Energieaudit-Pflichtcheck für Unternehmen
Prüfe unverbindlich, ob nach deinen Unternehmens- und Verbrauchsdaten Hinweise auf eine Energieauditpflicht nach EDL-G oder weitere Pflichten nach EnEfG bestehen. Das vollständige Ergebnis ist kostenlos und ohne Anmeldung sichtbar.
Welche Pflichten können für dein Unternehmen relevant sein?
Der Check nutzt nur deine Eingaben im Browser. Er überträgt oder speichert keine Unternehmens- und Verbrauchsdaten und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Deine Einordnung erscheint hier
Führe die drei Schritte aus. Danach siehst du die EDL-G-Hauptklasse, die ausgelösten Regeln, eine mögliche Fristindikation und den getrennten EnEfG-Hinweis.
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Warum dieses Ergebnis?
Fristindikation
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Separater EnEfG-Hinweis
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Förderung: der zweite Ausgang
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Fördersätze und Verfahrensregeln nach dem BAFA-Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1. Stand: 13.09.2026.
Offene Punkte und nächste Schritte
Rechtsstand und Einordnung
Rechtsstand: 6. September 2026. Das Ergebnis ist eine unverbindliche regelbasierte Vorprüfung und keine Rechts-, Förder- oder Auditberatung. Der Regierungsentwurf BR-Drs. 388/26 ist nicht geltendes Recht und wird nicht berechnet.
Ergebnis richtig einordnen
Der Energieaudit-Pflichtcheck verwendet keine Punktzahl. Er prüft gesetzliche Schwellen in einer festen Reihenfolge und zeigt offen, welche Eingabe eine Regel ausgelöst hat. Unsichere Beteiligungs-, Konzern- oder Sonderfälle führen bewusst nicht zu einer scheinbar eindeutigen Ja-/Nein-Aussage.
Nicht-KMU prüfen
Beschäftigte oder die Kombination aus Umsatz und Bilanzsumme werden für zwei Jahre betrachtet.
EDL-G-Pfad bestimmen
Managementsystem, Nachweis und die 500.000-kWh-Grenze bestimmen die Hauptklasse.
EnEfG getrennt prüfen
Der Dreijahresdurchschnitt des Endenergieverbrauchs erzeugt einen separaten Hinweis.
Wann ist ein Energieaudit für Unternehmen Pflicht?
Das aktuell geltende EDL-G knüpft die Auditpflicht grundsätzlich daran, ob ein Unternehmen kein KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG ist. Nicht-KMU müssen ein Energieaudit grundsätzlich mindestens alle vier Jahre wiederholen. Neu in den Anwendungsbereich fallende Unternehmen haben grundsätzlich 20 Monate für das erste Audit.
Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im maßgeblichen vollständigen Zwölfmonatszeitraum sieht das EDL-G einen vereinfachten Erklärungspfad vor; ein vollständiges Audit ist dann voraussichtlich nicht erforderlich.
Nicht-KMU, Energieverbrauch und Managementsysteme
| Prüffaktor | Aktive R1-Regel | Folge im Check |
|---|---|---|
| Beschäftigte | mindestens 250 JAE | Nicht-KMU-Indikator |
| Finanzwerte | Umsatz über 50 Mio. € und Bilanzsumme über 43 Mio. € | Nicht-KMU-Indikator auch unter 250 JAE |
| Gesamtenergieverbrauch | bis einschließlich 500.000 kWh | vereinfachte Online-Erklärung prüfen |
| ISO 50001 / EMAS | gültig, ausreichend abgedeckt und nachgewiesen | Freistellung vom regulären Auditpfad wahrscheinlich |
| Statuswechsel | grundsätzlich zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre | Einjahreswechsel führt zum Prüfhinweis |
Partnerunternehmen werden grundsätzlich anteilig, verbundene Unternehmen grundsätzlich vollständig berücksichtigt. Bei bestimmten öffentlichen Beteiligungen ab 25 Prozent sowie bei Strukturänderungen ist eine individuelle Prüfung nötig.
EDL-G und EnEfG getrennt prüfen
Die EDL-G-Hauptklasse betrachtet Unternehmensstatus, Managementsystem und den maßgeblichen Zwölfmonatsverbrauch. Das EnEfG nutzt dagegen den durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre – unabhängig vom KMU-Status.
- Über 7,5 GWh: Ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach § 8 EnEfG kann relevant sein.
