Westnetz Netzentgelte 2026 und weitere Netzbetreiber: Preisblätter im Überblick
Netzentgelte · Netzbetreiber

Westnetz Netzentgelte 2026 und weitere Netzbetreiber: Preisblätter im Überblick

Was verlangen Westnetz, Bayernwerk, Netze BW und andere Netzbetreiber 2026 für die Nutzung ihres Stromnetzes? Hier findest du die Netzentgelte mit direktem Link zum Preisblatt – und rechnest sie mit dem kostenlosen Rechner auf deinen Verbrauch um.

Von Christian Grünefeld · Ganter Energie Stand: 17.09.2026 Lesezeit: 7 Minuten Quelle: Preisblätter der Netzbetreiber, EnWG
Inhalt anzeigen
  1. Vergleich 2026
  2. Netzentgelt-Rechner
  3. Westnetz
  4. Zuständiger Netzbetreiber
  5. Preisblatt lesen
  6. Regionale Unterschiede
  7. Entlastung 2026
  8. Netzentgelte senken
  9. Tarif prüfen
  10. Häufige Fragen
  11. Fazit
  12. Quellen

Kurz gesagt: Die Westnetz verlangt 2026 für Haushalte und kleine Gewerbe ohne Leistungsmessung einen Grundpreis von 80,30 € pro Jahr und einen Arbeitspreis von 9,53 ct/kWh, jeweils netto. Bei 3.500 kWh sind das rund 414 € netto im Jahr. Andere Netzbetreiber liegen teils deutlich darunter – welches Preisblatt für dich gilt, hängt allein von deinem Wohnort ab.

Die Netzentgelte sind ein fester Bestandteil deines Strompreises. Du zahlst sie über deinen Stromanbieter, festgelegt werden sie aber vom örtlichen Netzbetreiber. Hier findest du die Netzentgelte 2026 von Westnetz, Bayernwerk und fünf weiteren großen Netzbetreibern, direkt verlinkt auf das jeweilige Preisblatt. Mit dem Rechner siehst du, was das Netz bei deinem Verbrauch kostet. Was das Westnetz-Preisblatt für Betriebe in einer Großstadt bedeutet, zeigt die Seite Gewerbestrom in Essen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Westnetz 2026: 80,30 €/Jahr Grundpreis und 9,53 ct/kWh Arbeitspreis netto (Preisblatt 3).
  • Große Unterschiede: Bei 3.500 kWh reicht die Spanne in unserer Auswahl von rund 264 € (Bayernwerk Netz) bis rund 414 € (Westnetz) netto im Jahr.
  • Zuständigkeit: Den Netzbetreiber kannst du nicht wählen. Seine Codenummer steht auf deiner Stromrechnung (§ 40 Abs. 2 EnWG).
  • Veröffentlichung: Netzbetreiber müssen ihre Entgelte bis zum 15. Oktober für das Folgejahr im Internet veröffentlichen (§ 20 Abs. 1 EnWG).
  • Dazu kommen: Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen, Stromsteuer und Umsatzsteuer.

Netzentgelte 2026 im Vergleich: Westnetz, Bayernwerk und weitere Netzbetreiber

Die Tabelle zeigt die Netzentgelte Strom für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung in der Niederspannung. Das ist der Normalfall für einen Haushalt und für kleinere Betriebe bis 100.000 kWh im Jahr, die über ein Standardlastprofil abgerechnet werden. Alle Werte sind Nettopreise aus den Preisblättern der Netzbetreiber. Die Beispielspalte rechnen wir für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh.

