Gewerbestrom wechseln: Kündigung, Fristen und Ablauf für Betriebe
Wann du deinen Gewerbestrom wechseln kannst, welche Kündigungsfristen gelten und wie der Anbieterwechsel für Unternehmen Schritt für Schritt abläuft.
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Kurz gesagt: Du kannst Gewerbestrom wechseln, sobald dein laufender Vertrag kündbar ist. Die Kündigungsfrist steht bei Gewerbekunden im Vertrag, denn die Schutzregeln für Verbraucher aus § 309 BGB gelten für Unternehmen nicht. Erhöht der Lieferant den Preis, darfst du nach § 41 Abs. 5 EnWG ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Der Wechsel selbst kostet nichts, und seit 2026 muss der technische Wechsel an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
Viele Betriebe zahlen für ihren Strom mehr als nötig, weil der Vertrag still weiterläuft. Die Frist zum Laufzeitende ist verpasst, der Vertrag verlängert sich, und das nächste Angebot kommt erst im folgenden Jahr auf den Tisch. Dabei ist ein Stromanbieterwechsel im Gewerbe kein großer Aufwand, wenn du die Unterlagen parat hast und die Fristen kennst.
In diesem Ratgeber erfährst du, wann du den Gewerbestrom wechseln kannst, welche Kündigungsfristen gelten, wie der Anbieterwechsel Schritt für Schritt abläuft und worauf du bei Gewerbegas und bei RLM-Zählern achten solltest.
- Die Kündigungsfrist für Gewerbestrom steht im Vertrag, § 309 BGB schützt Unternehmen nicht (§ 310 Abs. 1 BGB).
- Bei einer Preiserhöhung kannst du ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
- Betriebe bis 10.000 kWh im Jahr gelten als Haushaltskunden und haben zusätzliche Rechte.
- Der Lieferantenwechsel ist kostenlos und seit 2026 werktags binnen 24 Stunden möglich (§ 20a EnWG).
- Kündige erst, wenn der neue Vertrag steht, sonst rutschst du in die teurere Ersatzversorgung.
Wann kannst du den Gewerbestrom wechseln?
Den Stromanbieter wechseln kannst du im Gewerbe in drei Situationen: zum regulären Vertragsende, nach einer Preiserhöhung oder jederzeit mit kurzer Frist, wenn du in der Grund- oder Ersatzversorgung bist. Welche Situation auf dich zutrifft, zeigt ein Blick in deinen Stromvertrag und auf die letzte Rechnung.
Anders als beim Privatstrom gibt es für Gewerbekunden kaum gesetzliche Vorgaben zur Laufzeit. Für Verbraucher begrenzt § 309 Nr. 9 BGB die Erstlaufzeit auf zwei Jahre und die Kündigungsfrist auf einen Monat. Diese Regel gilt aber nach § 310 Abs. 1 BGB nicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern. Deshalb findest du im Gewerbe auch Laufzeiten über zwei Jahre, längere Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen um zwölf Monate.
Wichtig: Wer als Betrieb höchstens 10.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, gilt nach § 3 Nr. 57 EnWG rechtlich als Haushaltskunde. Das betrifft viele kleine Läden, Büros und Praxen. Für sie gelten einige Schutzregeln, die größere Betriebe nicht haben, dazu gleich mehr.
Kündigungsfristen beim Gewerbestrom im Überblick
Die Kündigungsfrist hängt davon ab, in welcher Vertragsart du steckst und warum du kündigst. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Fälle mit der jeweiligen Rechtsgrundlage.
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Gewerbestrom-Sondervertrag, reguläres Ende | laut Vertrag | Vertrag, § 41 Abs. 1 EnWG |
| Preiserhöhung durch den Lieferanten | ohne Frist zum Tag der Änderung | § 41 Abs. 5 EnWG |
| Grundversorgung (nur bis 10.000 kWh) | zwei Wochen | § 20 StromGVV |
| Ersatzversorgung | endet mit neuem Vertrag, spätestens nach drei Monaten | § 38 EnWG |
| Umzug eines Haushaltskunden | sechs Wochen | § 41b Abs. 5 EnWG |
Bei einer Preiserhöhung muss der Lieferant dich vorher informieren: Bei Gewerbekunden spätestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vor der Änderung. Das gilt nach § 41 Abs. 5 EnWG auch außerhalb der Grundversorgung. Prüfe solche Schreiben genau, denn das Sonderkündigungsrecht nutzt dir nur, wenn du rechtzeitig reagierst.
Kleinbetrieb bis 10.000 kWh: Diese Regeln gelten zusätzlich
Liegt dein Jahresverbrauch bei höchstens 10.000 kWh, bist du nach dem Energiewirtschaftsgesetz Haushaltskunde, auch wenn du den Strom für dein Gewerbe nutzt. Für dich gilt dann § 41b EnWG:
- Textform reicht: Die Kündigung per E-Mail oder über ein Online-Formular genügt, eine strengere Form darf der Lieferant nicht verlangen.
- Bestätigung: Der Lieferant muss die Kündigung innerhalb einer Woche unter Angabe des Vertragsendes bestätigen.
