Ganter Energie
Stromvertrag kündigen bei Umzug: Frist, Anbieterwechsel und Sonderkündigung
Ein Umzug beendet deinen Stromvertrag nicht automatisch. Möchtest du Strom kündigen beim Umzug, zählen deine Vertragsart und die Versorgung an der neuen Adresse. Du hast drei Möglichkeiten: Vertrag mitnehmen, außerordentlich kündigen oder Stromanbieter wechseln.
Für Sonderverträge gilt beim Wohnsitzwechsel grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. Der Lieferant kann das Sonderkündigungsrecht abwenden, wenn er rechtzeitig eine Fortsetzung zu denselben Konditionen anbietet. Bei der Grundversorgung gelten andere Regeln. Ordne deshalb zuerst den Vertrag ein und koordiniere danach Auszug, Einzug und Anbieterwechsel.
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Das Wichtigste zum Stromvertrag beim Umzug
- Melde den Umzug frühzeitig und nachweisbar beim bisherigen Lieferanten.
- Bei einem Sondervertrag sind für die außerordentliche Kündigung grundsätzlich sechs Wochen einzuplanen.
- Das Zwei-Wochen-Fenster betrifft die Reaktion des Lieferanten, nicht deine Kündigungsfrist.
- Grundversorgung, Ersatzversorgung und Sondervertrag folgen unterschiedlichen Regeln.
- Halte für beide Wohnungen Zählernummer und Zählerstand fest.
- Schließe den gewünschten Vertrag für die neue Wohnung vor der ersten Stromentnahme ab. Eine rückwirkende Zuordnung zu einem Wunschlieferanten ist nicht möglich.
Was passiert mit dem Stromvertrag bei einem Umzug?
Entscheidend ist deine Vertragsart. Die Begriffe solltest du nicht vermischen.
Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung
Ein Sondervertrag ist ein frei gewählter Stromliefervertrag mit eigenen Preisen, Laufzeiten und Kündigungsregeln. § 41b Abs. 5 EnWG enthält für den Wohnsitzwechsel ein besonderes Kündigungsrecht. Damit kannst du den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Der Vertrag zieht nicht automatisch mit um. Der Lieferant kann aber eine Fortsetzung anbieten.
Grundversorgung
Die Grundversorgung übernimmt in einem Netzgebiet der zuständige Grundversorger. Ein Grundversorgungsvertrag kann auch ohne vorherigen Sondervertrag entstehen. Das geschieht etwa, wenn du in der neuen Wohnung Strom nutzt. Nach § 20 StromGVV kannst du den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung greift, wenn eine Stromentnahme keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dabei handelt es sich weder um einen regulären Sondervertrag noch automatisch um eine Grundversorgung. Mit Beginn eines neuen Liefervertrags endet die Ersatzversorgung; gesetzlich dauert sie höchstens drei Monate.
Vertrag mitnehmen, kündigen oder Stromanbieter wechseln?
Vertrag mitnehmen:
Der Tarif passt weiterhin und der Lieferant bietet an der neuen Adresse dieselben Konditionen. Prüfe Preis, Laufzeit und Lieferbeginn schriftlich.
Außerordentlich kündigen:
Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern oder unterbreitet er kein wirksames Fortsetzungsangebot, kommt die Sonderkündigung infrage. Erkläre die Kündigung nachweisbar und teile die Daten der neuen Lieferstelle mit.
Anbieter wechseln:
Du möchtest die Gelegenheit für einen Tarifvergleich nutzen. Prüfe verfügbare Stromtarife und beauftrage den neuen Anbieter rechtzeitig. Ist der alte Vertrag gekündigt, kontrollierst du den Lieferbeginn des neuen Tarifs. Mehr zur Abgrenzung findest du unter Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag.
Sonderkündigungsrecht beim Umzug: Wann greift es?
§ 41b Abs. 5 EnWG erlaubt Haushaltskunden bei einem Wohnsitzwechsel grundsätzlich die außerordentliche Kündigung. Für den bisherigen Energieliefervertrag gilt dabei eine Frist von sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.
Sechs Wochen Kündigungsfrist einhalten
Informiere den Lieferanten spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Vertragsende. Nenne den Auszugstermin. Teile außerdem die neue Adresse oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle mit. Plane einen Nachweis über den Zugang der Mitteilung ein.
Wann der bisherige Lieferant den Vertrag fortführen kann
Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Lieferant innerhalb von zwei Wochen nach Eingang deiner Kündigung ein wirksames Angebot in Textform macht. Das Angebot muss die bisherigen Vertragsbedingungen fortführen und die Belieferung am neuen Wohnsitz muss möglich sein. Prüfe es deshalb genau.
Warum das Zwei-Wochen-Fenster keine Kündigungsfrist ist
Sechs Wochen: grundsätzliche Kündigungsfrist des Haushaltskunden beim Wohnsitzwechsel nach § 41b Abs. 5 EnWG.
Zwei Wochen: Reaktionsfenster des bisherigen Lieferanten für ein Fortsetzungsangebot zu denselben Bedingungen. Es verkürzt die Kündigungsfrist nicht. Für die Grundversorgung gilt eine eigene Regel. Dort beträgt die Kündigungsfrist nach § 20 StromGVV zwei Wochen.
Stromvertrag kündigen bei Umzug: So gehst du vor
Neue Anschrift oder Identifikationsnummer angeben
Teile dem Lieferanten die künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Verbrauchsstelle mit. Ergänze Kundennummer, bisherige Lieferadresse und Auszugsdatum. So lassen sich beide Lieferstellen eindeutig zuordnen.
Kündigungstermin und Bestätigung
Nenne den gewünschten Beendigungstermin und bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Ein konkretes Datum ist klarer als eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Prüfe, ob das bestätigte Vertragsende zum Übergabetag passt. Bewahre Versand- und Eingangsbelege auf.
Sonderkündigung selbst und nachweisbar erklären
Verlasse dich nicht darauf, dass ein Umzug automatisch als Kündigung gilt. Erkläre ausdrücklich die außerordentliche Kündigung wegen Wohnsitzwechsels. Ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung ist davon zu trennen. Weitere Grundlagen erklärt der Beitrag Sonderkündigungsrecht Strom.
Der richtige Zeitplan für deinen Stromvertrag
Sechs Wochen vor dem Auszug
Prüfe sechs Wochen vor dem Umzug Vertragsart und Unterlagen. Teile den Umzug mit und kündige gegebenenfalls außerordentlich. Vergleiche Tarife für die neue Lieferstelle. Bei einer regulären Kündigung können Mindestvertragslaufzeit und ordentliche Kündigung wichtig sein. Dabei hilft der Überblick zur Kündigungsfrist beim Stromanbieterwechsel.
Vor dem Einzug
Fortsetzungsangebot des bisherigen Lieferanten prüfen oder einen neuen Stromvertrag abschließen. Wenn du Strom anmelden möchtest, kontrolliere Lieferbeginn, Anschrift, Zählernummer und Marktlokations-ID. Der Stromvertrag sollte vor der ersten Stromentnahme abgeschlossen sein.
Am Übergabetag
Fotografiere die Zählerstände in beiden Wohnungen. Halte Datum und Zählernummer im Übergabeprotokoll fest. Sende die Werte an die Vertragspartner und bei Bedarf an Netz- oder Messstellenbetreiber.
Nach dem Einzug
Prüfe Lieferbestätigung und Schlussrechnung auf korrekte Zeiträume, Zählerstände und Lieferstellen. Bei Abweichungen widersprichst du sachlich und legst deine Nachweise bei.
Stromanbieter für die neue Wohnung wechseln
Vertrag vor der ersten Stromentnahme abschließen
Ein Stromanbieterwechsel kann nicht rückwirkend gelten. Bereits erfolgte Stromentnahmen lassen sich keinem neuen Wunschvertrag zuordnen. Schließe den gewünschten Vertrag deshalb vor dem Einzug ab. Der technische 24-Stunden-Lieferantenwechsel ersetzt weder Kündigungsfristen noch Vertragslaufzeiten.
Wer ohne vorherigen Wunschvertrag Strom nutzt, wird in der Regel dem Grundversorger zugeordnet. Beim Grundversorger gelten die Regeln der Grundversorgung. Ein später geschlossener Wunschtarif gilt nur für die Zukunft. Dokumentiere deshalb den Zählerstand schon bei der Schlüsselübergabe.
Grund- oder Ersatzversorgung richtig einordnen
Frage beim Netzbetreiber nach, wenn der Versorger unklar ist. Kündige erst, wenn Vertragsart, Lieferbeginn und Zuständigkeit feststehen. So vermeidest du widersprüchliche Meldungen.
Diese Angaben und Dokumente benötigst du
- Vertrags- und Kundennummer des bisherigen Lieferanten.
- Bisherige und neue Anschrift.
- Auszugs- und Einzugsdatum.
- Zählernummern der alten und neuen Wohnung.
- Zählerstände mit Foto und Ablesedatum.
- Marktlokations-ID, sofern vorhanden.
- Übergabeprotokoll.
