Grundversorgung und Ersatzversorgung für Gewerbe: Was gilt und wie du rauskommst
Gewerbe · Gewerbestrom

Grundversorgung und Ersatzversorgung für Gewerbe: Was gilt und wie du rauskommst

Wann dein Betrieb Anspruch auf Grundversorgung hat, was die Ersatzversorgung für Unternehmen bedeutet und wie du schnell in einen passenden Tarif wechselst.

9 Minuten Lesezeit Quellen: §§ 3, 36, 38, 40 EnWG, StromGVV, GasGVV Aktualisiert am 30. September 2026
Inhalt anzeigen
  1. Grundversorgung im Gewerbe
  2. Was für deinen Betrieb gilt
  3. Ersatzversorgung
  4. Kosten
  5. Versorgung erkennen
  6. So kommst du raus
  7. Grundversorgung Gas
  8. Mittelspannung
  9. Lieferant fällt aus
  10. Stromkostenrechner
  11. Prüfen lassen
  12. Häufige Fragen
  13. Fazit
  14. Quellen

Kurz gesagt: Die Grundversorgung steht nach § 36 EnWG nur Haushaltskunden zu. Dazu zählen auch Betriebe, die höchstens 10.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen. Größere Betriebe landen ohne Vertrag in der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Die gibt es nur in Niederspannung und Niederdruck, sie läuft höchstens drei Monate und ihre Preise darf der Grundversorger zweimal im Monat ohne Frist anpassen. Raus kommst du mit einem neuen Liefervertrag, jederzeit und ohne Kündigung.

Viele Betriebe merken erst an der Rechnung, dass sie gar keinen richtigen Vertrag mehr haben. Der alte Lieferant hat die Belieferung eingestellt, ein Vertrag ist ausgelaufen oder beim Einzug in neue Räume wurde nie ein Tarif abgeschlossen. Dann versorgt der örtliche Grundversorger den Betrieb weiter, aber zu Bedingungen, die selten günstig sind.

In diesem Ratgeber erfährst du, wann dein Gewerbe Anspruch auf Grundversorgung hat, was die Ersatzversorgung für Unternehmen bedeutet, wie du erkennst, in welcher Versorgung du steckst, und wie du schnell in einen passenden Tarif wechselst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundversorgung gibt es nur für Haushaltskunden, im Gewerbe also bis 10.000 kWh Jahresverbrauch (§ 3 Nr. 57, § 36 EnWG).
  • Wer ohne Vertrag Strom oder Gas aus dem Netz bezieht, ist in der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG).
  • Die Ersatzversorgung gilt nur in Niederspannung und Niederdruck und endet spätestens nach drei Monaten.
  • Für Gewerbekunden über 10.000 kWh gilt der Preisdeckel der Ersatzversorgung für Haushalte nicht.
  • Ein neuer Liefervertrag beendet die Ersatzversorgung sofort, eine Kündigung ist nicht nötig.

Was ist die Grundversorgung und gilt sie für Gewerbe?

Die Grundversorgung ist das gesetzliche Auffangnetz für Strom und Gas. Nach § 36 Abs. 1 EnWG muss der Grundversorger Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck veröffentlichen und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden versorgen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, andere Produkte und Tarife darf er zusätzlich anbieten. Die Einzelheiten regeln die Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) und die für Gas (GasGVV), etwa unter welcher Bedingung der Vertrag zustande kommt und wie er endet.

Entscheidend ist das Wort Haushaltskunde. Nach § 3 Nr. 57 EnWG gehören dazu nicht nur Privathaushalte, sondern auch Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, solange der Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt. Ein kleines Büro, eine Praxis oder ein Laden kann also grundversorgt werden und hat insoweit dasselbe Recht wie ein privater Verbraucher. Ein Betrieb mit höherem Verbrauch hat dagegen keinen Anspruch auf Grundversorgung.

Wer Grundversorger ist, legt der Netzbetreiber alle drei Jahre fest: Es ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Meist ist das das örtliche Stadtwerk oder ein großer regionaler Versorger.

Grundversorgung oder Ersatzversorgung: Was gilt für deinen Betrieb?

Welche Versorgung für dein Unternehmen greift, hängt von Jahresverbrauch und Spannungsebene ab. Die Übersicht zeigt die typischen Fälle.

Welche Versorgung ohne eigenen Vertrag greift
BetriebVersorgungGrundlage
Bis 10.000 kWh im Jahr, Niederspannung oder NiederdruckGrundversorgung möglich, vorher ggf. Ersatzversorgung§§ 3 Nr. 57, 36, 38 EnWG
Über 10.000 kWh, Niederspannung oder Niederdrucknur Ersatzversorgung, höchstens drei Monate§ 38 EnWG
Mittelspannung oder höheres Druckniveaukeine gesetzliche Ersatzversorgung§ 38 Abs. 1 EnWG
Stand der Gesetzestexte 30.09.2026. Für Gas gilt die Grenze von 10.000 kWh ebenso, maßgeblich ist der Jahresverbrauch.