- Längere Vorwarnung: Preiserhöhungen müssen dir einen Monat vorher mitgeteilt werden.
- Grundversorgung: Du kannst grundversorgt werden und diesen Vertrag mit zwei Wochen Frist kündigen.
Ob du Gewerbestrom oder einen Privattarif bekommen kannst, hängt vom Anbieter ab. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Wer bekommt Gewerbestrom?.
Gewerbestrom wechseln: Ablauf Schritt für Schritt
Der Anbieterwechsel für Unternehmen läuft in fünf Schritten. Das meiste davon übernimmt der neue Lieferant, du lieferst die Daten und prüfst das Angebot.
Welche Nummer auf der Rechnung wofür steht, erklären die Ratgeber zur Marktlokations-ID und zur Zählernummer.
Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters und was kostet er?
Das Wechselverfahren darf nach § 20a Abs. 2 EnWG höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Lieferantenwechsels zusätzlich binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Entscheidend für dich bleibt aber das Vertragsende: Vorher wechselt der Strom nur, wenn der alte Vertrag vorzeitig endet.
Kosten entstehen durch den Wechsel nicht. Nach § 20a Abs. 3 EnWG darf der Lieferantenwechsel für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter, die Leitung und der Zähler bleiben gleich, nur der Vertragspartner ändert sich.
RLM-Zähler: Individuelles Angebot für große Verbräuche
Mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh hast du in der Regel einen RLM-Zähler, der deinen Verbrauch viertelstündlich misst. Lieferanten unterbreiten dir dann ein individuelles Angebot, kalkuliert auf Basis deines Lastgangs. Weil sie an die aktuellen Großhandelspreise gekoppelt sind, gelten solche Angebote oft nur für kurze Zeit.
Für RLM-Kunden lohnt es sich, frühzeitig vor dem Vertragsende mit dem Vergleich anzufangen. So bleibt Zeit, mehrere Angebote auf gleicher Basis einzuholen und den Zeitpunkt des Abschlusses bewusst zu wählen. Beschaffungsmodelle wie Festpreis, Tranchen oder Spot beschreibt der Ratgeber Industriestrom.
Gewerbegas wechseln: Was anders ist
Beim Gas gelten dieselben Grundregeln. Die Pflichtinhalte des Vertrags und das Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen nach § 41 EnWG betreffen Strom und Gas gleichermaßen, ebenso die Wechselregeln des § 20a EnWG. In der Grundversorgung Gas beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls zwei Wochen (§ 20 GasGVV). Wie du Angebote für Gewerbegas vergleichst, erklärt der Ratgeber Gas Gewerbe vergleichen.
Gewerbestrom günstig einkaufen: Stromtarif, Laufzeit und Ansprechpartner vergleichen
Ein günstiger Arbeitspreis allein macht noch keinen guten Stromtarif. Beim Tarifwechsel im Gewerbe solltest du das Stromangebot als Ganzes ansehen: Arbeitspreis pro Kilowattstunde, Grundpreis, bei RLM-Zählern den Leistungspreis, die Vertragslaufzeit und die Preisgarantie. Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern stecken in jedem Strompreis und hängen vom Standort ab, nicht vom Lieferanten. Die Strompreise der Anbieter unterscheiden sich deshalb vor allem beim Energiepreis, also dem Teil, den der Energieversorger selbst kalkuliert.
Für kleine Betriebe mit Standardlastprofil gibt es feste Stromtarife mit Preisen pro Jahr und Kilowattstunde, ähnlich wie beim Privatstrom. Gewerbe- und Industriekunden, Industriebetriebe und energieintensive Unternehmen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch bekommen dagegen ein individuelles Angebot, zugeschnitten auf ihren Strombedarf. Solche Preise beruhen auf tagesaktuellen Großhandelspreisen und gelten oft nur kurz. Ob Gastronomie, Handwerk, Handel oder Industrie: Je genauer du deinen Stromverbrauch kennst, desto besser passt das Angebot.
Achte außerdem auf die Konditionen rund um den Vertrag: Wie flexibel ist die Laufzeit, gibt es Ökostrom als Option, kommt die Abrechnung jährlich oder monatlich, und hast du einen festen Ansprechpartner, der auch telefonisch erreichbar ist? Ein zuverlässiger Service ist bei Rückfragen zur Belieferung viel wert. Langfristig profitierst du von fairen Konditionen und einem Vertrag, den du rechtzeitig prüfst, nicht von einem Lockangebot im ersten Jahr.
Neben dem örtlichen Versorger bieten auch regionale Stadtwerke und spezialisierte Gewerbestromanbieter Tarife für Geschäftskunden an. Manche verstehen sich als Energiepartner oder Energiedienstleister und bieten Beratung zu Lastmanagement oder eigenen Anlagen wie Photovoltaik. Ob du selbstständig mit einem kleinen Laden bist oder mehrere Standorte versorgst: Das passende Angebot erfüllt deine Anforderung an Preis, Laufzeit und Service. Maßgeschneidert heißt nicht automatisch kostengünstig, deshalb lohnt der Vergleich zwischen mehreren Stromtarifen. Wie du dabei vorgehst, zeigt der Ratgeber Gewerbestrom vergleichen.
