Direktvermarktung von PV-Strom: Ab wann Pflicht und was sie bringt
Photovoltaik · Gewerbe

Direktvermarktung von PV-Strom: Ab wann Pflicht und was sie bringt

Über 100 kW gibt es keine feste Einspeisevergütung mehr. Wie die Direktvermarktung funktioniert, was Marktprämie und Marktwert Solar bringen, welche Technik nötig ist und wann sie sich auch für kleinere Anlagen lohnt.

10 Minuten Lesezeit Quellen: EEG, Clearingstelle EEG|KWKG, Netztransparenz Aktualisiert am 29. September 2026
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  1. So funktioniert es
  2. Pflicht ab wann?
  3. Marktprämie
  4. Technik
  5. Negative Preise
  6. Unter 100 kW
  7. Vorgehen
  8. Stromkostenrechner
  9. Prüfen lassen
  10. Häufige Fragen
  11. Fazit
  12. Quellen

Kurz gesagt: Bei der Direktvermarktung verkaufst du deinen PV-Strom nicht mehr zur festen Einspeisevergütung an den Netzbetreiber, sondern über einen Direktvermarkter an der Börse. Für neuere PV-Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend, denn die fixe Einspeisevergütung gibt es nach § 21 EEG nur bis zu dieser Grenze. Dafür erhältst du den Marktwert des Stroms plus die Marktprämie. Kleinere Anlagen können freiwillig wechseln, das lohnt sich aber nur in bestimmten Fällen.

Wer eine größere Photovoltaikanlage plant, etwa auf einer Gewerbehalle, stößt schnell auf die Direktvermarktung. Sie ist kein Zusatzprodukt, sondern ab einer bestimmten Größe der gesetzlich vorgesehene Weg, den eingespeisten Strom zu verkaufen.

In diesem Ratgeber erfährst du, was Direktvermarktung bedeutet, wie die Direktvermarktung funktioniert, ab wann sie Pflicht ist, wie sich die Marktprämie berechnet, welche Technik nötig ist und was bei negativen Strompreisen gilt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Einspeisevergütung gibt es nach § 21 EEG nur für Anlagen bis 100 kW, für PV-Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung vorgesehen.
  • Dabei erhältst du den Marktwert plus die Marktprämie nach § 20.
  • Über 25 kWp muss der Direktvermarkter die Einspeisung abrufen und ferngesteuert regeln können (§ 10b).
  • Bei negativen Strompreisen kann der Förderanspruch entfallen (§ 51).
  • Zwischen den Veräußerungsformen kannst du zum Monatsersten wechseln (§ 21b).

Wie funktioniert die Direktvermarktung von PV-Strom?

Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom ins Netz einspeisen will, hat zwei Wege. In der klassischen Einspeisevergütung nimmt der Netzbetreiber den eingespeisten Strom ab und zahlt einen festen Satz pro Kilowattstunde. In der Direktvermarktung übernimmt ein Direktvermarkter diese Rolle: Er verkauft den produzierten Strom direkt an der Strombörse und zahlt dir die Erlöse an der Strombörse abzüglich seiner Gebühr. Viele Direktvermarkter bündeln dafür zahlreiche Anlagen zu einem virtuellen Kraftwerk. Der Börsenpreis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage und schwankt je nach Tageszeit und Wetter. Die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen soll dafür sorgen, dass sich Anlagen stärker nach dem Markt richten und flexibel auf Preise reagieren.

Damit du trotzdem eine planbare Vergütung erhältst, gibt es die Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem gesetzlich festgelegten anzulegenden Wert deiner Anlage und dem Marktwert von Solarstrom aus. Diese Form heißt geförderte Direktvermarktung oder Marktprämienmodell. Neben der Direktvermarktung mit Prämie gibt es die sonstige Direktvermarktung, zum Beispiel wenn Strom direkt an einen Abnehmer verkauft wird. Beim Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien über einen festen Liefervertrag spricht man auch von einem PPA.

  • Einspeisevergütung: fester Satz vom Netzbetreiber, nur bis zur Leistungsgrenze.
  • Marktprämie: Verkauf über den Direktvermarkter, dazu die Prämie vom Netzbetreiber.
  • Sonstige Direktvermarktung: Verkauf ohne Marktprämie, etwa an einen festen Abnehmer.
  • Mieterstromzuschlag: für Strom, der direkt an Mieter im Gebäude geliefert wird.

