Gewerbestrom anmelden: Ablauf, Unterlagen und Fristen
Ob Neugründung, Umzug oder Übernahme einer bestehenden Lieferstelle: Die Anmeldung selbst ist unkompliziert, wenn du weißt, wer wofür zuständig ist. Die teuren Fehler passieren beim Timing.
Inhaltsverzeichnis
- Wann du Gewerbestrom anmelden musst
- Netzbetreiber oder Lieferant?
- Diese Daten brauchst du
- Der Ablauf in sieben Schritten
- Fristen im Überblick
- Wenn noch kein Vertrag läuft
- Die 10.000-Kilowattstunden-Grenze
- SLP oder RLM
- Neuer Anschluss statt bestehender Lieferstelle
- Häufige Fragen
- Fazit
- Persönliche Anfrage
Kurz gesagt: Den Gewerbestrom meldest du beim neuen Lieferanten an, nicht beim Netzbetreiber. Der Wechsel darf höchstens drei Wochen dauern. Wer ohne Vertrag einzieht, landet automatisch in der Ersatzversorgung — und die ist teuer.
Betroffen sind nicht nur klassische Betriebe: Auch Selbstständige und Freiberufler mit eigenen Räumen brauchen eine gewerbliche Lieferstelle. Gewerbestrom anmelden klingt nach Behördengang, ist aber in den meisten Fällen ein Formular mit acht Angaben. Ein günstiger Gewerbestromtarif ist dabei schnell gefunden. Was Gewerbestrom tatsächlich kostet und woraus sich der Preis zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Was kostet Gewerbestrom. Aufwendig wird es nur, wenn zwei Dinge durcheinandergeraten: die Zuständigkeit von Netzbetreiber und Lieferant — und der Zeitpunkt.
Dieser Ratgeber zeigt, welcher Fall auf dein Unternehmen zutrifft, welche Daten du bereitlegen solltest und welche Fristen wirklich gelten. Ohne Tarifempfehlung.
Die Anmeldung von Gewerbestrom läuft immer über den Lieferanten. Der neue Anbieter übernimmt dabei die Anmeldung beim Netzbetreiber und kündigt in der Regel auch den alten Vertrag.
- Dauer: Ein Lieferantenwechsel darf nach § 20a EnWG höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Ohne Vertrag: Wer Strom entnimmt, ohne einen Liefervertrag zu haben, rutscht in die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Sie ist auf drei Monate begrenzt.
- Die entscheidende Grenze: Bis 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gilt dein Betrieb rechtlich als Haushaltskunde und hat Anspruch auf Grundversorgung. Darüber nicht mehr.
- Was du brauchst: Firmierung, Lieferadresse, Zählernummer, Zählerstand, Marktlokations-ID, Jahresverbrauch und die Daten des bisherigen Versorgers.
Wann du Gewerbestrom anmelden musst
Bei der Anmeldung einer gewerblichen Lieferstelle kommt es auf die konkrete Nutzung und den vorhandenen Anschluss an. Ordne deshalb zuerst die Voraussetzungen für Gewerbestrom einschließlich Homeoffice und gemischter Nutzung ein. Die folgenden Fälle helfen dir, den passenden Anmeldeweg vorzubereiten.
Neugründung in bestehenden Räumen Zähler und Anschluss sind vorhanden
Umzug in eine andere Gewerbeeinheit alte Lieferstelle abmelden, neue anmelden – idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem Umzug
Übernahme eines laufenden Betriebs Vertrag geht nicht automatisch auf dich über
Wechsel zu einem anderen Gewerbestromanbieter Lieferstelle bleibt, nur der Versorger ändert sich
Aus dem Homeoffice in eigene Räume bisher lief alles über den Privattarif
Neubau ohne vorhandenen Anschluss Netzanschluss muss erst beantragt werden
Verbrauch über rund 100.000 kWh im Jahr individuelle Angebote statt Standardtarif
Netzbetreiber oder Lieferant? Die häufigste Verwechslung
Du meldest deinen Gewerbestrom beim Lieferanten an, also beim Stromversorger deiner Wahl. Er übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber und in der Regel auch die Kündigung des alten Vertrags.