Netzentgelte Strom 2026 für Haushaltskunden (netto)
NetzbetreiberGrundpreis €/JahrArbeitspreis ct/kWhBeispiel 3.500 kWhPreisblatt
Westnetz80,309,53413,85 €Preisblatt 3, gültig ab 01.01.2026
Bayernwerk Netz98,554,72263,75 €Preisblatt SLP, gültig ab 01.01.2026
Netze BW84,007,57348,95 €Preisblatt 2, endgültig, Stand 12.12.2025
E.DIS Netz76,655,47268,10 €Preisblatt SLP, endgültig, Stand 10.12.2025
Avacon Netz80,306,04291,70 €Preisblatt SLP, Stand 10.12.2025
Schleswig-Holstein Netz94,906,40318,90 €Preisblatt SLP, Stand 10.12.2025
Stromnetz Berlin33,367,46294,46 €Preisblatt ab 01.01.2026, Version 22.05.2026
Netzentgelte ohne Leistungsmessung in der Niederspannung, ohne § 14a-Module. Beispiel: Grundpreis plus Arbeitspreis × 3.500 kWh, netto. Werte aus den verlinkten Preisblättern, abgerufen am 17.09.2026.

Wichtig für den Vergleich: Ein niedriger Grundpreis bedeutet nicht automatisch niedrige Netzkosten. Stromnetz Berlin hat den kleinsten Grundpreis in der Auswahl, liegt beim Beispielhaushalt aber über Bayernwerk Netz und E.DIS Netz. Entscheidend ist die Summe bei deinem Verbrauch. Dein Netzbetreiber fehlt in der Liste? Dann trag seine Werte unten im Rechner ein. Die MITNETZ STROM veröffentlicht ihre Entgelte zum Beispiel auf der Seite Entgelte für Netznutzung.

Netzentgelt berechnen: Was zahlst du bei deinem Verbrauch?

Mit dem Rechner rechnest du die Netzentgelte deines Netzbetreibers auf deinen eigenen Jahresverbrauch um. Für die sieben Netzbetreiber aus der Tabelle sind die Werte hinterlegt. Für alle anderen trägst du Grund- und Arbeitspreis aus dem Preisblatt ein.

Kostenloses Werkzeug

Netzentgelt-Rechner: Was kostet das Stromnetz in deinem Netzgebiet?

Wähle deinen Netzbetreiber oder trag die Werte aus seinem Preisblatt ein. Der Rechner zeigt dir das Netzentgelt für deinen Jahresverbrauch – netto, mit Umsatzsteuer und je Kilowattstunde.

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Werte 2026 für Niederspannung ohne Leistungsmessung.
Steht auf deiner letzten Jahresabrechnung.
Aus dem Preisblatt deines Netzbetreibers.
Ebenfalls aus dem Preisblatt.

Westnetz Netzentgelte 2026: Was im Preisblatt steht

Die Westnetz betreibt Stromverteilnetze vor allem in Nordrhein-Westfalen. Ihre Netzentgelte Strom für Haushalte stehen im Preisblatt 3 unter „Entnahme ohne registrierende Lastgangmessung“. Die Überschrift nennt ausdrücklich Haushaltsbedarf, landwirtschaftlichen, gewerblichen und sonstigen Bedarf – der Preis gilt also auch für kleine Betriebe ohne Leistungsmessung.

Westnetz, NiederspannungNettoBrutto (19 % USt)
Grundpreis80,30 €/Jahr95,56 €/Jahr
Arbeitspreis9,53 ct/kWh11,34 ct/kWh

Das Preisblatt weist darauf hin, dass gesetzliche Abgaben hinzukommen: die Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, der Aufschlag nach § 19 Absatz 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG und die Konzessionsabgabe. Diese stehen in eigenen Preisblättern. Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gibt es ebenfalls ein gesondertes Preisblatt. Wer eine Wärmepumpe oder Wallbox nach § 14a EnWG betreibt, findet reduzierte Entgelte in weiteren Preisblättern – wie die Module funktionieren, erklärt unser Ratgeber zu dynamischen Netzentgelten.

Wie viel die Entlastung 2026 bei Westnetz ausmacht

Zum Vergleich hat die Westnetz ein Preisblatt ohne Bundeszuschuss veröffentlicht. Dort steht für dieselbe Entnahme ein Arbeitspreis von 10,73 ct/kWh bei gleichem Grundpreis. Der Zuschuss senkt den Arbeitspreis also um 1,20 ct/kWh. Bei 3.500 kWh sind das 42 € netto im Jahr. Das Preisblatt ohne Zuschuss dient nur dem Vergleich; abgerechnet wird nach dem regulären Preisblatt.

