Rechner · Strom und Gas

Strompreiserhöhung berechnen: was die Anpassung dich wirklich kostet

Trag alten und neuen Preis aus deinem Preisanpassungsschreiben ein und sieh sofort, was die Änderung pro Jahr und Monat kostet – für Strom und Gas getrennt, ohne E-Mail-Adresse, ohne Speicherung deiner Eingaben.

5 Minuten Lesezeit Rechtsgrundlage: § 41 EnWG, § 41b EnWG, § 5 StromGVV Aktualisiert am 22. September 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Preiserhöhung berechnen: Strom oder Gas
  2. Die Formel dahinter
  3. Welche Werte du aus dem Schreiben brauchst: Strompreis, Grundpreis, Verbrauch
  4. Was dieser Rechner ausdrücklich nicht tut
  5. Und danach? Vom Ergebnis zum passenden Tarif
  6. Häufige Fragen zur Berechnung
  7. Zahl steht – und jetzt?
  8. Quellen und Stand

Die Mehrkosten einer Strompreiserhöhung rechnest du in einem Schritt aus: Jahresverbrauch mal Differenz im Arbeitspreis, plus die Differenz im Grundpreis. Bei 3.500 kWh und 5 Cent mehr pro Kilowattstunde sind das 175 Euro im Jahr, also rund 14,58 Euro im Monat. Den Rest erledigt der Rechner unten – Strom und Gas getrennt, ohne E-Mail-Adresse, das Ergebnis siehst du sofort. Die Berechnung zeigt dir die neuen Stromkosten pro Jahr und Monat, nicht nur die Differenz.

Preiserhöhung berechnen: Strom oder Gas

Trag ein, was in deinem Preisanpassungsschreiben steht. Der Rechner zeigt dir bisherige und neue Jahreskosten, die Differenz pro Monat und Jahr sowie die prozentuale Veränderung. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse, ohne personenbezogene Daten.

Kostenloser Rechner
Welche Energieart?
In Cent je Kilowattstunde. Komma oder Punkt sind beide möglich.
In Cent je Kilowattstunde, wie im Schreiben angekündigt.
In Euro. Den Zeitraum wählst du im Feld „Grundpreis gilt“.
In Euro, gleicher Zeitraum wie oben.
Auf vielen Rechnungen steht der Grundpreis monatlich. Prüf das kurz nach.
In Kilowattstunden pro Jahr, aus deiner letzten Abrechnung.

Die Formel dahinter

Der Rechner macht nichts Geheimnisvolles. Er rechnet beide Preisstände auf ein volles Jahr hoch und zieht sie voneinander ab:

Jahreskosten = Jahresverbrauch in kWh × Arbeitspreis in ct/kWh ÷ 100 + Grundpreis pro Jahr

Steht dein Grundpreis monatlich auf der Rechnung, wird er mit zwölf multipliziert. Die prozentuale Veränderung ist die Differenz geteilt durch die bisherigen Jahreskosten. Genau deshalb lässt sie sich nicht bilden, wenn die bisherigen Kosten rechnerisch null betragen – der Rechner sagt das dann ausdrücklich, statt eine Zahl zu erfinden.

Welche Werte du aus dem Schreiben brauchst: Strompreis, Grundpreis, Verbrauch

Ein Preisanpassungsschreiben enthält fast immer eine Gegenüberstellung von altem und neuem Preis. Du brauchst daraus nur vier Zahlen und dein Verbrauchsjahr:

  • Arbeitspreis alt und neu in Cent je Kilowattstunde.
  • Grundpreis alt und neu in Euro, monatlich oder jährlich.
  • Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus der letzten Abrechnung deines Stromanbieters – der Stromverbrauch ist der Hebel, über den der Arbeitspreis wirkt. Wie du ihn findest und einordnest, steht im Ratgeber Stromrechnung zu hoch.

Das Wirksamkeitsdatum brauchst du nicht für die Rechnung, aber für die Entscheidung danach. Notiere es dir aus dem Schreiben.

Was dieser Rechner ausdrücklich nicht tut

  • Er prüft nicht, ob die Preisänderung wirksam ist. Dafür kommt es auf die Klausel im Vertrag, die Frist und den Anlass an.
  • Er prüft nicht, ob deine Preisgarantie die Änderung abdeckt.
  • Er sagt nicht, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht.
  • Er berücksichtigt keine Boni, keine unterjährigen Preiswechsel und keine Änderung deines Verbrauchs.
  • Er verspricht keine Ersparnis. Ein Ergebnis mit Minuszeichen heißt nur, dass diese beiden Preisstände rechnerisch günstiger sind.