Gewerbestrom liegt dabei zwischen Privatstrom und Industriestrom: gleiche Netzebene wie im Haushalt, aber eigene Kalkulation. Wo genau die Unterschiede liegen, steht im Ratgeber zum Gewerbestromvergleich. Der Netzbetreiber ist ein anderes Unternehmen. Ihm gehört das Leitungsnetz, er betreibt in vielen Fällen den Stromzähler und stellt die Netzentgelte in Rechnung. Ihn kontaktierst du nur, wenn es um den physischen Anschluss geht — also bei Neubau, Leistungserhöhung oder einem Zählerwechsel.
Viele Gewerbetreibende melden sich nirgends aktiv an, weil der Strom nach dem Einzug ja fließt. Genau dann greift die Ersatzversorgung: Du wirst beliefert, aber zu Konditionen, die deutlich über marktüblichen Gewerbestromtarifen liegen können. Wer drei Monate wartet, zahlt diese Differenz auf den gesamten Verbrauch.
Diese Daten und Unterlagen brauchst du
Für die Anmeldung selbst reichen meist acht Angaben:
Für einen Kostenvergleich auf einheitlicher Basis hilft Was kostet Gewerbestrom?.
- Firmierung und Rechtsform, wie sie im Handelsregister oder auf der Gewerbeanmeldung steht
- Lieferadresse und, falls abweichend, die Rechnungsadresse
- Zählernummer und aktueller Zählerstand mit Ablesedatum
- Marktlokations-ID der Lieferstelle, früher Zählpunktbezeichnung
- Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), geschätzt oder aus der letzten Abrechnung
- Bisheriger Versorger und Kundennummer, wenn es eine Vorbelieferung gab
- Gewünschter Lieferbeginn
- Bankverbindung für das Lastschriftmandat
Die Marktlokations-ID ist elfstellig und steht auf jeder Stromrechnung. Fehlt sie, reichen Zählernummer und vollständige Adresse meist aus — der Netzbetreiber ordnet die Lieferstelle dann selbst zu.
Unsicher, ob dein Unterlagenpaket vollständig ist? Der kostenlose Unterlagen-Check führt dich in vier Schritten durch alle Angaben und zeigt am Ende, was noch fehlt. Ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse.
Der Ablauf in sieben Schritten
Fristen im Überblick
Wenn noch kein Vertrag läuft: Ersatz- und Grundversorgung
Strom fließt auch ohne Vertrag. Wer eine Gewerbeeinheit bezieht und nichts anmeldet, wird trotzdem beliefert — über die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Der Gesetzgeber hat sie als Notlösung gedacht und deshalb auf drei Monate begrenzt. Was das für Betriebe konkret bedeutet, steht im Ratgeber Grundversorgung Gewerbe.
Die Konditionen sind entsprechend: Die Ersatzversorgung ist in aller Regel deutlich teurer als ein regulärer Gewerbestromtarif. Sie ist eine Brücke, kein Tarif.
Davon zu unterscheiden ist die Grundversorgung nach § 36 EnWG. Sie ist günstiger als die Ersatzversorgung, aber ebenfalls selten die beste Wahl — und sie steht nicht jedem Betrieb offen.
Die 10.000-Kilowattstunden-Grenze
Hier steht ein Detail, das viele Ratgeber übergehen: Ob dein Unternehmen Anspruch auf Grundversorgung hat, hängt nicht an der Rechtsform, sondern am Verbrauch.
Nach § 3 Nr. 22 EnWG zählen als Haushaltskunden auch Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen — aber nur bis zu einem Jahreseigenverbrauch von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr.
Praktisch heißt das: Ein Büro, ein Friseursalon oder eine kleine Praxis mit einem Stromverbrauch unter dieser Schwelle gilt rechtlich als Haushaltskunde und kann in die Grundversorgung. Eine Bäckerei mit 40.000 kWh nicht — für sie greift bei fehlendem Vertrag ausschließlich die deutlich teurere Ersatzversorgung.
Für Stromkunden unterhalb der Schwelle gelten damit dieselben Schutzregeln wie beim Haushaltsstrom — oberhalb greifen sie nicht mehr.