Welcher Netzbetreiber ist für dich zuständig?

Deinen Stromanbieter kannst du frei wählen, deinen Netzbetreiber nicht. Zuständig ist das Unternehmen, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Ziehst du um, wechselt unter Umständen auch der Netzbetreiber – und damit die Höhe der Netzentgelte.

  • Stromrechnung: Dein Lieferant muss die Codenummer des Netzbetreibers auf der Rechnung angeben (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EnWG). Häufig steht dort auch der Name.
  • Netzentgelte auf der Rechnung: Soweit sie in deinen Preis einfließen, muss der Lieferant die Netzentgelte gesondert ausweisen (§ 40 Abs. 3 Nr. 4 EnWG).
  • Nachfragen: Dein Stromanbieter kennt den Netzbetreiber, weil die Netznutzung für deine Lieferstelle über einen Netznutzungsvertrag geregelt ist, den in der Regel der Lieferant abschließt (§ 20 Abs. 1a EnWG).

In vielen Regionen ist nicht der große Regionalversorger, sondern ein Stadtwerk der Netzbetreiber. Dann gilt dessen eigenes Preisblatt, auch wenn ringsum Westnetz, Bayernwerk oder Netze BW das Netz betreiben.

So liest du das Preisblatt deines Netzbetreibers

Preisblätter sind für Fachleute geschrieben, enthalten aber immer dieselben Bausteine. Mit diesen fünf Schritten findest du die Werte, die für einen Haushalt gelten.

Preisblatt lesen in fünf Schritten
1. Richtiges Jahr wählenAchte auf „gültig ab 01.01.2026“ und darauf, ob das Blatt vorläufig oder endgültig ist.
2. Kundengruppe findenHaushalte stehen unter „ohne Leistungsmessung“, „ohne registrierende Lastgangmessung“ oder „SLP“.
3. Netzebene prüfenFür Haushalte gilt die Niederspannung.
4. Grund- und Arbeitspreis notierenGrundpreis in €/Jahr, Arbeitspreis in ct/kWh – netto oder brutto beachten.
5. Zuschläge nicht vergessenMessstellenbetrieb, Konzessionsabgabe und Umlagen stehen meist in eigenen Preisblättern.
Die fünf Schritte zum passenden Wert im Netzentgelt-Preisblatt, gültig für Haushalte ohne Leistungsmessung.

Vorläufig oder endgültig?

Netzbetreiber müssen ihre Entgelte spätestens zum 15. Oktober für das Folgejahr im Internet veröffentlichen. Stehen die Entgelte bis dahin nicht fest, veröffentlichen sie die voraussichtliche Höhe auf Basis ihrer Erlösobergrenze (§ 20 Abs. 1 EnWG). Deshalb gibt es im Herbst oft vorläufige Preisblätter und im Dezember endgültige. Für einen belastbaren Vergleich nimmst du die endgültige Fassung.

Ermittlung der Netzentgelte: Warum Netzbetreiber unterschiedliche Preise haben

Jeder Netzbetreiber kalkuliert seine Entgelte aus den eigenen Netzkosten. Die Regulierungsbehörde setzt dafür im Rahmen der Anreizregulierung Obergrenzen und Effizienzvorgaben – bezogen auf den einzelnen Netzbetreiber und für eine ganze Regulierungsperiode (§ 21a EnWG). Wie viel davon pro Kilowattstunde bei dir ankommt, hängt unter anderem davon ab, wie groß das Netz ist, wie viele Netznutzer es teilen und wie stark es für den Ausbau erneuerbarer Energien erweitert werden muss.

Die Ermittlung der Netzentgelte folgt festen Regeln aus dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung. Die Aufsicht führt die Bundesnetzagentur oder die zuständige Landesregulierungsbehörde; über Erlösobergrenzen wird festgelegt, wie viel ein Netzbetreiber in den Regulierungsperioden insgesamt einnehmen darf. In die Entgelte fließen auch die Kosten der vorgelagerten Netzbetreiber ein – bis hinauf zu den Übertragungsnetzbetreibern. Kunden in höheren Netzebenen zahlen andere Preise; im Preisblatt steht dafür die Spalte „Netz- oder Umspannebene“, und bei Leistungsmessung kommt ein Leistungspreis hinzu. Weil der Netzausbau für die Energiewende Geld kostet, sind die Netzentgelte ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises.