- Über 2,5 GWh bis einschließlich 7,5 GWh: Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG können für wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen relevant sein.
- Bis einschließlich 2,5 GWh: Aus dem Verbrauch ergibt sich kein Hinweis auf diese beiden EnEfG-Schwellen.
Welche Angaben benötigt der Pflichtcheck?
- Beschäftigte in Jahresarbeitseinheiten sowie Umsatz und Bilanzsumme für zwei abgeschlossene Geschäftsjahre
- bereits aggregierte Werte bei Partner- oder verbundenen Unternehmen
- Gesamtenergieverbrauch aller Energieträger im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum
- Status, Abdeckung und Nachweis eines ISO-50001- oder EMAS-Systems
- Auditdatum oder Datum des erstmaligen Nicht-KMU-Status, soweit bekannt
- Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
Was folgt nach dem Ergebnis?
Sichere zuerst die verwendeten Gruppen-, Finanz- und Verbrauchsdaten. Prüfe anschließend, ob Nachweise, Auditbericht, Online-Erklärung oder ein Managementsystem betroffen sind. Bei Fristen zählt der dokumentierte Zeitpunkt – der Check gibt deshalb nur eine indikative Orientierung aus.
Die ausführlichen Grundlagen findest du im Beitrag Energieaudit für Unternehmen: Pflicht, Ablauf und Fristen verständlich erklärt.
Wenn die weitere Vorbereitung ansteht, nutze den kostenlosen Energieaudit-Unterlagenplan. Halte damit vorhandene Belege, offene Aufgaben, Zuständigkeiten und eigene Zieltermine fest. Deinen Stand kannst du ohne Anmeldung speichern, kopieren oder drucken.
Häufige Fragen zum Energieaudit-Pflichtcheck
Ist ein Energieaudit ab 250 Beschäftigten automatisch Pflicht?
Mindestens 250 Jahresarbeitseinheiten sind ein starker Nicht-KMU-Indikator. Für die tatsächliche Pflicht sind jedoch auch die Zwei-Jahres-Regel, Unternehmensverbindungen, mögliche Sonderfälle, Energieverbrauch und Freistellungen zu prüfen.
Welche Rolle spielen Umsatz, Bilanzsumme und Unternehmensverbindungen?
Unter 250 Beschäftigten liegt ein Nicht-KMU-Indikator nur vor, wenn der Jahresumsatz über 50 Millionen Euro und zugleich die Jahresbilanzsumme über 43 Millionen Euro liegen. Partnerunternehmen werden grundsätzlich anteilig, verbundene Unternehmen grundsätzlich vollständig einbezogen.
Was gilt bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch?
Bei einem Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh im maßgeblichen vollständigen Zwölfmonatszeitraum ist ein vollständiges Energieaudit voraussichtlich nicht erforderlich. Die vereinfachte Online-Erklärung gegenüber dem BAFA ist gesondert zu prüfen.
Können ISO 50001 oder EMAS das Energieaudit ersetzen?
Ein gültiges und entsprechend nachgewiesenes Energie- oder Umweltmanagementsystem kann vom regulären EDL-G-Auditpfad freistellen. Abdeckung, Zertifikat beziehungsweise Registrierung und Fristen müssen belastbar dokumentiert sein.
Was bedeuten die Schwellen von 2,5 und 7,5 GWh im EnEfG?
Über 2,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch können Umsetzungspläne für wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen relevant sein. Über 7,5 GWh kann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich sein. Der Durchschnitt bezieht sich auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Ist das Ergebnis des Pflichtchecks rechtsverbindlich?
Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche regelbasierte Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Einzelfallprüfung.
Ich bin nicht auditpflichtig – kann ich trotzdem eine Förderung bekommen?
Ja, das ist sogar der Regelfall. Modul 1 der BAFA-Energieberatung richtet sich an KMU, Freiberufler, Kommunen und gemeinnützige Träger sowie an Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh. Gefördert werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 3.000 Euro bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto und höchstens 600 Euro darunter. Nicht-KMU über 500.000 kWh sind nicht antragsberechtigt – für sie ist das Audit eine Pflichtleistung auf eigene Kosten.
Quellen- und Rechtsstand: 6. September 2026. Amtliche Grundlagen: EDL-G, EnEfG, Empfehlung 2003/361/EG, BAFA Energieaudit, BAFA Energieberatung Modul 1 und DIP-Vorgang 336643.
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