Wer knapp über der Grenze liegt, sollte den jährlichen Stromverbrauch vor der Anmeldung sauber ermitteln. Die Zahl entscheidet nicht nur darüber, wie günstig dein Tarif ausfällt, sondern über die gesamte rechtliche Einordnung als Gewerbekunde. Gewerbekunden oberhalb der Grenze verhandeln ihre Konditionen frei — das ist die Kehrseite und zugleich die Chance auf einen günstigeren Preis.
SLP oder RLM: Wie dein Verbrauch gemessen wird
Eine zweite Schwelle entscheidet darüber, wie du überhaupt an ein Angebot kommst. Bis rund 100.000 kWh pro Jahr läuft deine Lieferstelle im Standardlastprofil (SLP): Der Zähler wird einmal jährlich abgelesen, der Netzbetreiber unterstellt einen typisierten Tagesverlauf. Das ist der Bereich, in dem Gewerbestromtarife wie fertige Produkte funktionieren — mit Laufzeit, Preisgarantie und festen Vertragsbedingungen.
Messwerte und Abrechnung bei registrierender Leistungsmessung erklärt der Ratgeber zum RLM-Zähler.
Ab einem Stromverbrauch über 100.000 kWh schreibt § 12 StromNZV die registrierende Leistungsmessung (RLM) vor. Der Stromzähler wird getauscht und misst deinen Lastgang viertelstündlich.
Der Unterschied ist praktisch, nicht theoretisch: RLM-Lieferstellen tauchen in keinem Tarifrechner auf. Angebote werden individuell kalkuliert, der Preis für Strom pro kWh hängt an deinem Lastgang und kann je nach Anbieter deutlich variieren. Wer hier den passenden Stromanbieter sucht, holt Angebote parallel ein — mit dem Lastgangprotokoll der letzten zwölf Monate, das du bei deinem bisherigen Stromanbieter oder beim Netzbetreiber anforderst.
Neuer Anschluss statt bestehender Lieferstelle
Gibt es am Standort noch keinen Stromanschluss, kommt vor der Anmeldung ein zweiter Schritt: der Netzanschluss. Den beantragst du beim örtlichen Netzbetreiber, nicht beim Lieferanten.
Rechne mit Vorlauf. Je nach Netzbetreiber, benötigter Anschlussleistung und Bauzustand vergehen Wochen bis Monate. Erst wenn Zähler und Marktlokations-ID existieren, kann ein Lieferant die Belieferung überhaupt anmelden.
Für die Bauphase gibt es Baustrom als eigene, zeitlich befristete Lieferstelle. Sie wird getrennt abgerechnet und ersetzt den späteren Gewerbestromvertrag nicht. Wie Antrag, Kosten und Tarif beim Baustrom funktionieren, erklärt unser Ratgeber Baustrom beantragen.
Fünf Punkte, die bei der Anmeldung Geld sparen
- Vor dem Einzug anmelden, nicht danach. Drei Wochen Vorlauf sind gesetzlich vorgesehen. Wer erst nach dem Einzug anmeldet, zahlt die Zwischenzeit zu Ersatzversorgungspreisen.
- Jede Lieferstelle einzeln erfassen. Zwei Betriebsstätten sind zwei Anmeldungen. Sammelverträge gibt es, aber sie entstehen nicht automatisch.
- Den Jahresverbrauch nicht zu niedrig ansetzen. Ein zu geringer Wert führt zu einem zu niedrigen Abschlag und am Ende zu einer Nachzahlung, die den Cashflow trifft.
- Kündigungsbestätigung einfordern. Der neue Anbieter kündigt meist, haftet aber nicht dafür, dass es klappt. Ohne Bestätigung läuft im schlimmsten Fall ein zweiter Vertrag weiter.
- Bei Übernahme eines Betriebs nichts voraussetzen. Der Stromvertrag des Vorgängers geht nicht automatisch auf dich über. Kläre vor dem Stichtag, wer ab wann beliefert wird.
Anmeldung steht an und du willst nichts übersehen?
Wir schauen uns deine Lieferstellen, deinen Jahresverbrauch und den geplanten Starttermin an und sagen dir, welche Angaben fehlen und wann du spätestens anmelden musst. Kostenlos und unverbindlich.