Häufige Fehler beim Anbieterwechsel im Gewerbe
- Frist verpasst: Der Vertrag verlängert sich, oft um ein weiteres Jahr. Trage dir das Kündigungsdatum rechtzeitig ein.
- Gekündigt ohne neuen Vertrag: Dann rutschst du in die Ersatzversorgung, die meist teurer ist.
- Nur auf den Arbeitspreis geschaut: Grundpreis, Leistungspreis und Laufzeit gehören in den Vergleich.
- Preisgarantie nicht geprüft: Viele Garantien decken nur einen Teil des Preises ab, mehr dazu unter Preisgarantie Strom.
- Falsche Verbrauchsstelle: Bei mehreren Zählern muss jede Marktlokation im neuen Vertrag stehen.
- Notiere Laufzeitende und Kündigungsfrist direkt nach Vertragsabschluss.
- Starte den Vergleich mindestens zwei bis drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist.
- Kündige erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist.
- Heb Preisänderungsschreiben auf und prüfe das Datum der Änderung.
- Halte den Zählerstand zum Wechseltag mit Foto fest.
Die Kündigungsfrist ist oft das Einzige, was zwischen dir und einem besseren Tarif steht. Wir beraten dich kostenlos: Schick uns deinen Vertrag, wir sagen dir, bis wann du kündigen musst und was ein neues Angebot bringen kann. Kostenlos für Gewerbekunden prüfen lassen.
Vertrag und Kündigungsfrist prüfen lassen
Du willst deinen Gewerbestrom wechseln, bist dir aber bei Frist, Laufzeit oder Preiserhöhung unsicher? Schick uns deinen aktuellen Vertrag und die letzte Jahresrechnung. Wir sagen dir, bis wann du kündigen kannst, und holen auf Wunsch passende Angebote für deinen Betrieb ein. Du entscheidest selbst.
Häufige Fragen zum Wechsel des Gewerbestroms
Welche Kündigungsfrist gilt für Gewerbestrom?
Die Frist, die in deinem Vertrag steht. Eine gesetzliche Höchstfrist wie bei Verbrauchern gibt es für Unternehmen nicht, weil § 309 BGB nach § 310 Abs. 1 BGB für Unternehmer nicht gilt.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Ja. Nach § 41 Abs. 5 EnWG kannst du ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Der Lieferant muss dich als Gewerbekunde mindestens zwei Wochen vorher informieren.
Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel im Gewerbe?
Das Verfahren darf höchstens drei Wochen ab Anmeldung dauern, der technische Wechsel ist seit 2026 werktags binnen 24 Stunden möglich. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt aber vom Ende deines alten Vertrags ab.
Kostet der Wechsel des Stromanbieters etwas?
Nein. Nach § 20a Abs. 3 EnWG darf der Lieferantenwechsel für dich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Gibt es beim Wechsel eine Stromunterbrechung?
Nein. Leitung und Zähler bleiben gleich, es ändert sich nur der Lieferant. Der Netzbetreiber stellt die Versorgung weiter sicher.
Muss ich selbst kündigen?
Nicht unbedingt. Oft übernimmt der neue Lieferant die Kündigung mit deiner Vollmacht. Prüfe trotzdem, ob die Kündigung rechtzeitig bestätigt wurde.
Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Vertrag habe?
Dann wirst du über die Ersatzversorgung weiter beliefert, die in Niederspannung längstens drei Monate läuft (§ 38 EnWG). Sie ist meist teurer, deshalb solltest du erst nach dem neuen Vertrag kündigen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?
Firmenname und Lieferadresse, Zählernummer, Marktlokations-ID, Jahresverbrauch und den bisherigen Lieferanten. Bei RLM-Zählern zusätzlich den Lastgang.
Fazit: Mit Fristen im Blick wechselst du ohne Risiko
Gewerbestrom wechseln ist einfacher, als viele Betriebe denken. Entscheidend sind die Kündigungsfrist aus deinem Vertrag und das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Der Wechsel selbst ist kostenlos und läuft ohne Unterbrechung. Kleinbetriebe bis 10.000 kWh haben zusätzliche Rechte. Starte den Vergleich früh, kündige erst mit neuem Vertrag und halte den Zählerstand fest.
Quellen und Stand der Angaben
Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 30. September 2026
- § 3 Nr. 57 EnWG – Haushaltskunden bis 10.000 kWh gewerblicher Verbrauch
- § 20a EnWG – Lieferantenwechsel, Dauer und Kostenfreiheit
- § 38 EnWG – Ersatzversorgung
- § 41 EnWG – Energielieferverträge, Preisänderung und Kündigungsrecht
- § 41b EnWG – Verträge mit Haushaltskunden, Textform und Umzug
- § 20 StromGVV – Kündigung der Grundversorgung Strom
- § 20 GasGVV – Kündigung der Grundversorgung Gas
- § 309 Nr. 9 BGB – Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen mit Verbrauchern
- § 310 Abs. 1 BGB – Anwendungsbereich gegenüber Unternehmern