Und danach? Vom Ergebnis zum passenden Tarif

Die Zahl allein ist noch keine Entscheidung. Sie ist der zweite Schritt in einer kurzen Kette:

Schreiben lesenAlter Preis, neuer Preis, Wirksamkeitsdatum und der Hinweis auf dein Beendigungsrecht.
Mehrkosten rechnenHier auf dieser Seite. Danach weißt du, worüber du überhaupt entscheidest.
Preisgarantie prüfenIst die Änderung gedeckt, gibt es nichts abzuwehren: Preisgarantie Strom.
Frist und Recht prüfenWenn nicht gedeckt: Sonderkündigungsrecht Strom. Das Schreiben erstellst du mit dem Kündigungsschreiben-Generator.
EntscheidenWechseln, kündigen, reklamieren oder bewusst bleiben: jetzt wechseln oder warten. Ohne Sonderkündigungsrecht helfen die Wege aus Wechsel trotz laufendem Vertrag.

Wann Nichtstun die richtige Entscheidung ist: Wenn die Mehrkosten klein sind und dein Strompreis auch nach der Erhöhung unter den Stromtarifen liegt, die du gerade angeboten bekommst. Eine Kündigung ohne besseren Anschlussvertrag endet in der Grundversorgung. Prüfe dann nur, ob dein Abschlag zu den neuen Stromkosten passt.

Häufige Fragen zur Berechnung

Wie berechne ich die Mehrkosten einer Strompreiserhöhung?

Multipliziere deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde, teile durch 100 und addiere den Grundpreis für ein Jahr. Das machst du einmal mit den alten und einmal mit den neuen Werten. Die Differenz sind die Mehrkosten pro Jahr, geteilt durch zwölf ergibt sich der monatliche Betrag.

Wie viel kostet mich eine Erhöhung um 5 Cent pro Kilowattstunde?

Bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch sind 5 Cent je Kilowattstunde genau 175 Euro mehr im Jahr, also rund 14,58 Euro im Monat. Der Grundpreis kommt gegebenenfalls noch dazu.

Habe ich bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Nein. Übt der Lieferant ein vertragliches Änderungsrecht aus, kannst du nach § 41 Abs. 5 EnWG ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen. § 41 Abs. 6 EnWG nimmt davon aber die unveränderte Weitergabe geänderter Umsatzsteuersätze und bestimmte Minderbelastungen aus – dort entsteht ausdrücklich kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wie früh muss mein Anbieter eine Preiserhöhung ankündigen?

Außerhalb der Grundversorgung spätestens einen Monat vor Eintritt der Änderung, wenn du Haushaltskunde bist (§ 41 Abs. 5 EnWG). In der Grundversorgung werden Änderungen nur zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vorher erfolgen muss (§ 5 Abs. 2 StromGVV).

Rechnet der Rechner auch für Gas?

Ja. Über die Auswahl oben stellst du zwischen Strom und Gas um. Die Formel ist dieselbe, es gelten nur andere Plausibilitätsgrenzen für Arbeitspreis und Jahresverbrauch. Gasverbräuche liegen deutlich höher als Stromverbräuche.

Was bedeutet ein Ergebnis mit Minuszeichen?

Dann sind die neuen Preise rechnerisch günstiger als die alten. Das ist eine Preissenkung. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch in der Regel nicht.

Warum wird keine prozentuale Veränderung angezeigt?

Die Prozentzahl ist die Differenz geteilt durch die bisherigen Jahreskosten. Sind die bisherigen Kosten rechnerisch null, lässt sich kein Prozentwert bilden. Der Rechner sagt das dann ausdrücklich, statt eine Zahl zu erfinden.

Muss ich für das Ergebnis eine E-Mail-Adresse angeben?

Nein. Das vollständige Ergebnis ist ohne Anmeldung sichtbar. Der Rechner läuft in deinem Browser, es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Zahl steht – und jetzt?

Wenn du wissen willst, ob es für deinen Verbrauch und deine Postleitzahl gerade bessere Tarife gibt, prüfen wir das für dich. Für den ersten Kontakt reicht die relevante Seite deines Schreibens mit altem Preis, neuem Preis und Wirksamkeitsdatum – persönliche Daten darfst du schwärzen. Eine vollständige Rechnung brauchen wir dafür nicht.

Wir vergleichen Angebote aus unserem Partnernetzwerk, keinen vollständigen Markt. Für dich ist die Prüfung kostenlos; kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vergütung. Wir versprechen keine bestimmte Ersparnis und leisten keine Rechtsberatung.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Ganter Energie vermittelt Strom- und Gastarife und prüft Abrechnungen für Haushalte und Gewerbe. Der Rechner liefert eine rechnerische Einordnung; ob eine Preisänderung wirksam ist oder ein Sonderkündigungsrecht auslöst, beurteilen wir nicht. Stand der Rechtsangaben: 22.09.2026.

Quellen und Stand

Alle Normen im Volltext abgerufen am 22.09.2026.