Stromvertrag kündigen bei Umzug: Frist, Anbieterwechsel und Sonderkündigung
Ratgeber Strom und Umzug

Stromvertrag kündigen bei Umzug: Frist, Anbieterwechsel und Sonderkündigung

Vertrag klären, Versorgung organisieren, Zählerstände festhalten: So bereitest du deinen Strom-Umzug vor. Mit kostenloser Checkliste und einem Übergabeprotokoll für beide Wohnungen.

10 Minuten Lesezeit § 41b EnWG · Bundesnetzagentur Gestaltung und Arbeitshilfe: 7. September 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. Was passiert mit dem Stromvertrag bei einem Umzug?
  2. Vertrag mitnehmen, kündigen oder Stromanbieter wechseln?
  3. Sonderkündigungsrecht beim Umzug: Wann greift es?
  4. Stromvertrag kündigen bei Umzug: So gehst du vor
  5. Der richtige Zeitplan für deinen Stromvertrag
  6. Stromanbieter für die neue Wohnung wechseln
  7. Diese Angaben und Dokumente benötigst du
  8. Umzugscheckliste und Übergabeprotokoll
  9. Häufige Fehler beim Strom-Umzug
  10. Versorgung am neuen Wohnort prüfen
  11. Häufige Fragen
  12. Fazit

Kurz gesagt: Ein Umzug beendet deinen Stromvertrag nicht automatisch – kläre zuerst Vertragsart, Kündigung und Versorgung an der neuen Adresse.

Beim Umzug laufen zwei Vorgänge nebeneinander: Der bisherige Vertrag braucht ein geklärtes Ende oder eine Fortsetzung, und die neue Wohnung eine bestätigte Versorgung. Dieser Ratgeber hilft dir, beide Lieferstellen und die dazugehörigen Nachweise auseinanderzuhalten.

Das Wichtigste in Kürze

Bei einem Sondervertrag kannst du wegen eines Wohnsitzwechsels grundsätzlich mit sechs Wochen Frist kündigen. Ein rechtzeitiges Fortsetzungsangebot zu bisherigen Bedingungen bei möglicher Belieferung kann dieses Recht ausschließen. Für die Stromgrundversorgung gelten zwei Wochen. Organisiere die Versorgung vor der ersten Stromentnahme und dokumentiere alte und neue Zählerdaten getrennt. Eine Umzugsmeldung allein ersetzt keine Kündigung. Willst du beim Umzug auch den Anbieter wechseln, hilft der Ratgeber Stromanbieter wechseln.

Was passiert mit dem Stromvertrag bei einem Umzug?

Entscheidend ist deine Vertragsart. Die Begriffe solltest du nicht vermischen.

Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung

Ein Sondervertrag ist ein frei gewählter Stromliefervertrag mit eigenen Preisen, Laufzeiten und Kündigungsregeln. § 41b Abs. 5 EnWG enthält für den Wohnsitzwechsel ein besonderes Kündigungsrecht. Damit kannst du den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Der Vertrag zieht nicht automatisch mit um. Der Lieferant kann aber eine Fortsetzung anbieten.

Grundversorgung

Die Grundversorgung übernimmt in einem Netzgebiet der zuständige Grundversorger. Ein Grundversorgungsvertrag kann auch ohne vorherigen Sondervertrag entstehen. Das geschieht etwa, wenn du in der neuen Wohnung Strom nutzt. Nach § 20 StromGVV kannst du den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung greift, wenn eine Stromentnahme keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dabei handelt es sich weder um einen regulären Sondervertrag noch automatisch um eine Grundversorgung. Mit Beginn eines neuen Liefervertrags endet die Ersatzversorgung; gesetzlich dauert sie höchstens drei Monate.

Vertrag mitnehmen, kündigen oder Stromanbieter wechseln?

Welche Richtung passt zu deinem Umzug?

Vertrag mitnehmen:Der Tarif passt weiterhin und der Lieferant bietet an der neuen Adresse dieselben Konditionen. Prüfe Preis, Laufzeit und Lieferbeginn schriftlich.

Prüfen

Außerordentlich kündigen:Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern oder unterbreitet er kein wirksames Fortsetzungsangebot, kommt die Sonderkündigung infrage. Erkläre die Kündigung nachweisbar und teile die Daten der neuen Lieferstelle mit.

