seine Kosten sind förderfähig.
  4. Alles bündeln. Fenster und Türen, Fensterbänke, Rollladenkästen und Anschlüsse gehören in denselben Antrag.
  5. Lüftung mitdenken. Neue Fenster sind dichter, plane das Lüften von Anfang an mit.

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Neue Fenster senken, wie viel Heizenergie du brauchst. Was jede Kilowattstunde kostet, bestimmt dein Tarif. Wir prüfen kostenlos, ob für deinen Strom- oder Gasverbrauch ein günstigerer Tarif drin ist.

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Häufig gestellte Fragen zur Förderung für neue Fenster

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster 2026?

Das BAFA zahlt 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, höchstens auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für ein Einfamilienhaus sind das höchstens 4.500 Euro. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 Euro, dazu kommen 5 Prozentpunkte.

Wann gibt es 20 Prozent Förderung für Fenster?

Nur mit einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan, in dem der Fenstertausch steht, und erst ab 30.000 Euro Investition. Laut BAFA gilt der Bonus nur für den Betrag über dieser Mindestinvestition. Der Steuerbonus beträgt dagegen immer 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre.

Brauche ich einen Energieberater für die Fenster-Förderung?

Für den BAFA-Zuschuss ja: Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht, seine Kosten sind förderfähig. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG nicht, dort reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs.

Kann ich die Förderung beantragen, wenn die Fenster schon bestellt sind?

Für den Zuschuss nur, wenn der Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage steht. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn, danach ist kein Antrag mehr möglich. Der Steuerbonus wird erst mit der Steuererklärung geltend gemacht und hängt nicht von einem Antrag vorab ab.

Gibt es Förderung, wenn die Fenster bereits eingebaut sind?

Einen BAFA-Zuschuss gibt es nachträglich nicht. Den Steuerbonus kannst du auch nach dem Einbau nutzen, wenn du das Haus selbst bewohnst, es älter als zehn Jahre ist und der Fachbetrieb die Bescheinigung ausstellt.

Wird auch eine neue Haustür gefördert?

Ja. Die Förderrichtlinie nennt die Erneuerung, den Ersatz und den erstmaligen Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren. Auch beim Steuerbonus sind Fenster und Außentüren begünstigt.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselben Fenster. Ist eine Maßnahme mit Zuschuss oder zinsverbilligtem Kredit gefördert, ist der Steuerbonus dafür ausgeschlossen. Unterschiedliche Maßnahmen dürfen aber getrennt gefördert werden.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit für den Einbau?

Der Bewilligungszeitraum beim Zuschuss beträgt laut Förderrichtlinie 36 Monate ab Zugang der Zusage. Danach reichst du den Verwendungsnachweis mit der Bestätigung des Experten ein.

Welche Kosten sind beim Fenstertausch förderfähig?

Neben den Fenstern selbst unter anderem der Einbau, neue Fensterbänke, die Dämmung der Einbaufuge, neue Rollläden und Rollladenkästen, notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich sowie die Kosten für den Energieeffizienz-Experten.

Fazit: 15 Prozent sind die Regel, der Steuerbonus oft die bessere Wahl

Die Förderung von Fenstern beträgt 2026 beim BAFA 15 Prozent auf höchstens 30.000 Euro pro Wohneinheit. 20 Prozent gibt es nur bei großen Projekten mit Sanierungsfahrplan. Wer den Zuschuss will, braucht einen Energieeffizienz-Experten und muss den Antrag vor dem Vertrag stellen oder den Vertrag an die Förderzusage koppeln. Wer selbst im Haus wohnt, kommt mit dem Steuerbonus von 20 Prozent über drei Jahre oft weiter und braucht dafür keinen Energieberater. Wer alte Fenster austauschen will, sollte beide Wege vor der Bestellung durchrechnen. Weitere Tipps stehen im Ratgeber Heizkosten sparen.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe. Die Angaben hier sind allgemeine Informationen anhand der genannten Quellen, Stand 09.10.2026. Sie ersetzen keine Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine Steuerberatung. Förderbedingungen können sich ändern, maßgeblich ist die Fassung bei Antragstellung.

Quellen und Stand der Angaben

Förderrecht · Links geprüft am 9. Oktober 2026

Steuerrecht und Hintergrund · abgerufen am 9. Oktober 2026