Nach § 21b musst du jede Anlage einer dieser Veräußerungsformen zuordnen. Ein Wechsel ist jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats möglich.

Ab wann ist die Direktvermarktung verpflichtend?

Die Einspeisevergütung gibt es nach § 21 Abs. 1 EEG nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW (installierte Leistung). Damit regelt das EEG die Pflicht zur Direktvermarktung indirekt: Ab einer Leistung von mehr als 100 kW gibt es keine feste Vergütung mehr. Laut Clearingstelle EEG|KWKG gilt das für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb gegangen sind. Größere PV-Anlagen ab 100 kWp müssen ihren überschüssigen Strom direkt vermarkten, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. Diese Pflicht betrifft also vor allem Gewerbe- und Hallendächer. Die Anlage wird dann beim Netzbetreiber für die Direktvermarktung angemeldet.

Maßgeblich ist die Leistung der Gesamtanlage. Mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude, die innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gehen, werden nach § 24 EEG zusammengefasst. Wer zwei Anlagen mit je 60 kWp baut, liegt damit über der Grenze.

Welche Vermarktung passt zu welcher Größe?
Bis 100 kWFest oder Marktprämie
Über 100 kWMarktprämie (Pflicht)
Ausfall über 100 kWAusfallvergütung, 3 Monate
Grobe Orientierung nach §§ 21 und 21b EEG, Stand 29.09.2026. Für Anlagen in Ausschreibungen und für Sonderfälle gelten eigene Regeln.

Fällt der Direktvermarkter aus, gibt es die Ausfallvergütung. Nach § 21 Abs. 1 kann sie für Anlagen oberhalb der Grenze für bis zu drei aufeinanderfolgende Kalendermonate in Anspruch genommen werden. Sie ist als Übergang gedacht, nicht als Dauerlösung.

Marktprämie und Marktwert: Welchen Erlös du für Solarstrom bekommst

Die Marktprämie berechnet sich nach § 23a in Verbindung mit Anlage 1 zum EEG. Vereinfacht gilt: Marktprämie gleich anzulegender Wert minus Marktwert Solar. Liegt der Marktwert unter deinem anzulegenden Wert, gleicht die Prämie die Differenz aus. Liegt er darüber, fällt keine Prämie an und du erhältst den höheren Markterlös. Genau darin liegt für Anlagen in der Direktvermarktung die Chance auf Mehrerlöse.

Die Marktwerte veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber auf netztransparenz.de. Für das Jahr 2025 lag der Jahresmarktwert Solar dort bei 4,508 Cent pro Kilowattstunde. Die Monatswerte schwanken deutlich, im Sommer sind sie wegen des hohen Solarangebots oft niedriger.

Beispiel: Wie sich die Vergütung zusammensetzt
Anzulegender Wert (angenommen)8,0 ct/kWh
Marktwert Solar im Monat (angenommen)5,0 ct/kWh
Marktprämie3,0 ct/kWh
Summe vor Gebühr8,0 ct/kWh
Eigene Rechnung mit angenommenen Werten. Der tatsächliche Erlös hängt vom Vertrag mit dem Direktvermarkter und vom erzielten Marktpreis ab. Die Gebühr des Direktvermarkters geht davon ab.

Wichtig: Für die Marktprämie muss der Strom nach § 20 direkt vermarktet und in einem eigenen Bilanzkreis geführt werden. Das übernimmt in der Praxis der Direktvermarkter, der die Direktvermarktung für deine PV-Anlage organisiert und unterstützt.

Technik für die Direktvermarktung von Strom: Fernsteuerung und Messung

Direkt vermarktete Anlagen mit mehr als 25 kW müssen nach § 10b EEG so ausgestattet sein, dass der Direktvermarkter jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln kann. Dafür wird eine Steuerbox oder ein Fernwirkgerät eingebaut. Für PV-Anlagen bis 25 kWp gilt diese Vorgabe aus § 10b nicht.

Dazu kommen die allgemeinen Vorgaben für den Netzbetreiber nach § 9 EEG. Anlagen ab 100 kWp müssen die Ist-Einspeisung übermitteln und ferngesteuert reduziert werden können. Kläre deshalb früh, welche Technik dein Direktvermarkter und dein Netzbetreiber verlangen, damit sie nicht doppelt eingebaut wird.