Die Spannungsebene deines Anschlusses findest du auf der Rechnung oder im Netznutzungsvertrag. Was die Ebenen bedeuten, erklärt der Ratgeber Spannungsebenen im Stromnetz.

Ersatzversorgung für Unternehmen: Wann sie greift

Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG springt ein, wenn ein Letztverbraucher in Niederspannung oder Niederdruck Energie aus dem Netz bezieht, ohne dass dieser Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Energie gilt dann als vom Grundversorger geliefert. Typische Auslöser im Gewerbe sind:

  • Lieferant fällt aus: Der bisherige Anbieter stellt die Belieferung ein oder ist insolvent.
  • Vertrag ausgelaufen: Der alte Vertrag endet, ein neuer ist noch nicht wirksam.
  • Neue Räume: Die Nutzung einer neuen Betriebsstätte beginnt, ohne dass ein Tarif abgeschlossen wurde.
  • Fehler beim Wechsel: Die Anmeldung des neuen Lieferanten scheitert, etwa an falschen Zählerdaten.

Für dich bedeutet das: Der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Die Ersatzversorgung ist aber als kurze Übergangslösung gedacht. Sie endet, sobald die Belieferung auf Grundlage eines neuen Liefervertrags erfolgt, spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG). Was danach mit einem Betrieb ohne Vertrag geschieht, regelt das Gesetz an dieser Stelle nicht. Darauf solltest du es nicht ankommen lassen.

Was kosten Grundversorgung und Ersatzversorgung im Gewerbe?

Die Grundversorgungspreise sind Allgemeine Preise, die der Grundversorger im Internet veröffentlichen muss (§ 36 Abs. 1 EnWG). Für die Ersatzversorgung darf er nach § 38 Abs. 1 EnWG gesonderte Allgemeine Preise festlegen. Nur für Haushaltskunden gilt eine Grenze: Wer höhere Ersatzversorgungspreise ausweist, darf die Beschaffungskosten nicht höher ansetzen als bei einer kurzfristigen Beschaffung über die Börse (§ 38 Abs. 2 EnWG).

Dazu kommt: Die Preise der Ersatzversorgung darf der Grundversorger jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats neu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anpassen (§ 38 Abs. 3 EnWG). Du kannst also kaum planen. Wie hoch die Preise konkret sind, siehst du auf der Internetseite deines Grundversorgers. Er muss die Ersatzversorgungspreise der letzten sechs Monate dort vorhalten.

Einen Vergleich mit einem Sondervertrag für Gewerbestrom solltest du deshalb sofort anstellen. Woraus sich der Preis zusammensetzt, zeigt der Ratgeber Was kostet Gewerbestrom?.

So erkennst du, in welcher Versorgung dein Betrieb ist

Jede Rechnung muss angeben, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb erfolgt, dazu die Tarif- oder Produktbezeichnung (§ 40 Abs. 2 Nr. 13 EnWG). Prüfe also zuerst die letzte Rechnung. Weitere Hinweise sind ein Begrüßungsschreiben des Grundversorgers, ein Tarifname mit Begriffen wie Grundversorgung oder Ersatzversorgung und Abschläge, die plötzlich deutlich steigen.

Wenn du unsicher bist, bekommst du die Information beim Grundversorger oder beim Netzbetreiber. Wir beraten dich ebenfalls, die Beratung ist für dich kostenlos. Halte dafür Zählernummer und Marktlokations-ID bereit.

So kommst du aus der Grund- oder Ersatzversorgung raus

Der Weg in einen günstigeren Tarif ist kurz. Mit diesen Schritten wechselst du schnell:

Versorgung klärenAuf der Rechnung prüfen, ob du grundversorgt oder ersatzversorgt bist, und den Jahresverbrauch notieren.
Angebote einholenMit Verbrauch, Postleitzahl und Zählerdaten Gewerbestrom-Angebote vergleichen oder vergleichen lassen.
Vertrag abschließenBeim Abschluss den Lieferbeginn so früh wie möglich wählen. In der Ersatzversorgung ist keine Kündigung nötig.
Grundversorgung kündigenAls Haushaltskunde in der Grundversorgung kündigst du mit zwei Wochen Frist in Textform (§ 20 StromGVV). Oft übernimmt das der neue Lieferant.
Zählerstand festhaltenZum Lieferbeginn den Zählerstand notieren und mit der Schlussrechnung abgleichen.

Wie der Wechsel im Detail abläuft und welche Fristen sonst gelten, erklärt der Ratgeber Gewerbestrom wechseln.