Prüfen

Anbieter wechseln:Du möchtest die Gelegenheit für einen Tarifvergleich nutzen. Prüfe verfügbare Stromtarife und beauftrage den neuen Anbieter rechtzeitig. Ist der alte Vertrag gekündigt, kontrollierst du den Lieferbeginn des neuen Tarifs. Mehr zur Abgrenzung findest du unter Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag.

Prüfen
Entscheidend sind Vertrag und konkrete Liefermöglichkeit. Die drei Wege sind eine Orientierung, keine Zusage zur Wirksamkeit einer Kündigung.

Die folgende Übersicht stellt die vier Wege nebeneinander, damit du siehst, welcher zu deiner Situation passt und welche Pflicht daran hängt.

WegWann er passtWas du tun musstWorauf du achten musst
Vertrag mitnehmenDer Tarif passt weiterhin und der Lieferant kann die neue Adresse beliefernUmzug mit neuer Anschrift und neuer Lieferstelle meldenFortsetzung schriftlich bestätigen lassen und Preis, Laufzeit sowie Lieferbeginn prüfen
Außerordentlich kündigen (Wohnsitzwechsel)Die Belieferung am neuen Wohnort ist nicht möglich oder es kommt kein FortsetzungsangebotKündigung mit sechs Wochen Frist erklären und die künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der künftigen Entnahmestelle mitteilenDie Sonderkündigung greift nicht, wenn der Lieferant binnen zwei Wochen in Textform die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen anbietet und dort liefern kann (§ 41b Absatz 5 EnWG)
Regulär zum Vertragsende kündigenDie Laufzeit endet ohnehin in absehbarer ZeitOrdentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen, Frist aus dem Vertrag entnehmenKündigungstermin und Lieferbeginn am neuen Ort lückenlos aneinanderlegen
Anbieter für die neue Wohnung wechselnDu möchtest den Umzug für einen Tarifvergleich nutzenDen neuen Vertrag vor der ersten Stromentnahme abschließenDer Wechsel selbst darf keine zusätzlichen Kosten verursachen (§ 20a Absatz 3 EnWG); rückwirkend ist er nicht möglich

Sonderkündigungsrecht beim Umzug: Wann greift es?

§ 41b Abs. 5 EnWG erlaubt Haushaltskunden bei einem Wohnsitzwechsel grundsätzlich die außerordentliche Kündigung. Für den bisherigen Energieliefervertrag gilt dabei eine Frist von sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.

Sechs Wochen Kündigungsfrist einhalten

Informiere den Lieferanten spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Vertragsende. Nenne den Auszugstermin. Teile außerdem die neue Adresse oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle mit. Plane einen Nachweis über den Zugang der Mitteilung ein.

Wann der bisherige Lieferant den Vertrag fortführen kann

Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Lieferant innerhalb von zwei Wochen nach Eingang deiner Kündigung ein wirksames Angebot in Textform macht. Das Angebot muss die bisherigen Vertragsbedingungen fortführen und die Belieferung am neuen Wohnsitz muss möglich sein. Prüfe es deshalb genau.

Warum das Zwei-Wochen-Fenster keine Kündigungsfrist ist

Sechs Wochen versus zwei Wochen

Sechs Wochen: grundsätzliche Kündigungsfrist des Haushaltskunden beim Wohnsitzwechsel nach § 41b Abs. 5 EnWG.

Zwei Wochen: Reaktionsfenster des bisherigen Lieferanten für ein Fortsetzungsangebot zu denselben Bedingungen. Es verkürzt die Kündigungsfrist nicht. Für die Grundversorgung gilt eine eigene Regel. Dort beträgt die Kündigungsfrist nach § 20 StromGVV zwei Wochen.

Drei Fristen mit unterschiedlicher Bedeutung
Umzugskündigung · Sondervertrag
6 Wochen
Fortsetzungsangebot · Anbieter
2 Wochen
Kündigung · Stromgrundversorgung
2 Wochen
Die sechs Wochen betreffen die Umzugskündigung außerhalb der Grundversorgung. Das Fortsetzungsangebot hat ein eigenes Zwei-Wochen-Fenster; die Stromgrundversorgung eine eigenständige Zwei-Wochen-Kündigungsfrist. Quellen: § 41b Abs. 5 EnWG und § 20 StromGVV.