Negative Strompreise: Wann die Förderung entfällt

An sonnigen Tagen mit viel Solarstrom kann der Preis an der Strombörse negativ werden. Nach § 51 Abs. 1 verringert sich der anzulegende Wert für solche Zeiträume auf null. Die Marktprämie entfällt dann für den in dieser Zeit erzeugten Strom.

Für kleinere Anlagen gilt diese Regel erst ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurden. Für Betriebe mit hohem Eigenverbrauch ist das weniger kritisch: Selbst genutzter Strom ist von negativen Preisen nicht betroffen. Umso wichtiger ist es, möglichst viel Solarstrom im eigenen Betrieb zu verbrauchen.

Freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen: Lohnt sich das unter 100 kW?

Unterhalb der Grenze ist die Teilnahme freiwillig. Höhere Erlöse als mit der festen EEG-Vergütung sind möglich, wenn der Marktwert über dem anzulegenden Wert liegt, aber nicht garantiert. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von mehreren Punkten ab:

  • Gebühren: Der Direktvermarkter verlangt eine Vergütung, oft pro Kilowattstunde oder pauschal. Bei kleinen Mengen fällt sie stärker ins Gewicht.
  • Technik: Oberhalb von 25 kW ist Fernsteuerbarkeit nötig, das kostet Einbau und Betrieb.
  • Einspeisemenge: Entscheidend ist der Ertrag, der ins Netz geht. Viele Betriebe speisen Strom nur in kleinen Mengen ein, weil sie den Großteil selbst verbrauchen. Dann ist die Vermarktungsform zweitrangig.
  • Ausgeförderte Anlagen: Nach 20 Jahren endet die Förderung. Dann kann der Einstieg in die Direktvermarktung von Solarstrom eine Alternative sein.

Seit dem Solarpaket I gibt es laut Clearingstelle außerdem die unentgeltliche Abnahme. Dabei sinkt die Vergütung auf null, dafür fallen keine Kosten für die Direktvermarktung an. Das kann für Anlagen interessant sein, die fast den gesamten Strom selbst nutzen.

PV-Anlage in die Direktvermarktung bringen: So gehst du vor

Größe und Veräußerungsform klärenPrüfen, ob die Anlage über der Grenze liegt und welche Form nach § 21b gewählt wird.
Direktvermarkter vergleichenGebühren, Laufzeit, Abrechnung und Umgang mit negativen Preisen vergleichen.
Technik einbauenSteuerbox bzw. Fernwirktechnik nach § 10b und die Vorgaben des Netzbetreibers umsetzen.
Netzbetreiber informierenDie gewählte Veräußerungsform und den Wechsel fristgerecht mitteilen.
Eigenverbrauch optimierenMöglichst viel Solarstrom selbst nutzen, der Rest geht in die Vermarktung.

Was bei Anlagen dieser Größe noch dazugehört, zeigt der Ratgeber PV-Anlage 100 kWp. Für Unternehmen lohnt sich auch ein Blick auf Photovoltaik für Unternehmen.

Tipps & Tricks
  1. Plane die Anlagengröße bewusst: Knapp unter der Grenze bleibt die Einspeisevergütung möglich.
  2. Vergleiche Direktvermarkter nicht nur nach Gebühr, sondern auch nach Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen.
  3. Frag, wie der Direktvermarkter bei negativen Preisen regelt.
  4. Stimme die Fernsteuertechnik mit Direktvermarkter und Netzbetreiber ab.
  5. Erhöhe den Eigenverbrauch, dann wird die Vermarktung zur Nebensache.
  6. Ein Speicher unterstützt die Direktvermarktung, wenn er Strom aus Stunden mit negativen Preisen in teurere Stunden verschiebt.
Ganter Energie Spezial-Tipp

Selbst genutzter Solarstrom ist meist mehr wert als eingespeister. Den Reststrom kaufst du trotzdem zu. Prüfe mit dem kostenlosen Tarifcheck, ob dein Stromtarif für den Betrieb noch passt.

Photovoltaik im Betrieb geplant? Lass die Vermarktung mitdenken

Du planst eine Anlage für deinen Betrieb und willst wissen, ob du unter oder über 100 kW bleiben solltest? Schick uns deine letzte Jahresstromrechnung und, wenn vorhanden, das Angebot. Wir schauen auf Größe, Eigenverbrauch und Vermarktung und sagen dir, welche Fragen du klären solltest. Du entscheidest selbst.