Grundversorgung Gas für Gewerbe

Für Gas gelten dieselben Regeln. Grundversorgung und Ersatzversorgung beziehen sich auf den Niederdruck, die Grenze für Haushaltskunden liegt ebenfalls bei 10.000 kWh im Jahr. Den Grundversorgungsvertrag Gas kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 GasGVV). Wie du Angebote vom Gasanbieter für dein Unternehmen vergleichst, zeigt der Ratgeber Gas Gewerbe vergleichen.

Große Betriebe in Mittelspannung: Kein Auffangnetz

Ist dein Betrieb in Mittelspannung angeschlossen, greift die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG nicht, denn sie gilt nur für Niederspannung und Niederdruck. Für diese Betriebe ist ein lückenloser Liefervertrag deshalb besonders wichtig. Starte die Beschaffung früh, vor allem mit einem RLM-Zähler, bei dem Angebote auf Basis deines Lastgangs kalkuliert werden und nur kurz gelten.

Wenn dein Lieferant ausfällt

Stellt ein Lieferant die Belieferung ein, rutschen Betriebe in Niederspannung automatisch in die Ersatzversorgung. Nutze die drei Monate nicht aus, sondern schließe so schnell wie möglich einen neuen Vertrag ab. Was du konkret tun solltest, erklärt der Ratgeber Stromanbieter stellt Belieferung ein.

Tipps & Tricks
  1. Prüfe nach jedem Umzug und Anbieterausfall sofort die erste Rechnung.
  2. Notiere Zählernummer und Marktlokations-ID für jede Betriebsstätte.
  3. Lass die Ersatzversorgung nicht auslaufen, sondern wechsle in den ersten Wochen.
  4. Hebe das Schreiben des Grundversorgers mit dem Beginn der Versorgung auf.
  5. Vergleiche Grundpreis und Arbeitspreis, nicht nur den Abschlag.
Ganter Energie Spezial-Tipp

In der Ersatzversorgung zählt jeder Tag. Schick uns deine letzte Rechnung oder das Schreiben des Grundversorgers, wir prüfen deine Situation und holen passende Angebote für deinen Betrieb ein. Kostenlos für Gewerbekunden prüfen lassen.

Raus aus der Grundversorgung: Angebote prüfen lassen

Dein Betrieb ist in der Grund- oder Ersatzversorgung gelandet? Schick uns die letzte Rechnung mit Verbrauch und Zählerdaten. Wir sagen dir, was für deinen Betrieb gilt, und holen auf Wunsch Angebote ein. Du entscheidest selbst.

Die Ersteinschätzung ist für dich kostenlos. Für Angebote arbeiten wir mit ausgewählten Energieversorgern und Partnern zusammen. Deine Angaben geben wir erst weiter, wenn du uns das ausdrücklich bestätigt hast, wir fragen dich vorher. Kommt über uns ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Partner, die im Angebotspreis enthalten sein kann. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und beraten nicht rechtlich.

Häufige Fragen zur Grundversorgung im Gewerbe

Hat ein Gewerbe Anspruch auf Grundversorgung?

Nur bis 10.000 kWh Jahresverbrauch. Dann gilt der Betrieb nach § 3 Nr. 57 EnWG als Haushaltskunde, den der Grundversorger nach § 36 EnWG versorgen muss.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Die Grundversorgung ist ein Vertrag für Haushaltskunden. Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn Energie ohne zugeordneten Liefervertrag bezogen wird, und endet spätestens nach drei Monaten.

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Sie endet, sobald ein neuer Liefervertrag greift, spätestens aber drei Monate nach Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).

Muss ich die Ersatzversorgung kündigen?

Nein. Sie endet automatisch mit dem Beginn der Belieferung aus einem neuen Vertrag.

Ist die Ersatzversorgung teurer?

Oft ja. Der Grundversorger darf gesonderte Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ohne Frist anpassen. Der Preisdeckel nach § 38 Abs. 2 EnWG gilt nur für Haushaltskunden.

Gibt es Ersatzversorgung in Mittelspannung?

Nein. § 38 EnWG gilt nur für Bezug in Niederspannung oder Niederdruck. Betriebe in Mittelspannung brauchen lückenlos einen Liefervertrag.

Wer ist mein Grundversorger?

Das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest und veröffentlicht es.

Fazit: Die Grundversorgung ist für Betriebe nur ein Notnagel

Für Gewerbe ist die Grundversorgung nur bis 10.000 kWh überhaupt möglich. Größere Betriebe landen ohne Vertrag in der Ersatzversorgung, die teuer werden kann, kurzfristig angepasst wird und nach drei Monaten endet. In Mittelspannung gibt es gar kein Auffangnetz. Prüfe deshalb deine Rechnung und schließe schnell einen neuen Vertrag ab.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe und begleitet Unternehmen bei Energiefragen. Die Angaben hier sind Orientierung anhand der genannten Gesetzestexte, Stand 30.09.2026. Maßgeblich sind dein Vertrag, die Veröffentlichungen deines Grundversorgers und die jeweils gültige Fassung der Gesetze. Der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand der Angaben

Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 30. September 2026