Bei einem erfolgreichen Abschluss oder einer Vermittlung kann Ganter Energie eine Vergütung erhalten. Für dich entstehen dadurch keine Kosten. Wir sind keine Rechtsberatung und prüfen keine Vertragsklauseln im juristischen Sinn.
Hinweise zum Umgang mit deinen Angaben findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen zur Gewerbestrom-Anmeldung
Wo melde ich Gewerbestrom an?
Beim Lieferanten deiner Wahl. Er meldet die Lieferstelle beim Netzbetreiber an und kündigt in der Regel den bisherigen Vertrag. Den Netzbetreiber kontaktierst du nur beim physischen Anschluss.
Wie lange dauert die Anmeldung?
Der eigentliche Lieferantenwechsel darf nach § 20a EnWG höchstens drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt aber erst mit der Anmeldung beim Netzbetreiber. Plane ab Vertragsunterschrift eher vier bis sechs Wochen ein.
Was passiert, wenn ich gar nichts anmelde?
Du wirst trotzdem beliefert, aber über die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Sie ist auf drei Monate begrenzt und in aller Regel deutlich teurer als ein regulärer Gewerbestromtarif.
Hat mein Betrieb Anspruch auf Grundversorgung?
Nur bis 10.000 Kilowattstunden Jahreseigenverbrauch. Bis zu dieser Schwelle gelten gewerbliche Letztverbraucher nach § 3 Nr. 22 EnWG als Haushaltskunden. Darüber greift die Grundversorgung nicht mehr.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Firmierung, Liefer- und Rechnungsadresse, Zählernummer, Zählerstand, Marktlokations-ID, Jahresverbrauch, bisheriger Versorger und Bankverbindung. Ein Handelsregisterauszug wird selten verlangt.
Übernehme ich bei einem Betriebskauf den Stromvertrag?
Nicht automatisch. Der Liefervertrag ist an den bisherigen Vertragspartner gebunden. Kläre vor dem Stichtag schriftlich, wer ab wann beliefert wird, sonst entsteht eine Lücke mit Ersatzversorgung.
Kann ich mit meinem Privattarif ins Gewerbe umziehen?
Nein. Eine gewerbliche Lieferstelle braucht einen eigenen Vertrag, auch wenn der Verbrauch klein ist. Selbstständige und Freiberufler, die aus dem Homeoffice in eigene Räume ziehen, melden dort neu an. Ein Anbieterwechsel beim privaten Anschluss ändert daran nichts.
Was ist die Marktlokations-ID und wo finde ich sie?
Sie identifiziert deine Lieferstelle eindeutig, ist elfstellig und hat die frühere Zählpunktbezeichnung abgelöst. Du findest sie auf jeder Stromrechnung. Fehlt sie, genügen meist Zählernummer und Adresse.
Muss ich jede Betriebsstätte einzeln anmelden?
Ja. Jede Lieferstelle hat eine eigene Marktlokations-ID und braucht eine eigene Anmeldung. Ein Rahmenvertrag über mehrere Standorte ist möglich, entsteht aber nicht von selbst.
Was gilt bei sehr hohem Verbrauch?
Ab rund 100.000 Kilowattstunden im Jahr wird meist nicht mehr nach Standardlastprofil, sondern nach registrierender Leistungsmessung abgerechnet. Angebote werden dann individuell kalkuliert.
Fazit
Die Anmeldung selbst ist ein Formular. Teuer wird sie nur, wenn der Zeitpunkt nicht stimmt. Drei Wochen Vorlauf sind das Minimum, und wer ohne Vertrag einzieht, zahlt jeden Tag in der Ersatzversorgung drauf.
Klär deshalb vor allem zwei Dinge, bevor du irgendein Angebot ansiehst: deinen realistischen Jahresverbrauch und den genauen Termin, ab dem Strom fließen muss. Alles Weitere ergibt sich daraus. Mit beiden Zahlen lassen sich die verfügbaren Anbieter in wenigen Minuten vergleichen — und die Strompreise für Gewerbekunden gehen weiter auseinander, als die meisten erwarten.