Stromvertrag kündigen bei Umzug: So gehst du vor

Neue Anschrift oder Identifikationsnummer angeben

Teile dem Lieferanten die künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Verbrauchsstelle mit. Ergänze Kundennummer, bisherige Lieferadresse und Auszugsdatum. Wichtig für die Zuordnung: Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) bezeichnet die Lieferstelle, die Zählernummer das Messgerät. Übertrage nicht die MaLo-ID der alten Wohnung auf die neue Adresse. Die MaLo-ID besteht aus elf Ziffern, deren letzte eine Prüfziffer ist; beantragt und zugewiesen wird sie vom Netzbetreiber und sie bleibt der Marktlokation dauerhaft zugeordnet (BDEW-Vergabestelle). Auf deiner Stromrechnung steht sie, weil der Lieferant die belieferte Verbrauchsstelle einschließlich der zur Bezeichnung der Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer gesondert ausweisen muss (§ 40 Absatz 2 Nummer 2 EnWG) — allerdings für die Wohnung, die dort abgerechnet wird, also für die alte. Fehlt dir die neue Kennung, frage den zuständigen Netzbetreiber oder Lieferanten und gib die vollständige Anschrift sowie die bekannte Zählernummer an. Rate keine Nummer und übertrage keine Ziffer aus der alten Rechnung. Ein Kündigungsschreiben mit deiner neuen Anschrift erstellst du mit unserer Kündigungsvorlage für Strom und Gas.

Kündigungstermin und Bestätigung

Nenne den gewünschten Beendigungstermin und bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Ein konkretes Datum ist klarer als eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Prüfe, ob das bestätigte Vertragsende zum Übergabetag passt. Bewahre Versand- und Eingangsbelege auf.

Sonderkündigung selbst und nachweisbar erklären

Verlasse dich nicht darauf, dass ein Umzug automatisch als Kündigung gilt. Erkläre ausdrücklich die außerordentliche Kündigung wegen Wohnsitzwechsels. Ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung ist davon zu trennen. Weitere Grundlagen erklärt der Beitrag Sonderkündigungsrecht Strom.

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Der richtige Zeitplan für deinen Stromvertrag

Vom Vertrag bis zur Schlussrechnung
Sechs Wochen vor dem AuszugPrüfe sechs Wochen vor dem Umzug Vertragsart und Unterlagen. Teile den Umzug mit und kündige gegebenenfalls außerordentlich. Vergleiche Tarife für die neue Lieferstelle. Bei einer regulären Kündigung können Mindestvertragslaufzeit und ordentliche Kündigung wichtig sein. Dabei hilft der Überblick zur Kündigungsfrist beim Stromanbieterwechsel.
Vor dem EinzugFortsetzungsangebot des bisherigen Lieferanten prüfen oder einen neuen Stromvertrag abschließen. Wenn du Strom anmelden möchtest, kontrolliere Lieferbeginn, Anschrift, Zählernummer und Marktlokations-ID. Der Stromvertrag sollte vor der ersten Stromentnahme abgeschlossen sein.
Am ÜbergabetagFotografiere die Zählerstände in beiden Wohnungen. Halte Datum und Zählernummer im Übergabeprotokoll fest. Sende die Werte an die Vertragspartner und bei Bedarf an Netz- oder Messstellenbetreiber.
Nach dem EinzugPrüfe Lieferbestätigung und Schlussrechnung auf korrekte Zeiträume, Zählerstände und Lieferstellen. Bei Abweichungen widersprichst du sachlich und legst deine Nachweise bei.
Plane vor dem Auszug genügend Zeit für die Vertragsklärung ein. Halte die Zählerwerte beider Wohnungen am jeweiligen Übergabetag fest.

Stromanbieter für die neue Wohnung wechseln

Vertrag vor der ersten Stromentnahme abschließen

Ein Stromanbieterwechsel kann nicht rückwirkend gelten. Bereits erfolgte Stromentnahmen lassen sich keinem neuen Wunschvertrag zuordnen. Schließe den gewünschten Vertrag deshalb vor dem Einzug ab. Der technische 24-Stunden-Lieferantenwechsel ersetzt weder Kündigungsfristen noch Vertragslaufzeiten.

Die Fristen des Wechselverfahrens stehen in § 20a EnWG: Das Verfahren darf ab Zugang der Anmeldung zur Netznutzung beim Netzbetreiber drei Wochen nicht überschreiten, und seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein (Absatz 2). Der neue Lieferant hat dir unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er liefern kann (Absatz 1). Zusätzliche Kosten darf der Wechsel nicht verursachen (Absatz 3). Verzögert sich der Wechsel über die Drei-Wochen-Frist hinaus, kommt ein Schadensersatzanspruch gegen den Verantwortlichen in Betracht, der die Beweislast dafür trägt, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat (Absatz 4).