Die Ersteinschätzung ist für dich kostenlos. Für Planung und Umsetzung arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Deine Angaben geben wir erst weiter, wenn du uns das ausdrücklich bestätigt hast, wir fragen dich vorher. Kommt über uns ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Partner, die im Angebotspreis enthalten sein kann. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und beraten nicht rechtlich oder steuerlich. Informationen zur Verarbeitung deiner Angaben findest du im Datenschutz.

Häufige Fragen zur Direktvermarktung von PV-Strom

Ab wann ist die Direktvermarktung Pflicht?

Für PV-Anlagen ab 100 kWp, genauer: über 100 kW, denn die Einspeisevergütung gibt es nach § 21 Abs. 1 EEG nur bis zu dieser Leistung. Maßgeblich ist eine installierte Leistung von 100 kW. Das gilt laut Clearingstelle für Anlagen, die seit 2016 in Betrieb gegangen sind.

Was ist die Marktprämie?

Sie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert der Anlage und dem Marktwert von Solarstrom aus. Berechnet wird sie nach § 23a und Anlage 1 zum EEG.

Wie hoch ist der Marktwert Solar?

Die Werte werden monatlich auf netztransparenz.de veröffentlicht. Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 dort bei 4,508 Cent pro Kilowattstunde.

Welche Technik brauche ich für die Direktvermarktung?

Über 25 kW muss der Direktvermarkter nach § 10b die Ist-Einspeisung abrufen und die Leistung ferngesteuert regeln können. Dafür wird eine Steuerbox oder Fernwirktechnik eingebaut.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Nach § 51 verringert sich der anzulegende Wert in diesen Zeiträumen auf null, die Marktprämie entfällt. Für kleinere Anlagen gilt das erst nach Einbau eines intelligenten Messsystems.

Kann ich zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wechseln?

Ja, nach § 21b ist ein Wechsel zum ersten Kalendertag eines Monats möglich. Oberhalb der Grenze steht die Einspeisevergütung nur als befristete Ausfallvergütung zur Verfügung.

Lohnt sich die Direktvermarktung unter 100 kWp?

Nur in bestimmten Fällen. Gebühren und Technikkosten fallen bei kleinen Mengen stärker ins Gewicht. Bei hohem Eigenverbrauch ist die Vermarktungsform zweitrangig.

Was kostet ein Direktvermarkter?

Die Kosten für die Direktvermarktung hängen vom Anbieter und von der Anlagengröße ab. Üblich sind Gebühren pro Kilowattstunde oder Pauschalen. Vergleiche mehrere Angebote und achte auf Laufzeit und Kündigungsfristen.

Was ist die unentgeltliche Abnahme?

Eine Option seit dem Solarpaket I: Der eingespeiste Strom wird ohne Vergütung abgenommen, dafür fallen keine Direktvermarktungskosten an. Das kann bei fast vollständigem Eigenverbrauch interessant sein.

Fazit: Über 100 kW führt kein Weg an der Direktvermarktung vorbei

Für neue Anlagen über 100 kW ist die Direktvermarktung der vorgesehene Weg, den eingespeisten Strom zu verkaufen. Du erhältst den Marktwert plus die Marktprämie, brauchst aber einen Direktvermarkter, Fernsteuertechnik und musst negative Preise einplanen. Bei kleineren Anlagen lohnt sich ein Wechsel nur in bestimmten Fällen. Am meisten bringt ein hoher Eigenverbrauch, denn selbst genutzter Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife für Haushalte und Gewerbe und begleitet Unternehmen bei Energiefragen. Die Angaben hier sind Orientierung anhand der genannten Quellen, Stand 29.09.2026. Rechenbeispiele sind eigene Rechnungen mit angenommenen Werten. Der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand der Angaben

Gesetzestexte · Wortlaut geprüft am 29. September 2026

  • EEG: § 9 – technische Vorgaben · § 10b – Anforderungen bei Direktvermarktung · § 20 – Marktprämie · § 21 – Einspeisevergütung · § 21b – Veräußerungsformen · § 23a – Berechnung der Marktprämie · § 24 – Anlagenzusammenfassung · § 51 – negative Preise

Weiterführend · Links geprüft am 29. September 2026