Deshalb können zwei Haushalte mit gleichem Verbrauch und gleichem Stromtarif spürbar unterschiedliche Netzkosten haben. Die Grundlagen dazu erklären wir ausführlich im Ratgeber Was sind Netzentgelte?.

Entwicklung der Netzentgelte: Was die Entlastung 2026 bringt

Für 2026 übernimmt der Bund einen Teil der Übertragungsnetzkosten mit einem Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Die Entlastung erreicht Haushalte nicht als Überweisung, sondern über niedrigere Netzentgelte der nachgelagerten Netze – und damit regional unterschiedlich stark. Am Beispiel Westnetz sind es 1,20 ct/kWh netto. Wie viel davon auf deiner Stromrechnung ankommt, hängt zusätzlich davon ab, ob dein Energieversorger die Senkung im Strompreis weitergibt. Details zur Entlastung und zur Weitergabe stehen im Ratgeber Netzentgelte 2026.

Gut zu wissen

Für Gas gelten eigene Preisblätter mit einem anderen Aufbau. Wie du die Netzentgelte Gas liest und vergleichst, zeigt der Ratgeber Netzentgelte Gas.

Senkung der Netzentgelte: Was kannst du als Haushalt tun?

Direkt verhandeln kannst du die Netzentgelte nicht – sie gelten für alle Haushalte im Netzgebiet gleich. Trotzdem hast du drei Stellschrauben:

  • Verbrauch: Der Arbeitspreis fällt für jede Kilowattstunde an. Jede eingesparte kWh senkt also auch deinen Netzanteil.
  • Steuerbare Verbraucher: Mit Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher kannst du nach § 14a EnWG reduzierte Netzentgelte nutzen.
  • Stromtarif: Der Netzanteil ist bei allen Anbietern im selben Gebiet gleich. Unterschiede entstehen beim Energiepreis und bei der Weitergabe von Senkungen – hier lohnt der Vergleich.
Tipps & Tricks
  1. Nimm für Vergleiche immer das endgültige Preisblatt des aktuellen Jahres, nicht die vorläufige Fassung vom Herbst.
  2. Achte darauf, ob Werte netto oder brutto angegeben sind – der Unterschied beträgt 19 Prozent.
  3. Rechne mit deinem echten Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung, nicht mit einem Durchschnittswert.
  4. Prüfe nach einem Umzug, welcher Netzbetreiber am neuen Wohnort zuständig ist.
  5. Vergleiche beim Anbieterwechsel den Gesamtpreis – der Netzanteil ist im selben Netzgebiet für alle Tarife gleich.
Ganter Energie Spezial-Tipp

Hat dein Netzbetreiber die Entgelte zum Jahreswechsel gesenkt, lohnt ein Blick in die Preisanpassungsschreiben deines Lieferanten. Steht dort keine Senkung, obwohl das Preisblatt niedriger ausfällt, frag konkret nach. Und vergleiche die Angebote anderer Anbieter: Im selben Netzgebiet zahlen alle dasselbe Netzentgelt, den Unterschied macht der Rest des Preises.

Netzentgelte gleich, Strompreis nicht: Tarif jetzt prüfen lassen

Im selben Netzgebiet zahlt jeder Haushalt dasselbe Netzentgelt. Beim restlichen Strompreis gibt es dagegen Unterschiede. Wir prüfen verfügbare Strom- und Gastarife aus unserem Partnernetzwerk anhand deines Verbrauchs und deiner Postleitzahl. Für dich ist die Prüfung kostenlos, und du entscheidest selbst, ob du wechselst.

Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung vom Anbieter. Informationen zur Verarbeitung deiner Angaben findest du im Datenschutz.

Häufige Fragen zu Netzentgelten Strom und Netzbetreibern

Wie hoch sind die Westnetz Netzentgelte 2026?

Für Haushalte und kleine Betriebe ohne Leistungsmessung verlangt die Westnetz 2026 einen Grundpreis von 80,30 € pro Jahr und einen Arbeitspreis von 9,53 ct/kWh, jeweils netto. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 95,56 € und 11,34 ct/kWh. Die Werte stehen im Preisblatt 3.

Wie berechne ich meine Netzentgelte?

Rechne den Grundpreis plus Arbeitspreis mal Jahresverbrauch. Bei Westnetz und 3.500 kWh: 80,30 € + 9,53 ct × 3.500 kWh = 413,85 € netto im Jahr. Der Rechner in diesem Artikel übernimmt das für dich.

Wo finde ich meinen Netzbetreiber?

Auf deiner Stromrechnung. Der Lieferant muss dort die Codenummer des Netzbetreibers angeben (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EnWG), oft steht auch der Name dabei. Alternativ fragst du deinen Stromanbieter.

Kann ich meinen Netzbetreiber wechseln?

Nein. Zuständig ist der Betreiber des Netzes, an dem dein Hausanschluss hängt. Wählen kannst du nur deinen Stromanbieter. Die Netzentgelte sind im selben Netzgebiet für alle Anbieter gleich.

Sind die Netzentgelte im Strompreis enthalten?

In der Regel ja. Dein Lieferant zahlt sie an den Netzbetreiber und gibt sie über den Strompreis weiter. Soweit sie in den Preis einfließen, muss er sie auf der Rechnung gesondert ausweisen (§ 40 Abs. 3 Nr. 4 EnWG).

Warum zahlen Haushalte in Westnetz-Gebieten mehr als bei Bayernwerk?

Jeder Netzbetreiber kalkuliert seine Entgelte aus den eigenen Netzkosten innerhalb der Vorgaben der Regulierungsbehörde. Netzgröße, Zahl der Netznutzer und der Ausbaubedarf unterscheiden sich. 2026 liegt der Arbeitspreis bei Westnetz bei 9,53 ct/kWh, bei Bayernwerk Netz bei 4,72 ct/kWh netto.

Wann veröffentlichen Netzbetreiber ihre Netzentgelte?

Spätestens zum 15. Oktober für das Folgejahr. Stehen die Entgelte dann noch nicht fest, veröffentlichen die Netzbetreiber die voraussichtliche Höhe (§ 20 Abs. 1 EnWG). Die endgültigen Preisblätter folgen meist im Dezember.

Gelten die Werte auch für Gewerbe?

Ja, sofern der Betrieb ohne Leistungsmessung über ein Standardlastprofil abgerechnet wird. Mehrere Preisblätter nennen dafür eine Jahresentnahme bis 100.000 kWh. Westnetz führt in Preisblatt 3 ausdrücklich auch gewerblichen Bedarf auf. Größere Verbraucher mit Leistungsmessung zahlen einen Leistungs- und einen Arbeitspreis nach eigenen Preisblättern.

Was ist der Unterschied zwischen Netzentgelt und Netznutzungsentgelt?

Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: das Entgelt, das der Netzbetreiber für die Nutzung seines Stromnetzes berechnet. In Preisblättern heißt es oft „Entgelte für Netznutzung“.

Fazit: Erst den Netzbetreiber kennen, dann vergleichen

Die Westnetz Netzentgelte liegen 2026 bei 80,30 € Grundpreis und 9,53 ct/kWh netto – bei 3.500 kWh rund 414 € im Jahr. Andere große Netzbetreiber verlangen teils deutlich weniger. Welches Preisblatt für dich gilt, bestimmt dein Wohnort, nicht dein Vertrag. Finde deinen Netzbetreiber über die Stromrechnung, rechne das Netzentgelt mit dem Rechner aus und vergleiche beim Stromtarif den Rest des Preises.

Christian Grünefeld · Ganter Energie. KI-gestützte Recherche und redaktioneller Abgleich mit den Preisblättern der Netzbetreiber und dem Energiewirtschaftsgesetz. Aktualisiert am 17.09.2026. Allgemeine Orientierung, verbindlich ist das jeweils gültige Preisblatt.

Quellen