Den Ablauf für die neue Lieferstelle findest du im Ratgeber zur Stromanmeldung beim Umzug.

Keine rückwirkende Anmeldung

Wer ohne vorherigen Wunschvertrag Strom nutzt, wird in der Regel dem Grundversorger zugeordnet. Beim Grundversorger gelten die Regeln der Grundversorgung. Ein später geschlossener Wunschtarif gilt nur für die Zukunft. Dokumentiere deshalb den Zählerstand schon bei der Schlüsselübergabe.

Grund- oder Ersatzversorgung richtig einordnen

Frage beim Netzbetreiber nach, wenn der Versorger unklar ist. Kündige erst, wenn Vertragsart, Lieferbeginn und Zuständigkeit feststehen. So vermeidest du widersprüchliche Meldungen.

Du kennst Einzugstermin und neue Adresse? Lass passende Stromtarife für deinen neuen Wohnort prüfen.

Diese Angaben und Dokumente benötigst du

  • Vertrags- und Kundennummer des bisherigen Lieferanten.
  • Bisherige und neue Anschrift.
  • Auszugs- und Einzugsdatum.
  • Zählernummern der alten und neuen Wohnung.
  • Zählerstände mit Foto und Ablesedatum.
  • Marktlokations-ID, sofern vorhanden.
  • Übergabeprotokoll.
  • Kündigung, Versandnachweis und Bestätigung.
  • Fortsetzungsangebot oder Bestätigung des neuen Liefervertrags.
Kostenlose Arbeitshilfe

Umzugscheckliste und Zähler-Übergabeprotokoll

Plane deine nächsten Schritte und halte beide Lieferstellen getrennt fest. Auch mit offenen Angaben kannst du deine Arbeitsunterlage speichern.

Ohne Anmeldung: Deine Eingaben werden nicht an uns übertragen und nicht dauerhaft auf der Webseite gespeichert. Speichere dein Protokoll vor dem Schließen. Es ist eine Arbeitshilfe, keine Kündigung und keine Bestätigung des Lieferbeginns.

1. Termine und Vertrag

Alle Angaben sind freiwillig. Der Zeitplan bezieht sich auf Strom. Gaszähler können im Übergabeprotokoll dokumentiert werden; Gasvertragsfristen werden hier nicht gesondert geprüft. Das Werkzeug prüft keinen Kündigungsanspruch.

2. Schritte abhaken

0 von 10 Vorbereitungspunkten erledigt

3. Zählerdaten bei der Übergabe

Übernimm Nummer, Register und Einheit direkt vom Zähler. Bei mehreren Zählern oder HT/NT-Registern ergänze weitere Einträge in den Notizen. Eine Zählernummer ist kein Zählerstand.

Notiere nur notwendige Angaben. Fotos werden hier nicht hochgeladen.

Für ein Schreiben nutze den Kündigungsgenerator im Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht. Den bestätigten Lieferbeginn klärst du direkt mit deinem Anbieter.

Tipps und Tricks

Fünf Details, die beim Umzug helfen

  1. Überschneidung festhalten. Bei zwei gleichzeitig genutzten Wohnungen brauchst du für jede Lieferstelle einen geklärten Zeitraum.
  2. Register vollständig ablesen. Bei HT/NT-Zählern beide Register mit Kennzahl notieren.
  3. Gas in angezeigter Einheit notieren. Ein Gaszähler zeigt häufig m³; die spätere Rechnung in kWh macht daraus keinen falschen Zählerstand.
  4. Fotos eindeutig benennen. Wohnung, Zählernummer und Datum im Dateinamen erleichtern die Zuordnung.
  5. Bestätigungen zusammen ablegen. Kündigungsende, Lieferbeginn und Schlussrechnung gehören in dieselbe Umzugsmappe.

Häufige Fehler beim Strom-Umzug

Das Zwei-Wochen-Fenster falsch verstehen

Es ist keine verkürzte Umzugskündigungsfrist. Es bestimmt, wie lange der bisherige Lieferant für sein Fortsetzungsangebot hat.