- Kündigung, Versandnachweis und Bestätigung.
- Fortsetzungsangebot oder Bestätigung des neuen Liefervertrags.
Häufige Fehler beim Strom-Umzug
Das Zwei-Wochen-Fenster falsch verstehen
Es ist keine verkürzte Umzugskündigungsfrist. Es bestimmt, wie lange der bisherige Lieferant für sein Fortsetzungsangebot hat.
Alte und neue Lieferstelle verwechseln
Ordne jede Vertragsnummer, Zählernummer und jeden Stand klar einer Adresse zu. Sonst können bei zeitlichen Überschneidungen fehlerhafte Abrechnungen entstehen.
Zählernummer ungeprüft übernehmen
Vergleiche die Nummer direkt am Zähler mit Übergabeprotokoll und Vertragsbestätigung. Eine Wohnungsnummer allein identifiziert die Lieferstelle nicht sicher.
Auf eine rückwirkende Anmeldung vertrauen
Warte nicht bis nach dem Einzug auf den Wunschtarif. Die rückwirkende Zuordnung zu einem neuen Stromlieferanten ist ausgeschlossen.
Häufige Fragen zum Stromvertrag beim Umzug
Kann ich meinen Stromvertrag bei jedem Umzug kündigen?
Bei Sonderverträgen gilt grundsätzlich § 41b Abs. 5 EnWG. Das Kündigungsrecht entfällt, wenn der Lieferant rechtzeitig eine mögliche Fortsetzung zu denselben Bedingungen anbietet. Für die Grundversorgung gelten eigene Regeln.
Kann man Strom bei Umzug sofort kündigen?
Nicht ohne Frist. Für die Kündigung des Stromvertrags nach § 41b Abs. 5 EnWG gelten grundsätzlich sechs Wochen. Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug bedeutet daher nicht, dass die Kündigung sofort wirksam wird.
Welche Kündigungsfrist gilt beim Umzug?
Beim Sondervertrag grundsätzlich sechs Wochen. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nach § 20 StromGVV zwei Wochen.
Sind die zwei Wochen beim Fortsetzungsangebot meine Kündigungsfrist?
Nein. Die zwei Wochen sind das gesetzliche Reaktionsfenster des bisherigen Lieferanten nach Eingang der Kündigung.
Kann die Kündigung erst nach dem Auszug wirksam werden?
Ja. Nach § 41b Abs. 5 EnWG kann die Kündigung zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken. Stimme das Datum mit der tatsächlichen Wohnungsübergabe ab.
Muss ich den Stromvertrag selbst kündigen?
Die Umzugskündigung solltest du ausdrücklich und nachweisbar erklären. Bei einem gewöhnlichen Anbieterwechsel übernimmt häufig der neue Anbieter die Kündigung, sofern du ihn dazu bevollmächtigst.
Wer meldet bei Auszug den Strom ab?
Melde den Umzug beim alten Lieferanten selbst. Auch die Sonderkündigung erklärst du besser selbst. Beim regulären Stromanbieterwechsel kann der neue Stromanbieter die Kündigung übernehmen, wenn du ihn bevollmächtigst.
Kann ich den neuen Stromvertrag nach dem Einzug rückwirkend anmelden?
Nein. Ein Wunschlieferant kann dich nur für die Zukunft beliefern. Ohne vorherigen Vertrag entsteht bei Stromentnahme in der Regel ein Grundversorgungsverhältnis.
Welche Zählerstände muss ich melden?
Dokumentiere am Übergabetag beide Werte: den Endstand der alten und den Anfangsstand der neuen Wohnung. Notiere jeweils Zählernummer und Datum. Fertige möglichst auch ein Foto an.
Fazit: Erst Vertragsart klären, dann den Wechsel koordinieren
Prüfe zuerst deine Vertragsart: Sondervertrag, Grundversorgung oder Ersatzversorgung. Danach kannst du den Vertrag fortsetzen, per Umzugskündigung beenden oder einen neuen Tarif abschließen. Sechs-Wochen-Frist, Fortsetzungsangebot und Lieferbeginn müssen zusammenpassen. Mit vollständigen Zählerdaten und Nachweisen behältst du den Überblick.
Unsicher, ob du kündigen oder den Vertrag mitnehmen solltest?
Schildere deinen Umzug kurz per WhatsApp an 01590 6310471.
Sende deine Frage an kontakt@ganter-energie.de. Oder starte den kostenlosen Tarifcheck.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Rechtsberatung. Rechtliche Aussagen und verlinkte Quellen sind unmittelbar vor der Veröffentlichung erneut zu prüfen.