Alte und neue Lieferstelle verwechseln

Ordne jede Vertragsnummer, Zählernummer und jeden Stand klar einer Adresse zu. Sonst können bei zeitlichen Überschneidungen fehlerhafte Abrechnungen entstehen.

Zählernummer ungeprüft übernehmen

Vergleiche die Nummer direkt am Zähler mit Übergabeprotokoll und Vertragsbestätigung. Eine Wohnungsnummer allein identifiziert die Lieferstelle nicht sicher.

Auf eine rückwirkende Anmeldung vertrauen

Steht der Umzug kurzfristig fest, melde dich sofort beim bisherigen Stromanbieter. Eine verspätete Mitteilung verkürzt die sechswöchige Kündigungsfrist des Sondervertrags nicht automatisch. Bitte um Bestätigung, zu welchem Datum du den Strom abmelden und den Vertrag beenden kannst; eine frühere einvernehmliche Beendigung setzt die Zustimmung des Anbieters voraus. Kläre parallel, wer die neue Wohnung ab der ersten Stromentnahme beliefert. Eine rückwirkende Anmeldung beim Wunschlieferanten löst die Überschneidung nicht.

Versorgung am neuen Wohnort prüfen

Wenn die bisherige Vertragsbindung geklärt ist, kannst du verfügbare Angebote für deine neue Wohnung prüfen lassen. Wir unterstützen dich mit Angeboten aus unserem Netzwerk. Den konkreten Lieferbeginn bestätigt der jeweilige Anbieter.

Bei einem erfolgreichen Abschluss oder einer Vermittlung kann Ganter Energie eine Vergütung erhalten. Es handelt sich nicht um einen Vollmarktvergleich; eine bestimmte Ersparnis wird nicht garantiert.

Übermittle nur die für deine Anfrage erforderlichen Daten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zum Stromvertrag beim Umzug

Kann ich meinen Stromvertrag bei jedem Umzug kündigen?

Bei Sonderverträgen gilt grundsätzlich § 41b Abs. 5 EnWG. Das Kündigungsrecht entfällt, wenn der Lieferant rechtzeitig eine mögliche Fortsetzung zu denselben Bedingungen anbietet. Für die Grundversorgung gelten eigene Regeln.

Kann man Strom bei Umzug sofort kündigen?

Nicht ohne Frist. Für die Kündigung des Stromvertrags nach § 41b Abs. 5 EnWG gelten grundsätzlich sechs Wochen. Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug bedeutet daher nicht, dass die Kündigung sofort wirksam wird.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Umzug?

Beim Sondervertrag grundsätzlich sechs Wochen. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nach § 20 StromGVV zwei Wochen.

Sind die zwei Wochen beim Fortsetzungsangebot meine Kündigungsfrist?

Nein. Die zwei Wochen sind das gesetzliche Reaktionsfenster des bisherigen Lieferanten nach Eingang der Kündigung.

Kann die Kündigung erst nach dem Auszug wirksam werden?

Ja. Nach § 41b Abs. 5 EnWG kann die Kündigung zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken. Stimme das Datum mit der tatsächlichen Wohnungsübergabe ab.

Muss ich den Stromvertrag selbst kündigen?

Die Umzugskündigung solltest du ausdrücklich und nachweisbar erklären. Bei einem gewöhnlichen Anbieterwechsel übernimmt häufig der neue Anbieter die Kündigung, sofern du ihn dazu bevollmächtigst.

Kann ich den neuen Stromvertrag nach dem Einzug rückwirkend anmelden?

Nein. Ein Wunschlieferant kann dich nur für die Zukunft beliefern. Ohne vorherigen Vertrag entsteht bei Stromentnahme in der Regel ein Grundversorgungsverhältnis.

Welche Zählerstände muss ich melden?

Dokumentiere am Übergabetag beide Werte: den Endstand der alten und den Anfangsstand der neuen Wohnung. Notiere jeweils Zählernummer und Datum. Fertige möglichst auch ein Foto an.

Fazit: Zwei Lieferstellen, ein klarer Plan

Kläre als Nächstes, welcher Vertrag an der alten Adresse gilt und wer die neue Wohnung ab wann beliefert. Speichere danach deine Umzugsunterlage und ergänze die Zählerwerte bei der jeweiligen Übergabe.

Christian Grünefeld · Ganter Energie

Gestaltung und Umzugsarbeitshilfe: 7. September 2026. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechtsberatung.